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   EuGH, 24.06.1993 - C-90/92   

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https://dejure.org/1993,1513
EuGH, 24.06.1993 - C-90/92 (https://dejure.org/1993,1513)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - C-90/92 (https://dejure.org/1993,1513)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - C-90/92 (https://dejure.org/1993,1513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Dr. Tretter / Hauptzollamt Stuttgart-Ost

    1. Gemeinschaftsrecht; Auslegung; Methoden; Auslegung einer Durchführungsverordnung im Hinblick auf die Grundverordnung

  • EU-Kommission

    Dr. Tretter / Hauptzollamt Stuttgart-Ost

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Kugellager und Kegelrollenlager mit Ursprung in Japan; Unterscheidungskriterien von Kugelbuchsen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Antidumpingzoll: Japanische Kugelbuchsen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1739/85 vom 24.06.1985 Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Methoden - Auslegung einer Durchführungsverordnung im Hinblick auf die Grundverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1993, 3569
  • BB 1993, 786
  • BB 1993, 867
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.03.1971 - 38/70

    Deutsche Tradax GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 24.06.1993 - C-90/92
    Ausserdem ist eine Durchführungsverordnung, wenn möglich, so auszulegen, daß sie mit den Bestimmungen der Grundverordnung vereinbar ist (in diesem Sinne Urteil vom 10. März 1971 in der Rechtssache 38/70, Tradax, Slg. 1971, 145, Randnr. 10).
  • EuGH, 13.12.1983 - 218/82

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.06.1993 - C-90/92
    11 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine auslegungsbedürftige Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts nach Möglichkeit so auszulegen, daß sie mit den Vorschriften des Vertrages vereinbar ist (vgl. unter anderem Urteil vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 218/82, Kommission/Rat, Slg. 1983, 4063, Randnr. 15).
  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

    Ausserdem ist eine Durchführungsverordnung, wenn möglich, so auszulegen, daß sie mit den Bestimmungen der Grundverordnung vereinbar ist (Urteil vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache C-90/92, Dr. Tretter, Slg. 1993, I-3569, Randnr. 11).
  • FG Hamburg, 19.06.2012 - 4 K 88/09

    Zollrecht - Einfuhrabgaben - Zolltarif: Antidumping- und Ausgleichszoll für die

    Durch die Anführung der zehnstelligen TARIC-Codes wird mit der neunten und zehnten Stelle also nicht nur der gemeinschaftlich vorgesehene Antidumping- bzw. Ausgleichszoll verschlüsselt dargestellt, sondern es wird darüber hinaus auch eine Warenbeschreibung vorgenommen (vgl. Lux, in: Dorsch, Zollrecht, Stand: 134. Aktualisierung 2/2012, Band, 4, Art. 14 AntidumpingVO Rn. 35 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 24.06.1993, Rs. C-90/92, und Urteil vom 28.03.1996, Rs. C-99/94; FG München, Urteil vom 25.06.2009, Az. 14 K 2353/06, in: juris).

    Aus der Formulierung "der KN-Codes ex 3920 6219" ergibt sich, dass Ausgleichs- und Antidumpingzoll nicht für alle von der achtstelligen Unterposition des KN-Codes 3920 6219 erfassten PET-Folien erhoben werden sollte, sondern nur für die von den in der Klammer aufgeführten zehnstelligen TARIC-Codes erfassten PET-Folien (vgl. auch EuGH, Urteil vom 24.06.1993, Rs. C-90/92 in: juris, dort: Rn. 13).

    Wie eingangs ausgeführt, ist bei einer Ware, für die ein Antidumping- bzw. Ausgleichszoll festgelegt und die als KN ex-Position gekennzeichnet ist, die gegenüber dem betreffenden KN-Code geringere Tragweite der betroffenen Unterposition durch Auslegung zu ermitteln; dabei kann auch berücksichtigt werden, welche Waren Gegenstand der Antidumping- bzw. Antisubventionsuntersuchung gewesen sind oder auf welche Weise eine sinnwidrige Anwendung des Antidumping- bzw. Ausgleichszolls vermieden werden kann (Lux, in: Dorsch, a. a. O., Art. 14 AntidumpingVO Rn. 35 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 24.06.1993, Rs. C-90/92 und Urteil vom 28.03.1996, Rs. C-99/94; FG München, Urteil vom 25.06.2009, Az.: 14 K 2353/06, in: juris).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-376/11

    Eine Person, der nur erlaubt worden ist, einen Domänennamen ".eu" für den Inhaber

    Eine Durchführungsverordnung ist außerdem nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit der Grundverordnung auszulegen (Urteile vom 24. Juni 1993, Dr. Tretter, C-90/92, Slg. 1993, I-3569, Randnr. 11, und vom 26. Februar 2002, Kommission/Boehringer, C-32/00 P, Slg. 2002, I-1917, Randnr. 53).
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