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   EuGH, 13.10.1993 - C-124/92   

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https://dejure.org/1993,1679
EuGH, 13.10.1993 - C-124/92 (https://dejure.org/1993,1679)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.1993 - C-124/92 (https://dejure.org/1993,1679)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - C-124/92 (https://dejure.org/1993,1679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    An Bord Bainne und Inter-Agra / Intervention Board for Agricultural Produce

    Verordnung Nr. 765/86 der Kommission
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Kautionsregelung; Höhere Gewalt; Begriff; Änderung der Rechtsvorschriften zur Festlegung der für eingeführte Erzeugnisse geltenden qualitativen Anforderungen in einem Staatshandelsland; Unmöglichkeit, ein Exportgeschäft ...

  • EU-Kommission

    An Bord Bainne und Inter-Agra / Intervention Board for Agricultural Produce

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Kautionsregelung - Höhere Gewalt - Begriff - Änderung der Rechtsvorschriften zur Festlegung der für eingeführte Erzeugnisse geltenden qualitativen Anforderungen in einem Staatshandelsland - Unmöglichkeit, ein Exportgeschäft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1993, 5061
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 13.10.1993 - C-124/92
    Nach dieser Zweckbestimmung sowie nach den positiven Vorschriften der umstrittenen Verordnungen ist der Begriff der höheren Gewalt nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt, sondern im Sinne von ungewöhnlichen, vom Willen des betroffenen Wirtschaftsteilnehmers unabhängigen Umständen zu verstehen, deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismässiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Er setzt voraus, dass der Nichteintritt der fraglichen Tatsache auf Umständen beruht, die vom Willen desjenigen, der sich hierauf beruft, unabhängig, ungewöhnlich (anomal) und unvorhersehbar sind und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (stRspr; vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1968 - Rs. 4/68 - Schwarzwaldmilch, Slg. 1968, 562; Urteil vom 13. Oktober 1993 - Rs. C-124/92 - An Bord Bainne Co-operative, Slg. 1993, I-5087 ; Urteil vom 29. September 1998 - Rs. C-263/97 - First City Trading, Slg. 1998, I-5556; ; Urteil vom 17. Oktober 2002 - Rs. C-208/01 - Parras Medina, Slg. 2002, I-8965 ; BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 43.75 - juris; Urteil vom 3. August 1989 - BVerwG 3 C 52.87 - BVerwGE 82, 278 ).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Im Bereich der Agrarverordnungen sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (siehe u. a. Urteile vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-124/92, An Bord Bainne Co-operative und Compagnie Inter-Agra, Slg. 1993, I-5061, Randnr. 11, und Boterlux, Randnr. 34).
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs trägt der Begriff der höheren Gewalt im Bereich der Agrarverordnungen zwar der besonderen Natur der öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und der Verwaltung sowie der Zweckbestimmung dieser Regelungen in der Weise Rechnung, dass er nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt ist; er sei vielmehr im Sinne von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zu verstehen, die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. zuletzt EuGHUrteile vom 15. Dezember 1994 Rs. C-136/93, EuGHE 1994, I-5757, und vom 13. Oktober 1993 Rs. C-124/92, EuGHE 1993, I-5061).
  • BFH, 21.11.2002 - VII R 67/98

    Falsche Angaben im Ausfuhrerstattungsantrag, verschuldensunabhängige Sanktion;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff der höheren Gewalt im Sinne von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zu verstehen, die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. zuletzt EuGH-Urteile vom 15. Dezember 1994 Rs. C-136/93, EuGHE 1994, I-5757, und vom 13. Oktober 1993 Rs. C-124/92, EuGHE 1993, I-5061).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 37.11

    Emission von Treibhausgasen; Zahlungspflicht; Auslegung von Art. 16 EGRL 87/2003

    Auf eine absolute Unmöglichkeit ist der Begriff der höheren Gewalt nicht beschränkt (EuGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 - Rs. C-124/92, Inter-Agra - Slg. 1993, I-5061 Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2006 - C-120/05

    Heinrich Schulze - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzungen für die

    8 - Das Finanzgericht bezieht sich in seinem Vorlagebeschluss auf die Urteile vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-124/92 (An Bord Bainne und Inter-Agra, Slg. 1993, I-5061), vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92 (Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381), vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-263/97 (First City Trading u. a., Slg. 1998, I-5537) und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00 (Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453).

    18 und 19, sowie die bereits zitierten Urteile An Bord Bainne und Inter-Agra, Randnr. 11, und Huygen u. a., Randnr. 31).

  • EuGH, 18.12.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Richtlinie 92/12/EWG - Verbrauchsteuern

    Da indessen nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung der Begriff der höheren Gewalt auf den verschiedenen Anwendungsgebieten des Gemeinschaftsrechts nicht den gleichen Inhalt hat, ist seine Bedeutung anhand des rechtlichen Rahmens zu bestimmen, innerhalb dessen er seine Wirkungen entfalten soll (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1993, An Bord Bainne Co-operative und Compagnie Inter-Agra, C-124/92, Slg. 1993, I-5061, Randnr. 10, und vom 29. September 1998, First City Trading u. a., C-263/97, Slg. 1998, I-5537, Randnr. 41).
  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs trägt der Begriff der höheren Gewalt im Bereich der Agrarverordnungen zwar der besonderen Natur der öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und der Verwaltung sowie der Zweckbestimmung dieser Regelungen in der Weise Rechnung, dass er nicht auf eine absolute Unmöglichkeit beschränkt ist; er sei vielmehr im Sinne von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zu verstehen, die vom Willen des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers unabhängig sind und deren Folgen trotz aller aufgewandten Sorgfalt nur um den Preis unverhältnismäßiger Opfer vermeidbar gewesen wären (vgl. zuletzt EuGH-Urteile vom 15. Dezember 1994 Rs. C-136/93, EuGHE 1994, I-5757, und vom 13. Oktober 1993 Rs. C-124/92, EuGHE 1993, I-5061).
  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    30 Der Begriff der höheren Gewalt hat nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-124/92, An Bord Bainne, Slg. 1993, I-5061, Randnr. 10) auf den verschiedenen Anwendungsgebieten des Gemeinschaftsrechts nicht den gleichen Inhalt; seine Bedeutung ist daher anhand des rechtlichen Rahmens zu bestimmen, innerhalb dessen er seine Wirkungen entfalten soll.
  • EuGH, 17.10.2002 - C-208/01

    Parras Medina

    Im Bereich der Agrarverordnungen berücksichtigt der Begriff der höheren Gewalt die Eigenart der öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und der nationalen Verwaltung sowie Sinn und Zweck dieser Regelung (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68, Schwarzwaldmilch, Slg. 1968, 549, 562, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, Randnr. 23, und in der Rechtssache 25/70, Köster, Slg. 1970, 1161, Randnr. 38, sowie vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-124/92, An Bord Bainne Co-operative Ltd und Compagnie Inter-Agra SA, Slg. 1993, I-5061, Randnr. 11).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 7 C 3.12

    Zum Begriff der höheren Gewalt

  • EuGH, 18.07.2013 - C-99/12

    Eurofit - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • FG Hamburg, 02.03.2005 - IV 150/03

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Berufung auf den

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG

  • FG Hamburg, 24.02.2006 - IV 219/03

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr

  • EuGH, 15.12.1994 - C-136/93

    Transáfrica / Administración del Estado español

  • EuGH, 13.07.1995 - C-391/93

    Perrotta / Allgemeine Ortskrankenkasse München

  • VGH Hessen, 09.11.1994 - 8 UE 1850/91

    Kautionsverfall infolge Nichtausnutzung einer Ausfuhrlizenz für Rinder - zum

  • VG Hannover, 25.06.2008 - 11 A 3213/06

    Zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz als Fall

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-136/93

    Transáfrica SA gegen Administración del Estado español. - Verfall einer Kaution -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2000 - 9 A 5681/97

    Allgemeine Ausgleichszahlungen nach der

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