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   EuGH, 17.07.1997 - C-97/95   

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https://dejure.org/1997,474
EuGH, 17.07.1997 - C-97/95 (https://dejure.org/1997,474)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - C-97/95 (https://dejure.org/1997,474)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - C-97/95 (https://dejure.org/1997,474)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zölle - Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Verfahren der Prüfung von Bescheinigungen EUR. 1 - Nacherhebung von Zöllen - Für die Zollschuld haftende Person

  • Europäischer Gerichtshof

    Pascoal & Filhos

  • EU-Kommission PDF

    Pascoal & Filhos / Fazenda Pública

    Verordnung Nr. 1697/79 des Rates, Artikel 2 Absatz 1; Beschluß 86/283 des Rates, Anhang II, Artikel 25 Absatz 3
    1 Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Zollfreie Einfuhr von Erzeugnissen mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten in die Gemeinschaft - Warenursprung - Nachweis durch die Bescheinigung EUR. 1 - Nachträgliche Prüfung, die zu dem Ergebnis ...

  • EU-Kommission

    Pascoal & Filhos / Fazenda Pública

  • Wolters Kluwer

    Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen beim Verfahren der Prüfung von Bescheinigungen EUR.1 ; Nacherhebung von Zöllen ; Für die Zollschuld haftende Person; Auslegung des Beschlusses 86/283/EWG des Rates vom 30. Juni 1986 über die Assoziation der überseeischen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nacherhebung von Zöllen

  • Judicialis

    Beschluß 86/283/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zölle - Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Verfahren der Prüfung von Bescheinigungen EUR.1 - Nacherhebung von Zöllen - Für die Zollschuld haftende Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Tributário de Segunda Instância, Lissabon - Auslegung der Artikel 10 Absatz 1 und 25 Absatz 3 des Anhangs II des Beschlusses 86/283/EWG des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1997, 4209
  • EuZW 1998, 735 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.12.1980 - 827/79

    Ciro Acampora

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-97/95
    Der Umstand, daß der Einführer gutgläubig ist, entbindet ihn nicht von seiner Verantwortlichkeit in bezug auf die Begleichung der Zollschuld, da er der Anmelder der eingeführten Ware ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 827/79, Acampora, Slg. 1980, 3731, Randnr. 8).

    Zunächst ist jedoch festzustellen, daß die Gemeinschaft nicht die nachteiligen Folgen des rechtswidrigen Verhaltens der Lieferanten von Einführern zu tragen hat, sodann, daß der Einführer Klage auf Schadensersatz gegen den Urheber der Fälschung erheben kann, und schließlich, daß ein umsichtiger und mit der Rechtslage vertrauter Unternehmer bei der Einschätzung der Vorteile, die sich aus dem Handel mit Waren ergeben können, für die möglicherweise Zollpräferenzen gewährt werden, die Risiken berücksichtigen muß, die auf dem Markt, auf dem er akquiriert, bestehen, und sie als Teil der normalen Unzuträglichkeiten des Geschäftslebens in Kauf nehmen muß (vgl. in diesem Sinne Urteil Acampora, a. a. O., Randnr. 8).

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-97/95
    Da dieses Gericht Zweifel daran hat, wie einige Vorschriften des Gemeinschaftsrechts auszulegen sind, hat es beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende sieben Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Erstreckt sich die Verantwortlichkeit des Ausführers im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 des Anhangs II des Beschlusses 86/283/EWG des Rates vom 30. Juni 1986 auf Zölle, die sich aus der Nichtigerklärung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ergeben, die aufgrund unrichtiger Angaben über den Ursprung der Waren ausgestellt wurden? 2. Welchen Sinn und welche Tragweite hat das Wort "auch" in Artikel 201 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Zollkodex der Gemeinschaften, insbesondere wenn nach nationalem Recht ausschließlich die Person, die die zollrechtliche Zuwiderhandlung begangen hat, für die Zölle haftet, die für die von der Zuwiderhandlung betroffenen Waren geschuldet werden? 3. Können die Ausführungen im Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92, Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381, veröffentlicht in den Tätigkeiten des Gerichtshofes Nr. 35/93, S. 5 f., auf die Umstände des vorliegenden Falles, der die Auslegung und die Anwendung des Beschlusses 86/283/EWG des Rates betrifft, angewandt werden, obwohl sie sich auf das Handelsabkommen EWGÖsterreich beziehen? 4. Welchen Sinn, welche Tragweite und welchen Umfang hat das Ergebnis der Prüfung im Sinne des Artikels 25 Absatz 3 des Anhangs II des Beschlusses 86/283/EWG des Rates? 5. Kann ein Nacherhebungsverfahren im Einfuhrmitgliedstaat eröffnet und abgeschlossen werden, bevor die Zollbehörden des Ausfuhrlandes den Zollbehörden des Einfuhrlandes das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt haben und bevor dem Einführer das Ergebnis der Prüfung bekannt ist? 6. Verstößt es gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit, des Verbotes der ungerechtfertigten Bereicherung, der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des guten Glaubens, wenn ein gutgläubig handelnder Einführer mit dem Zoll belastet wird, der auf Waren zu entrichten ist, die Gegenstand einer zollrechtlichen Zuwiderhandlung eines Ausführers waren,an der der Einführer in keiner Weise beteiligt war? 7. Wenn die Zollbehörden des Ausfuhrlandes es unterlassen haben, vor Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eine Prüfung der Lagerhallen des Ausführers vorzunehmen, und der der portugiesische Einführer den Folgen dieser Unterlassung nicht abhelfen konnte, stellt dies nicht einen Fall höherer Gewalt für den Einführer dar, der eine Nacherhebung der Zölle bei ihm ausschließt? 21. Es ist mit der Prüfung der zweiten Frage zu beginnen; anschließend werden die dritte, die vierte und die fünfte Frage gemeinsam beantwortet, dann werden die erste Frage, die sechste Frage und die siebte Frage beantwortet.
  • EuGH, 12.07.1984 - 218/83

    Les Rapides Savoyards / Directeur des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-97/95
    31. In den Urteilen vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 218/83 (Les Rapides Savoyards u. a., Slg. 1984, 3105), Huygen u. a., a. a. O., vom 5. Juli 1994 in der Rechtssache C-432/92 (Anastasiou u. a., Slg. 1994, I-3087) und vom 14. Mai 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-153/94 und C-204/94 (Faroe Seafood u. a., Slg. 1996, I-2465) hat der Gerichtshof Vorschriften eines Systems der Zusammenarbeit der Verwaltungen ausgelegt, das dem System ähnelt, um das es in der vorliegenden Rechtssache geht.
  • EuGH, 05.07.1994 - C-432/92

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Anastasiou

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-97/95
    31. In den Urteilen vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 218/83 (Les Rapides Savoyards u. a., Slg. 1984, 3105), Huygen u. a., a. a. O., vom 5. Juli 1994 in der Rechtssache C-432/92 (Anastasiou u. a., Slg. 1994, I-3087) und vom 14. Mai 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-153/94 und C-204/94 (Faroe Seafood u. a., Slg. 1996, I-2465) hat der Gerichtshof Vorschriften eines Systems der Zusammenarbeit der Verwaltungen ausgelegt, das dem System ähnelt, um das es in der vorliegenden Rechtssache geht.
  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-97/95
    23. Die portugiesische Regierung verweist auf das Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90 (Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673) und macht geltend, der Gerichtshof sei für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig, da der Zollkodex zu der für den Ausgangsrechtsstreit maßgeblichen Zeit nicht gegolten habe.
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-97/95
    31. In den Urteilen vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 218/83 (Les Rapides Savoyards u. a., Slg. 1984, 3105), Huygen u. a., a. a. O., vom 5. Juli 1994 in der Rechtssache C-432/92 (Anastasiou u. a., Slg. 1994, I-3087) und vom 14. Mai 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-153/94 und C-204/94 (Faroe Seafood u. a., Slg. 1996, I-2465) hat der Gerichtshof Vorschriften eines Systems der Zusammenarbeit der Verwaltungen ausgelegt, das dem System ähnelt, um das es in der vorliegenden Rechtssache geht.
  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98

    Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz;

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  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs und die italienische Regierung machen in dieser Hinsicht geltend, dass die Rechtsprechung, wonach es nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleiste, verstoße, wenn ein gutgläubig handelnder Einführer zur Zahlung der Zölle verpflichtet werde, die für die Einfuhr einer Ware geschuldet würden, in Bezug auf die der Ausführer eine zollrechtliche Zuwiderhandlung begangen habe, während der Einführer an dieser Zuwiderhandlung nicht beteiligt gewesen sei, auf das Ausgangsverfahren übertragbar sei (vgl. Urteile vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465, Randnr. 114, sowie vom 17. Juli 1997, Pascoal & Filhos, C-97/95, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 61).
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Da aber die vorgelegten Ursprungszeugnisse vom EPB, das sie ausgestellt hat, widerrufen wurden, können sie nicht mehr als Nachweis der Ursprungseigenschaft der Waren, den die Klägerin zu erbringen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 Rs. C-97/95, EuGHE 1997, I-4209, 4251 Randnr. 30), anerkannt werden.

    Der EuGH hat dies zwar bisher so nur in Auslegung der in bestimmten Abkommen über die Gewährung von Präferenzen enthaltenen Regelungen über die Zusammenarbeit der Verwaltungen (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1997, I-4209, 4252 Randnr. 34), nicht aber in bezug auf die für einseitig gewährte Präferenzen in Art. 92 (Art. 93) ff. ZKDVO festgelegten Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen entschieden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Vorliegen höherer Gewalt die Nacherhebung des Zolls ausschließen würde (vgl. EuGH in EuGHE 1997, I-4209), jedenfalls reicht der Vortrag der Klägerin dafür, daß ein solcher Fall vorliegt, nicht aus.

    In diesem Sinn kann zwar auch das Verhalten von Behörden einen Fall höherer Gewalt darstellen (vgl. EuGH, Urteile in EuGHE 1993, I-6381, und in EuGHE 1997, I-4209, 4258 Randnr. 62 ff.).

    Es läge deshalb kein Fall höherer Gewalt vor, wenn das EPB bei Ausstellung der Ursprungszeugnisse auf eine nähere Überprüfung dieser Angaben verzichtet hätte, weil dies weder ungewöhnlich noch unvorhersehbar ist (vgl. EuGH, Urteil in EuGHE 1997, I-4209, 4259 Randnr. 66).

    Denn die genannte Vorschrift hat diese Gesichtspunkte in bezug auf die Erhebung der Einfuhrabgaben zusammengefaßt und abschließend geregelt (vgl. EuGH, Urteile in EuGHE 1996, I-2465, 2548 Randnr. 114, und in EuGHE 1997, I-4209, 4256 Randnr. 51 ff.; Bundesfinanzhof, Urteile vom 22. Oktober 1991 VII R 44/90, BFH/NV 1992, 428; vom 5. April 1990 VII R 50/88, BFH/NV 1991, 204, und vom 20. August 1991 VII R 123/89, BFH/NV 1992, 285).

  • FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 1152/00

    Präferenzgewährung für aus Estland eingeführte Butter; Bindung des FG an die

    Gegen eine Gewährung von Vertrauensschutz spreche auch nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juli 1997 C-97/95 (ZfZ 1997, 372 ).

    Es verstößt auch nicht gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit, wenn ein gutgläubig handelnder Einführer unter bestimmten Umständen zur Zahlung der Zölle verpflichtet wird, die für die Einfuhr einer Ware geschuldet werden, wegen der der Ausführer eine zollrechtliche Zuwiderhandlung begangen hat, während der Einführer an dieser Zuwiderhandlung nicht beteiligt war (vgl. insoweit EUGH Urteil vom 17. Juli 1997 C-97/95 ZFZ 1997, 372).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Vorliegen höherer Gewalt die Nacherhebung des Zolls ausschließen würde (vgl. Urteil des EuGH vom 17. Juli 1997 C-97/95, EuGHE 1997, I-4209), jedenfalls reicht der Vortrag der Klägerin in tatsächlicher Hinsicht nicht aus, um einen solchen Fall annehmen zu können.

    In diesem Sinn kann zwar auch das Verhalten von Behörden einen Fall höherer Gewalt darstellen (vgl. EuGH, Urteile in EuGHE 1993, I-6381, und in EuGHE 1997, I-4209, 4258 Randnr. 62 ff.).

    In der Rechtssache C-97/95 (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juli 1997, EUGHE I 1997, 4209-4261) hat der Europäischen Gerichtshof entschieden, dass es Sache des gewerblichen Wirtschaftsteilnehmers ist, im Rahmen der vertraglichen Beziehungen Vorsorge zu treffen, um sich gegen die Risiken einer Nacherhebung abzusichern.

    Denn die genannte Vorschrift hat diese Gesichtspunkte in bezug auf die Erhebung der Einfuhrabgaben zusammengefasst und abschließend geregelt (vgl. EuGH, Urteile in EuGHE 1996, I-2465, 2548 Randnr. 114, und in EuGHE 1997, I-4209, 4256 Randnr. 51 ff.; Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Oktober 1991 VII R 44/90, BFH/NV 1992, 428; vom 5. April 1990 VII R 50/88, BFH/NV 1991, 204, und vom 20. August 1991 VII R 123/89, BFH/NV 1992, 285).

  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

    Demgemäß ist der Erlaßantrag im Licht des materiellen Rechts zu untersuchen, das im Zeitpunkt der Einfuhren und der Annahme der Erklärungen der Abfertigung zum freien Verkehr der fraglichen Waren galt (ebenso Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95, Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 25).

    Nach der Rechtsprechung habe zum einen die Gemeinschaft nicht die nachteiligen Folgen des rechtswidrigen Verhaltens der Lieferanten von Gemeinschaftsangehörigen zu tragen, zum anderen müsse ein umsichtiger und mit der Rechtslage vertrauter Unternehmer bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Handels mit Waren, für die möglicherweise Zollpräferenzen gewährt würden, die Risiken abschätzen können, die dem in Aussicht genommenen Markt anhafteten, und sie als Teil der normalen Unzuträglichkeiten des Geschäftslebens in Kauf nehmen (Urteile Acampora, Randnr. 8, und Pascoal & Filhos, Randnr. 59).

    Nach der einschlägigen Regelung und gemäß ständiger Rechtsprechung stellt es keine besonderen Umstände dar, die einen Erlaß der Einfuhrabgaben rechtfertigen, daß gutgläubig Papiere zur Erlangung einer Zollpräferenzbehandlung für zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldete Waren vorgelegt worden sind, die sich später als gefälscht erweisen (Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3799/86, Artikel 904 Buchstabe c der Verordnung Nr. 2454/93, Urteile Van Gend & Loos u. a./Kommission, Randnr. 16, Acampora, Randnr. 8, und Pascoal & Filhos, Randnrn.

    Sicherlich ist das Vertrauen eines Abgabepflichtigen in die Gültigkeit einer Echtheitsbescheinigung, die sich bei einer späteren Überprüfung als falsch herausstellt, in der Regel vom Gemeinschaftsrecht nicht geschützt, sondern gehört zum Geschäftsrisiko (Urteile Van Gend & Loos u. a./Kommission, Randnr. 17, Acampora, Randnr. 8, Mecanarte, Randnr. 24, und Pascoal & Filhos, Randnrn.

  • EuGH, 08.11.2012 - C-438/11

    Lagura Vermögensverwaltung - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 220 Abs. 2

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Zweck der nachträglichen Prüfung darin besteht, die Ursprungsangabe im Ursprungszeugnis nach Formblatt A auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. entsprechend in Bezug auf Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 Urteile vom 7. Dezember 1993, Huygen u. a., C-12/92, Slg. 1993, I-6381, Randnr. 16, vom 17. Juli 1997, Pascoal & Filhos, C-97/95, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 30, Beemsterboer Coldstore Services, Randnr. 32, sowie vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, Slg. 2011, I-13331, Randnr. 43).

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, ist es Sache der Wirtschaftsteilnehmer, im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sich gegen die Risiken einer Nacherhebung abzusichern (Urteile Pascoal & Filhos, Randnr. 60, Beschluss vom 9. Dezember 1999, CPL Imperial 2 und Unifrigo/Kommission, C-299/98 P, Slg. 1999, I-8683, Randnr. 38, sowie Urteil Beemsterboer Coldstore Services, Randnr. 41).

    Es steht außer Frage, dass die Union nicht die nachteiligen Folgen des rechtswidrigen Verhaltens der Lieferanten von Einführern zu tragen hat (Urteile Pascoal & Filhos, Randnr. 59, und Beemsterboer Coldstore Services, Randnr. 43).

    Ein umsichtiger und mit der Rechtslage vertrauter Wirtschaftsteilnehmer muss jedoch bei der Einschätzung der Vorteile, die sich aus dem Handel mit Waren ergeben können, für die möglicherweise Zollpräferenzen gewährt werden, die Risiken, die auf dem von ihm in Aussicht genommenen Markt bestehen, berücksichtigen und sie als Teil der normalen Unzuträglichkeiten des Geschäftslebens in Kauf nehmen (vgl. Urteile vom 11. Dezember 1980, Acampora, 827/79, Slg. 1980, 3731, Randnr. 8, Pascoal & Filhos, Randnr. 59, sowie Beschluss CPL Imperial 2 und Unifrigo/Kommission, Randnr. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-293/04

    Beemsterboer - Zollkodex der Gemeinschaften - Nachträgliche buchmäßige Erfassung

    25 - Urteil Faroe Seafood (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 16, erster Satz); vgl. auch die Urteile Huygen (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 16) und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95 (Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 30).

    27 - In diesem Sinne auch die Urteile Pascoal & Filhos (zitiert in Fußnote 25, Randnrn. 35, 36 und 41) und Faroe Seafood (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 63).

    30 - Urteil Pascoal & Filhos (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 59).

    31 - In diesem Sinne die Urteile Pascoal & Filhos (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 59) und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-210/00 (Käserei Champignon Hofmeister, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 80), Letzteres bezogen auf die Abgabe unrichtiger Erklärungen im Zusammenhang mit Ausfuhrerstattungen.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    32 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Zweck der nachträglichen Kontrolle darin besteht, die Ursprungsangabe in der zuvor ausgestellten EUR.1-Bescheinigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Urteile vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92, Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381, Randnr. 16, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95, Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 30).

    41 Es ist jedoch Sache der Wirtschaftsteilnehmer, im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sich gegen die Risiken einer Nacherhebung abzusichern (Urteil Pascoal & Filhos, Randnr. 60).

    43 Jedenfalls hat nach ständiger Rechtsprechung nicht die Europäische Gemeinschaft die nachteiligen Folgen des rechtswidrigen Verhaltens der Lieferanten von Einführern zu tragen (Urteil Pascoal & Filhos, Randnr. 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

    Vielmehr hat der Gerichtshof im Urteil Pascoal & Filhos(19) entschieden, dass die Behörden des Einfuhrstaats allein aufgrund des Umstands, dass die zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats nach einer nachträglichen Prüfung erklären, dass eine Bescheinigung für die tatsächlich ausgeführten Waren nicht gelte, feststellen können, dass die nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Abgaben nicht angefordert worden sind, und daher diese Abgaben nachfordern können.

    Siehe ferner Urteile vom 11. Dezember 1980, Acampora (827/79, Slg. 1980, 3731, Randnr. 8), vom 27. Juni 1991, Mecanarte (C-348/89, Slg. 1991 Seite I-3277, Randnr. 24), und vom 17. Juli 1997, Pascoal & Filhos (C-97/95, Slg. 1997, I-4209, Randnrn.

    77 - Urteil Pascoal & Filhos (in Fn. 11 angeführt, Randnrn. 59 ff.).

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

    Nach der Rechtsprechung habe der gutgläubige Importeur die Entrichtung der Abgaben für die Einfuhr einer Ware zu übernehmen, wenn der Exporteur bei diesem Anlaß einen Zollverstoß begangen habe (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95, Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 55 bis 61).

    Er habe nämlich das Risiko einer Erstattungsklage zu tragen und im Rahmen seiner Vertragsbeziehungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sich gegen ein solches Risiko abzusichern (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Mai 1996 in den RechtssachenC-153/94 und C-204/94, Faroe Seafood u. a., Slg. 1996, I-2665, Randnr. 114, und Pascoal & Filhos, Randnr. 60).

    Andernfalls gäbe es einen Anreiz für den Importeur, weder die Richtigkeit der Angaben, die der Exporteur den Behörden des Exportlandes mache, noch dessen Gutgläubigkeit zu überprüfen, was zu Mißbräuchen führe (Urteil Pascoal & Filhos, Randnr. 57).

  • BFH, 02.03.2006 - V R 7/03

    Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg

  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98

    Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch

  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

  • FG Düsseldorf, 07.12.1998 - 4 K 9850/97

    Voraussetzungen einer Präferenzbegünstigung von Einfuhren; Anforderungen an die

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

  • BFH, 19.10.1999 - VII B 57/99

    Ausstellung von Ursrungszeugnissen

  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

  • EuG, 17.09.1998 - T-50/96

    Primex Produkte Import-Export u.a. / Kommission

  • BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01

    Abwägung prozessökonomischer Gesichtspunkte gegenüber den Beteiligteninteressen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-413/96

    Skatteministeriet gegen Sportgoods A/S. - Zollrecht - Entstehung einer Zollschuld

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 1 Buchst. a und

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien - Absehen von der

  • EuGH, 25.07.2018 - C-574/17

    Kommission/ Combaro - Rechtsmittel - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen -

  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die

  • BFH, 09.05.2000 - VII R 61/98

    Zolltarifliche Einreihung von sog. "Pick-up"-Fahrzeugen

  • EuGH, 25.10.2018 - C-528/17

    Bozicevic Jezovnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-531/17

    Vetsch Int. Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik -

  • FG München, 28.10.2009 - 14 K 1466/06

    Präferenzrecht: Warnhinweis der Kommission im Amtsblatt

  • BFH, 27.07.2005 - VII R 19/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen in die EU

  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 646/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Art. 2 und Art. 58 der Beitrittsakte - Wirksamkeit von Bestimmungen,

  • EuGH, 06.05.2004 - C-409/04

    Teleos u.a - Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Koordinierung der

  • FG Hamburg, 30.07.2008 - 4 K 133/06

    Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem israelisch kontrollierten Teil

  • EuG, 11.07.2002 - T-205/99

    Hyper / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden,

  • EuG, 09.06.1998 - T-10/97

    Unifrigo / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-442/08

    Kommission / Deutschland - Art. 226 EG - Vertragsverletzungsverfahren -

  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 650/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

  • FG Düsseldorf, 06.08.2003 - 4 K 7378/01

    Pflichtenkreis des Zolllagerinhabers und des Hauptverpflichteten -

  • BFH, 13.05.2003 - VII B 86/03

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahren

  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 647/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 42/10

    EuGH-Vorlage: Beweislastverteilung im Rahmen der Vertrauensschutzbestimmung in

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-173/06

    Agrover - Zollkodex der Gemeinschaften - Aktiver Veredelungsverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-61/98

    De Haan

  • EuG, 21.03.2002 - T-218/01

    Laboratoire Monique Rémy / Kommission

  • EuG, 04.07.2002 - T-239/00

    SCI UK / Kommission

  • FG Hamburg, 26.01.2006 - IV 340/01

    Unrichtigkeit des Ursprungszeugnisses

  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 1366/02

    Nacherhebung bei fehlendem Präferenznachweis; Zoll

  • FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 206/99

    Ausfuhrerstattung stellt Förderungsmittel der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse dar

  • FG Düsseldorf, 26.11.2003 - 4 K 2251/00

    Antrag auf Erstattung von erhobenem und gezahltem Zoll; Pflicht zur Vorlage von

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