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   EuGH, 04.03.2004 - C-238/02, C-246/02   

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https://dejure.org/2004,1780
EuGH, 04.03.2004 - C-238/02, C-246/02 (https://dejure.org/2004,1780)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - C-238/02, C-246/02 (https://dejure.org/2004,1780)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - C-238/02, C-246/02 (https://dejure.org/2004,1780)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Reichweite der Verpflichtung, die eingetroffenen Waren zu gestellen - Nationale Rechtsvorschriften, die bei der Gestellung eine ausdrückliche Erklärung hinsichtlich versteckter Waren verlangen - Personen, die die Waren in das Zollgebiet der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Viluckas

  • Europäischer Gerichtshof

    Jonusas

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Stadt gegen Kazimieras Viluckas (C-238/02) und Ricardas Jonusas (C-246/02).

    Zollunion - Entstehung einer Zollschuld wegen vorschriftswidriger Einfuhr von Waren - Umfang der Gestellungspflicht - Einbeziehung von Waren, die in einem Fahrzeug ohne Wissen des Fahrers versteckt oder verheimlicht wurden - Abgabenschuldner im Sinne von Artikel 202 ...

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Hamburg-Stadt gegen Kazimieras Viluckas (C-238/02) und Ricardas Jonusas (C-246/02)

    Freier Warenverkehr , Zollunion

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in Rechtsstreitigkeiten wegen einer durch vorschriftswidrige Verbringung von Waren in das Gemeinschaftsgebiet entstandenen Zollschuld; Gestellungspflicht bezüglich in einem Fahrzeug ohne das Wissen der Fahrer versteckter Waren; Kriterien für die ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zollkodex: Die Gestellungspflicht trifft auch Fahrer eines Lastzuges, in dem in die Gemeinschaft verbrachte Waren ohne deren Wissen versteckt oder durch besondere Vorrichtungen verheimlicht wurden

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 4 Nr. 19; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober ... 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 40; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 202 Abs. 3; ; TabStG § 21; ; ZollV § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 4 Nr 19, ZK Art 40, ZK Art 202 Abs 3 Anstr 1
    Gestellungspflicht; Mitteilung; Tabaksteuer; versteckte Ware; Zigaretten; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Artikel 4 Nummer 19, 40 und 202 Absatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - Reichweite der Verpflichtung, die beim Zoll ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 2004, 2141
  • BB 2004, 400
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Der Fahrer eines Lastzugs verbringt im Sinne des Zollkodex (ZK) Waren auch dann in das Zollgebiet der Gemeinschaft, wenn die Waren ohne sein Wissen in dem Fahrzeug versteckt worden sind (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und 246/02, EuGHE 2004, I-2141).

    Dem entspricht, dass der EuGH in seinem Urteil in EuGHE 2004, I-2141 für die Begründung der Zollschuldnerschaft entscheidend auf die (zollrechtliche) Verantwortlichkeit derjenigen abgestellt hat, die die "Herrschaft" über das Fahrzeug haben, in dem sich Waren befinden, nämlich der Fahrer und Beifahrer sowie andere sich im Fahrzeug befindende Personen, die hinsichtlich der Verbringung der Waren Verantwortung tragen; der EuGH hat dabei sogar ersichtlich für bedeutungslos gehalten, ob die Betreffenden diese Herrschaft und die daraus folgende Verantwortlichkeit im Interesse eines anderen und im Rahmen eines diesbezüglichen Abhängigkeitsverhältnisses ausüben (zu den hinsichtlich einer Abgabenschuldnerschaft des Besitzherrn erforderlichen gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen vgl. EuGH-Urteil vom 23. September 2004 Rs. C-414/02, EuGHE 2004, I-8633).

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

    Gestellungs- und mitteilungspflichtig (Nr. 1) sind all die Personen, die die Herrschaft über das Beförderungsmittel im Zeitpunkt der Verbringung haben, nämlich der Fahrer, der das Fahrzeug lenkt, und sein Beifahrer oder Ersatzmann, sofern er sich im Fahrzeug befindet, sowie jede andere sich im Fahrzeug befindende Person, wenn sie nachweislich hinsichtlich der Verbringung der Waren die Verantwortung trägt (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02).

    Hierauf hat der EuGH mit Urteil vom 4. März 2004 in den verbundenen Rs. C-238/02 und C-246/02 (Beilage zu BFH/NV 2004, 283) wie folgt entschieden:.

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 45/01

    Vorschriftswidriges Verbringen von Waren - Entstehung der Zollschuld

    Der EuGH hat hierzu mit Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02 (ZfZ 2004, 159) wie folgt entschieden:.

    Während der Senat es mit seinem Beschluss in BFHE 198, 255 und dem Beschluss vom 7. Mai 2002 VII R 38/01 (BFH/NV 2002, 1191) als zweifelhaft angesehen hat, ob der Fahrer des Transportfahrzeugs einen solchen Willen in Bezug auf ohne sein Wissen in dem Fahrzeug versteckte Waren hat, aber angenommen hat, dass die Waren jedenfalls mit dem Willen derjenigen Person, welche sie zuvor in dem Fahrzeug versteckt hat, in das Zollgebiet gelangt sind, ist der EuGH in seinem Vorabentscheidungsurteil in ZfZ 2004, 159 dem nicht gefolgt, sondern ist davon ausgegangen, dass grundsätzlich diejenigen Personen, welche die Herrschaft über das Fahrzeug im maßgeblichen Zeitpunkt haben, d.h. der Fahrer und ggf. der Beifahrer, sämtliche mit dem Fahrzeug beförderten Waren in das Zollgebiet verbringen.

    Hinsichtlich der Frage, ob die Zigaretten vorschriftswidrig i.S. des Art. 202 Abs. 1 ZK verbracht worden sind, erweist sich das angefochtene Urteil allerdings als nicht mit der genannten Vorschrift in Einklang stehend, denn das FG vertritt mit der vorgenommenen Einschränkung des Begriffs des "vorschriftswidrigen Verbringens" dahin, dass er der verbringenden Person nicht etwas Unmögliches abverlangen dürfe, eine andere Rechtsauffassung als der EuGH in dem Vorabentscheidungsurteil in ZfZ 2004, 159.

    Diese Pflicht zur Gestellung ist im Streitfall hinsichtlich der auf dem Anhänger befindlichen Zigaretten verletzt worden, denn die Gestellungspflicht erstreckt sich auf alle in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren, also auch auf solche, die in Verstecken des Fahrzeugs, in dem sie befördert werden, verheimlicht werden (EuGH-Urteil in ZfZ 2004, 159, Rz. 22).

    Die gestellungspflichtige Person i.S. des Art. 40 ZK war im Streitfall der Kläger, da die Zigaretten mit einem Fahrzeug in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind, und da in einem solchen Fall die Personen, welche die Waren anzumelden haben, diejenigen sind, die --wie im vorliegenden Fall der Kläger als Fahrer des Fahrzeugs-- die Herrschaft über das Fahrzeug im Zeitpunkt der Verbringung haben (EuGH-Urteil in ZfZ 2004, 159, Rz. 23).

    Der Kläger ist gemäß Art. 202 Abs. 3 Anstrich 1 ZK Schuldner der entstandenen Abgaben, weil er die Zigaretten --auch wenn sie ohne sein Wissen im Anhänger versteckt waren-- faktisch in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat, ohne sie gegenüber der Zollbehörde in der Gestellungsmitteilung anzugeben (vgl. EuGH-Urteil in ZfZ 2004, 159, Rz. 27 bis 30).

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 20/02

    Einfuhrabgaben für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren -

    Nach dem Ergehen des Vorabentscheidungsurteils des EuGH vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02 (ZfZ 2004, 159) hat der Senat das im Streitfall ausgesetzte Revisionsverfahren wieder aufgenommen.

    Während der Senat mit seinen Beschlüssen in BFHE 198, 255 und in BFH/NV 2002, 1191 es als zweifelhaft angesehen hat, ob der Fahrer des Transportfahrzeugs einen solchen Willen in Bezug auf ohne sein Wissen in dem Fahrzeug versteckte Waren hat, aber angenommen hat, dass die Waren jedenfalls mit dem Willen derjenigen Person, welche sie zuvor in dem Fahrzeug versteckt hat, in das Zollgebiet gelangt sind, ist der EuGH in seinem Vorabentscheidungsurteil in ZfZ 2004, 159 dem nicht gefolgt, sondern ist davon ausgegangen, dass grundsätzlich diejenigen Personen, welche die Herrschaft über das Fahrzeug im maßgeblichen Zeitpunkt haben, d.h. der Fahrer und ggf. der Beifahrer, sämtliche mit dem Fahrzeug beförderten Waren in das Zollgebiet verbringen.

    Hinsichtlich der Frage, ob die Zigaretten vorschriftswidrig i.S. des Art. 202 Abs. 1 ZK verbracht worden sind, erweist sich das angefochtene Urteil als nicht mit der genannten Vorschrift in Einklang stehend, denn das FG vertritt mit der vorgenommenen Einschränkung des Begriffs des "vorschriftswidrigen Verbringens" dahin, dass die Pflicht zum Hinweis auf versteckte Waren nur diejenigen Gestellungspflichtigen treffe, die von diesen Waren Kenntnis hätten oder hätten haben können, eine andere Rechtsauffassung als der EuGH in dem Vorabentscheidungsurteil in ZfZ 2004, 159 (auf das verwiesen wird).

    Der Kläger ist gemäß Art. 202 Abs. 3 Anstrich 1 ZK Schuldner der entstandenen Abgaben, weil er die Zigaretten --auch wenn sie ohne sein Wissen auf dem LKW versteckt waren-- faktisch in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat, ohne sie gegenüber der Zollbehörde in der Gestellungsmitteilung anzugeben (vgl. EuGH-Urteil in ZfZ 2004, 159, Rz. 27 bis 30).

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Den Begriff des "Verbringers" im Sinne von Art. 38 und Art. 40 ZK hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-238/02 (Viluckas) und C-246/02 (Jonusas) für die nationalen Gerichte verbindlich ausgelegt.

    Danach "verbringen" bei der Einfuhr mit einem Kraftfahrzeug "diejenigen" Personen die Nichtgemeinschaftsware in das Zollgebiet der Gemeinschaft, "die die Herrschaft über das Fahrzeug im Zeitpunkt der Verbringung haben, nämlich u. a. die Fahrer, und zwar derjenige, der das Fahrzeug lenkt, und sein Beifahrer oder Ersatzmann, sofern er sich im Fahrzeug befindet" (EuGH wistra 2004, 376, 378, Ziffer 23).

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Urteil vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-238/02 (V. ) und C-246/02 (J. ) zum Begriff des "Verbringens" in Art. 40, 38 i.V.m. Art. 202 ZK.

    Als Verbringer sieht der Gerichtshof bei einer Einfuhr mit einem Kraftfahrzeug denjenigen an, der bei der Einfuhr die Herrschaft über das Transportfahrzeug hat (EuGH wistra 2004, 376, 378; vgl. hierzu BGH aaO).

  • EuGH, 03.03.2005 - C-195/03

    Papismedov u.a. - Zollkodex der Gemeinschaften - Gestellung der Waren - Begriff -

    28 In einer Rechtssache, in der es um das Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft ging, die in einem Fahrzeug versteckt und von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats bei einer Kontrolle entdeckt worden waren, hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass die wahre Natur der gestellten Waren sich nicht aus den vorgelegten Dokumenten ergeben habe und die Zollbehörden von den Beteiligten nicht über diese Natur informiert worden seien, so dass davon ausgegangen werden musste, dass diese Waren nicht Gegenstand einer Gestellungsmitteilung im Sinne von Artikel 40 des Zollkodex gewesen seien (vgl. Urteil vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-238/02 und C-246/02, Viluckas und Jonusas, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschied (Urteil vom 4. März 2004 - Rs. C-238/02 und C-246/02 -, EuGHE I 2004 I, S. 2141, ABl EU 2004, Nr. C 94, S. 6), die Gestellung von in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren betreffe alle Waren, und zwar auch versteckte oder durch besonders angebrachte Vorrichtungen verheimlichte Waren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-454/10

    Jestel - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    3 - Vgl. insbesondere Urteile vom 4. März 2004, Viluckas und Jonusas (C-238/02 und C-246/02, Slg. 2004, I-2141), vom 23. September 2004, Spedition Ulustrans (C-414/02, Slg. 2004, I-8633), und vom 3. März 2005, Papismedov u. a. (C-195/03, Slg. 2005, I-1667).

    10 - Dies wäre etwa beim Fahrer eines Lastkraftwagens der Fall, der es versäumt hat, mit den von ihm beförderten Waren bei der ersten auf seiner Route liegenden Zollstelle nach Einreise in das Unionsgebiet vorstellig zu werden, wie in der Rechtssache, in der das Urteil Viluckas und Jonusas ergangen ist.

    11 - Urteile Viluckas und Jonusas (Randnr. 29) und Spedition Ulustrans.

    29 - Urteil Viluckas und Jonusas (Randnrn. 23 und 24).

  • EuGH, 17.11.2011 - C-454/10

    Jestel - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich -

    Diese Gedankenstriche betreffen nämlich die Person, die die Waren faktisch verbracht hat, ohne sie anzumelden (vgl. Urteile vom 4. März 2004, Viluckas und Jonusas, C-238/02 und C-246/02, Slg. 2004, I-2141, Randnr. 29, sowie Papismedov u. a., Randnr. 39), und die Personen, die diese Waren nach deren Verbringen erworben oder im Besitz gehabt haben.
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 23/04

    Vorschriftswidriges Verbringen; Erlöschen von Einfuhrabgaben durch Beschlagnahme

  • BFH, 14.09.2005 - VII S 7/05

    Gestellungspflichtiger bei Einfuhr von Waren in Reisebus mit Fahrgästen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-280/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER IST DIE FINANZIERUNG ÖFFENTLICHER

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 39/01

    Entstehen einer Einfuhrzollschuld durch vorschriftswidriges Verbringen einer

  • BFH, 23.10.2006 - VII B 248/05

    Vernichtung beschlagnahmter Zigaretten keine Beweisvereitelung

  • BFH, 25.10.2011 - VII R 60/10

    Erlass/Erstattung aus Billigkeitsgründen von Einfuhrabgaben für über

  • EuGH, 02.04.2009 - C-459/07

    Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 und 233 Unterabs. 1 Buchst. d -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2016 - C-679/15

    Ultra-Brag - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202 Abs. 3 - Art. 212a -

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben

  • BFH, 14.04.2014 - VII B 213/12

    Nachweis der Rückwareneigenschaft bzw. des zollrechtlichen Status

  • FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12

    Steuerschuldnerschaft bei im Lkw versteckten Zigaretten

  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 89/17

    Rechtmäßige Heranziehung zur Tabaksteuer für geschmuggelte Zigaretten

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 11 K 1506/13

    Zollschuldnerschaft einer juristischen Person im Fall des vorschriftswidrigen

  • BFH, 01.10.2007 - VII B 130/07

    Aussetzung der Vollziehung aufgrund Rechtsprechung zweier Instanzgerichte ohne

  • EuGH, 07.03.2019 - C-643/17

    Suez II

  • BFH, 18.08.2011 - VII B 31/11

    Inanspruchnahme eines Schiffsführers für Einfuhrabgaben auf eingeführte

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04

    Vorschriftswidriges Verbringen von Ware

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04

    PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

  • BFH, 02.07.2008 - VII B 67/08

    Zollschuldentstehung wegen vorschriftswidrigen Verbringens bereits bei objektiver

  • FG Düsseldorf, 23.08.2006 - 4 K 5272/05

    Inanspruchnahme für Tabaksteuer; Schmuggel von Zigaretten über die Grenze von

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05

    PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am

  • LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
  • FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2980/00

    Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten; Ort und Zeitpunkt des Verbringens;

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-195/03

    Papismedov u.a.

  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2015 - 11 K 145/12

    Entstehung einer Zollschuld einer juristischen Person infolge des

  • FG Düsseldorf, 01.08.2005 - 4 V 2072/05

    Unzulässiges Verbringen von Zigaretten im Gemeinschaftsgebiet - Tabaksteuer;

  • FG Sachsen, 21.04.2016 - 4 K 1414/14

    Erhebung von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer für unverzollte und

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-414/02

    Spedition Ulustrans

  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum

  • FG Hamburg, 28.02.2006 - IV 8/05

    Abgaben bei aufgedecktem Zigarettenschmuggel mit mehreren Beteiligten

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - 11 K 1466/13

    Anschluss an das EuGH-Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02, Viluckas

  • FG Hamburg, 20.09.2006 - 4 K 28/05

    Einfuhrabgaben auf der zollamtlichen Überwachung entzogene Zigaretten

  • FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14

    Zustellung deutscher Bescheide im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein

  • FG München, 21.02.2013 - 14 K 1530/10

    Verbringen von Waren im Reiseverkehr; Voraussetzungen für Zollfreiheit als

  • FG Hamburg, 30.11.2009 - 4 K 17/09

    Zollrecht/Tabaksteuer: Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten in das

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