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   EuGH, 19.09.1995 - C-48/94   

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https://dejure.org/1995,367
EuGH, 19.09.1995 - C-48/94 (https://dejure.org/1995,367)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.1995 - C-48/94 (https://dejure.org/1995,367)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 1995 - C-48/94 (https://dejure.org/1995,367)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk Arbejdsgiverforening, acting on beha

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 1 Absatz 1
    Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Übergang von Unternehmen; Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer; Richtlinie 77/187; Anwendungsbereich; Mit Zustimmung des Bauherrn zwecks Fertigstellung der von einem anderen Unternehmen begonnenen Arbeiten erfolgte Übernahme des ...

  • EU-Kommission

    Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk Arbejdsgiverforening, acting on beha

  • Wolters Kluwer

    Auslegung und Geltungsbereich der Richtlinie 77/187/EWG; Vorliegen eines "Übergangs von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen"; Übergabe einer Baustelle zur Fertigstellung unter Bereitstellung von Arbeitnehmern und Material

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Übertragung der Fertigstellung einer Baustelle auf anderen Arbeitnehmer - Betriebsübergang

  • Judicialis

    RL 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; Richtlinie 77/187/EWG Art. 1 Abs. 1
    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Mit Zustimmung des Bauherrn zwecks Fertigstellung der von einem anderen Unternehmen begonnenen Arbeiten erfolgte Übernahme des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 77/187 EWG Art. 1 Abs. 1
    Übertragung der Fertigstellung einer Baustelle auf anderen Unternehmer ist kein Betriebsübergang i.S. der Richtlinie 77/187 EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1995, 2745
  • ZIP 1995, 1761
  • NZA 1995, 1031
  • BB 1995, 2377
  • DB 1995, 2117
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 19.09.1995 - C-48/94
    Daraus folgt, daß das entscheidende Kriterium für die Antwort auf die Frage, ob es sich um einen Übergang im Sinne dieser Richtlinie handelt, darin besteht, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt (vgl. insbesondere Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 24/85, Spijkers, Slg. 1986, 1119, Randnr. 11).

    16 Nach dieser Rechtsprechung ist zur Feststellung, ob dieses Kriterium erfuellt ist, zunächst zu prüfen, ob der Betrieb der betreffenden Einheit von dem neuen Inhaber mit derselben oder einer gleichartigen Geschäftstätigkeit tatsächlich weitergeführt oder wiederaufgenommen wird (Urteil Spijkers, a. a. O., Randnr. 12).

    Alle diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden globalen Bewertung und können deshalb nicht isoliert beurteilt werden (Urteil Spijkers, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 19.09.1995 - C-48/94
    Er macht hierzu geltend, die von der Firma Strö Mölle übernommenen Arbeiten seien dieselben, mit denen die Firma Pedersen beauftragt worden sei, und die Dauer der Arbeiten könne für das Vorliegen eines Unternehmensübergangs im Sinne der Richtlinie nicht entscheidend sein; in gleicher Weise sei der Umfang der übertragenen Tätigkeit im Urteil des Gerichtshofes vom 14. April 1994 in der Rechtssache C-392/92 (Schmidt, Slg. 1994, I-1311) nicht als entscheidend angesehen worden.
  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    a) Dabei muss es um eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit gehen, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (ua. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31; 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini ua.] Rn. 31, Slg. 2007, I - 7301; 15. Dezember 2005 - C-232/04 und C-233/04 - [Güney-Görres und Demir] Rn. 32, Slg. 2005, I-11237; 10. Dezember 1998 - C-127/96, C-229/96 und C-74/97 - [Hernández Vidal ua.] Rn. 26 mwN, Slg. 1998, I-8179; 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 20, Slg. 1995, I-2745) .
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Ein Betriebs(teil)übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG sowie iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt laut Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2001/23/EG voraus, dass der Übergang eine auf Dauer angelegte, ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betrifft (vgl. etwa EuGH 11. Juli 2018 - C-60/17 - [Somoza Hermo und Ilunión Seguridad] Rn. 29; 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual und Algeposa Terminales Ferroviarios] Rn. 31; 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 21; BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 166, 54) .

    Wird beispielsweise ein einzelner Bauauftrag fertiggestellt, der von einem anderen Bauunternehmen begonnen worden war, und werden (nur) dafür die bisher eingesetzten Arbeitnehmer sowie das Material übernommen, liegt kein Übergang iSd. Richtlinie vor (vgl. EuGH 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard]) .

    (a) Zwar ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht letztlich geklärt, wie die Formulierung "Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit", die aus dem Urteil Rygaard (EuGH 19. September 1995 - C-48/94 - Rn. 20) hervorgegangen ist und in der französischsprachigen Urteilsfassung (Beratungssprache des Gerichtshofs) "entité économique organisée de manière stable" lautet, tatsächlich in all ihren Facetten zu verstehen ist.

    Es spricht allerdings viel dafür, dass es weniger darauf ankommt, wie lange die Einheit bereits bestanden hat, sondern dass es auf die "Übertragung einer organisierten Gesamtheit von Faktoren ..., die eine dauerhafte Fortsetzung der Tätigkeiten" erlaubt (EuGH 19. September 1995 - C-48/94 - [Rygaard] Rn. 21) , also (auch auf) einen Zukunftsbezug ankommt.

  • EuGH, 20.11.2003 - C-340/01

    Abler - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung

    Die Anwendbarkeit der Richtlinie 77/187 setzt jedoch voraus, dass eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit übergegangen ist, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschränkt ist (u. a. Urteil vom 19. September 1995 in der Rechtssache C-48/94, Rygaard, Slg. 1995, I-2745, Randnr. 20).
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