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   EuGH, 23.02.1995 - C-334/93   

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https://dejure.org/1995,2239
EuGH, 23.02.1995 - C-334/93 (https://dejure.org/1995,2239)
EuGH, Entscheidung vom 23.02.1995 - C-334/93 (https://dejure.org/1995,2239)
EuGH, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - C-334/93 (https://dejure.org/1995,2239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

    Abkommen EWG-Österreich, Protokoll Nr. 3 in der Fassung der Verordnung Nr. 1598/88 des Rates
    Völkerrechtliche Verträge - Abkommen EWG-Österreich - Protokoll Nr. 3 - Warenursprung - Beweis durch andere Beweismittel als die in Titel II des Protokolls vorgesehenen Nachweise - Voraussetzungen für die Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Österreich und seiner Durchführungsbestimmungen; Präferenzbescheinigung für "Erzeugnisse mit Urspung in" oder "Ursprungserzeugnisse" in Österreich; Entrichtung von Zoll wegen fehlender ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freihandelsabkommen-Österreich: Ursprungserzeugnis

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Abkommen EWG-Österreich Art. 13 Abs. 1; ; Abkommen EWG-Österreich Art 23 Abs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Völkerrechtliche Verträge - Abkommen EWG-Österreich - Protokoll Nr. 3 - Warenursprung - Beweis durch andere Beweismittel als die in Titel II des Protokolls vorgesehenen Nachweise - Voraussetzungen für die Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Begriff des Ursprungserzeugnisses - Protokoll Nr. 3 - Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Bescheinigung EUR.1.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1995, 319
  • BB 1995, 335
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus EuGH, 23.02.1995 - C-334/93
    17 Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92 (Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381) Ausnahmen von der im Protokoll vorgesehenen Regelung für den Fall zugelassen, daß sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer ganz aussergewöhnlichen Umständen gegenübersieht, auf die er keinen Einfluß hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 11 K 500/13

    Anwendung von Präferenzmaßnahmen - Aufbewahrungsfrist für Ursprungszeugnisse nach

    Aus den Urteilen des EuGH vom 18. Mai 1993 Rechtssache C-12/92 und vom 23. Februar 1995 Rechtssache C-334/93 gehe hervor, dass sogar gänzlich auf das Vorliegen von Ursprungszeugnissen verzichtet werden könne.

    Zwar ist die Vorlage des Ursprungsnachweises nach inzwischen herrschender Ansicht nicht (mehr) als materielle Voraussetzung für die Gewährung einer Präferenzmaßnahme anzusehen (Wolffgang in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO, Art. 27 ZK Rn. 144; Prieß in Witte, 6. Aufl., Art. 27 Rn. 39 Mitte unter Verweis auf die EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1993 - Huygen u. a. - C-12/92, ECLI:EU:C:1993:914, Slg 1993, I-6381 und vom 23. Februar 1995 - Bonapharma - Slg. 1995, I-319, HFR 1995, 352); das Erfordernis eines gültigen Ursprungsnachweises, der von der zuständigen Behörde stammt, kann aber auch nicht als bloße Formalität angesehen werden.

    Dies hat der EuGH inzwischen in mehreren Entscheidungen betont (EuGH-Urteile vom 6. Februar 2014 - Helm Düngemittel - C-613/12, ECLI:EU:C:2014:52, Rn. 32 ff., BB 2014, 607, ZfZ 2014, 94; vom 25. Februar 2010 - Brita GmbH - C-386/08, ECLI:EU:C:2010:91, Rn. 57, Slg. 2010, I-1289, ZfZ 2010, 104 und vom 23. Februar 1995 - Bonapharma - Rn. 16, Slg. 1995, I-319, HFR 1995, 352).

    Ausnahmen von diesem Prinzip hat der EuGH nur in ganz wenigen Einzelfällen und für den Fall zugelassen, dass sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer ganz außergewöhnlichen Umständen gegenübersieht, auf die er keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1993 - Huygen u. a. - C-12/92, ECLI:EU:C:1993:914, Slg 1993, I-6381 und vom 23. Februar 1995 - Bonapharma - C-334/93, ECLI:EU:C:1995:52, Slg. 1995, I-319, HFR 1995, 352).

    b) Die zweite von der Klägerin bemühte Entscheidung in der Rechtssache Bonapharma (EuGH-Urteil vom 23. Februar 1995 C-334/93, ECLI:EU:C:1995:52, Slg. 1995, I-319, HFR 1995, 352) ist ebenfalls nicht geeignet, eine Präferenzgewährung zu begründen.

    In dem Urteil hatte der EuGH drei Voraussetzungen für ein Absehen von der Vorlage eines formalen Ursprungsnachweises formuliert, die in dem entschiedenen Fall erfüllt waren: Der Ursprung der Waren stand aufgrund objektiver Beweise, die von den Betroffenen nicht manipuliert oder gefälscht worden sein konnten, mit Sicherheit fest, sowohl der betroffene Importeur als auch der betroffene Exporteur hatten die gebotene Sorgfalt angewandt, um die Bescheinigungen EUR.1 zu erhalten und es war ihnen aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hatten und die sich aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten anderer Beteiligter ergaben, das sowohl gegen den Zweck als auch gegen den Wortlaut des Abkommens verstieß, unmöglich, diese Bescheinigungen zu erhalten (EuGH-Urteil vom 23. Februar 1995 C-334/93 - Bonapharma -, Rn. 19 bis 24).

  • BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland

    Lässt sich damit die Ursprungseigenschaft der Ware zweifelsfrei feststellen, kann sich der Importeur hinsichtlich der fehlenden formellen Ursprungsnachweise ggf. auf höhere Gewalt berufen, wenn er sich ganz außergewöhnlichen Umständen gegenübersieht, auf die er keinen Einfluss hat und deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und ihm die Einhaltung seiner Verpflichtungen objektiv unmöglich machen (EuGH-Urteile in Slg. 1993, I-6381; vom 23. Februar 1995 C-334/93 --Bonapharma--, Slg. 1995, I-319).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01

    Abwägung prozessökonomischer Gesichtspunkte gegenüber den Beteiligteninteressen

    Solche Ausnahmen sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 7. Dezember 1993 Rs. C-12/92, EuGHE 1993, I-6381, und vom 23. Februar 1995 Rs. C-334/93, EuGHE 1995, I-319) nur dann gegeben, wenn das Ausfuhrland es an der sorgfältigen Überprüfung mangeln lässt oder es dem Ausfuhrland unmöglich ist, die notwendigen Feststellungen zu treffen, weil die dafür erforderlichen Unterlagen nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, sondern im Zollgebiet, zu dem das Einfuhrland gehört, vorhanden sind.
  • FG Hamburg, 04.09.2023 - 4 K 60/21

    Zollrecht: Aufbewahrung von Präferenznachweisen nach dem Schema des Allgemeinen

    Nach den EuGH-Entscheidungen C-12/92 und C-334/93 könne von der Einhaltung des formalen Nachweissystems abgewichen werden, soweit Unterlagen vorlägen, die den Präferenzursprung anderweitig bewiesen.

    Soweit in der Literatur hieraus gefolgert wird, dass es den Betroffenen aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss haben, insbesondere eines wettbewerbswidrigen Verhaltens anderer Beteiligter, das gegen den Zweck und Wortlaut des Präferenzabkommens verstößt, unmöglich sein müsse, die formellen Nachweise vorzulegen (Prieß in Witte, Zollkodex, 6. Auflage 2013, Zollkodex Art. 27 Rn. 39; unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 23. Februar 1995, C-334/93, Rn. 24), hat das erkennende Gericht diese Sichtweise weiter konkretisiert.

    Der EuGH (Urteil vom 23. Februar 1995, Bonapharma, C-334/93, Rn. 19 ff.) identifizierte nämlich drei kumulative Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Vorliegen es gerechtfertigt sei, den Ursprungsnachweis auch ohne die Beweisurkunde einer im dortigen Fall einschlägigen Warenverkehrsbescheinigung zu führen: (1) Der Ursprung der streitigen Ware stehe aufgrund objektiver Beweise, die nicht manipuliert oder gefälscht worden sein könnten, mit Sicherheit fest; (2) der Importeur und der Exporteur hätten die gebotene Sorgfalt angewandt, um die Warenverkehrsbescheinigung zu erhalten; (3) es sei ihnen aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hätten, unmöglich, die Warenverkehrsbescheinigung zu erhalten (FG Hamburg, Urteil vom 21. September 2021, 4 K 63/18, juris, Rn. 34).

  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 63/18

    Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände trotz fehlender

    Außergewöhnlichen Umstände i.S.v. Art. 34 Abs. 6 Protokoll II I-PA (juris-Abkürzung: EGIntAbkWPSProt II) liegen vor, wenn der Ausfuhrstaat trotz fehlender Antwort auf ein Nachprüfungsersuchen auf einem anderen, im Vertrag vorgesehenen Weg in für alle Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten gleichermaßen zugänglicher Weise die Zweifel an der Echtheit einer Warenverkehrsbescheinigung ausgeräumt hat (Fortentwicklung von EuGH, Urteil vom 7. Dezember 1993, Huygen, C-12/92, und Urteil vom 23. Februar 1995, Bonapharma, C-334/93).(Rn.31).

    Aufbauend auf dieser Entscheidung hat der EuGH die Voraussetzungen für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände im Urteil vom 23. Februar 1995, Bonapharma, C-334/93 präzisiert.

    Außerdem wären die Einheitlichkeit und Sicherheit der Präferenzgewährung (hierzu: EuGH, Urteil vom 23. Februar 1995, Bonapharma, C-334/93, Rn. 16; Schlussanträge GA Lenz vom 15. Dezember 1994, Bonapharma, C-334/93, Rn. 12) beeinträchtigt, wenn man neben den WVB andere Beweismittel heranziehen würde.

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien - Absehen von der

    Schließlich weist der Senat auf das Urteil des EuGH vom 23. Februar 1995 Rs. C-334/93 --Bonapharma-- (EuGHE 1995, I-319) hin.
  • FG Düsseldorf, 12.12.2012 - 4 K 4355/11

    Wirksamer Ursprungsnachweis bei nachträglicher Teilwarenverkehrsbescheinigung

    Auch könne eine Präferenz nicht allein aus formalen Gründen versagt werden (EuGH-Urteile v. 07.12.1993, C-12/92 und v. 23.02.1995, C-334/93).

    22 Gleichwohl bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieser Auslegung, denn der Gerichtshof hat mit Urteilen vom 07.12.1993, C-12/92, und vom 23.02.1995, C-334/93, Ausnahmen von dem Grundsatz gemacht, dass die Präferenzbegünstigung die Vorlage eines wirksamen Präferenznachweises verlangt.

  • BFH, 27.07.2005 - VII R 19/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen in die EU

    Schließlich weist der Senat auf das Urteil des EuGH vom 23. Februar 1995 Rs. C-334/93 --Bonapharma-- (EuGHE 1995, I-319) hin.
  • EuGH, 06.02.2014 - C-613/12

    Helm Düngemittel - Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion und Gemeinsamer

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt zwar die Verkehrsbescheinigung die Beweisurkunde für den präferenziellen Ursprung einer Ware dar und wären die Einheitlichkeit und Sicherheit der Anwendung der Freihandelsabkommen mit Drittländern beeinträchtigt, wenn man zuließe, dass neben diesen Ursprungsnachweisen auch andere Beweismittel herangezogen werden könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1995, Bonapharma, C-334/93, Slg. 1995, I-319, Rn. 16).
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 117/97

    Zollpräferenz für Waren aus Entwicklungsländern

    c) Nicht einschlägig sind in diesem Zusammenhang die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des EuGH vom 23. Februar 1995 C-334/93 (EuGHE I 1995, 319) und vom 7. Dezember 1993 C- 12/92 (EuGHE I 1993, 6381), weil sie sich nur mit der Frage befassen, ob an Stelle des durch ein Abkommen vorgeschriebenen Ursprungszeugnisses andere Beweismittel für den Nachweis des Ursprungs in Betracht kommen.
  • FG Hamburg, 30.07.2008 - 4 K 133/06

    Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem israelisch kontrollierten Teil

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-293/04

    Beemsterboer - Zollkodex der Gemeinschaften - Nachträgliche buchmäßige Erfassung

  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98

    Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz;

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99

    Bacardi

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98

    Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch

  • FG Bremen, 16.07.1997 - 296079K 2

    Anspruch auf Erstattung von Eingangsabgaben; Anwendbarkeit der

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