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   EuGH, 10.09.1996 - C-61/94   

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https://dejure.org/1996,286
EuGH, 10.09.1996 - C-61/94 (https://dejure.org/1996,286)
EuGH, Entscheidung vom 10.09.1996 - C-61/94 (https://dejure.org/1996,286)
EuGH, Entscheidung vom 10. September 1996 - C-61/94 (https://dejure.org/1996,286)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Internationale Übereinkunft über Milcherzeugnisse.

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 113, 155, 169 und 228
    1. Vertragsverletzungsverfahren; Klagerecht der Kommission; Klage auf Feststellung der Nichteinhaltung eines völkerrechtlichen Vertrages; Laufende Erörterungen im Rahmen des Ausschusses nach Artikel 113; Keine Auswirkung

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1999/85 Art. 5; ; VO (EWG) Nr. 1999/85 Art. 6; ; VO (EWG) Nr. 1999/85 Art. 7; ; VO (EWG) Nr. 1999/85 Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Klage auf Feststellung der Nichteinhaltung eines völkerrechtlichen Vertrages - Laufende Erörterungen im Rahmen des Ausschusses nach Artikel 113 - Keine Auswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1996, 3989
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
    16 Zudem ist es Sache des Gerichtshofes, im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Auslegung der von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen, deren einheitliche Anwendung innerhalb der gesamten Gemeinschaft sicherzustellen (Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnr. 14).

    30 Bei der Auslegung dieser Bestimmung sind der Zweck der Übereinkunft, der Kontext des Artikels 6 und die allgemeine Regel des Völkerrechts zu berücksichtigen, wonach jedes Abkommen von den Parteien nach Treu und Glauben erfuellt werden muß (Urteil Kupferberg, a. a. O., Randnr. 18).

  • EuGH, 05.10.1989 - 290/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
    61 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag verpflichtet, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, und kann sich hierfür nicht auf irgendeine Vermutung stützen (Urteil vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3083, Randnr. 11).
  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
    Eine Klage nach Artikel 169 des Vertrages kann nur auf Gründe und Angriffsmittel gestützt werden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits aufgeführt worden sind (siehe insbesondere Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 16).
  • EuGH, 24.06.1993 - C-90/92

    Dr. Tretter / Hauptzollamt Stuttgart-Ost

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
    Ausserdem ist eine Durchführungsverordnung, wenn möglich, so auszulegen, daß sie mit den Bestimmungen der Grundverordnung vereinbar ist (Urteil vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache C-90/92, Dr. Tretter, Slg. 1993, I-3569, Randnr. 11).
  • EuGH, 25.10.1978 - 125/77

    Koninklijke Scholten-Honig NV u.a. / Hoofdproduktschaap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 25. Oktober 1978 in der Rechtssache 125/77, Koninklijke Scholten-Honig, Slg. 1978, 1991) fänden nämlich Änderungsgesetze, soweit nichts anderes bestimmt sei, auf die künftigen Auswirkungen von Sachverhalten Anwendung, die unter der Herrschaft des alten Rechts entstanden seien.
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Der Gerichtshof habe jedoch den Grundsatz aufgestellt, dass das Gemeinschaftsrecht, einschließlich Art. 82 EG, im Licht der von der Gemeinschaft geschlossenen völkerrechtlichen Verträge wie dem genannten Übereinkommen auszulegen sei (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Dezember 1996, Kommission/Deutschland, C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52).

    Das oben in Randnr. 781 angeführte Urteil Kommission/Deutschland sei im vorliegenden Fall irrelevant, da es nicht die Auslegung einer Bestimmung des EG-Vertrags, sondern einer Vorschrift des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts betreffe.

    Das Gericht ist der Ansicht, dass sich Microsoft nicht mit Erfolg auf das oben in Randnr. 781 angeführte Urteil Kommission/Deutschland berufen kann.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Im Übrigen geht aus Art. 300 Abs. 7 EG hervor, dass die von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen für ihre Organe verbindlich sind und daher Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland,C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes haben diese Abkommen Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts (Urteile vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52, und vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-286/02, Bellio F.lli, Slg. 2004, I-3465, Randnr. 33).
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