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   EuGH, 25.02.1999 - C-90/97, Swadding   

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EuGH, 25.02.1999 - C-90/97, Swadding (https://dejure.org/1999,2591)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.1999 - C-90/97, Swadding (https://dejure.org/1999,2591)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Swadding (https://dejure.org/1999,2591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Einkommensbeihilfe - Anspruchsvoraussetzungen - Gewöhnlicher Aufenthalt

  • Europäischer Gerichtshof

    Swaddling

  • EU-Kommission PDF

    Swaddling

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe h und Artikel 10a
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Beitragsunabhängige Sonderleistungen - Koordinierungsregelung des Artikels 10a der Verordnung Nr. 1408/71 - Vom Wohnsitz abhängiger Leistungsanspruch - Gewöhnlicher Aufenthalt, der neben der Absicht des ...

  • EU-Kommission

    Swaddling

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige; Anspruchsvoraussetzungen für die Einkommensbeihilfe; Gewöhnlicher Aufenthalt; Recht auf Freizügigkeit

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 48

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 48
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Beitragsunabhängige Sonderleistungen - Koordinierungsregelung des Artikels 10a der Verordnung Nr. 1408/71 - Vom Wohnsitz abhängiger Leistungsanspruch - Gewöhnlicher Aufenthalt, der neben der Absicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Social Security Commissioner - Auslegung von Artikel 48 EG-Vertrag - Arbeitnehmer, der in seinen Herkunftsmitgliedstaat zurückkehrt, nachdem er in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hatte - Leistung der sozialen Sicherheit - Income ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1999, 1075
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.11.1997 - C-20/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    Eine Leistung, die wie die Einkommensbeihilfe im Anhang IIa aufgeführt ist, fällt unter die Koordinierungsvorschriften des Artikels 10a und stellt damit eine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2a dar (vgl. Urteile vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96, Snares, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 32, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96, Partridge, Slg. 1998, I-3467, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.02.1977 - 76/76

    Di Paolo

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    Der Begriff "Wohnmitgliedstaat" in Artikel 10a der Verordnung Nr. 1408/71 bezeichnet den Staat, in dem die Betroffenen gewöhnlich wohnen und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet; dabei sind insbesondere die Familiensituation des Arbeitnehmers, die Gründe, die ihn zum Wandern veranlaßt haben, die Dauer des Wohnens, gegebenenfalls die Innehabung einer festen Anstellung und die Absicht des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. zu Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 die Urteile vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 76/76, Di Paolo, Slg. 1977, 315, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    17 bis 20, und vom 8. Juli 1992 in der Rechtssache C-102/91, Knoch, Slg. 1992, I-4341, Randnrn.
  • EuGH, 11.06.1998 - C-297/96

    Partridge

    Auszug aus EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
    Eine Leistung, die wie die Einkommensbeihilfe im Anhang IIa aufgeführt ist, fällt unter die Koordinierungsvorschriften des Artikels 10a und stellt damit eine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2a dar (vgl. Urteile vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96, Snares, Slg. 1997, I-6057, Randnr. 32, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96, Partridge, Slg. 1998, I-3467, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der

    30 Dieser Begriff bezeichne nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, u. a. in Rn. 29 des Urteils vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, EU:C:1999:96, Rn. 29), den Ort, an dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen befinde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2014 - C-255/13

    I - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Art. 19 und 20 der

    Hinsichtlich der maßgeblichen Kriterien für die Feststellung des Mittelpunkts der Interessen einer Person hat der Gerichtshof im Urteil Swaddling ausgeführt, zu berücksichtigen seien "insbesondere die Familiensituation des Arbeitnehmers, die Gründe, die ihn zum Wandern veranlasst haben, die Dauer des Wohnens, gegebenenfalls die Innehabung einer festen Anstellung und die Absicht des Arbeitnehmers ..., wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt"(13).

    Ganz wichtig ist es nämlich, im Gedächtnis zu behalten, dass der Gerichtshof im Urteil Swaddling klargestellt hat, dass "die Dauer des Wohnens in dem [Mitgliedstaat] nicht zum Begriff des Wohnorts [gehört]"(16).

    Sie wird im Wesentlichen widerlegt durch die oben wiedergegebenen Ausführungen im Urteil Swaddling(35) sowie in anderen, ähnlichen Urteilen(36).

    Ich gehe jedoch davon aus, dass der Gerichtshof im Urteil Swaddling(40) keine Hierarchie zwischen den einzelnen zu berücksichtigenden Kriterien errichtet hat und seine Ausführungen nicht dahin zu verstehen sind, dass der Wille, auch wenn er letztlich durch die gegebenen Umstände bestimmt wird, nicht den gleichen Stellenwert wie die übrigen maßgeblichen Kriterien hat.

    13 - Urteil vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, Slg. 1999, I-1075, Rn. 29).

    15 - Dies folgt aus der Verwendung des Wortes "gegebenenfalls" in Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 987/2009 sowie aus derjenigen des Wortes "insbesondere" durch den Gerichtshof im Urteil Swaddling.

    16 - Vgl. Urteil Swaddling (Rn. 30).

    18 - Das Urteil Swaddling betraf einen britischen Staatsangehörigen, der etwa 13 Jahre, nur unterbrochen durch einen sechsmonatigen Aufenthalt im Vereinigten Königreich, in Frankreich gearbeitet hatte, bevor er in das Vereinigte Königreich zurückkehrte, wo er noch im selben Monat eine Einkommensbeihilfe (income support) beantragte.

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Den Begriff des "Wohnorts", dem eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung zukommt (vgl EuGH vom 25.2.1999 - C-90/97 - juris RdNr 28 = EuGHE I 1999, 1075) , definiert Art. 1 Buchst j VO (EG) Nr. 883/2004 als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person, in dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt deren Interessen befindet (vgl EuGH vom 5.6.2014 - C-255/13 - juris RdNr 44 = ZESAR 2014, 495 ff; BSG vom 3.4.2014 - B 2 U 25/12 R - BSGE 115, 256 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 6, RdNr 22; s auch Art. 11 der VO Nr. 987/2009) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Der EuGH hat darauf hingewiesen, dass der Begriff des Mitgliedstaats, in dem die Person wohnt, den Staat bezeichnet, in dem die Person gewöhnlich wohnt und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (EuGH Urteil vom 16.5.2013 - C-589/10 - "Wencel" - ZESAR 2013, 456; EuGH Urteil vom 25.2.1999 - C-90/97 - "Swaddling" - EuGHE I 1999, 1075, RdNr 29) .
  • EuGH, 05.06.2014 - C-255/13

    I - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr.

    Er hat damit eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung (vgl. entsprechend Urteil Swaddling, C-90/97, EU:C:1999:96, Rn. 28).

    Wie der Gerichtshof zur Verordnung Nr. 1408/71 entschieden hat, bezeichnet der Begriff des Mitgliedstaats, in dem eine Person wohnt, wenn die Rechtsstellung einer Person an das Recht mehrerer Mitgliedstaaten anknüpft, den Staat, in dem sich diese Person gewöhnlich aufhält und in dem sich auch der gewöhnliche Mittelpunkt ihrer Interessen befindet (vgl. Urteile Hakenberg, 13/73, EU:C:1973:92, Rn. 32, Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29, und Wencel, EU:C:2013:303, Rn. 49).

    Dabei sind insbesondere die Familiensituation des Betroffenen, die Gründe, die ihn zum Wechsel seines Aufenthaltsorts veranlasst haben, die Dauer und die Kontinuität des Wohnens, gegebenenfalls der Umstand, dass er eine feste Anstellung innehat, und seine Absicht zu berücksichtigen, wie sie sich aus einer Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Knoch, C-102/91, EU:C:1992:303, Rn. 23, und Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 29).

    Die Dauer des Wohnens in dem Staat, in dem eine Leistung beantragt wird, ist nämlich kein konstitutiver Bestandteil des Begriffs "Wohnort" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. in diesem Sinne Urteil Swaddling, EU:C:1999:96, Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-456/12

    O - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

    Im Urteil Swaddling hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Ausdruck "Wohnort" nach der Begriffsbestimmung von Art. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 1408/71(81) den "gewöhnlichen Aufenthalt" bedeute und damit eine unionsrechtliche Bedeutung habe(82).

    82 - Urteil vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, Slg. 1999, I-1075, Randnr. 28).

    83 - Urteil Swaddling (oben in Fn. 82 angeführt, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12

    S - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

    Im Urteil Swaddling hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Ausdruck "Wohnort" nach der Begriffsbestimmung von Art. 1 Buchst. h der Verordnung Nr. 1408/71(81) den "gewöhnlichen Aufenthalt" bedeute und damit eine unionsrechtliche Bedeutung habe(82).

    82 - Urteil vom 25. Februar 1999, Swaddling (C-90/97, Slg. 1999, I-1075, Randnr. 28).

    83 - Urteil Swaddling (oben in Fn. 82 angeführt, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 426/17

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Doppelverwertungsverbot); Aufenthalt

    In unionsrechtlichen Rechtsquellen ist unter dem gewöhnlichen Aufenthalt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Kern der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person zu verstehen, der aufgrund einer Gesamtabwägung der tatsächlichen Umstände (wie Dauer des Aufenthalts, soziale und familiäre Bindungen, Beweggründe) zu bestimmen ist (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 15. September 1994 - C-452/93, Slg. 1994, I-4295 Rn. 22; vom 25. Februar 1999 - C-90/97, Slg. 1999, I-1075 Rn. 28 f.; vom 11. November 2004 - C-372/02, Slg. 2004, I-10761 Rn. 37; vom 17. Juli 2008 - C-66/08, Slg. 2008, I-6041 Rn. 48; vom 5. Juni 2014 - C-255/13 Rn. 44 f. und vom 11. September 2014 - C-394/13 Rn. 34).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige -

    Jedenfalls im Zusammenhang mit der Interpretation des "Wohnmitgliedstaats" im Rahmen der Art. 71 und 10a EWGV 1408/71 ist Wohnort der Ort, an dem sich gewöhnlich der Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen befindet (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 - C-90/97 - Slg 1999, I-01075 mwN).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch

    Sie stützt sich dabei auf die Urteile vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-20/96 (Snares, Slg. 1997, I-6057) und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-297/96 (Partridge, Slg. 1998, I-3467) und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2015 - C-308/14

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt vor, die Klage der Kommission gegen das

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-138/02

    Collins

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit und Anerkennung und

  • EuGH, 11.09.2014 - C-394/13

    B. - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2002 - C-104/01

    Libertel

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-262/99

    Louloudakis

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99

    Elsen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14

    X

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-265/05

    Perez Naranjo - Auslegung von Artikel 4 Absatz 2a, Artikel 10a, Artikel 19 Absatz

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-321/03

    Dyson - Marke - Erste Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 2 - Markenfähiges Zeichen -

  • SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
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