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   EuGH, 10.03.2005 - C-491/03   

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https://dejure.org/2005,646
EuGH, 10.03.2005 - C-491/03 (https://dejure.org/2005,646)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - C-491/03 (https://dejure.org/2005,646)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - C-491/03 (https://dejure.org/2005,646)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle

  • Europäischer Gerichtshof

    Hermann

  • EU-Kommission PDF

    Ottmar Hermann gegen Stadt Frankfurt am Main.

    Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle

  • EU-Kommission

    Ottmar Hermann gegen Stadt Frankfurt am Main

    Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle; Voraussetzungen für die Erhebung der von den Mitgliedstaaten eingeführten indirekten Steuern auf verbrauchsteuerpflichtige Waren wie alkoholische Getränke; Bestimmung, ...

  • Judicialis

    Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2; ; GetrStS § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle

  • datenbank.nwb.de

    Kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Hermann

    Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    EU-Rechtmäßigkeit von kommunalen Getränkesteuern

Besprechungen u.ä. (2)

  • ac.at PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Getränkesteuer und Rechtskraftdurchbrechung (Univ.-Prof. Dr. Michael Lang; ÖStZ 2006, 486-492)

  • bdo.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit lokaler Verbrauchsteuern

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Oktober 2003 in dem Rechtsstreit Volkswirt Weinschänken GmbH gegen Stadt Frankfurt am Main.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs - Auslegung von Artikel 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 2005, 2025
  • NVwZ 2005, 791
  • EuZW 2005, 373
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-491/03
    Nach dieser Bestimmung müssen andere indirekte Steuern als Verbrauchsteuern eine "besondere Zielsetzung", d. h. andere als reine Haushaltszwecke, verfolgen (vgl. Urteile vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache C-434/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 19, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 31), und sie haben außerdem "die Besteuerungsgrundsätze der Verbrauchsteuern oder der Mehrwertsteuer in Bezug auf die Besteuerungsgrundlage sowie die Berechnung, die Steuerentstehung und die steuerliche Überwachung [zu] beachten".

    Anders als in der Rechtssache EKW und Wein & Co., in der das nationale Gericht dem Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung von Artikel 3 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 92/12 im Zusammenhang mit einer Steuer auf die "entgeltliche Lieferung von ... alkoholhaltigen Getränken" (Urteil EKW und Wein & Co., Randnr. 18) vorgelegt hatte, erfasst der Steuertatbestand im Ausgangsverfahren nicht die bloße Lieferung solcher Getränke, sondern bezieht sich auf einen Umsatz, zu dem eine Dienstleistung gehört.

    15 und 16, EKW und Wein & Co., Randnrn.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-231/94

    Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-491/03
    Sie bezieht sich dafür auf das Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-231/94 (Faaborg-Gelting Linien, Slg. 1996, I-2395, Randnrn.

    21 Um zu bestimmen, ob die mit der GetrStS erhobene Steuer verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 92/12 oder eher die Dienstleistungen betrifft, die im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie erbracht werden, ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu berücksichtigen (vgl. analog Urteil Faaborg-Gelting Linien, Randnrn.

    Es handelt sich um die Zurverfügungstellung einer Infrastruktur, die einen möblierten Speisesaal mit Nebenräumen (Garderobe, Toiletten usw.) umfasst, um die Beratung und Information der Kunden hinsichtlich der servierten Getränke, um die Darbietung der Getränke in einem geeigneten Gefäß, um die Bedienung bei Tisch und schließlich um das Abdecken der Tische und die Reinigung nach dem Verzehr (vgl. in diesem Sinne Urteil Faaborg-Gelting Linien, Randnr. 13).

  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-491/03
    Nach dieser Bestimmung müssen andere indirekte Steuern als Verbrauchsteuern eine "besondere Zielsetzung", d. h. andere als reine Haushaltszwecke, verfolgen (vgl. Urteile vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache C-434/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1129, Randnr. 19, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 31), und sie haben außerdem "die Besteuerungsgrundsätze der Verbrauchsteuern oder der Mehrwertsteuer in Bezug auf die Besteuerungsgrundlage sowie die Berechnung, die Steuerentstehung und die steuerliche Überwachung [zu] beachten".
  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-491/03
    29 Schließlich ist festzustellen, dass es sich bei einer derartigen Steuer nicht "um [eine] umsatzbezogene Steuer" im Sinne der vorgenannten Bestimmung handelt, weil sie nur für eine bestimmte Warengruppe, nämlich alkoholhaltige Getränke, gilt (vgl. u. a. Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 252/86, Bergandi, Slg. 1988, 1343, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-308/01

    GIL Insurance u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.03.2005 - C-491/03
    22 und 23, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-308/01, GIL Insurance u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Da die Vermarktung eines Gegenstands stets mit einer minimalen Dienstleistung, wie dem Darbieten der Waren in Regalen oder dem Ausstellen einer Rechnung, verbunden ist, können bei der Beurteilung des Anteils der Dienstleistung an der Gesamtheit eines komplexen Geschäfts, zu dem auch die Lieferung eines Gegenstands gehört, nur diejenigen Dienstleistungen berücksichtigt werden, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung eines Gegenstands verbunden sind (Urteil vom 10. März 2005, Hermann, C-491/03, Slg. 2005, I-2025, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Somit stellt der Verkauf von alkoholfreien Getränken und von Esswaren in Coffeeshops, wie der Generalanwalt in Nr. 76 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, eine Bewirtungstätigkeit dar, die durch ein Bündel von Elementen und Handlungen gekennzeichnet ist, bei denen die Dienstleistungen gegenüber der Lieferung des Gegenstands selbst überwiegen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. März 2005, Hermann, C-491/03, Slg. 2005, I-2025, Randnr. 27).
  • FG Münster, 03.09.2019 - 15 K 2553/16

    Umsatzsteuer: Regelsteuersatz für Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr

    Dabei kann im Rahmen der Gewichtung von Dienstleistungs- und Lieferungselementen innerhalb der Gesamtleistung allein der Präsentation der Waren keine Bedeutung zukommen, da die Vermarktung eines Gegenstandes stets mit dessen Lieferung einhergeht bzw. dieser vorgeschaltet ist (EuGH-Urteil vom 10.3.2005 C-491/03, Rs. Herrmann, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2005, 482).
  • BFH, 27.10.2009 - V R 3/07

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln (EuGH-Urteile vom 10. März 2005 Rs. C-491/03, Hermann, Slg. 2005, I-2025; vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Faaborg-Gelting-Linien, Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 Rdnrn. 13 und 14).

    Sachverhaltsbezogen erwähnt der EuGH im Urteil "Faaborg-Gelting-Linien" in Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 (Rdnr. 13) als Dienstleistungen die Zurverfügungstellung einer organisatorischen Gesamtheit, die sowohl einen Speisesaal mit Nebenräumen (Garderoben u.a.) als auch das Mobiliar und das Geschirr umfasst, und Bedienungsleistungen, und --ebenfalls sachverhaltsbezogen-- im Urteil "Hermann" in Slg. 2005, I-2025 (Rdnr. 26) eine Infrastruktur, die Beratung und Information der Kunden hinsichtlich der servierten Getränke, die Darbietung der Speisen in einem geeigneten Gefäß, die Bedienung bei Tisch, das Abdecken der Tische sowie die Reinigung nach dem Verzehr.

    In dem --nicht die Mehrwertsteuer betreffenden-- Urteil in der Rechtssache "Hermann" in Slg. 2005, I-2025 hat der EuGH unter Hinweis auf das Urteil "Faaborg-Gelting-Linien" in Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 Rdnrn. 13 und 14 die Kriterien für die Abgrenzung konkretisiert.

    "Minimale Dienstleistungen", die notwendig mit der Vermarktung der Ware verbunden sind, wie z.B. das Darbieten der Waren in Regalen und das Ausstellen einer Rechnung, dürfen bei der Beurteilung des Dienstleistungsanteils nicht berücksichtigt werden (EuGH-Urteil "Hermann" in Slg. 2005, I-2025 Rdnrn. 22, 23).

  • BFH, 18.12.2008 - V R 55/06

    Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung - Kein

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln (EuGH-Urteile vom 10. März 2005 Rs. C-491/03, Hermann, Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210; vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Faaborg-Gelting-Linien, Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 Rdnrn. 13 und 14).

    "Minimale Dienstleistungen", die notwendig mit der Vermarktung der Ware verbunden sind, wie z.B. das Darbieten der Waren in Regalen und das Ausstellen einer Rechnung, dürfen bei der Beurteilung des Dienstleistungsanteils nicht berücksichtigt werden (EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210 Rdnrn. 22, 23).

    Beispielhaft erwähnt der EuGH die Zurverfügungstellung einer Infrastruktur, die Beratung und Information der Kunden hinsichtlich der servierten Getränke, die Darbietung der Speisen in einem geeigneten Gefäß, die Bedienung bei Tisch, das Abdecken der Tische sowie die Reinigung nach dem Verzehr (EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210 Rdnr. 26).

    Weder rechtfertigt allein der Umstand, dass Speisen und Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden", die Annahme einer sonstigen Leistung (vgl. Rdnr. 23 des EuGH-Urteils Hermann in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210; BFH-Urteil in BFHE 214, 474, BStBl II 2007, 480), noch schließt allein das Fehlen von "besonderen Vorrichtungen", die für "den Verzehr an Ort und Stelle bereitgehalten werden", die Beurteilung als sonstige Leistung schlechthin aus.

    Dies reicht für die Annahme einer sonstigen Leistung aus (vgl. Rdnr. 26 des EuGH-Urteils Hermann in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210; BFH-Urteil vom 5. November 1998 V R 20/98, BFHE 187, 340, BStBl II 1999, 326).

  • BFH, 27.10.2009 - V R 35/08

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln (EuGH-Urteile vom 10. März 2005 Rs. C-491/03, Hermann, Slg. 2005, I-2025; vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Faaborg-Gelting-Linien, Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 Rdnrn. 13 und 14).

    Sachverhaltsbezogen erwähnt der EuGH im Urteil "Faaborg-Gelting-Linien" in Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 Rdnr. 13 als Dienstleistungen die Zurverfügungstellung einer organisatorischen Gesamtheit, die sowohl einen Speisesaal mit Nebenräumen (Garderoben u.a.) als auch das Mobiliar und das Geschirr umfasst, und Bedienungsleistungen, und --ebenfalls sachverhaltsbezogen-- im Urteil "Hermann" in Slg. 2005, I-2025 Rdnr. 26 eine Infrastruktur, die Beratung und Information der Kunden hinsichtlich der servierten Getränke, die Darbietung der Speisen in einem geeigneten Gefäß, die Bedienung bei Tisch, das Abdecken der Tische sowie die Reinigung nach dem Verzehr.

    In dem --nicht die Mehrwertsteuer betreffenden-- Urteil in der Rechtssache "Hermann" in Slg. 2005, I-2025 hat der EuGH unter Hinweis auf das Urteil "Faaborg-Gelting-Linien" in Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 Rdnrn. 13 und 14 die Kriterien für die Abgrenzung konkretisiert.

    "Minimale Dienstleistungen", die notwendig mit der Vermarktung der Ware verbunden sind, wie z.B. das Darbieten der Waren in Regalen und das Ausstellen einer Rechnung, dürfen bei der Beurteilung des Dienstleistungsanteils nicht berücksichtigt werden (EuGH-Urteil "Hermann" in Slg. 2005, I-2025 Rdnrn. 22, 23).

  • BFH, 15.10.2009 - XI R 6/08

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

    Das EuGH-Urteil vom 10. März 2005 Rs. C-491/03 --Hermann-- (Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210) betrifft eine kommunale Steuer, die auf die entgeltliche Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle im Rahmen einer Bewirtungstätigkeit erhoben worden ist.

    Nach dem EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210 (Randnr. 22) sind im Rahmen der Qualifizierung einer einheitlichen Leistung solche Dienstleitungen, die mit der Vermarktung des Gegenstands notwendig verbunden sind, nicht als Dienstleistungselemente zu berücksichtigen.

  • BFH, 10.08.2006 - V R 55/04

    Umsatzsteuersatz für Leistungen eines Mahlzeitendiensts

    Hieran anschließend hat er im Urteil vom 10. März 2005 Rs. C-491/03 --Hermann-- (Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 3, 2005, 210) zur Frage, ob die Frankfurter Getränkesteuersatzung (GetrStS) verbrauchsteuerpflichtige Waren (i.S. von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren --Richtlinie 92/12/EWG--) oder Dienstleistungen betrifft, die im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren erbracht werden, Folgendes ausgeführt:.

    22, 26 und 27 des EuGH-Urteils Hermann (in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 3, 2005, 210).

    26 des EuGH-Urteils Hermann (in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 3, 2005, 210) die "Darbietung in einem geeigneten Gefäß" und die "Reinigung nach dem Verzehr" übernommen, nämlich die warmen Mahlzeiten auf eigenen Tellern bereitgestellt sowie die Teller wieder abgeholt und endgereinigt.

    23 des EuGH-Urteils Hermann (in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 3, 2005, 210), dass der EuGH davon ausgeht, dass nicht jede Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle eine Dienstleistung ist.

  • BFH, 26.10.2006 - V R 58/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens -

    Hieran anschließend hat er im Urteil vom 10. März 2005 Rs. C-491/03 --Hermann-- (Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210) zur Frage, ob die Frankfurter Getränkesteuersatzung (GetrStS) verbrauchsteuerpflichtige Waren (i.S. von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren --Richtlinie 92/12/EWG--) oder Dienstleistungen betrifft, die im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren erbracht werden, Folgendes ausgeführt:.

    26 ff. des EuGH-Urteils Hermann (in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210) bereitstellte, die nicht notwendig mit der Vermarktung zubereiteter Speisen zusammenhing.

    Die Zubereitung der Speisen ist nämlich im Streitfall im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht zu berücksichtigen; denn bei der Beurteilung des Dienstleistungsanteils an der Gesamtheit eines komplexen Geschäftes, zu dem auch die Abgabe einer fertig zubereiteten Speise gehört, dürfen nur solche Dienstleistungen berücksichtigt werden, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung eines Gegenstands verbunden sind (vgl. EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210, RandNr.

    26 des EuGH-Urteils Hermann (in Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210) bereithält, die nicht notwendigerweise mit der Vermarktung von zubereiteten Speisen zusammenhängt.

  • BFH, 18.02.2009 - V R 90/07

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Popkorn und Nachos im Kino

    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist das überwiegende Element des besteuerten Umsatzes zu ermitteln (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 10. März 2005 Rs. C-491/03, Hermann, Slg. 2005, I-2025; vom 2. Mai 1996 Rs. C-231/94, Faaborg-Gelting-Linien, Slg. 1996, I-2395, BStBl II 1998, 282 Rdnrn. 13 und 14).

    Es kommt deshalb nicht --worauf die Kommission im EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025 hingewiesen hatte (Rz 19)-- auf ein quantitatives Überwiegen der Dienstleistungselemente der Bewirtung gegenüber den Elementen der Speisenherstellung und -lieferung an, sondern darauf, ob bei der gebotenen Gesamtwürdigung die eine Bewirtung kennzeichnenden Dienstleistungen qualitativ überwiegen (BFH-Urteile vom 10. August 2006 V R 55/04, BFHE 214, 474, BStBl II 2007, 480; in BFHE 214, 480, BStBl II 2007, 482, und in BFHE 215, 360, BStBl II 2007, 487; in BFHE 215, 356, BStBl II 2007, 485).

    "Minimale Dienstleistungen", die notwendig mit der Vermarktung der Ware verbunden sind, wie z.B. das Darbieten der Waren in Regalen und das Ausstellen einer Rechnung, dürfen bei der Beurteilung des Dienstleistungsanteils nicht berücksichtigt werden (EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025 Rdnrn. 22 und 23).

    Beispielhaft erwähnt der EuGH die Zurverfügungstellung einer Infrastruktur, die Beratung und Information der Kunden hinsichtlich der servierten Getränke, die Darbietung der Speisen in einem geeigneten Gefäß, die Bedienung bei Tisch, das Abdecken der Tische sowie die Reinigung nach dem Verzehr (EuGH-Urteil Hermann in Slg. 2005, I-2025 Rdnr. 26).

  • BFH, 26.10.2006 - V R 59/04

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuer-Satzes auf Speisen eines Imbisswagens -

  • BFH, 15.10.2009 - XI R 37/08

    EuGH-Vorlagen zur Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und

  • BFH, 10.08.2006 - V R 38/05

    Steuersatz für die Abgabe von Mittagessen in Schulen

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 5 UE 819/05

    Getränkesteuer, alkoholhaltiges Getränk; Gastwirtschaft

  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines

  • BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH;

  • BFH, 13.05.2009 - XI R 75/07

    Kontaktlisten als ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 7371/05

    Abgabe von Fingerfood keine Restaurationsleistung

  • FG Niedersachsen, 15.05.2009 - 16 K 507/06

    Unterliegen der Leistungen aus einem Partyservice der ermäßigten Umsatzsteuer im

  • FG Niedersachsen, 21.08.2008 - 5 K 428/07

    Ermäßigter Steuersatz beim Verkauf von Speisen in einem Imbisswagen;

  • EuGH, 10.03.2011 - C-501/09

    USt-Satz bei Abgabe von Speisen an Imbissständen und Kinofoyers zum sofortigen

  • EuGH, 27.02.2014 - C-82/12

    Die spanische Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle verstößt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09

    Zum Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem

  • FG Düsseldorf, 25.09.2009 - 1 K 977/06

    Umsatzsteuer für Umsätze aus der Verpflegung von Heimbewohnern in Altenwohnheimen

  • FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04

    Renn-, Wett- und Lotteriegesetz

  • FG Münster, 13.11.2007 - 15 K 194/04

    Steuersatz für Umsätze eines Imbissbetriebs auf Volksfesten

  • BFH, 20.10.2021 - XI R 2/21

    Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine als sonstige Leistung

  • FG Münster, 13.11.2007 - 15 K 5796/03

    Umsatzsteuersatz von Imbissbetrieben auf Volksfesten und Jahrmärkten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

  • BFH, 01.04.2009 - XI R 3/08

    Steuersatz für die Leistungen eines Partyservices bei Gedeckgestellung

  • FG München, 06.03.2008 - 14 K 2352/06

    Ermäßigter Steuersatz auf die Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle

  • BFH, 08.03.2006 - V B 156/05

    USt: Party-Service-Leistungen, einheitliche Leistung

  • FG Münster, 18.05.2010 - 15 K 554/06

    Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für zubereitete Speisen;

  • BFH, 10.06.2011 - V B 74/09

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-137/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot darf die Gemeinde Maastricht Personen,

  • BFH, 18.08.2005 - V B 26/05

    Party-Service - ermäßigter USt-Satz

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - 5 K 7285/01

    Catering als "Rundum-sorglos-Paket" ist keine steuerbegünstigte Lieferung von

  • FG Niedersachsen, 04.06.2009 - 16 K 10040/07

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz aufgrund begünstigter Lieferung bei der Abgabe

  • VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4880/06

    Vergnügungssteuer

  • VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-82/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl verstößt eine spanische Steuer auf den

  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 6 K 1517/06

    Abgrenzung von Lieferungen verzehrfertiger Waren zu sonstigen Leistungen

  • FG Sachsen, 05.02.2020 - 5 K 1604/19

    Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes bei der Umsatzsteuer

  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 1367/09

    Rechtsgrundlage für die Steuerveranlagung von Gewinnspielgeräten zur Heranziehung

  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09

    Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 6 K 2551/06

    Bemessung der Höhe des Steuersatzes für die Abgabe von verzehrfertigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17

    Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -

  • VG Cottbus, 04.05.2010 - 1 L 358/09

    Vergnügungssteuer

  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 930/09
  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09

    Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Entnahmen -

  • VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit

  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

  • FG Köln, 06.05.2009 - 15 K 1154/05

    Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (sog.

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 6 K 1108/07

    Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen für aufgenommene

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Steuerrecht - Besteuerung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 14 A 881/09

    Möglichkeit einer Überwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spieler trotz einer

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2008 - 2 K 1261/06

    Verbrauchssteuerrichtlinie, Sprachvergleich

  • VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3777/09

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuerheranziehung auf der Bemessungsgrundlage des

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10

    Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab,

  • VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3598/09

    Bestimmtheit der Definition eines Einspielergebnisses und Vereinbarkeit einer

  • VG Darmstadt, 14.05.2008 - 4 E 211/07

    Erhebung der Getränkesteuer in einem Fußballstadion

  • VG Gelsenkirchen, 03.02.2012 - 2 K 3413/11
  • VG Gelsenkirchen, 17.11.2011 - 2 K 2300/09
  • VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4289/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Aufstellen von

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