Rechtsprechung
BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 296/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EuGRZ 1979, 363
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90
Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …
Für das Konkursverfahren hat das BVerfG offengelassen, ob sich bei überlanger Verfahrensdauer trotz der bereits nach den konkursrechtlichen Vorschriften gegebenen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung aus dem Rechtsschutzgebot ein Anspruch auf Einstellung des Verfahrens ergibt (Beschluß des BVerfG vom 14. Februar 1979 1 BvR 296/78, EuGRZ 1979, 363). - BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
Keine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenseinstellung
Im übrigen kann eine überlange Verfahrensdauer allenfalls in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis von Rechtsstaats wegen begründen (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, 967 ; offengelassen in BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. Februar 1979 - 1 BvR 296/78 -, EuGRZ 1979, 363 [364].
Rechtsprechung
FG Saarland, 24.10.1980 - I 296/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03). - BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90
Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen …
Für das Konkursverfahren hat das BVerfG offengelassen, ob sich bei überlanger Verfahrensdauer trotz der bereits nach den konkursrechtlichen Vorschriften gegebenen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung aus dem Rechtsschutzgebot ein Anspruch auf Einstellung des Verfahrens ergibt (Beschluß des BVerfG vom 14. Februar 1979 1 BvR 296/78, EuGRZ 1979, 363). - BVerfG, 02.05.1990 - 2 BvR 364/90
Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften bei unerlaubter Arbeitsvermittlung
Eine von den Justizbehörden zu verantwortende erhebliche und unvertretbare Verzögerung des Strafverfahrens verletzt demgemäß den Beschuldigten in seinem Recht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren (vgl. BVerfGE 46, 17 [28 f.]; 63, 45 [68 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], EuGRZ 1979, 363; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1984, 967 f.). - BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
Keine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenseinstellung
Im übrigen kann eine überlange Verfahrensdauer allenfalls in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis von Rechtsstaats wegen begründen (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, 967 ; offengelassen in BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. Februar 1979 - 1 BvR 296/78 -, EuGRZ 1979, 363 [364]. - FG Hamburg, 18.10.1995 - V 176/94
Erfordernis eines wirtschaftlichen und tatsächlichen Zusammenhangs zwischen einer …
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