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   BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96   

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BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96 (https://dejure.org/1996,1330)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1996 - 2 BvR 66/96 (https://dejure.org/1996,1330)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 (https://dejure.org/1996,1330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines politischen Straftäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines mutmaßlichen ETA-Terroristen an Spanien nicht zu beanstanden

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 361
  • EuGRZ 1996, 324
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    ob die Gestaltung des Strafverfahrens und der Strafvollstreckung, die den Beschwerdeführer im ersuchenden Staat erwarten, den elementaren rechtsstaatlichen Anforderungen des Schutzes der Menschenwürde entsprechen (vgl. dazu BVerfGE 59.280 [283]; 63, 332 [337]; 75, 1 [16 f.]).

    wenn das ausländische Strafverfahren dem Verfolgten nicht den wesentlichen Kern und damit nicht einen Mindeststandard rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung gewährleistet (vgl. BVerfGE 63, 332 [337]).

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    die aus unerlaubten Vernehmungsmethoden abzuleiten sind, bisher eine generelle Fernwirkung ab und nimmt eine Prüfung der Reichweite des Verwertungsverbots im Einzelfall vor (BGHSt 32, 68 [70 f.]; 34, 362 [364]); soweit in der Literatur eine Fernwirkung befürwortet wird, beschränkt sie dies überwiegend auf die Fälle, in denen es um das Strafverfahren gegen den Beschuldigten geht, der selbst den unerlaubten Vernehmungsmethoden ausgesetzt war (vgl. Rogall in: Systematischer Kommentar zur StPO und zum GVG , Stand Juli 1995, Rdn. 90 ff. zu § 136a StPO , zusammenfassend zum Streitstand und insbesondere Rdn. 95; BayObLG NStZ 1994, 250 [251]; BGH StV 1995, 231 [232]. Diese besondere Fallkonstellation hatte - soweit ersichtlich - der Bundesgerichtshof noch nicht zu entscheiden).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    die aus unerlaubten Vernehmungsmethoden abzuleiten sind, bisher eine generelle Fernwirkung ab und nimmt eine Prüfung der Reichweite des Verwertungsverbots im Einzelfall vor (BGHSt 32, 68 [70 f.]; 34, 362 [364]); soweit in der Literatur eine Fernwirkung befürwortet wird, beschränkt sie dies überwiegend auf die Fälle, in denen es um das Strafverfahren gegen den Beschuldigten geht, der selbst den unerlaubten Vernehmungsmethoden ausgesetzt war (vgl. Rogall in: Systematischer Kommentar zur StPO und zum GVG , Stand Juli 1995, Rdn. 90 ff. zu § 136a StPO , zusammenfassend zum Streitstand und insbesondere Rdn. 95; BayObLG NStZ 1994, 250 [251]; BGH StV 1995, 231 [232]. Diese besondere Fallkonstellation hatte - soweit ersichtlich - der Bundesgerichtshof noch nicht zu entscheiden).
  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    die aus unerlaubten Vernehmungsmethoden abzuleiten sind, bisher eine generelle Fernwirkung ab und nimmt eine Prüfung der Reichweite des Verwertungsverbots im Einzelfall vor (BGHSt 32, 68 [70 f.]; 34, 362 [364]); soweit in der Literatur eine Fernwirkung befürwortet wird, beschränkt sie dies überwiegend auf die Fälle, in denen es um das Strafverfahren gegen den Beschuldigten geht, der selbst den unerlaubten Vernehmungsmethoden ausgesetzt war (vgl. Rogall in: Systematischer Kommentar zur StPO und zum GVG , Stand Juli 1995, Rdn. 90 ff. zu § 136a StPO , zusammenfassend zum Streitstand und insbesondere Rdn. 95; BayObLG NStZ 1994, 250 [251]; BGH StV 1995, 231 [232]. Diese besondere Fallkonstellation hatte - soweit ersichtlich - der Bundesgerichtshof noch nicht zu entscheiden).
  • BayObLG, 01.12.1993 - 4St RR 190/93

    Befragung der Drogenabnehmerin - Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    die aus unerlaubten Vernehmungsmethoden abzuleiten sind, bisher eine generelle Fernwirkung ab und nimmt eine Prüfung der Reichweite des Verwertungsverbots im Einzelfall vor (BGHSt 32, 68 [70 f.]; 34, 362 [364]); soweit in der Literatur eine Fernwirkung befürwortet wird, beschränkt sie dies überwiegend auf die Fälle, in denen es um das Strafverfahren gegen den Beschuldigten geht, der selbst den unerlaubten Vernehmungsmethoden ausgesetzt war (vgl. Rogall in: Systematischer Kommentar zur StPO und zum GVG , Stand Juli 1995, Rdn. 90 ff. zu § 136a StPO , zusammenfassend zum Streitstand und insbesondere Rdn. 95; BayObLG NStZ 1994, 250 [251]; BGH StV 1995, 231 [232]. Diese besondere Fallkonstellation hatte - soweit ersichtlich - der Bundesgerichtshof noch nicht zu entscheiden).
  • BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    Angesichts des Gewichts des Tatvorwurfs, der Komplexität und des Umfangs der vom Beschwerdeführer vorgetragenen Einwendungen, die sich besonders in dem Beschluß des Kammergerichts vom 13. Oktober 1995 widerspiegeln, ist der von Verfassungs wegen gebotene Grundsatz größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung (vgl. hierzu BVerfGE 61, 28 [34 f.]) ebensowenig verletzt wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; das gilt auch bei Berücksichtigung der schweren Erkrankung des Beschwerdeführers.
  • BVerfG, 22.06.1992 - 2 BvR 1901/91

    Auslieferung bei politisch motivierten Straftaten - IRA

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    Vielmehr müssen begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen (vgl. BVerfG. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1992 - 2 BvR 1901/91 - S.6 f. des Umdrucks, vom 31. Mai 1994. NJW 1994.S. 2883 = NStZ 1994. S.492; ferner EGMR Urteil vom 7. Juli 1989 NJW 1990, S.2183 [2184]).
  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    soweit sie nicht als solche schon unmittelbar anwendbares Recht schafft (vgl. dazu den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1994. NJW 1994, S.2883 = NStZ 1994, 492 ), mit § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO in innerstaatliches Recht umgesetzt.
  • KG, 13.10.1995 - AuslA 64/95
    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    Mit Beschluß vom 13. Oktober 1995 (auszugsweise abgedruckt in: StV 1996, 103 ff.) stellte das Kammergericht die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung bis zur Abgabe von Klarstellungen durch den ersuchenden Staat zurück.
  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
    aa) Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung hat das Gericht - ohne Bindung an verwaltungsgerichtliche Entscheidungen - alle ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 52, 391 [406]; 63, 215 [225]; 64, 46 [59].
  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung haben sie grundsätzlich die ihnen möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze von Amts wegen durchzuführen; den Betroffenen trifft insoweit keine Beweislast (vgl. BVerfGE 8, 81 ; 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).

    Der Verfolgte hat - wie auch im asylrechtlichen Verfahren - eine Darlegungslast, mit der er den an der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beteiligten Stellen hinreichende Anhaltspunkte für ihre Ermittlungen geben muss (vgl. BVerfGK 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

    Vielmehr müssen begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 1992 - 2 BvR 1901/91 -, juris, Rn. 4; vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883 ; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ).

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Völkerrechtliche Mindeststandards können auch verletzt sein, wenn im Strafverfahren eine Aussage als Beweis verwendet wird, die unter Folter erpresst wurde (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, S. 324 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, juris; Kammerbeschluss vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris; Kammerbeschluss vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, 2883.

    vgl. OLG Düsseldorf im Auslieferungsverfahren des Klägers, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 4/L (A) 408/02 - 147, 203 - 204/03 III -, Beschlussabdruck S. 15/16 mit Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, EuGRZ 1996, 324 und Beschluss vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, 2883.

  • BVerfG, 09.04.2015 - 2 BvR 221/15

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Für Auslieferungssachen folgt daraus eine Verpflichtung der zuständigen Stellen, soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung des Auszuliefernden bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17), auch bei der Prüfung von § 6 Abs. 2 IRG oder entsprechender auslieferungsvertraglicher Regelungen (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht.

    Um der Bedeutung von Art. 16a Abs. 1 GG gerecht zu werden, muss das Oberlandesgericht daher bei entsprechenden Anhaltspunkten - wie die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren - vor der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung die ihm möglichen Ermittlungen zur Aufklärung einer behaupteten Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen veranlassen (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 63, 215 ; 64, 46 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    Soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung im Zielstaat bestehen, sind die zuständigen Stellen in Auslieferungssachen verpflichtet, im Rahmen von § 6 Abs. 2 IRG oder einer entsprechenden auslieferungsvertraglichen Regelung (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, Rn. 17, vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 12, vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, Rn. 12; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2017 - 2 BvR 1381/17 -, Rn. 27).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Hieran hält der Senat fest (vgl. zu Auslandsfolgen des Handelns deutscher Staatsorgane allgemein auch BVerfGE 66, 39, 62 ; zur Auslieferung BVerfGE 63, 332, 337 f.; 75, 1, 16 f.; BVerfG, EuGRZ 1996, 324, 326; NJW 1994, 2883; vgl. ferner Hailbronner JZ 1995, 127, 137; DÖV 1999, 617, 621 f.; Ipsen, Völkerrecht, 4. Aufl. 1999, S. 531 ff., 562 ff.; Isensee in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des deutschen Staatsrechts, Band V, 2. Aufl. 2000, § 115 Rn. 77 ff., 95 ff.; Maaßen, Die Rechtsstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht, 1997, S. 120 ff.; ders. ZAR 1998, 107, 112 f.; ähnlich Buß DÖV 1998, 323, 328 f.).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1832/19

    Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung (Recht auf effektiven

    c) Soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung im Zielstaat bestehen, sind die zuständigen Stellen in Auslieferungssachen verpflichtet, im Rahmen von § 6 Abs. 2 IRG oder einer entsprechenden auslieferungsvertraglichen Regelung (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbk) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, Rn. 17, vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 12, und vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender

    Soweit Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung im Zielstaat bestehen, sind die zuständigen Stellen in Auslieferungssachen verpflichtet, im Rahmen von § 6 Abs. 2 IRG oder einer entsprechenden auslieferungsvertraglichen Regelung (z.B. Art. 3 Nr. 2 EuAlÜbK) eigenständig zu prüfen, ob dem Betroffenen im Fall seiner Auslieferung politische Verfolgung droht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17, vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, juris, Rn. 12, und vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Vor diesem Hintergrund hat der Betroffene - wie auch im asylrechtlichen Verfahren - eine Darlegungslast, mit der er den an der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung beteiligten Stellen hinreichende Anhaltspunkte für ihre Ermittlungen geben muss (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, juris, Rn. 69; BVerfGK 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17).

    Vielmehr müssen begründete Anhaltspunkte für die Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung vorliegen (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, juris, Rn. 71; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, juris, Rn. 17).

  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 573/09

    Urteil gegen Mitglied von Al Qaida rechtskräftig

    Weder ist der Wortlaut im Sinne einer Fernwirkung auszulegen, noch ist eine entsprechende Praxis der Vertragsstaaten erkennbar, so dass insoweit eine Fernwirkung des Verwertungsverbotes der unter Einsatz unzulässiger Vernehmungsmethoden erlangten Aussage nicht als elementares rechtsstaatliches Gebot des deutschen Strafverfahrensrechts angesehen werden kann (BVerfG [Kammer] Beschluss vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96, StV 1997, 361).
  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

  • BVerfG, 22.10.2019 - 2 BvR 1661/19

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

  • BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvR 1282/21

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06

    Gebot der Verfahrensbeschleunigung bei Auslieferungshaft

  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

  • OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03

    Auslieferung an die Türkei bei möglicher menschenrechtswidriger Behandlung

  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 20.99

    Kein Abschiebungsschutz für Ahmadis aus Pakistan

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 4 AuslA 98/06

    Ausliferung; drohende Folter; konkrete Anhaltspunkte; Unzulässigkeit der

  • OLG Köln, 13.10.1997 - Ausl 254/97

    Auslieferung, Asyl

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - Ausl 35/06

    Türkei, Auslieferung, Kurden, PKK, Strafverfolgung, Flüchtlingsanerkennung,

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