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   BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00   

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https://dejure.org/2000,3442
BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00 (https://dejure.org/2000,3442)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00 (https://dejure.org/2000,3442)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 (https://dejure.org/2000,3442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensverzögerung - Beschleunigungsgebot - Dispositionsmaxime - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Substantiierung - Strafverfahren - Dauer

  • Anwaltsblatt

    § 34 BVerfGG

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; StPO § 153; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2001, 120
  • EuGRZ 2000, 493
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99

    Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
    Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ff.) kann ein Strafverfahren von überlanger Dauer den Beschuldigten zusätzlichen fühlbaren Belastungen aussetzen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können.
  • BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ff.) kann ein Strafverfahren von überlanger Dauer den Beschuldigten zusätzlichen fühlbaren Belastungen aussetzen, die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil ein Annahmegrund im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.06.2006 - L 7 V 2/06

    Kostenauferlegung wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt ein Missbrauch im Sinne dieser Vorschrift unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa Kammerbeschluss v. 12.9. 2000 - 2 BvR 1466/00 - EuGRZ 2000, 493, m.w.N.).

    Die Anknüpfung an den objektivierenden Maßstab des § 34 Abs. 2 BVerfGG bedarf dieses Korrektivs, weil dessen Auslegung an der besonderen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts orientiert ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - (nur) wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. auch hierzu den Beschluss v. 12.9. 2000 - 2 BvR 1466/00 - a.a.O.).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das

    Es muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung dieser Aufgabe durch völlig unsubstantiierte Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205; vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, EuGRZ 2000, S. 493 f.).
  • BVerfG, 02.04.2015 - 1 BvR 470/15

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den

    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Beschwerdeführer das Bundesverfassungsgericht nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz in Anspruch nehmen will, ohne sich auch nur ansatzweise mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, EuGRZ 2000, S. 493 ).
  • BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz in Anspruch genommen wird, ohne dass sich der Beschwerdeführer mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz befasst (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, AnwBl 2001, S. 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, zur Veröffentlichung in Fachzeitschriften und in Juris vorgesehen).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 2 BvR 1954/00

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch lückenhafte und substanzlose Verfassungsbeschwerden, die darauf abzielen, das Bundesverfassungsgericht lediglich als weitere Rechtsmittelinstanz zu benutzen, behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. nur Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 - und vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 - = EuGRZ 2000, S. 493).
  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

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  • OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03

    Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; erforderliche Feststellungen; hohe

    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG, AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277, 1278; 1993, 3254, 3255; 1992, 2472, 2473; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 11.12.2002 - L 6 AL 1000/01

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenauferlegung - missbräuchliche

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu § 34 Abs. 2 BVerfGG ist deshalb -- nach einem objektiven Maßstab -- von "Missbräuchlichkeit" auch schon bei offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfen auszugehen (vgl. Berendes, "Mutwillenskosten" nach neuem Recht, in: SGb 2002, S. 315 ff., 318 unter Hinweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 12. September 2000 -- 2 BvR 1466/00 --, vom 17. Januar 1997 -- 2 BvR 35/97 -- und vom 8. Januar 1996 -- 2 BvR 2796/95 --).
  • LSG Bayern, 20.12.2006 - L 8 AL 130/05

    Ungenehmigte Ortsabwesenheit des Hilfeempfängers als Grund für die Versagung von

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - L 8 SB 3940/05 AK-A

    Mutwillenskosten und Klagerücknahme

  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2010 - L 6 AS 494/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2003 - L 6 U 258/01

    Rechtmäßigkeit der Auferlegung der Gerichtskosten auf dem Kläger wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2019 - L 7 AS 1003/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2007 - L 6 U 406/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2005 - L 6 U 328/03
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