Rechtsprechung
BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Auslagenerstattung für ein Rechtsgutachten in einem Steuerstrafverfahren - Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr
- Wolters Kluwer
Rechtsgutachten - Auslagenerstattung - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Kostenfestsetzung - Rechtsstaatsprinzip - Willkürverbot - Mißbrauchsgebühr
- Wolters Kluwer
Rechtsgutachten - Auslagenerstattung - Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Kostenfestsetzung - Rechtsstaatsprinzip - Willkürverbot - Mißbrauchsgebühr
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; StPO § 464a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- RA Kotz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 465
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 11.04.2000 - 35-800/98
- LG Saarbrücken, 24.07.2000 - 8 Qs 138/00
- BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
Papierfundstellen
- EuGRZ 2000, 494
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Mainz, 02.01.1995 - 1 Qs 325/94
Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
Auslagen für ein - im Strengbeweisverfahren der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht als Beweismittel verwertbares - Rechtsgutachten zugunsten eines anwaltlich beratenen Mandanten sind nach Ansicht des Landgerichts im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 StPO anzusehen (…vgl. auch OLG Celle, JurBüro 1994, S. 296 f.;… OLG Hamm, DAR 1973, S. 160; LG Mainz, wistra 1995, S. 320 f.). - BVerfG, 12.09.2000 - 2 BvR 1466/00
Verhängung einer Missbrauchsgebühr wegen erfolgloser Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (…stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, zur Veröffentlichung in Fachzeitschriften und in Juris vorgesehen). - OLG Celle, 20.12.1993 - 5 Ws 259/93
Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
Auslagen für ein - im Strengbeweisverfahren der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht als Beweismittel verwertbares - Rechtsgutachten zugunsten eines anwaltlich beratenen Mandanten sind nach Ansicht des Landgerichts im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 StPO anzusehen (vgl. auch OLG Celle, JurBüro 1994, S. 296 f.;… OLG Hamm, DAR 1973, S. 160;… LG Mainz, wistra 1995, S. 320 f.).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid
Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2000 - 2 BvR 1466/00 -, zur Veröffentlichung in Fachzeitschriften und in Juris vorgesehen). - BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1559/99
Verhängung einer Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00
Der Beschwerdeführer benutzt das Bundesverfassungsgericht lediglich als (weitere) Rechtsmittelinstanz, ohne sich mit Fragen von verfassungsrechtlicher Relevanz zu befassen (vgl. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, veröffentlicht in Juris).
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Werden mehrere gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer mit dem Inhalt jeder einzelnen Entscheidung auseinandersetzen (…vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2000 - 2 BvR 1609/00 -, juris, Rn. 6). - OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 135/15
Keine Kostenerstattung eines Privatgutachtens zur Frage der Verjährung nach …
Auslagen für ein - im Strengbeweisverfahren der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht als Beweismittel verwertbares - Rechtsgutachten zugunsten eines anwaltlich beratenen Mandanten sind grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 StPO anzusehen (BVerfG EuGRZ 2000, 494).