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   BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00   

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https://dejure.org/2000,648
BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 (https://dejure.org/2000,648)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 (https://dejure.org/2000,648)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 (https://dejure.org/2000,648)
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26 Jahre Verfahrensdauer

Art. 20, 2 Abs. 1 GG, Verstoß gegen den Justizgewährungsanpruch bei Unterlassen von verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen durch das Zivilgericht

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Überlange Dauer eines Zivilprozesses

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Verfahrensdauer - Beschleunigungsgrundsatz - Rechtsschutz - Rechtsstaatsprinzip - Gutachten - Sachverständiger - Beweisaufnahme - Amtshaftung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Absatz 1; ; GG Art. 34; ; BGB § 839; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Rüge für Gericht - Unternehmer wartet seit 26 Jahren auf Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 214
  • VersR 2001, 611
  • EuGRZ 2000, 491
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.11.1999 - 1 BvR 1708/99

    Strittige Rechtsverhältnisse müssen in angemessener Zeit geklärt werden

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1708/99 -, NJW 2000, S. 797).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von der Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats (vgl. NJW 2000, S. 797).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    a) Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1708/99 -, NJW 2000, S. 797).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    Das Rechtsstaatsprinzip fordert im Interesse der Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1708/99 -, NJW 2000, S. 797).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86

    Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm -

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    Auf die von beiden Seiten eingelegte Revision hin hob der Bundesgerichtshof auch diese Entscheidung mit Urteil vom 22. Juni 1989 teilweise auf (vgl. BGH, NVwZ-RR 1989, S. 600).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Februar 1980 die oberlandesgerichtliche Entscheidung auf, da ein Schadensersatzanspruch aus § 839 BGB oder öffentlichrechtlicher culpa in contrahendo in Betracht käme, und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück (vgl. BGHZ 76, 343).
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81

    Pflichten der Gemeinde bei Abschluß eines Erschließungsvertrages

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    Nachdem das Oberlandesgericht die Berufung erneut zurückgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Mai 1983 auch diese Entscheidung auf und verwies die Sache wiederum an das Oberlandesgericht zurück (vgl. BGH, WM 1983, S. 993).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00
    a) Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Die Regierung trägt vor, die Feststellung der Verfassungswidrigkeit sei wegen ihrer allgemeinen Verbindlichkeit und der Publizität der Entscheidungen des BVerfG ausreichend, um das Verfahren wirksam zu beschleunigen, insbesondere weil das BVerfG in geeigneten Fällen genaue Hinweise zur Beschleunigung des Verfahrens geben könne; das zeige die Entscheidung des BVerfG vom 20.7.2000 (NJW 2001, 214).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10

    Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

    Hierbei verdichtet sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504).

    Bei der insoweit anzustellenden Bewertung darf der Zeitfaktor - zumal sich bei zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet (vgl. nur BVerfG NJW 2001, 214, 215; NJW 2004, 3320; NJW 2005, 739; NJW 2008, 503, 504) - selbstverständlich nicht ausgeblendet werden; er ist aber nicht der allein entscheidende Maßstab.

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Dabei ist die Schwierigkeit der Sachmaterie und das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie, sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ; stRspr).
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