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   EGMR, 13.01.2011 - 17792/07   

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EGMR, 13.01.2011 - 17792/07 (https://dejure.org/2011,823)
EGMR, Entscheidung vom 13.01.2011 - 17792/07 (https://dejure.org/2011,823)
EGMR, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 17792/07 (https://dejure.org/2011,823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sicherungsverwahrung als rechtmäßiger Entzug der Freiheit gem. einer der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a) bis f) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aufgeführten Gründe; Hinreichender Kausalzusammenhang zwischen der Verurteilung des Beschwerdeführers durch das ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    KALLWEIT v. GERMANY

    Art. 5, Art. 5 Abs. 1, Art. 7, Art. 7 Abs. 1 MRK
    Violation of Art. 5-1 Violation of Art. 7-1 (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nochmals: Nachträgliche Sicherungsverwahrung und die Menschenrechtskonvention

  • spiegel.de (Pressemeldung, 13.01.2011)

    Menschenrechte: Europäisches Gericht rügt deutsche Sicherungsverwahrung

  • spiegel.de (Pressebericht, 13.01.2011)

    Urteil zur Sicherungsverwahrung: Deutsche Justiz kassiert neue Schlappe in Straßburg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Sicherungsverwahrung Menschenrechte beachten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EGMR bekräftigt Rechtsprechung zu Unzulässigkeit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung - Deutschland zur finanziellen Entschädigung verpflichtet

Besprechungen u.ä. (4)

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung - Die Stunde des populistischen Justizministers

  • zeit.de (Entscheidungsanmerkung)

    Urteil zur Sicherungsverwahrung: Eine Ohrfeige für den Gesetzgeber

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    EGMR zur Sicherungsverwahrung: "Es geht eben nicht nachträglich!"

  • arthur-kreuzer.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Sicherungsverwahrung - Brisante rechtspolitische Lage nach der erneuten Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3427
  • DÖV 2011, 280
  • EuGRZ 2011, 255
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (42)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Am 29. März 2010 entschied der Präsident der Fünften Sektion, die Regierung von der Beschwerde in Kenntnis zu setzen, forderte diese auf, Informationen über die Änderungen im Vollzug der Sicherungsverwahrung des Beschwerdeführers zu übermitteln, und vertagte die Prüfung der Individualbeschwerde bis zur Endgültigkeit des Urteils in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04.

    Ein umfassender Überblick über die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere der Sicherungsverwahrung, sowie zum Erlass, zur Überprüfung und zum praktischen Vollzug von Anordnungen der Sicherungsverwahrung ist im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache M. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, 17. Dezember 2009) enthalten.

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09) stellte der Bundesgerichtshof (4. Senat) in einer Entscheidung über eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung fest, dass das Strafgesetzbuch im Einklang mit Artikel 7 Abs. 1 der Konvention, wie er vom Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, interpretiert worden sei, ausgelegt werden könne und müsse.

    Was die Vereinbarkeit der Fortdauer der Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers mit Artikel 5 Abs. 1 betrifft, verwies die Regierung auf ihre diesbezügliche Stellungnahme in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04.

    Der Gerichtshof weist erneut auf die in seiner Rechtsprechung zu Artikel 5 Abs. 1 der Konvention festgelegten Grundprinzipien hin, die in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04 wie folgt zusammengefasst wurden:.

    Die Regierung vertrat die Auffassung, dass die vorliegende Individualbeschwerde hinsichtlich der zeitlichen Abläufe einen Parallelfall zum Verfahren M ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, darstelle.

  • BGH, 12.05.2010 - 4 StR 577/09

    Zurücktreten der nachträglichen Sicherungsverwahrung hinter das

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Mit Beschluss vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09) stellte der Bundesgerichtshof (4. Senat) in einer Entscheidung über eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung fest, dass das Strafgesetzbuch im Einklang mit Artikel 7 Abs. 1 der Konvention, wie er vom Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, interpretiert worden sei, ausgelegt werden könne und müsse.

    (4 StR 577/09; siehe Rdnr. 33), war der 5. Senat der Auffassung, dass in Parallelfällen zum Fall M. die betroffenen Untergebrachten nicht ohne weitere Sachprüfung automatisch zu entlassen seien.

    Die Regierung nahm auf zwei Entscheidungen vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09) bzw. 21. Juli 2010 (5 StR 60/10, siehe im Einzelnen Rdnrn. 33 und 36) Bezug und brachte vor, dass bereits zwei Senate des Bundesgerichtshofs in ähnlichen Fällen die Sicherungsverwahrung für konventionswidrig erachtet hätten.

  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 60/10

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; maßgebliche

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Artikel 7 Abs. 1 der Konvention, in der Auslegung des Gerichtshofs, sei ein solches Gesetz, durch das anderes bestimmt sei, da der Gerichtshof der Auffassung gewesen sei, dass die Sicherungsverwahrung als Strafe im Sinne von Artikel 7 angesehen werden müsse, auf die das Verbot der rückwirkenden Bestrafung Anwendung finde (der 5. Senat des Bundesgerichtshof vertrat in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010, 5 StR 60/10, im Zusammenhang mit einer anderen Bestimmung zur rückwirkenden Sicherungsverwahrung diesbezüglich eine andere Auffassung als der 4. Senat).

    Die Regierung nahm auf zwei Entscheidungen vom 12. Mai 2010 (4 StR 577/09) bzw. 21. Juli 2010 (5 StR 60/10, siehe im Einzelnen Rdnrn. 33 und 36) Bezug und brachte vor, dass bereits zwei Senate des Bundesgerichtshofs in ähnlichen Fällen die Sicherungsverwahrung für konventionswidrig erachtet hätten.

  • OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10

    Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    1 Ws 57/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2010, 1 Ws 108/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. Juni 2010, 1 Ws 315/10; und OLG Köln, Beschluss vom 14. Juli 2010, 2 Ws 428/10).

    Mehrere dieser Oberlandesgerichte legten daraufhin nach einer neuen Bestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 121 Abs. 2 Nr. 3), die seit 30. Juli 2010 in Kraft ist und mit der eine einheitliche Rechtsprechung der deutschen Gerichte in dieser Frage sichergestellt werden soll, solche Fälle dem Bundesgerichtshof zur Vorabentscheidung vor (siehe beispielsweise OLG Koblenz, Beschluss vom 30. September 2010, 1 Ws 108/10).

  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Kurz gefasst muss zwischen der Verurteilung und der in Rede stehenden Freiheitsentziehung ein hinreichender Kausalzusammenhang bestehen (siehe Weeks ./. Vereinigtes Königreich, 2. März 1987, Rdnr. 42, Serie A Band 114; Stafford ./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 46295/99, Rdnr. 64, ECHR 2002-IV; Waite ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 53236/99, Rdnr. 65, 10. Dezember 2002; und Kafkaris ./. Zypern [GK], Individualbeschwerde Nr. 21906/04, Rdnr. 117, ECHR 2008-...).
  • EGMR, 04.10.2007 - 32772/02

    Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VGT) ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Unter Berücksichtigung des gesamten ihm vorgelegten Materials, und insbesondere der Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass das Bundesverfassungsgericht über die Rügen des Beschwerdeführers nach der Konvention der Sache nach entschieden hat (vgl. u.a. Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) ./. Schweiz (Nr. 2) [GK], Individualbeschwerde Nr. 32772/02, Rdnrn. 43 und 45, ECHR 2009--... mit weiteren Verweisen), stellt der Gerichtshof fest, dass diese Rüge keine Anzeichen für eine Verletzung von Artikel 13 oder Artikel 6 Abs. 1 der Konvention erkennen lässt.
  • EGMR, 22.06.2004 - 31443/96

    BRONIOWSKI c. POLOGNE

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass der beschwerdegegnerische Staat, wenn eine Verletzung festgestellt worden ist, nach Artikel 46 der Konvention rechtlich nicht nur zur Zahlung der als gerechte Entschädigung zugesprochenen Beträge an die Betroffenen, sondern auch dazu verpflichtet ist, unter Überwachung durch das Ministerkomitee allgemeine bzw. gegebenenfalls individuelle Maßnahmen in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung zu treffen, um die vom Gerichtshof festgestellte Verletzung abzustellen und den Folgen so weit wie möglich abzuhelfen (siehe u. a. Broniowski ./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 31443/96, Rdnr. 192, ECHR 2004-V; und S. ./. Deutschland. [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 137, ECHR 2006-VII).
  • EGMR, 08.06.2006 - 75529/01

    Verschleppter Prozess - Mann prozessiert seit 16 Jahren um Entschädigung nach

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass der beschwerdegegnerische Staat, wenn eine Verletzung festgestellt worden ist, nach Artikel 46 der Konvention rechtlich nicht nur zur Zahlung der als gerechte Entschädigung zugesprochenen Beträge an die Betroffenen, sondern auch dazu verpflichtet ist, unter Überwachung durch das Ministerkomitee allgemeine bzw. gegebenenfalls individuelle Maßnahmen in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung zu treffen, um die vom Gerichtshof festgestellte Verletzung abzustellen und den Folgen so weit wie möglich abzuhelfen (siehe u. a. Broniowski ./. Polen [GK], Individualbeschwerde Nr. 31443/96, Rdnr. 192, ECHR 2004-V; und S. ./. Deutschland. [GK], Individualbeschwerde Nr. 75529/01, Rdnr. 137, ECHR 2006-VII).
  • EGMR, 22.04.2010 - 40984/07

    FATULLAYEV v. AZERBAIJAN

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Der Gerichtshof weist außerdem erneut darauf hin, dass seine Urteile im Wesentlichen Feststellungsurteile sind und im Allgemeinen in erster Linie der betroffene Staat, unter Überwachung durch das Ministerkomitee, die in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung zu verwendenden Mittel zu wählen hat, mit denen er seiner rechtlichen Verpflichtung nach Artikel 46 der Konvention nachkommen will, sofern diese Mittel mit den Schlussfolgerungen vereinbar sind, zu denen der Gerichtshof in seinem Urteil gelangt ist (siehe Scozzari und Giunta [GK], Individualbeschwerden Nrn. 39221/98 und 41963/98), Rdnr. 249, ECHR 2000-VIII; Öcalan ./. Türkei [GK], Individualbeschwerde Nr. 46221/99, Rdnr. 210, ECHR 2005-IV; und Fatullayev ./. Aserbaidschan, Individualbeschwerde Nr. 40984/07, Rdnr. 173, 22.
  • EGMR, 27.03.2008 - 44009/05

    SHTUKATUROV v. RUSSIA

    Auszug aus EGMR, 13.01.2011 - 17792/07
    Der Gerichtshof erinnert ferner daran, dass im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe e einer Person wegen einer "psychischen Erkrankung" die Freiheit nur entzogen werden kann, wenn die drei folgenden Mindestvoraussetzungen vorliegen: Erstens muss die psychische Erkrankung zuverlässig nachgewiesen sein, d. h. eine tatsächliche psychische Störung muss aufgrund objektiver ärztlicher Fachkompetenz vor einer zuständigen Behörde festgestellt werden; zweitens muss die psychische Störung der Art oder des Grades sein, die eine Zwangsunterbringung rechtfertigt; drittens hängt die Fortdauer der Unterbringung vom Fortbestehen einer derartigen Störung ab (siehe Winterwerp ./. die Niederlande, 24. Oktober 1979, Rdnr. 39, Serie A Band 33; Varbanov ./. Bulgarien, Individualbeschwerde Nr. 31365/96, Rdnrn. 45 und 47, ECHR 2000-X; Hutchison Reid ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 50272/99, Rdnr. 48, ECHR 2003-IV; und Shtukaturov ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 44009/05, Rdnr. 114, 27. März 2008).
  • EGMR, 29.11.2005 - 36946/03

    UTTLEY v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 24.06.1982 - 7906/77

    VAN DROOGENBROECK v. BELGIUM

  • EGMR, 20.02.2003 - 50272/99

    HUTCHISON REID v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 10.12.2002 - 53236/99

    WAITE v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 08.06.1995 - 15917/89

    JAMIL v. FRANCE

  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

  • EGMR, 26.01.1999 - 42293/98

    ADAMSON v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 04.04.2000 - 26629/95

    WITOLD LITWA c. POLOGNE

  • EGMR, 24.10.1979 - 6301/73

    WINTERWERP v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 11.05.2004 - 49902/99

    BRAND v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 02.03.1987 - 9787/82

    WEEKS c. ROYAUME-UNI

  • EGMR, 28.05.2002 - 46295/99

    STAFFORD v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 05.10.2000 - 31365/96

    VARBANOV v. BULGARIA

  • EGMR, 08.04.2004 - 71503/01

    ASSANIDZE v. GEORGIA

  • EGMR, 17.02.2004 - 39748/98

    MAESTRI c. ITALIE

  • EGMR, 07.12.2006 - 29514/05

    VAN DER VELDEN c. PAYS-BAS

  • EGMR, 29.01.2008 - 13229/03

    Großbritannien (A), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische

  • EGMR, 13.07.2000 - 39221/98

    SCOZZARI ET GIUNTA c. ITALIE

  • EGMR, 09.02.1995 - 17440/90

    WELCH v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 25.05.1993 - 14307/88

    KOKKINAKIS c. GRÈCE

  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige

  • EGMR, 28.05.1985 - 8225/78

    ASHINGDANE v. THE UNITED KINGDOM

  • OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Frankfurt, 24.06.2010 - 3 Ws 485/10

    Unzulässigkeit weiterer Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 428/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Anwendung, Altfälle

  • OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10

    Entlassung erstmals Sicherungsverwahrter in sog. Altfällen

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 2 Ws 458/09

    Sicherungsverwahrung: Konventionswidrige Verlängerung der Dauer der

  • OLG Schleswig, 15.07.2010 - 1 OJs 2/10

    Sicherungsverwahrung in "Altfällen"

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    b) In der Folgezeit stellte die Kammer der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ähnlich gelagerten Fällen ebenfalls eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention fest (EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 17792/07, Kallweit ./. Deutschland; Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 20008/07, Mautes ./. Deutschland; Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nrn. 27360/04 und 42225/07, Schummer ./. Deutschland).

    (1) Im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a EMRK ist zunächst zu berücksichtigen, dass eine Rechtfertigung der Freiheitsentziehung nach dieser Bestimmung in den hier in Rede stehenden Konstellationen angesichts der jüngeren Rechtsprechung der Kammer der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr in Betracht kommt (vgl. insbesondere das Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland sowie die Urteile vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 17792/07, Kallweit ./. Deutschland und Beschwerde-Nrn. 27360/04, 42225/07, Schummer ./. Deutschland).

    5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e EMRK verlangt darüber hinaus, dass die gesetzlichen Regelungen des betreffenden Anordnungs- oder Überprüfungsverfahrens die Feststellung einer psychischen Störung im Sinne einer ausdrücklichen Tatbestandsvoraussetzung vorsehen (vgl. EGMR, Urteil der 5. Sektion vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 17792/07, Kallweit ./. Deutschland, Rn. 56).

    Die Rechtfertigung der Freiheitsentziehung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e EMRK setzt daher nicht zuletzt voraus, dass der Betroffene an einem Ort und unter Umständen untergebracht ist, die der Tatsache Rechnung tragen, dass er (auch) aufgrund einer psychischen Störung untergebracht ist (vgl. zuletzt EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 17792/07, Kallweit ./. Deutschland, Rn. 46: "einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen geeigneten Einrichtung").

    Angesichts dessen, dass die Bestimmung der Voraussetzungen einer psychischen Störung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e EMRK in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt (vgl. zuletzt EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 17792/07, Kallweit ./. Deutschland, Rn. 55), ist insoweit auf das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz - ThUG) zurückzugreifen.

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Die Sicherungsverwahrung werde zudem in einem strafrechtlichen Verfahren angeordnet und stelle im Hinblick auf die mögliche Dauer der Freiheitsentziehung einen der schwersten Eingriffe dar (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04 - Mücke ./. Deutschland, Rn. 124 ff.; vgl. auch EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 20008/07 - Mautes ./. Deutschland, Rn. 55; Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 27360/04 und 42225/07 - Schummer ./. Deutschland, Rn. 67; Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 17792/07 - Kallweit ./. Deutschland, Rn. 68).

    Der Gerichtshof hat das Vorliegen einer psychischen Störung teilweise verneint (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04 - Mücke ./. Deutschland, Rn. 103) oder zumindest in Zweifel gezogen (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 17792/07 - Kallweit ./. Deutschland, Rn. 55; Urteil vom 24. November 2011 - Beschwerde-Nr. 4646/08 - O.H. ./. Deutschland, Rn. 86; Urteil vom 19. Januar 2012 - Beschwerde-Nr. 21906/09 - Kronfeldner ./. Deutschland, Rn. 79).

    Dabei orientierte er sich an der seinerzeit nach nationalem Recht zu treffenden Unterscheidung zwischen der Unterbringung gefährlicher Straftäter in der Sicherungsverwahrung einerseits und der Unterbringung psychisch Kranker, die im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit Straftaten begangen haben, in einem psychiatrischen Krankenhaus andererseits (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 17792/07 - Kallweit ./. Deutschland, Rn. 55) und stützte sich auf die Feststellung der nationalen Gerichte, die eine Unterbringung der Betroffenen nach § 63 StGB abgelehnt hatten (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04 - Mücke ./. Deutschland, Rn. 22, 103; Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 17792/07 - Kallweit ./. Deutschland, Rn. 55; Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04 - Haidn ./. Deutschland, Rn. 92, dort zu landesrechtlichen Regelungen).

    Weiter stellte der Gerichtshof - ohne in allen Fällen abschließend über die Frage einer psychischen Störung zu entscheiden - darauf ab, dass die nationalen Gerichte jedenfalls nicht dazu berufen gewesen seien, das Vorliegen einer psychischen Störung zu überprüfen, und die Unterbringungsentscheidung nicht auf eine psychische Störung gestützt worden sei (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04 - Mücke ./. Deutschland, Rn. 103; Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 17792/07 - Kallweit ./. Deutschland, Rn. 56; Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04 - Haidn ./. Deutschland, Rn. 93; Urteil vom 24. November 2011 - Beschwerde-Nr. 4646/08 - O.H. ./. Deutschland, Rn. 86; Urteil vom 19. Januar 2012 - Beschwerde-Nr. 21906/09 - Kronfeldner ./. Deutschland, Rn. 79).

    Darüber hinaus scheide - abermals unabhängig vom Vorliegen einer psychischen Störung - eine Rechtfertigung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe e EMRK aus, weil die Unterbringung nicht in einer für psychisch Kranke adäquaten Einrichtung erfolgt sei (vgl. EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 17792/07 - Kallweit ./. Deutschland, Rn. 57; Urteil vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr. 6587/04 - Haidn ./. Deutschland, Rn. 94; Urteil vom 24. November 2011 - Beschwerde-Nr. 4646/08 - O.H. ./. Deutschland, Rn. 87 ff.; Urteil vom 19. Januar 2012 - Beschwerde-Nr. 21906/09 - Kronfeldner ./. Deutschland, Rn. 80 ff.).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat demzufolge in den Fällen, in denen er über die Konventionsmäßigkeit oder -widrigkeit von Sicherungsverwahrungen zu befinden hatte, eine Rechtfertigung der Freiheitsentziehung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c EMRK verneint (vgl. EGMR, Urteil vom 17. Dezember 2009, Beschwerde-Nr. 19359/04, M. ./. Deutschland, Rn. 102, m.w.N.; Urteile vom 13. Januar 2011, Beschwerde-Nr. 17792/07, Kallweit ./. Deutschland, Rn. 52, Beschwerde-Nr. 27360/04 und 42225/07, Schummer ./. Deutschland, Rn. 56; Urteil vom 14. April 2011, Beschwerde-Nr. 30060/04, Jendrowiak ./. Deutschland, Rn. 35; Urteil vom 24. November 2011, Beschwerde-Nr. 4646/08, O.H. ./. Deutschland, Rn. 83; vgl. ferner BVerfGE 128, 326 ).
  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 405/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

    17792/07, EuGRZ 2011, 255 Rn. 88, BeschwerdeNr.

    20008/07, juris Rn. 71, BeschwerdeNr.

    27360/04 und 42225/07, juris Rn. 92; vom 24. November 2011 - BeschwerdeNr.

  • EGMR, 28.11.2013 - 7345/12

    GLIEN v. GERMANY

    Der Beschwerdeführer brachte auch vor, dass die Freiheitsentziehung einer Person wegen psychischer Krankheit nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann unter Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe e falle, wenn sie in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen geeigneten Einrichtung erfolge (er bezog sich diesbezüglich auf die Rechtssache K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17792/07, 13. Januar 2011).

    Grundsätzlich ist die "Freiheitsentziehung" einer Person wegen psychischer Krankheit nur dann im Sinne von Abs. 1 Buchstabe e "rechtmäßig", wenn sie in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen geeigneten Einrichtung erfolgt (siehe Ashingdane./. Vereinigtes Königreich, 28. Mai 1985, Rdnr. 44, Serie A Band 93; Aerts./. Belgien, 30. Juli 1998, Rdnr. 46, Entscheidungssammlung 1998-V; Hutchison Reid, a.a.O., Rdnr. 49; Brand./. Niederlande, Individualbeschwerde Nr. 49902/99, Rdnr. 62, 11. Mai 2004; und K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17792/07, Rdnr. 46, 13. Januar 2011).

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Dies folgt entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht aus den - noch nicht endgültigen (vgl. Art. 44 Abs. 2 EMRK) - Urteilen des EGMR vom 13. Januar 2011 (Beschwerdeverfahren Nr. 6587/04, 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07), in denen der EGMR sich nicht mit präventiven polizeilichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr, sondern vielmehr mit repressivem Straf(vollstreckungs)recht, namentlich der Sicherungsverwahrung, auseinandergesetzt und die zur (nachträglichen) Sicherungsverwahrung im rechtskräftigen Urteil vom 17. Dezember 2009 gefundene Linie im Wesentlichen bestätigt und bekräftigt hat.
  • EGMR, 19.04.2012 - 61272/09

    B. ./. Deutschland

    Einer Person kann wegen "psychischer Krankheit" die Freiheit nur entzogen werden, wenn die drei folgenden Mindestvoraussetzungen vorliegen: Erstens muss die psychische Krankheit zuverlässig nachgewiesen sein, d. h. eine tatsächliche psychische Störung muss aufgrund objektiver ärztlicher Fachkompetenz vor einer zuständigen Behörde festgestellt werden; zweitens muss die psychische Störung der Art oder des Grades sein, die eine Zwangsunterbringung rechtfertigt; drittens hängt die Fortdauer der Unterbringung vom Fortbestehen einer derartigen Störung ab (siehe Winterwerp ./. Niederlande, a. a. O., Rdnr. 39; Varbanov ./. Bulgarien, Individualbeschwerde Nr. 31365/96, Rdnrn. 45 und 47, EGMR 2000 X; Hutchison Reid ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 50272/99, Rdnr. 48, EGMR 2003 IV; Shtukaturov ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 44009/05, Rdnr. 114, 27. März 2008; und K. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17792/07, Rdnr. 45, 13. Januar 2011).
  • BGH, 18.01.2011 - 4 ARs 27/10

    Anfrageverfahren; rückwirkende Aufhebung der Höchstfrist der Sicherungsverwahrung

    Abschließend verweist der Senat in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen in der jüngst ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs zur Reichweite des konventionsrechtlichen Rückwirkungsverbotes im Recht der Sicherungsverwahrung, in denen auf die Verpflichtung der einzelnen Staaten zur Beseitigung von Konventionsverstößen in Parallelfällen hingewiesen wird (EGMR, Urteil vom 13. Januar 2011, K. gegen Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17792/07, Tz. 78 - 83).
  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 406/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

    Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass sich die Instanzgerichte an der Bemessungspraxis des EGMR in vergleichbaren Fällen (Urteile vom 17. Dezember 2009 - Beschwerde-Nr. 19359/04, EuGRZ 2010, 25 Rn. 139, 141, insoweit in NJW 2010, 2495 nicht abgedruckt; vom 13. Januar 2011 - Beschwerde-Nr.  17792/07, EuGRZ 2011, 255 Rn. 88, Beschwerde-Nr. 20008/07, juris Rn. 71, Beschwerde-Nr. 27360/04 und 42225/07, juris Rn. 92; vom 24. November 2011 - Beschwerde-Nr. 48038/06, juris Rn. 115, 116 und vom 19. April 2012 - Beschwerde-Nr. 61272/09, juris Rn. 105) orientiert haben.
  • EGMR, 19.01.2012 - 21906/09

    KRONFELDNER v. GERMANY

    Einer Person kann wegen "psychischer Krankheit" die Freiheit nur entzogen werden, wenn die drei folgenden Mindestvoraussetzungen vorliegen: Erstens muss die psychische Krankheit zuverlässig nachgewiesen sein, d. h. eine tatsächliche psychische Störung muss aufgrund objektiver ärztlicher Fachkompetenz vor einer zuständigen Behörde festgestellt werden; zweitens muss die psychische Störung der Art oder des Grades sein, die eine Zwangsunterbringung rechtfertigt; drittens hängt die Fortdauer der Unterbringung vom Fortbestehen einer derartigen Störung ab (siehe Rechtssachen Winterwerp ./. Niederlande, a. a. O., Rdnr. 39; Varbanov ./. Bulgarien, Individualbeschwerde Nr. 31365/96, Rdnrn. 45 und 47, EGMR 2000 X; Hutchison Reid ./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 50272/99, Rdnr. 48, EGMR 2003 IV; Shtukaturov ./. Russland, Individualbeschwerde Nr. 44009/05, Rdnr. 114, 27. März 2008; und K. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 17792/07, Rdnr. 45, 13. Januar 2011).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2012 - 12 U 60/12

    Schadensersatzanspruch wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung:

  • EGMR, 16.05.2013 - 20084/07

    RADU v. GERMANY

  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 408/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

  • VGH Hessen, 31.05.2012 - 8 A 514/12

    Lautsprecherverbot als unverhältnismäßige versammlungsrechtliche Auflage

  • OLG Hamm, 06.03.2015 - 11 U 95/14

    Höhe der Entschädigung für konventionswidrig vollzogene Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 80/13

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 407/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamm, 16.12.2020 - 11 W 67/20

    Unrechtmäßige Haft, Entschädigung, Höhe

  • BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf

  • LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 330/11

    Sicherungsverwahrung: Entschädigungsanspruch bei Überschreitung der zehnjährigen

  • EGMR, 02.06.2016 - 6281/13

    Verurteilte Gewalttäter: Regeln zur Sicherungsverwahrung bestätigt

  • EGMR, 24.11.2011 - 4646/08

    O.H. ./. Deutschland

  • OLG Celle, 17.01.2011 - 2 Ws 423/10

    Fortdauer der Vollziehung von Sicherungsverwahrung auch nach der Entscheidung des

  • KG, 03.03.2011 - 2 Ws 642/10

    Sicherungsverwahrung: Aussetzung der Entscheidung über die sofortige Beschwerde

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

  • EGMR, 28.06.2012 - 3300/10

    S ./. Deutschland

  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

  • OLG Brandenburg, 12.09.2013 - 2 W 2/13

    Schmerzensgeldanspruch nach MRK wegen rechtswidriger Inhaftierung

  • OLG Hamm, 15.08.2018 - 11 U 138/17

    Zahlung eines Schmerzensgeldes für erlittene Haft

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 16/14

    Entschädigung nach konventionswidriger Sicherungsverwahrung

  • EGMR, 19.07.2012 - 38447/09

    KETREB c. FRANCE

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11

    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG

  • EGMR, 19.03.2013 - 27081/09

    TOMEO v. GERMANY

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