Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.12.2013

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10   

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BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10 (https://dejure.org/2013,36906)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10 (https://dejure.org/2013,36906)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 (https://dejure.org/2013,36906)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 1600 Abs 2 BGB, Art 8 MRK
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines mutmaßlichen biologischen Vaters zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2
    Ausschluss eines mutmaßlichen biologischen Vaters zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für biologischen Vater verfassungsgemäß

  • faz.net (Pressebericht, 20.12.2013)

    Biologische Väter haben das Nachsehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Familienschutz: Ausschluss der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anfechtung der Vaterschaft - Schutz der Familie geht vor

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.12.2013)

    Klage von mutmaßlichem leiblichen Vater abgewiesen

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Keine Möglichkeit der Vaterschaftsanfechung für den biologischen Vater

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vaterschaftsanfechtung durch biologischen Vater

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begrenzte Vaterschaftsanfechtung für biologischen Vater verfassungskonform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung eines biologischen Vaters verfassungsgemäß - Ausschluss des biologischen Vaters von der Anfechtung zum Schutz der bestehenden rechtlich-sozialen Familie gerechtfertigt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Vaterschaftsanfechtung für biologischen Vater ist verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 191
  • FamRZ 2014, 277
  • DÖV 2014, 307
  • EuGRZ 2014, 266
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.06.1909 - V 338/09

    1. Was gehört zum Nachweise des Tatbestandes der Stempelsteuerhinterziehung im

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
    Der Gerichtshof hat insbesondere klargestellt, dass die Entscheidung darüber, ob dem biologischen Vater in dem Fall, dass die rechtliche Vaterschaft mit der Rolle als sozialer Vater übereinstimmt, die Anfechtung der Vaterschaft gestattet werden soll, innerhalb des Beurteilungsspielraums des Staats liegt (EGMR, Urteile vom 22. März 2012 - Beschwerde-Nr. 23.338/09, Kautzor/Deutschland - juris, Rn. 78 ff. und - Beschwerde-Nr. 45.071/09, Ahrends/Deutschland - juris, Rn. 74 ff.; Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - Beschwerde-Nr. 11858/10, Koppikar/Deutschland).
  • EGMR, 11.12.2012 - 11858/10

    KOPPIKAR v. GERMANY

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
    Der Gerichtshof hat insbesondere klargestellt, dass die Entscheidung darüber, ob dem biologischen Vater in dem Fall, dass die rechtliche Vaterschaft mit der Rolle als sozialer Vater übereinstimmt, die Anfechtung der Vaterschaft gestattet werden soll, innerhalb des Beurteilungsspielraums des Staats liegt (EGMR, Urteile vom 22. März 2012 - Beschwerde-Nr. 23.338/09, Kautzor/Deutschland - juris, Rn. 78 ff. und - Beschwerde-Nr. 45.071/09, Ahrends/Deutschland - juris, Rn. 74 ff.; Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - Beschwerde-Nr. 11858/10, Koppikar/Deutschland).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass es mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar ist, den mutmaßlichen biologischen Vater zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung auszuschließen, auch wenn der biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben und hat für diesen Fall lediglich aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Umgangsrecht abgeleitet (BVerfGE 108, 82 ).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Auch bei aktuell oder vormals bestehender sozial-familiärer Beziehung des leiblichen Vaters zu seinem Kind ist es aber verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten, dem leiblichen Vater die rechtliche Vaterschaft einzuräumen, wenn eine schutzwürdige sozial-familiäre Beziehung des Kindes zu seinem rechtlichen Vater besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 2814/17 -, Rn. 20).

    Der Erfolg oder Misserfolg eines durch einen nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB Berechtigten gestellten Anfechtungsantrags ist häufig von Zufällen der zeitlichen Abfolge der Ereignisse, dem Willen der Mutter, den Einwirkungsmöglichkeiten des Jugendamts und der Auslastung der Familiengerichte abhängig und kann so zu einem "Wettlauf" um die rechtliche Vaterstellung führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2018 - 1 BvR 2814/17 -, Rn. 21; siehe auch Aust, Das Kuckuckskind und seine drei Eltern, 2015, S. 105; Helms, FamRZ 2010, S. 1, und FamRZ 2014, S. 277).

  • BFH, 05.12.2019 - II R 5/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Maßgebende Steuerklasse beim Erwerb vom

    Für diesen Fall hat das BVerfG aus Art. 6 Abs. 1 GG aber lediglich ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters abgeleitet (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 108, 82, unter C.II.1. und III.1.b; vom 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10, FamRZ 2014, 191, Rz 5, und in FamRZ 2015, 817, Rz 7).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 2814/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Das gilt auch in Fällen, in denen der leibliche Vater vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hat (vgl. BVerfGE 108, 82 ;BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, www.bverfg.de, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 20.07.2016 - 12 UF 51/16

    Sozial-familiäre; Vaterschaft

    Es hat es auch mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar erklärt, den mutmaßlichen biologischen Vater von der Vaterschaftsanfechtung selbst in den Fällen auszuschließen, in denen der biologische Vater vorträgt, vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut zu haben, wenn dies zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie notwendig ist (FamRZ 2014, 191).
  • OLG Hamm, 06.11.2020 - 12 WF 221/20

    Familiäre Beziehungen können dem Interesse eines leiblichen Vaters an der

    Die damit verbundene Begrenzung des Anfechtungsrechts des leiblichen Vaters wurde vom BGH (FamRZ 2018, 41) und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht wiederholt ausdrücklich für verfassungsgemäß und insbesondere mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar erklärt (BVerfG, FamRZ 2014, 191; FamRZ 2015, 817; Nichtannahmebeschluss vom 29.01.2020 - 1 BvR 2715-18- juris).
  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 562/13

    Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung

    Es hat dies auch in Fällen für verfassungsgemäß gehalten, in denen der biologische Vater vor und in den Monaten nach der Geburt eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hat und hat für diese Konstellation lediglich aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Umgangsrecht abgeleitet (vgl. BVerfGE 108, 82 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, juris, Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2016 - 10 UF 17/16

    Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsantrag des aus der Vaterrolle verdrängen

    Die Vorschrift des § 1600 Abs. 2 BGB ist, anders als die Vorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB - Behördenanfechtung - (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2014, 449), als verfassungsgemäß anzusehen (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 191; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 227; BGH, FamRZ 2007, 538, 540 f.; zur Verfassungswidrigkeit der Vorgängervorschrift vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 816).

    Auch steht die Vorschrift mit der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang (vgl. EGMR, NJW 2013, 1937; BVerfG, FamRZ 2014, 191; OLG Nürnberg, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 12.5.2015 - 10 UF 28/14, BeckRS 2015, 17575 Rn. 25).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2019 - 1 UF 1/19

    Sozial-familiäre Beziehung gem. § 1600 Abs. 2 BGB

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG begegnet es keinen Bedenken, den biologischen Vater zum Schutz der rechtlich-sozialen Familie von der Vaterschaftsanfechtung auszuschließen (BVerfG, Beschluss v. 04.12.2013, Az. 1 BvR 1154/10; BVerfG, Beschluss v. 24.02.2015, Az. 1 BvR 562/13).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2015 - 10 UF 28/14

    Voraussetzungen des Vaterschaftsanfechtungsrechts des biologischen Vaters

    Die Vorschrift des § 1600 Abs. 2 BGB ist, anders als die Vorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB - Behördenanfechtung - (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2014, 449), als verfassungsgemäß anzusehen (vgl. BVerfG, FamRZ 2014, 191 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 227 ; BGH, FamRZ 2007, 538, 540 f.; zur Verfassungswidrigkeit der Vorgängervorschrift vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 816 ).

    Auch steht die Vorschrift mit der europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang (vgl. EGMR , NJW 2013, 1937; BVerfG, FamRZ 2014, 191 ; OLG Nürnberg, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.01.2020 - 1 BvR 2715/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde bezüglich eines kombinierten

    Es ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber dem leiblichen Vater die Anfechtung der Vaterschaft â?? selbst wenn er eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind hat â?? nicht ermöglicht, um einen bestehenden familiären Zusammenhalt zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern zu wahren, weil durch den Wechsel in der Vaterstellung zum leiblichen Vater dieser Familienverband durch die Auflösung der Rechtsbeziehungen beeinträchtigt würde (vgl. BVerfGE 108, 82 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2013 - 1 BvR 1154/10 -, Rn. 5 und vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 562/13 -, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 30.11.2015 - 12 UF 105/15

    Hemmung der Frist für die Anfechtung der Vaterschaft durch Anfechtung in einem

  • EGMR, 10.03.2015 - 42719/14

    MARKGRAF v. GERMANY

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41960
BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 (https://dejure.org/2013,41960)
BVerfG, Entscheidung vom 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 (https://dejure.org/2013,41960)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 (https://dejure.org/2013,41960)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsverfahren wegen Menschenwürdeverletzung nicht mit Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 S 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) des Betroffenen vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsverfahren wegen Menschenwürdeverletzung nicht mit Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 S 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) des Betroffenen vereinbar

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Zurückweisung eines PKH-Antrags zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Behandlung eines Strafgefangenen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsverfahren wegen Menschenwürdeverletzung nicht mit Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 S 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) des Betroffenen vereinbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Zurückweisung eines PKH-Antrags zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen menschenunwürdiger Behandlung eines Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BVerfG - Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Menschenwürde - Entscheidung nicht im Verfahren um Prozesskostenhilfe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung eines PKH-Antrags bei sachlicher Unzuständigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurückweisung eines PKH-Antrags bei sachlicher Unzuständigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Über Entschädigungspflicht des Staates wegen Menschenwürdeverletzungen darf nicht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden - Ablehnung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen war nicht rechtmäßig ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 398
  • EuGRZ 2014, 266
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Es läuft dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit widerstrebt es daher, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, als einfach oder geklärt ansieht und sie deswegen bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Zwar ist in der einfachgerichtlichen Rechtsprechung abstrakt hinreichend geklärt, dass wie bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch bei Verletzungen der Menschenwürde nicht in jedem Falle eine Wiedergutmachung durch Geldentschädigung auszugleichen ist, wenn die Beeinträchtigung auch in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, und dies bei Verletzungen der Menschenwürde nicht anders als beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens abhängt (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade in Fällen der Menschenwürdeverletzung die entschädigungspflichtige Erheblichkeitsschwelle generell niedriger anzusetzen ist als bei bloßen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGHZ 161, 33 ), eine Geldentschädigung mithin noch regelmäßiger auch bei kurzer Dauer geboten ist und deren Ablehnung damit einer besonders intensiven Prüfung und Abwägungsentscheidung bedarf.

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Ein solcher Verstoß ist erst recht anzunehmen, wenn das Fachgericht bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur abweicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 367/09

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung eines beklagten Landes i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.
  • OLG Frankfurt, 19.10.2012 - 15 W 69/12
    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2012 - 15 W 69/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • OLG Hamm, 08.04.2011 - 11 U 76/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.
  • OLG Bremen, 10.01.1991 - 5 WF 165/90

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für die Scheidung einer Ehe;

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Soweit das Oberlandesgericht in seiner ablehnenden Entscheidung hilfsweise darauf abstellt, dass jedenfalls nicht die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet gewesen wäre, so weicht das Oberlandesgericht damit - unbeschadet der strittigen Frage, ob nicht auch im Prozesskostenhilfeverfahren im Hinblick auf die sachliche Zuständigkeit und die insofern geltende Streitwertgrenze allein auf die tatsächlich beabsichtigte Klage abzustellen ist (vgl. zum Streitstand: Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 10) - jedenfalls von der in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung ab, dass eine Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs aus Gründen der sachlichen Unzuständigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn das mit dem Prozesskostenhilfegesuch befasste Gericht zuvor die Stellung eines Verweisungsantrags angeregt hat und der Antragsteller dieser Anregung nicht nachgekommen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Juni 1989 - 2 W 18/89 -, NJW-RR 1990, S. 575; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 5 WF 165/90 -, FamRZ 1992, S. 962 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 114 Rn. 22a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Anders allerdings als etwa in Fällen der menschenunwürdigen Haftunterbringung, bezüglich derer in obergerichtlichen Entscheidungen bereits vielfach konkrete Maßgaben aufgestellt worden sind, aufgrund welcher Haftbedingungen und bei welcher Unterbringungsdauer eine Entschädigung zu gewähren ist (vgl. etwa BGHZ 161, 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 sowie insbesondere OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 29. September 2010 - 11 U 367/09, I-11 U 367/09 -, juris; Urteil vom 8. April 2011 - 11 U 76/09, I-11 U 76/09 -, juris), gibt es zur Frage der Entschädigungspflicht in der konkret vorliegenden Konstellation noch keine derartige obergerichtliche Rechtsprechung, die zur abschließenden Bewertung bereits im summarischen Verfahren vergleichend herangezogen werden könnte.
  • OLG Saarbrücken, 26.06.1989 - 2 W 18/89
    Auszug aus BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12
    Soweit das Oberlandesgericht in seiner ablehnenden Entscheidung hilfsweise darauf abstellt, dass jedenfalls nicht die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet gewesen wäre, so weicht das Oberlandesgericht damit - unbeschadet der strittigen Frage, ob nicht auch im Prozesskostenhilfeverfahren im Hinblick auf die sachliche Zuständigkeit und die insofern geltende Streitwertgrenze allein auf die tatsächlich beabsichtigte Klage abzustellen ist (vgl. zum Streitstand: Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 10) - jedenfalls von der in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung ab, dass eine Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs aus Gründen der sachlichen Unzuständigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn das mit dem Prozesskostenhilfegesuch befasste Gericht zuvor die Stellung eines Verweisungsantrags angeregt hat und der Antragsteller dieser Anregung nicht nachgekommen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Juni 1989 - 2 W 18/89 -, NJW-RR 1990, S. 575; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 5 WF 165/90 -, FamRZ 1992, S. 962 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 114 Rn. 22a m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es daher zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage als einfach oder geklärt ansieht, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, und sie bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil unbemittelter Personen beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris).
  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 2447/19

    Zulässige Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren

    Die Fachgerichte dürfen Prozesskostenhilfe insbesondere dann nicht versagen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2017 - 1 BvR 2443/16 -, Rn. 11).

    Auch wenn die Beurteilung der Erfolgsaussichten eine konkret abwägende Subsumtionsentscheidung erfordert, darf eine solche fachgerichtliche Voreinschätzung daher im Verfahren der Prozesskostenhilfe Berücksichtigung finden, soweit die generellen Maßstäbe dieser Abwägung hinreichend geklärt sind (vgl. in der Sache ähnlich BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, Rn. 15).

  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 11 C 17.1659

    Halter eines im öffentlichen Straßenraum abgestellten Lastkraftwagens

    Es trifft zwar zu, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert werden darf, da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will (stRspr BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 = juris Rn. 26; B.v. 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 - EuGRZ 2014, 266 = juris Rn. 13).

    Dies verbietet jedoch nicht die gesetzlich (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO) vorausgesetzte Prüfung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, da der Unbemittelte nur einem Bemittelten gleichgestellt zu werden braucht, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, B.v. 13.3.1990 a.a.O. Rn. 25; B.v. 26.12.2013 a.a.O.).

  • LG Marburg, 22.09.2015 - 7 O 112/11

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung bei Fesselung während einer

    (BVerfG, Beschluss vom 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12, BeckRS 2014, 46813; BGH NJW 05, 58, 59 [BGH 04.11.2004 - III ZR 361/03] ).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 83/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Die Rechtsschutzgleichheit verbiete auch, wie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.12.2013 - Az. 1 BvR 2531/12, zu entnehmen sei, ein Überspannen der Anforderungen an die Erfolgsaussichten.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 und vom 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12, zitiert nach juris).

  • VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16

    Versagung von PKH aufgrund eigener, von höchstrichterlicher Rspr abweichender

    Es verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht und daher insbesondere nicht dazu dient, strittige Rechtsfragen zu klären (vgl. Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.05.2014 - 12 ZB 14.701

    Einkommensprognose für die Bewilligung von Wohngeld

    Der solcherart verstandene Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin ist jedoch unbegründet, da sie auch unter Berücksichtigung des spezifischen prozesskostenhilferechtlichen Erfolgsmaßstabs (vgl. hierzu aus jüngster Zeit BVerfG, B.v. 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12 - EuGRZ 2014, 266 Rn. 13), keine Umstände vorgetragen hat, die die Annahme eines Berufungszulassungsgrunds im Sinne von § 124 Abs. 2 VwGO tragen würden.
  • VerfGH Berlin, 12.07.2017 - VerfGH 51/16

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 1ß Abs 1 VvB ) iVm dem

    Letzteres ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO - hier in Verbindung mit § 166 VwGO - überspannt und verkennt, dass das Prozesskostenhilfeverfahren den verfassungsrechtlich gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht (Beschluss vom 30. September 2014, a. a. O., Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 12.05.2021 - VerfGH 16/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters oder der Richterin, sondern auf jene des oder der verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; die hier zitierten Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes sind abrufbar unter www.gesetze.berlin.de; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 142/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Erfolgschance kommt es nicht auf die Auffassung des Richters, sondern auf jene des verständigen, unbemittelten Rechtssuchenden an (Beschluss vom 12. Juli 2017 - VerfGH 51/16 - Rn. 12 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 17; Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2020, Art. 10 Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15 -, juris Rn. 10; vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 15 und vom 26. Dezember 2013 - 1 BvR 2531/12 -, juris Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 67/15

    Loveparade-Zivilverfahren

  • VerfGH Berlin, 11.11.2015 - VerfGH 86/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Klärung einer strittigen Rechtsfrage im

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 39/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VerfGH Berlin, 15.12.2021 - VerfGH 4/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 7/23

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung eines

  • OLG Stuttgart, 22.04.2020 - 4 W 24/20

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht der

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