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   BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 760/95   

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https://dejure.org/1995,4588
BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 760/95 (https://dejure.org/1995,4588)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.1995 - 2 BvR 760/95 (https://dejure.org/1995,4588)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 1995 - 2 BvR 760/95 (https://dejure.org/1995,4588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der EG-Bananenmarktordnung in Deutschland - Prüfungskompetenz der Fachgerichte - Frage der Nichtanwendbarkeit von EG-Recht in Deutschland

Papierfundstellen

  • EuZW 1995, 412
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 760/95
    Ausnahmen vom Erfordernis, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG und auch alle sonstigen fachgerichtlichen Verfahren auszuschöpfen, sind eng zu begrenzen (vgl. BVerfGE 70, 180 ,185 ff., m.w.N.).
  • FG Hamburg, 19.05.1995 - IV 119/95

    Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13.2.1993 über die

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  • BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95

    Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache

    Die nach Ablehnung dieser Ersuchen von der Antragstellerin eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Rechtsweg nicht erschöpft sei, da einstweiliger Rechtsschutz im fachgerichtlichen Eilverfahren in Betracht komme (Beschluß vom 26. April 1995 2 BvR 760/95, EuZW 1995, 412).

    Eine Berufung auf den Anwendungsvorrang des GATT in bezug auf die Anwendbarkeit - nicht Gültigkeit - der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 sei im übrigen nicht ausgeschlossen (Hinweis auf BVerfG in EuZW 1995, 412).

  • BVerfG, 05.09.2005 - 1 BvR 1781/05

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Einfuhr von Textilien aus China bleibt

    Vielmehr steht auch die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht dessen zeitweisem Nichtvollzug in einem Mitgliedstaat nicht zwingend entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. April 1995 - 2 BvR 760/95 -, EuZW 1995, 412; zur Befugnis der mitgliedstaatlichen Gerichte zum Erlass einer einstweiligen Anordnung in diesen Fällen vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 1995, Rs C-465/93, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft - Slg. 1995, S. 1-3761).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95

    Bananenmarktordnug

    Von dieser Möglichkeit (und einer entsprechenden gerichtlichen Prüfungskompetenz) geht, im Hinblick auf die Verpflichtungen der Bundesrepublik als selbständiges GATT-Mitglied, auch das BVerfG aus (Beschluß vom 26. April 1995 2 BvR 760/95, EuZW 1995, 412).
  • SG Reutlingen, 29.04.2008 - S 2 AS 2952/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Dieses Recht und diese Pflicht kommt auch den Fachgerichten zu (BVerfG, Beschluss vom 26.04.1995, Az.: 2 BvR 760/95, EuZW 1995, 412 f.; Lecheler , JuS 2001, 120 [122, in Fußn. 15]; Sauer , Jurisdiktionskonflikte in Mehrebenensystemen, 2008, S. 191 f.; siehe zu Beispielen aus der Praxis Hirsch , NJW 1996, 2457 [2460 f.], m.w.N.).
  • FG Hamburg, 22.09.1995 - IV 223/95

    Aussetzung der Vollziehung der Zollnacherhebung; Nachträgliche buchmäßige

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  • BFH, 23.01.1996 - VII B 200/95

    Anspruch eines Fruchtimporteurs auf Gewährung der Freistellung von gesetzlich

    Eine weitergehende Rechtsschutzmöglichkeit erscheint auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. etwa Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 2 BvR 760/95, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1995, 412) nicht veranlaßt.
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