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   BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95   

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https://dejure.org/1995,961
BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 (https://dejure.org/1995,961)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 (https://dejure.org/1995,961)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 2 BvR 2689/94, 2 BvR 52/95 (https://dejure.org/1995,961)
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BananenmarktVO und einstweiliger Rechtsschutz

Art. 14, 19 Abs. 4 GG, § 123 VwGO, EG-Recht, Rechtsprechungsmonopol des EuGH, Art. 234 EG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die gemeinsame Marktorganisation für Bananen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes - Verletzung in Grundrechten - Ausnahmsweise Gewährung - Importkontingentierung von Bananen - Härtefall - Konkurs der Antragstellerin - Regelungsmechanismen für konkrete Härtefälle

Besprechungen u.ä.

  • uni-mannheim.de PDF, S. 180 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Integration des nationalen Wirtschaftsrechts in die internationale Wirtschaftsordnung (Ralph Alexander Lorz; mzes Jahrbuch 01, 180)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 950
  • ZIP 1995, 411
  • NVwZ 1995, 576 (Ls.)
  • EuZW 1995, 126
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
    Der Verwaltungsgerichtshof stützt seine ablehnende Entscheidung im konkreten Fall aber - mit Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-280/93 (Bundesrepublik Deutschland/Rat) - darauf, daß insbesondere angesichts ungewisser Erfolgsaussicht des anhängigen Vorlageverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in unzulässiger Weise die Hauptsache vorweggenommen werde.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof übersieht, daß in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Oktober 1994 (Rs. C-280/93) lediglich die Bananenmarktorganisation als solche geprüft, nicht aber ihre Auswirkungen in einem konkreten Härtefall gewürdigt worden sind.

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
    Nachdem der Verwaltungsgerichtshof offensichtlich davon ausgeht, daß der Beschwerdeführerin zu 1. bei Anwendung eines nicht angepaßten Zollkontingents unmittelbar der Konkurs droht, hätte er im Rahmen seiner Abwägungen auch prüfen müssen, ob durch diesen Konkurs das Grundrecht der Beschwerdeführerin zu 1. aus Art. 14 Abs. 1 GG (Schutz aller vermögenswerten Rechte, vgl. BVerfGE 83, 201 ,208 f.,) irreparabel verletzt wird und deshalb für die Dauer des Hauptsacheverfahrens eine vorläufige Härteregelung getroffen werden mußte.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen Anspruch auf einen tatsächlich wirksamen gerichtlichen Schutz seiner Rechte (vgl. BVerfGE 35, 263 ,274 ff.,; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 ,109,).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.1993 - 1 E 2949/93
    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
    Danach spreche trotz des noch anhängigen Verfahrens über die Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 aufgrund der aufrechterhaltenen Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluß vom 1. Dezember 1993 ,Az: 1 E 2949/93(2),) mehr gegen als für eine für die Beschwerdeführerin zu 1. günstigere Entscheidung.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1995 - 2 BvR 2689/94
    Vielmehr sind auch die diese Vorschrift anwendenden Gerichte gehalten, bei ihrer Auslegung und Anwendung der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ,74,).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Zudem hätte das Verwaltungsgericht sehen müssen, dass der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs der Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1995 - 2 BvR 2689/94 und 2 BvR 52/95 - (EuZW 1995, S. 126) vorausgegangen ist.
  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

    In Fällen einer drohenden, erheblichen und nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der in der Hauptsache geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen (vgl. zuletzt Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O., Rn. 14; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, NJW 1995, 950 ).
  • BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95

    Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache

    Ihr im Verwaltungsrechtsweg gestellter Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Zuteilung weiterer Lizenzen für zollbegünstigte Einfuhren wurde zunächst abgelehnt; ihm wurde jedoch entsprochen, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung des Beschwerdegerichts mit der Begründung aufgehoben hatte, es müsse geprüft werden, ob für die Dauer des Hauptverfahrens eine vorläufige Härteregelung zu treffen sei (Beschluß vom 25. Januar 1995 2 BvR 2689/94 usw., Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht - EuZW - 1995, 126, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 950).

    Soweit das FG diese getroffen hat - praktisch im Sinne einer Aussetzungsentscheidung -, hat es zu Unrecht angenommen, daß für die Antragstellerin ohne vorläufigen Rechtsschutz in Form einstweiliger Anordnungen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile - drohender Konkurs - entständen, die eine Entscheidung in der Hauptsache nachträglich nicht mehr beseitigen könnte (vgl. die auf eine Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin ergangene Entscheidung des BVerfG in EuZW 1995, 126 B II Nr. 1).

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