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   EuGH, 11.08.1995 - C-433/93   

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https://dejure.org/1995,485
EuGH, 11.08.1995 - C-433/93 (https://dejure.org/1995,485)
EuGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - C-433/93 (https://dejure.org/1995,485)
EuGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - C-433/93 (https://dejure.org/1995,485)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1. Vertragsverletzungsverfahren; Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof; Maßgebliche Sachlage; Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Voraussetzungen der Umsetzung einer Richtlinie durch die Mitgliedstaaten; Verstärkung der Mechanismen zur Durchsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Öffentliche Bau- und Lieferaufträge

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art.169; ; Richtlinie 88/295/EWG vom 22. März 1988 Art. 20

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht rechtzeitige Umsetzung von EWG-Richtlinien in deutsches Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Europäischer Gerichtshof: VOB/A und VOL/A widersprechen den Vergaberichtlinien der EU! (IBR 1996, 47)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1402 (Ls.)
  • ZIP 1995, 1895
  • NVwZ 1996, 367
  • EuZW 1995, 635
  • BB 1995, 868
  • BauR 1995, 835
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.03.1994 - C-80/92

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-433/93
    15 Hierzu ist daran zu erinnern, daß die an nationalen Rechtsvorschriften vorgenommenen Änderungen nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 19) auf die Entscheidung über eine Vertragsverletzungsklage keinen Einfluß haben, wenn sie nicht vor Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist erfolgt sind.

    Diese Mindestgarantie, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 durch die Richtlinien auferlegt ist, kann keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-433/93
    Diese Mindestgarantie, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 durch die Richtlinien auferlegt ist, kann keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).
  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-433/93
    19 Sodann ist festzustellen, daß die in den Richtlinien über die Koordination der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge enthaltenen Vorschriften über die Teilnahme und die Publizität den Bieter vor Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen sollen (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87, Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 42).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-433/93
    18 Nach ständiger Rechtsprechung (u. a. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 15) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß ° soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll ° die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Das ergibt sich bereits aus § 97 Abs. 7 GWB, der - im Einklang mit europarechtlichen Vorgaben (vgl. EuGH, Urt. v. 11.8.1995 - C-433/93, Slg. 1995, I-2303 = NVwZ 1996, 367 Tz. 20 - Kommission/Deutschland) - den Unternehmen gegen die öffentlichen Auftraggeber ein subjektives Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gewährt.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Es kann nicht schon deshalb angenommen werden, das sich unter dieser Prämisse ergebende Hinausgehen über das nach dem Gemeinschaftsrecht Notwendige sei nicht vom Willen des deutschen Gesetzgebers gedeckt, weil Anlass für das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) vom 26. August 1998 (BGBl. I 2512) europarechtliche Vorgaben waren (vgl. EuGH, Urt. v. 11.08.1995 - C-433/93, Slg. 1995, 2317 Rdn. 18 f.; Urt. v. 02.05.1996 - C-253/95, Slg. 1996, 2430 Rdn. 15).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Demgemäß hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ausgesprochen, dass die Schutzziele der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge, die auf die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ausgerichtet sind (EuGH, Urteil vom 17. September 2002 - Rs. C-513/99 - Concordia Bus Finland, Slg. 2002 I-7213 Rn. 81) und deren Vorschriften über die Teilnahme und die Publizität den Bieter vor Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen wollen (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-433/93 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland, EuZW 1995, S. 635 Rn. 19; Urteil vom 20. September 1988 - Rs. 31/87 - Beentjes, Slg. 1988, 4635 Rn. 42), nur dann realisiert werden können, wenn der Bieter sich gegenüber dem Auftraggeber auf diese Vorschriften berufen und deren Verletzung vor den nationalen Gerichten geltend machen kann (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs. C-433/93 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland, EuZW 1995, S. 635 Rn. 20).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

    Es kann nicht schon deshalb angenommen werden, das sich unter dieser Prämisse ergebende Hinausgehen über das nach dem Gemeinschaftsrecht Notwendige sei nicht vom Willen des deutschen Gesetzgebers gedeckt, weil Anlass für das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) vom 26. August 1998 (BGBl. I 2512) europarechtliche Vorgaben waren (vgl. EuGH, Urt. v. 11.08.1995 - C-433/93, Slg. 1995, 2317 Rdn. 18 f.; Urt. v. 02.05.1996 - C-253/95, Slg. 1996, 2430 Rdn. 15).
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung häufig darauf hingewiesen, der Mitgliedstaat müsse bei der Umsetzung einer Richtlinie die von ihr Begünstigten in die Lage versetzen, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - Rs C-433/93 - Slg. 1995, I-2311, 2317 - Vergaberichtlinie - Tz. 18 f; Urteil vom 12. Dezember 1996 - Rs C-298/95 - Slg. 1996, I-6755, 6760 - Aquakultur- zu Tz. 16); nach Auffassung des Senats lassen die angeführten Richtlinien, die den Anlegerschutz vorwiegend nur in ihren Begründungserwägungen ansprechen, die Begründung einer solchen Rechtsstellung nicht hinreichend erkennen.
  • EuGH, 14.07.2022 - C-274/21

    EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge

    Unter diesem Blickwinkel zielen die Vorschriften der Richtlinie 89/665, die die Bieter vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen sollen, darauf ab, die vorhandenen Mechanismen zur Gewährleistung der effektiven Anwendung der Unionsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu verstärken, vor allem dann, wenn Verstöße noch beseitigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-433/93, EU:C:1995:263, Rn. 23, sowie vom 15. September 2016, Star Storage u. a., C-439/14 und C-488/14, EU:C:2016:688, Rn. 41).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Wie sich nämlich aus ihrer ersten und zweiten Begründungserwägung ergibt, ist die Richtlinie 89/665 darauf gerichtet, die auf einzelstaatlicher Ebene wie auf Gemeinschaftsebene vorhandenen Mechanismen zur Durchsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu verstärken, vor allem dann, wenn Verstöße noch beseitigt werden können (vgl. Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 23).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-212/02

    Kommission / Österreich

    11 und 13, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 18, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-225/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-3011, Randnr. 37).

    20 Die Bestimmungen der Richtlinien 89/665 und 92/13, die die Bieter vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen sollen, zielen darauf ab, die vorhandenen Mechanismen zur Gewährleistung der effektiven Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu verstärken, vor allem dann, wenn Verstöße noch beseitigt werden können (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 23).

    Da die Rundschreiben nämlich Verwaltungspraktiken darstellen, die naturgemäß von der Verwaltung beliebig geändert werden können und die nur unzureichend bekannt gemacht werden, können sie weder als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag noch als ausreichendes Mittel angesehen werden, um gegebenenfalls der Unvereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht abzuhelfen (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnrn. 11 und 13, Kommission/Deutschland, Randnr. 18, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1997 - C-54/96

    Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH gegen Bundesbaugesellschaft Berlin mbH.

    (13) - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303); damals waren auf Lieferaufträge die Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 (ABl. L 127, S. 1) und auf Bauaufträge die Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 (ABl. L 210, S. 1) anwendbar.

    (14) - Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423).

    (47) - Diese unmittelbare Wirkung sei nicht nur daraus abzuleiten, daß die geltend gemachten Bestimmungen hinreichend genau und unbedingt seien, sondern sei vom Gerichtshof, wenn auch indirekt, im Urteil Kommission/Deutschland bestätigt worden, in dem die Vertragsverletzung der deutschen Regierung wegen Nichtumsetzung der Dienstleistungsrichtlinie festgestellt wurde (vgl. Fußnote 14).

  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

    Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

    Somit stellt sich von vorn herein nicht die bei dieser Sach- und Rechtslage durchaus komplizierte Situation im Lichte der einschlägigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 20.09.1988, Rs. 31/87, Gebroeders Beentjes BV/Niederlande, Slg. 1988, 4635; Urt. v. 22.06.1989, Rs. 103/88, Fratelli Costanzo SpA/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1839; Urt. v. 14.07.1994, Rs. C-91/92, Paola Faccini Dori/Recreb Srl, Slg. 1994 1, 3325), ob sich ein Einzelner gegenüber den nationalen Nachprüfungsbehörden direkt auf Bestimmungen der EU- Richtlinien berufen kann (vgl. auch Urt. des EuGH v. 11.08.1995, Rs. C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995 I, 2203 und v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996 I. 2423), auch und gerade, wenn diese - wie Art. 8 Abs. 2 BKR ­ keine bindenden Vorgaben für die Aufhebung einer Ausschreibung vorsehen und zumindest auch Art. 1 und 2 der Rechtsmittelrichtlinie offen lässt, welche konkreten Maßnahmen unbedingt einer Primärrechtskontrolle unterliegen (müssen).

    Vielmehr kann das deutsche nationale Nachprüfungsrecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zumindest nach der zitierten Rechtsprechung (insbesondere EuGH, Urt. v. 11.8.1995, Rs. C-433/93, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1995, I 2203; vgl. auch Boesen, Vergaberecht, Einleitung, Rdnr. 67, 68 unter Hinweis auf Art. 10 EG-Vertrag) richtlinienkonform in der Weise ausgelegt werden, dass effektiver primärer Rechtsschutz auch gegen die Aufhebung der Ausschreibung möglich ist und nicht nur auf Missbrauchsfälle beschränkt bleibt, wie dies auch die OLG-Rechtsprechung im Ausnahmefall anerkannte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-26/03

    Stadt Halle und RPL Lochau

  • EuGH, 02.07.1996 - C-290/94

    Kommission / Griechenland

  • OLG Schleswig, 09.04.2010 - 1 U 27/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der Unterlassung der

  • VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02

    Zuständigkeit der Vergabekammer

  • VK Brandenburg, 14.03.2003 - VK 14/03

    Direktvergabe eines Gleisbauauftrages

  • EuGH, 02.05.1996 - C-253/95

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.06.2001 - C-207/00

    Kommission / Italien

  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

  • VK Bund, 12.10.2000 - VK 2-32/00

    Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz

  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00

    Begriff des offenbaren Missverhältnisses; Zulässigkeit eines vorbeugenden Antrags

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 4/99

    Nachprüfung eines ohne Vergabeverfahren zustande gekommenen Vertrages

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04

    Koppensteiner

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

  • EuGH, 03.12.2009 - C-475/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 02.07.1996 - C-173/94

    Kommission / Belgien

  • OLG Naumburg, 31.08.2000 - 7 U 40/98

    Teilbeauftragung oder stufenweise Beauftragung?

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1996 - C-61/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-70/03

    Kommission / Spanien

  • VK Niedersachsen, 17.10.2006 - VgK-25/06

    Erledigung des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens in sonstiger Weise;

  • VK Bund, 10.08.2000 - VK 1-19/00

    Lieferung eines Truppenversuchsmusters für ein Flugplatzrundsichtradargerät

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