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   EuGH, 21.11.2002 - C-23/01   

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https://dejure.org/2002,2222
EuGH, 21.11.2002 - C-23/01 (https://dejure.org/2002,2222)
EuGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - C-23/01 (https://dejure.org/2002,2222)
EuGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - C-23/01 (https://dejure.org/2002,2222)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 5 - Bestimmungen über den Schutz gegen die Verwendung eines Zeichens zu anderen Zwecken als der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen - Umfang dieses Schutzes - Einer Marke ähnliche Zeichen

  • Europäischer Gerichtshof

    Robelco

  • EU-Kommission PDF

    Robelco

    Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 5 Absatz 5
    Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Recht des Inhabers einer Marke, sich der Verwendung der Marke durch einen Dritten zu widersetzen - Schutz gegen die Verwendung zu anderen Zwecken als der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen - Umfang des Schutzes ...

  • EU-Kommission

    Robelco

  • Wolters Kluwer

    Bestimmungen über den Schutz gegen die Verwendung eines Zeichens zu anderen Zwecken als der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen; Angleichung der Markenrechte der Mitgliedstaaten; Umfang des Schutzes für Marken innerhalb der Gemeinschaft ; Schutz der ...

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 5 - Bestimmungen über den Schutz gegen die Verwendung eines Zeichens zu anderen Zwecken als der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen - Umfang dieses Schutzes - Einer Marke ähnliche Zeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep Brüssel - Auslegung von Artikel 5 Absatz 5 der Ersten Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG) - Vorbehalt für nationale Bestimmungen über den Schutz ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1654 (Ls.)
  • GRUR 2003, 143
  • GRUR Int. 2003, 446
  • EuZW 2003, 179
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Soweit es um den Schutz einer Marke gegenüber der Verwendung eines Zeichens zu anderen Zwecken als der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen geht und durch die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt wird, steht es nach Art. 5 Abs. 5 MarkenRL im Belieben der Mitgliedstaaten, einen Schutz der bekannten Marke vorzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. November 2002 - C-23/01, Slg. 2002, I-10913 = GRUR 2003, 143 Rn. 36 - Robelco/Robeco).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Es kann daher offenbleiben, ob bei nicht markenmäßiger Benutzung der Schutz bekannter Marken entsprechend § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (zur Zulässigkeit des nationalen Schutzes bekannter Marken nach Art. 5 Abs. 5 MRRL: EuGH, Urt. v. 21.11.2002 - Rs. C-23/01, Slg. 2002, I-10913 Tz. 30 = GRUR 2003, 143 = WRP 2003, 66 - Robelco/Robeco) oder, wie vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes, aufgrund des Wettbewerbsrechts zu gewähren ist (vgl. hierzu BGHZ 86, 90, 95 - Rolls-Royce).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs wird eine Marke nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 MarkenRL "für Waren oder Dienstleistungen" benutzt, wenn das angegriffene Zeichen ausschließlich als Unternehmensbezeichnung - also ausschließlich firmenmäßig - verwendet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 21. November 2002 -C23/01, Slg. 2002, I10913 = GRUR 2003, 143 Rn. 27 ff. - Robeco/Robelco; Urteil vom 16. November 2004 - C245/02, Slg. 2004, I10989 = GRUR 2005, 153 Rn. 64 - Anheuser-Busch I; Urteil vom 11. September 2007 - C17/06, Slg. 2007, I7041 = GRUR 2007, 971 Rn. 21 - Céline; BGH, Urteil vom 13. September 2007 - I ZR 33/05, GRUR 2008, 254 Rn. 22 = WRP 2008, 236 - THE HOME STORE; BGH, GRUR 2011, 1140 Rn. 17 - Schaumstoff Lübke).
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