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   EuGH, 27.04.2004 - C-159/02   

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https://dejure.org/2004,2243
EuGH, 27.04.2004 - C-159/02 (https://dejure.org/2004,2243)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2004 - C-159/02 (https://dejure.org/2004,2243)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2004 - C-159/02 (https://dejure.org/2004,2243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - In einem Vertragsstaat eingeleitetes Verfahren - In einem anderen Vertragsstaat vom Beklagten des anhängigen Verfahrens eingeleitetes Verfahren - Beklagter, der wider Treu und Glauben zu dem Zweck handelt, das bereits anhängige Verfahren zu ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Turner

  • EU-Kommission PDF

    Gregory Paul Turner gegen Felix Fareed Ismail Grovit, Harada Ltd und Changepoint SA.

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Verhängung eines Prozessführungsverbots, mit dem das Gericht eines Vertragsstaats einer Partei eines bei ihm anhängigen Verfahrens untersagt, eine Klage bei einem ...

  • EU-Kommission

    Gregory Paul Turner gegen Felix Fareed Ismail Grovit, Harada Ltd und Changepoint SA

    Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage nach der Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (EuGVÜ) in einem Rechtsstreit nach Auflösung eines ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unvereinbarkeit von Prozessführungsverboten mit dem EuGVÜ

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüsseler Übereinkommen - In einem Vertragsstaat eingeleitetes Verfahren - In einem anderen Vertragsstaat vom Beklagten des anhängigen Verfahrens eingeleitetes Verfahren - Beklagter, der wider Treu und Glauben zu dem Zweck handelt, das bereits anhängige Verfahren zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords - Brüsseler Übereinkommen - Bei den Gerichten des Staates des angerufenen Gerichts und den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats eingeleitete Gerichtsverfahren - Von dem Beklagten in dem im Staat des angerufenen Gerichts ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2004, 456
  • EuZW 2004, 468
  • BB 2004, 541
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.06.1991 - C-351/89

    Overseas Union Insurance Ltd u.a. / New Hampshire Insurance Company

    Auszug aus EuGH, 27.04.2004 - C-159/02
    25 Es ist wesentlicher Bestandteil des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens, dass im Anwendungsbereich des Übereinkommens dessen Zuständigkeitsregeln, die allen Gerichten der Vertragsstaaten gemeinsam sind, von jedem dieser Gerichte mit gleicher Sachkenntnis ausgelegt und angewandt werden können (vgl. Urteile vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-351/89, Overseas Union Insurance u. a., Slg. 1991, I-3317, Randnr. 23, und Gasser, Randnr. 48).

    26 Ebenso wenig gestattet das Übereinkommen - von begrenzten, in Artikel 28 Absatz 1 aufgeführten Ausnahmen abgesehen, die lediglich die Anerkennung und Vollstreckung betreffen und nur Regeln besonderer oder ausschließlicher Zuständigkeit ansprechen, die im Ausgangsverfahren keine Rolle spielen - die Prüfung der Zuständigkeit eines Gerichts durch das Gericht eines anderen Vertragsstaats (vgl. Urteil Overseas Union Insurance u. a., Randnr. 24).

  • EuGH, 15.05.1990 - 365/88

    Hagen / Zeehaghe

    Auszug aus EuGH, 27.04.2004 - C-159/02
    29 Wenn man unterstellt, ein Prozessführungsverbot könnte, wie vorgetragen worden ist, als Verfahrensmaßnahme betrachtet werden, die den ungestörten Ablauf des bereits bei dem erlassenden Gericht anhängigen Verfahrens schützen soll und daher allein nationalem Recht unterliegt, so gilt doch, dass die Anwendung nationaler Verfahrensregeln die praktische Wirksamkeit des Übereinkommens nicht beeinträchtigen darf (Urteil vom 15. Mai 1990 in der Rechtssache C-365/88, Hagen, Slg. 1990, I-1845, Randnr. 20).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Auszug aus EuGH, 27.04.2004 - C-159/02
    Dieses gegenseitige Vertrauen hat es ermöglicht, im Anwendungsbereich des Übereinkommens ein für die Gerichte verbindliches Zuständigkeitssystem zu schaffen und dementsprechend auf die innerstaatlichen Vorschriften der Vertragsstaaten über die Anerkennung und die Vollstreckbarkeitserklärung ausländischer Urteile zugunsten eines vereinfachten Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens zu verzichten (Urteil vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-116/02, Gasser, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 72).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-391/95

    Van Uden

    Auszug aus EuGH, 27.04.2004 - C-159/02
    Unter Berufung auf das Urteil vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-391/95 (Van Uden, Slg. 1998, I-7091) machen sie geltend, dass das Übereinkommen keine Beschränkung für Verfahrensmaßnahmen vorsehe, die vom Gericht eines Vertragsstaats angeordnet werden könnten, wenn dieses nach dem Übereinkommen für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig sei.
  • BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union "anti-suit-injunctions" mit dem EuGVÜ und der EuGVVO grundsätzlich unvereinbar (EuGH, Urteil vom 27. April 2004 - C-159/02 - Turner/Grovit, Slg. 2004, I-3578, EuZW 2004, 468 zum EuGVÜ; Urteil vom 10. Februar 2009 - C-185/07 - Allianz und Generali/West Tankers, Slg 2009, I-686, 700 zur EuGVVO aF; vgl. auch Mankowski in Rauscher aaO Vorbem. zu Art. 4 Brüssel Ia-VO Rn. 49 ff mwN).

    Der maßgebende Grund hierfür ist der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, dessen wesentlicher Bestandteil es ist, dass die Zuständigkeitsregeln, die allen Gerichten der Vertrags- beziehungsweise Mitgliedstaaten gemeinsam sind, von jedem dieser Gerichte mit gleicher Sachkenntnis ausgelegt und angewandt werden können sowie dass die Prüfung der Zuständigkeit eines Gerichts durch das Gericht eines anderen Vertrags- oder Mitgliedstaats nicht gestattet ist (EuGH, Urteile vom 27. April 2004 aaO Rn. 24 f und vom 10. Februar 2009 aaO Rn. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-185/07

    Allianz (früher Riunione Adriatica di Sicurta) und Generali Assicurazioni

    Im Vereinigten Königreich erlassen Gerichte nach dem Urteil Turner nämlich weiterhin Prozessführungsverbote, wenn eine Partei ihrer Ansicht nach durch eine Klage vor einem Gericht eines anderen Mitgliedsstaats gegen eine Schiedsvereinbarung verstößt, die die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts mit Sitz im Vereinigten Königreich begründet.(5) Sie sind der Auffassung, das Urteil Turner widerspreche dieser Praxis nicht, da die Verordnung Nr. 44/2001 nicht auf die Schiedsgerichtsbarkeit anwendbar sei.

    Der High Court verwies darauf, dass das Urteil Turner Prozessführungsverbote zum Schutz von Schiedsvereinbarungen nach der Rechtsprechung des Court of Appeal(9) nicht ausschließe und gab den Anträgen statt.

    Anknüpfend an das Urteil Turner möchte das House of Lords mit seiner Vorlagefrage klären lassen, ob anti-suit injunctions auch dann mit der Verordnung Nr. 44/2001 unvereinbar sind, wenn sie in Bezug auf einen Rechtsstreit ergehen, den die Parteien der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen haben.

    A - Das Urteil Turner.

    Im Urteil Turner hat der Gerichtshof entschieden, dass das Brüsseler Übereinkommen der Verhängung eines Prozessführungsverbots in Bezug auf Verfahren vor dem Gericht eines anderen Mitgliedstaats selbst dann entgegenstehe, wenn das ausländische Verfahren von einer Partei wider Treu und Glauben zu dem Zweck betrieben wird, das bereits anhängige Verfahren zu behindern.

    Auch im Urteil Turner verweist der Gerichtshof darauf, dass es das Übereinkommen nicht gestatte - abgesehen von den in Art. 28 Abs. 1 aufgeführten Ausnahmen -, dass ein Gericht die Zuständigkeit des Gerichts eines anderen Vertragsstaats überprüfe.(14) Wenn die Einleitung oder Fortführung eines Verfahrens vor dem Gericht eines anderen Vertragsstaats durch ein Prozessführungsverbot untersagt werde, liege hierin ein Eingriff in die Zuständigkeit jenes Gerichts, der mit der Systematik des Übereinkommens unvereinbar sei und dessen praktische Wirksamkeit untergrabe.(15) Dass das Verbot an den Prozessgegner gerichtet sei und nicht unmittelbar an das ausländische Gericht, ändere daran nichts.(16).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Urteil Turner auf der Grundlage des Brüsseler Übereinkommens ergangen ist, während auf den vorliegenden Fall in zeitlicher Hinsicht die Verordnung Nr. 44/2001 anwendbar ist.

    Diese Sichtweise überrascht, da der Gerichtshof im Urteil Turner gerade diese Einwirkung der anti-suit injunction auf das ausländische Verfahren als Verstoß gegen das Brüsseler Übereinkommen gewertet hat, und zwar selbst dann, wenn man unterstellt, dass das Prozessführungsverbot seinerseits als Verfahrensmaßnahme allein nationalem Recht unterliegt.(22) Demnach ist es nicht entscheidend, ob das Verfahren zum Erlass der anti-suit injunction - hier das Verfahren vor den englischen Gerichten -, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt, sondern das Verfahren, gegen das das Prozessführungsverbot gerichtet ist - hier das Verfahren vor dem Gericht in Syrakus.

    Auch setzt ein Verstoß gegen den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, auf den der Gerichtshof das Urteil Turner maßgeblich gestützt hat, nicht voraus, dass sowohl das Verfahren auf Erlass des Prozessführungsverbots als auch das Verfahren, das dadurch unterbunden werden soll, in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

    3 - Urteil vom 27. April 2004, Turner (C-159/02, Slg. 2004, I-3565).

    11 - Urteil Turner (zitiert in Fn. 3, Randnr. 25).

    14- Urteil Turner (zitiert in Fn. 3, Randnrn. 25 und 26).

    15 - Urteil Turner (zitiert in Fn. 3, Randnrn. 27 und 29).

    16 - Urteil Turner (zitiert in Fn. 3, Randnr. 28).

    22 - Urteil Turner (zitiert in Fn. 3, Randnr. 29).

    23 - Vgl. Urteil Turner (zitiert in Fn. 3, Randnr. 29).

    Siehe auch Urteil Turner (zitiert in Fn. 3, Randnr. 29).

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    40 Dieses gegenseitige Vertrauen hat es ermöglicht, im Anwendungsbereich der Verordnung ein für die Gerichte verbindliches Zuständigkeitssystem zu schaffen und dementsprechend auf die innerstaatlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten über die Anerkennung und die Vollstreckbarerklärung zugunsten eines vereinfachten Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens für im Rahmen von Insolvenzverfahren ergangene Entscheidungen zu verzichten (vgl. analog zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [ABl. 1972, L 299, S. 32, im Folgenden: Brüsseler Übereinkommen] Urteile vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-116/02, Gasser, Slg. 2003, I-14693, Randnr. 72, und vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-159/02, Turner, Slg. 2004, I-3565, Randnr. 24).
  • EuGH, 01.03.2005 - C-281/02

    Owusu

    37 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 2 des Brüsseler Übereinkommens zwingend ist und seinem Wortlaut nach von der dort aufgestellten grundsätzlichen Regel nur in den im Übereinkommen ausdrücklich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf (vgl. zur Verbindlichkeit des Zuständigkeitssystems, das durch das Brüsseler Übereinkommen eingeführt worden ist, Urteile vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-116/02, Gasser, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 72, und vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-159/02, Turner, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2014 - C-536/13

    Gazprom - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

    Insoweit kommt der Schiedsspruch in die Nähe der "anti-suit injunctions" des englischen Rechts, um die es in den Urteilen Turner (C-159/02, EU:C:2004:228) sowie Allianz und Generali Assicurazioni Generali (EU:C:2004:228) ging.

    Anders nämlich als bei den "anti-suit injunctions", die Gegenstand der Urteile Turner (EU:C:2004:228) sowie Allianz und Generali Assicurazioni Generali (EU:C:2009:69) waren, setzt sich das Energieministerium keinerlei Sanktionen aus, wenn es den Schiedsspruch nicht befolgt(26).

    Insofern kann der Schiedsspruch, genauso wie die "anti-suit injunctions", die Gegenstand der Urteile Turner (EU:C:2004:228) sowie Allianz und Generali Assicurazioni Generali (EU:C:2009:69) waren, nach Auffassung des vorlegenden Gerichts die praktische Wirksamkeit der Brüssel-I-Verordnung beeinträchtigen.

    Die englischen Gerichte gaben diesem Antrag statt, jedoch legte das House of Lords dem Gerichtshof die Frage vor, ob es unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Sachverhalts der Rechtssache, die zum Urteil Turner (EU:C:2004:228)(31) geführt habe, zum Erlass einer mit der Brüssel-I-Verordnung vereinbaren "anti-suit injunction" befugt sei, weil Art. 1 Abs. 2 Buchst. d der Verordnung die Schiedsgerichtsbarkeit von ihrem Anwendungsbereich ausschließe.

    Die Verzögerungstaktiken wurden in den Verfahren erörtert, die zu den Urteilen Gasser (C-116/02, EU:C:2003:657)(80), Turner (EU:C:2004:228)(81) sowie Allianz und Generali Assicurazioni Generali (EU:C:2009:69) führten.

    Ich weise darauf hin, dass dieses Verbot angesichts meiner Antwort auf die erste Vorlagefrage infolge der Neufassung der Brüssel-I-Verordnung nur in Bezug auf die im Urteil Turner (EU:C:2004:228)(112) genannten "anti-suit injunctions" fortbesteht, d. h. solche, die von den Gerichten der Mitgliedstaaten ausgesprochen werden, um ihre eigene Zuständigkeit zu sichern, wenn sie nach den Bestimmungen der Brüssel-I-Verordnung angerufen werden.

  • EuGH, 10.02.2009 - C-185/07

    EIN GERICHT EINES MITGLIEDSTAATS KANN ES EINER PERSON NICHT VERBIETEN, EINEN

    Das House of Lords nimmt zunächst Bezug auf die Urteile vom 9. Dezember 2003, Gasser (C-116/02, Slg. 2003, I-14693), und vom 27. April 2004, Turner (C-159/02, Slg. 2004, I-3565), mit denen im Wesentlichen entschieden worden sei, dass eine Anordnung, mit der einer Partei die Einleitung oder Fortführung eines Verfahrens vor einem Gericht eines Mitgliedstaats verboten werde, mit dem durch die Verordnung Nr. 44/2001 geschaffenen System nicht vereinbar sein könne, selbst wenn sie von dem nach dieser Verordnung zuständigen Gericht erlassen werde.

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Verordnung Nr. 44/2001, abgesehen von einigen begrenzten, im Ausgangsrechtsstreit nicht einschlägigen Ausnahmen, die Prüfung der Zuständigkeit eines Gerichts eines Mitgliedstaats durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats nicht gestattet (Urteile vom 27. Juni 1991, 0verseas Union Insurance u. a., C-351/89, Slg. 1991, I-3317, Randnr. 24, und Turner, Randnr. 26).

    Sodann widerspricht eine solche "anti-suit injunction" auch dem Vertrauen, das die Mitgliedstaaten gegenseitig ihren Rechtssystemen und Rechtspflegeorganen entgegenbringen und auf dem das Zuständigkeitssystem der Verordnung Nr. 44/2001 beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil Turner, Randnr. 24), denn sie beeinträchtigt das Gericht eines anderen Mitgliedstaats darin, die ihm durch die Verordnung Nr. 44/2001 verliehenen Befugnisse auszuüben, nämlich auf der Grundlage der Bestimmungen der Verordnung über deren Anwendungsbereich, darunter ihres Art. 1 Abs. 2 Buchst. d, über die Anwendbarkeit der Verordnung zu entscheiden.

  • OLG München, 27.05.2021 - 29 U 6933/19

    Zumutbare Rechtsverfolgung im EU-Ausland von DNS-Sperrungen

    Im vorliegenden Fall ist demgegenüber zu berücksichtigen, dass innerhalb der Europäischen Union im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen von dem Grundsatz auszugehen ist, dass die Mitgliedstaaten gegenseitig ihren Rechtssystemen und Rechtspflegeorganen Vertrauen entgegenbringen und insoweit von einer Gleichwertigkeit der Rechtsprechung aller Mitgliedstaaten auszugehen ist (vgl. EuGH EuZW 2004, 188 Rn. 72 - Gasser; EuZW 2004, 468 Rn. 24 - Turner/Grovit).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in

    75 Urteil vom 27. April 2004, Turner (C-159/02, EU:C:2004:228).

    79 Urteile vom 27. April 2004, Turner (C-159/02, EU:C:2004:228, Rn. 25), vom 10. Februar 2009, Allianz und Generali Assicurazioni Generali (C-185/07, EU:C:2009:69, Rn. 29), und vom 13. Mai 2015, Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316, Rn. 33).

    80 Urteile vom 27. April 2004, Turner (C-159/02, EU:C:2004:228, Rn. 24), vom 10. Februar 2009, Allianz und Generali Assicurazioni Generali (C-185/07, EU:C:2009:69, Rn. 30), und vom 13. Mai 2015, Gazprom (C-536/13, EU:C:2015:316, Rn. 34).

    81 Urteile vom 27. April 2004, Turner (C-159/02, EU:C:2004:228, Rn. 9 ff.), und vom 10. Februar 2009, Allianz und Generali Assicurazioni Generali (C-185/07, EU:C:2009:69, Rn. 11 ff.).

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Es kann somit offen blieben, ob das vor dem Tribunale di Milano angestrengte Verfahren überhaupt denselben Anspruch im Sinne von Art. 27 Abs. 1 EuGVVO betrifft, wobei der Begriff des Anspruchs i.S.d. autonom auszulegenden Vorschrift nicht mit dem Streitgegenstandsbegriff nach deutschem zivilprozessualen Verständnis identisch ist (für eine vergleichbare Konstellation verneinend LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 402 ff.), und ob möglicherweise mangels Kognitionsbefugnis des italienischen Gerichts hinsichtlich einer Verletzung über den deutschen Teil eines Europäischen Patents im Hinblick auf Art. 6 EMRK ein Fall so evidenter Unzuständigkeit des Tribunale di Milano vorliegt, dass eine Aussetzung ungeachtet der Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft etabliert hat (vgl. EuGH 9.12.2003 C-116/02, EuZW 2004, 2004, 188; EuGH Urt. v. 27.04.2004 C-159/02 - Turner/Grovit , IPRax 2004, 425; EuGH SchiedsVZ 2009, 120), zu unterbleiben hätte (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2795).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Artikel 6 Nummer 1 - Mehrere

    20 und 21, vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-159/02, Turner, Slg. 2004, I-3565, Randnr. 29, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-77/04, GIE Réunion européenne u. a., Slg. 2005, I-4509, Randnr. 34) geltend, dass ein nationales Gericht eine Gewährleistungsklage nicht deshalb als unzulässig abweisen könne, weil der auf Gewährleistung in Anspruch genommene Dritte seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts habe, in dem derjenige Beklagte ansässig sei, gegen den die Klage unzulässig sei.
  • EuGH, 21.01.2010 - C-444/07

    Der Gerichtshof stellt die Tragweite der Rechtsvorschriften über die Anerkennung

  • LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19

    Bestätigung einer einstweiligen Verfügung im Streit um eine Anti-Suit-Injunction

  • EuGH, 11.07.2008 - C-195/08

    DAS ERSTE EILVORLAGEVERFAHREN GIBT DEM GERICHTSHOF ANLASS ZUR PRÄZISIERUNG DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-456/11

    Gothaer Allgemeine Versicherung u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-590/21

    Charles Taylor Adjusting

  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 163/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 25/21

    Einstweilige Verfügung gerichtet auf Untersagung der Beantragung einer

  • EuGH, 19.09.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E.

  • EuGH, 07.09.2023 - C-590/21

    Charles Taylor Adjusting

  • OLG Düsseldorf, 07.02.2022 - 2 U 27/21

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 73/20

    Anti-Suit Injunction

  • LG Bonn, 08.11.2017 - 16 O 41/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Gerichtliche Zuständigkeit - Besondere Gerichtsstände - Artikel

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 75/20

    Anti-Suit Injunction 3

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

  • LG Düsseldorf, 29.06.2021 - 4c O 73/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14

    Reparaturaustauschteile - Klage wegen Verletzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10

    Purrucker - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4c O 74/20

    Anti-Suit Injunction 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-98/06

    Freeport - Gerichtliche Zuständigkeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 15 U 18/10

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 EuGVVO

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2006 - C-343/04

    CEZ - Auslegung von Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a des Brüsseler Übereinkommens

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 147/03

    Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung "Miles & Miles" i.R. eines

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