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   EuGH, 22.04.2010 - C-62/09   

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https://dejure.org/2010,1405
EuGH, 22.04.2010 - C-62/09 (https://dejure.org/2010,1405)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - C-62/09 (https://dejure.org/2010,1405)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - C-62/09 (https://dejure.org/2010,1405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2001/83/EG - Art. 94 - Finanzielle Anreize für Arztpraxen, die ihren Patienten bestimmte Arzneimittel verschreiben - Staatliche Gesundheitsbehörden - Ärzte - Verschreibungsfreiheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Association of the British Pharmaceutical Industry

    Richtlinie 2001/83/EG - Art. 94 - Finanzielle Anreize für Arztpraxen, die ihren Patienten bestimmte Arzneimittel verschreiben - Staatliche Gesundheitsbehörden - Ärzte - Verschreibungsfreiheit

  • EU-Kommission PDF

    Association of the British Pharmaceutical Industry

    Richtlinie 2001/83/EG - Art. 94 - Finanzielle Anreize für Arztpraxen, die ihren Patienten bestimmte Arzneimittel verschreiben - Staatliche Gesundheitsbehörden - Ärzte - Verschreibungsfreiheit

  • EU-Kommission

    Association of the British Pharmaceutical Industry

    Richtlinie 2001/83/EG - Art. 94 - Finanzielle Anreize für Arztpraxen, die ihren Patienten bestimmte Arzneimittel verschreiben - Staatliche Gesundheitsbehörden - Ärzte - Verschreibungsfreiheit“

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2001/83/EG - Art. 94 - Finanzielle Anreize für Arztpraxen, die ihren Patienten bestimmte Arzneimittel verschreiben - Staatliche Gesundheitsbehörden - Ärzte - Verschreibungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de

    Finanzielle Anreize für Arztpraxen, die ihren Patienten bestimmte Arzneimittel verschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Staatliche Behörden dürfen Ärzten finanzielle Vorteile anbieten, um Anreize für die Verschreibung preisgünstigerer Arzneimittel zu schaffen

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Association of the British Pharmaceutical Industry

    Richtlinie 2001/83/EG - Art. 94 - Finanzielle Anreize für Arztpraxen, die ihren Patienten bestimmte Arzneimittel verschreiben - Staatliche Gesundheitsbehörden - Ärzte - Verschreibungsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisgünstigere Medikamente - ärztlich verordnet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Staatliche Anreize für Ärzte zur Verschreibung preisgünstigerer Arzneimittel rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Staatlich angebotene finanzielle Vorteile als Anreiz zur Verschreibung preisgünstiger Medikamente zulässig - Behörde muss sicherstellen, dass Regelung auf objektiven, nicht diskriminierenden Kriterien beruht

Besprechungen u.ä.

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzielle Anreize zu Kostensenkung bei den Arzneimitteln behördlich möglich

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, Queen's Bench Division, Administrative Court (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 13. Februar 2009 - Association of the British Pharmaceutical Industry / Medicines and Healthcare products Regulatory Agency

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Justice (England & Wales), Queen"s Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 473
  • DÖV 2010, 565
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-421/07

    Damgaard - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Begriff "Werbung" -

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-62/09
    Hinsichtlich der Werbung für Arzneimittel hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass diese der öffentlichen Gesundheit, deren Schutz das wesentliche Ziel der Richtlinie 2001/83 ist, auch dann schaden kann, wenn sie von einem unabhängigen Dritten außerhalb einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit vorgenommen wird, und dass die von einem Dritten vorgenommene Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel, namentlich über dessen heilende oder verhütende Eigenschaften, deshalb auch dann als Werbung im Sinne des Art. 86 Abs. 1 der Richtlinie angesehen werden kann, wenn dieser Dritte aus eigenem Antrieb und in völliger - rechtlicher und tatsächlicher - Unabhängigkeit vom Hersteller oder vom Verkäufer des Arzneimittels handelt (Urteil vom 2. April 2009, Damgaard, C-421/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.

    Im Übrigen war zwar die Verbreitung von Informationen über ein Arzneimittel durch einen unabhängigen Dritten in der Rechtssache, in der das Urteil Damgaard ergangen ist, geeignet, der öffentlichen Gesundheit, deren Schutz das wesentliche Ziel der Richtlinie 2001/83 ist, zu schaden, doch ist eine solche Gefahr bei finanziellen Anreizen, die von den für die Gesundheit der Bevölkerung zuständigen Behörden gewährt werden, nicht erkennbar.

  • EuGH, 20.01.2005 - C-245/03

    Merck, Sharp & Dohme - Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-62/09
    Auch wenn die Richtlinie 89/105 vom Gedanken einer minimalen Einwirkung auf die mitgliedstaatliche Organisation der internen Sozialversicherungspolitiken getragen ist (Urteil vom 20. Januar 2005, Merck, Sharp & Dohme, C-245/03, Slg. 2005, I-637, Randnr. 27), sind die nationalen Gesundheitsbehörden, die eine Regelung finanzieller Anreize für die Verschreibung bestimmter bezeichneter Arzneimittel erlassen, daher insbesondere verpflichtet, diese Regelung öffentlich zu machen und den Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Pharmaindustrie die Bewertungen zur Verfügung zu stellen, anhand deren die therapeutische Gleichwertigkeit der verfügbaren Wirkstoffe, die zu der unter diese Regelung fallenden therapeutischen Klasse gehören, festgestellt wird.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-229/00

    Kommission / Finnland

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-62/09
    Um die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 89/105/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (ABl. 1989, L 40, S. 8) zu gewährleisten, muss den Angehörigen der Pharmaindustrie unabhängig davon, ob für ihre Arzneimittel finanzielle Verschreibungsanreize bestehen oder nicht, allerdings auch die Möglichkeit geboten werden, sich zu vergewissern, dass die von den staatlichen Behörden durchgeführte Regelung finanzieller Anreize auf objektiven Kriterien beruht und inländische Arzneimittel und solche aus anderen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2003, Kommission/Finnland, C-229/00, Slg. 2003, I-5727, Randnr. 39, und A. Menarini Industrie Farmaceutiche Riunite u. a., Randnr. 28).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-352/07

    A. Menarini u.a. - Richtlinie 89/105/EWG - Transparenz von Maßnahmen zur Regelung

    Auszug aus EuGH, 22.04.2010 - C-62/09
    Denn nach Art. 168 Abs. 7 AEUV lässt das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere zum Erlass von Vorschriften zur Regulierung des Arzneimittelverbrauchs im Hinblick auf die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts ihrer Krankenversicherungssysteme unberührt (Urteil vom 2. April 2009, A. Menarini Industrie Farmaceutiche Riunite u. a., C-352/07 bis C-356/07, C-365/07 bis C-367/07 und C-400/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Wie der Senat nach dem Ergehen des Berufungsurteils in der Entscheidung "Arzneimitteldatenbank" (GRUR 2011, 1163 Rn. 18) vor dem unionsrechtlichen Hintergrund des Wertreklameverbots nach Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. Urteil vom 22. April 2010 - C-62/09, Slg. 2010, I-3603 Rn. 29 = EuZW 2010, 473 - Association of the British Pharmaceutical Industry) dargelegt hat, sollen mit dem grundsätzlichen Verbot der Wertreklame Verkaufsförderungspraktiken verhindert werden, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken; gefördert werden soll eine medizinische und pharmazeutische Praxis, die den Berufsregeln entspricht.
  • EuGH, 05.05.2011 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Verbot der

    Denn ein verschreibender Arzt darf ein Arzneimittel nach den Berufsregeln nicht verschreiben, wenn es für die therapeutische Behandlung seines Patienten nicht geeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry, C-62/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 235/16

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Schaffung eines

    Ebenso wie mit dem in Art. 94 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2001/83/EG geregelten Verbot der Vorteilsgewährung sollen mit den in Art. 96 der Richtlinie getroffenen Bestimmungen Verkaufsförderungspraktiken verhindert werden, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken (zu Art. 94 der Richtlinie 2001/83/EG vgl. EuGH, Urteil vom 22. April 2010 - C-62/09, Slg. I-2010, 3629 = PharmR 2010, 283 Rn. 29 - ABPI/MHPR).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 13/10

    Arzneimitteldatenbank

    bb) Nach der Systematik der Richtlinie 2001/83/EG soll das in Art. 94 Abs. 1 RL 2001/83/EG geregelte Verbot Verkaufsförderungspraktiken verhindern, die geeignet sind, bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe ein wirtschaftliches Interesse an der Verschreibung oder Abgabe von Arzneimitteln zu wecken; gefördert werden soll eine medizinische und pharmazeutische Praxis, die den Berufsregeln entspricht (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 - C-62/09, EuZW 2010, 473 Rn. 29 - Association of the British Pharmaceutical Industry).
  • EuGH, 21.11.2018 - C-29/17

    Die Übernahme der Kosten eines Arzneimittels für eine Anwendung, die nicht von

    Nach Art. 168 Abs. 7 AEUV lässt das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere für den Erlass von Vorschriften zur Regulierung des Arzneimittelverbrauchs im Hinblick auf die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts ihrer Krankenversicherungssysteme unberührt (Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry, C-62/09, EU:C:2010:219, Rn. 36).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-535/11

    Novartis Pharma - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 726/2004 -

    Zum letztgenannten Aspekt ist allerdings darauf hinzuweisen, dass ein verschreibender Arzt ein bestimmtes Arzneimittel nach den Berufsregeln nicht verschreiben darf, wenn es - auch im Hinblick auf die Art und Weise seiner Verabreichung - für die therapeutische Behandlung seines Patienten nicht geeignet ist (vgl. Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry, C-62/09, Slg. 2010, I-3603, Randnr. 40).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-249/09

    Novo Nordisk

    Die Werbung für Arzneimittel ist nämlich, wie der Gerichtshof entschieden hat, geeignet, der öffentlichen Gesundheit, deren Schutz das wesentliche Ziel der Richtlinie 2001/83 ist, zu schaden (vgl. Urteile vom 2. April 2009, Damgaard, C-421/07, Slg. 2009, I-2629, Randnr. 22, und vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry, C-62/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-786/18

    ratiopharm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der öffentlichen Gesundheit -

    25 Vgl. z. B. 45. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/83. Zur Rechtsprechung des Gerichtshofs vgl. Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry (C-62/09, EU:C:2010:219, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry (C-62/09, EU:C:2010:219, Rn. 29).

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 27/13 R

    Krankenversicherung - Zurückweisung - Widerspruch gegen Ablehnung der Aufnahme

    Die Angleichung der Gesetzgebung durch den Unionsgesetzgeber erfolgt regelmäßig als Minimalregelung, die dem nationalen Gesetzgeber Gestaltungsspielraum belässt (vgl Art. 189 EWGV, Art. 288 EGV; zur Richtlinie 89/105 EuGH Urteil vom 22.4.2010 - C-62/09 - GesR 2010, 322, 326 EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 24.10.2012, C-409/11, Celex-Nr. 62011CC0409 - juris RdNr 28) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-29/17

    Novartis Farma

    12 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. April 2009, A. Menarini Industrie Farmaceutiche Riunite u. a. (C-352/07 bis C-356/07, C-365/07 bis C-367/07 und C-400/07, EU:C:2009:217, Rn. 19), vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry (C-62/09, EU:C:2010:219, Rn. 36), und vom 29. März 2012, Kommission/Polen (C-185/10, EU:C:2012:181, Rn. 47).

    Hierzu merke ich an, dass jedenfalls der Gerichtshof im Urteil vom 22. April 2010, Association of the British Pharmaceutical Industry (C-62/09, EU:C:2010:219, Rn. 32 bis 37), entschieden hat, dass die nationalen Behörden, die für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig sind, in Übereinstimmung mit dem Arzneimittelrecht der Union den Arzneimittelverbrauch im Hinblick auf die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts ihrer Krankenversicherungssysteme gegebenenfalls durch eine Regelung finanzieller Anreize für die Verschreibung regulieren können, sofern diese Regelung auf objektiven Kriterien beruht und inländische Arzneimittel und solche aus anderen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich behandelt werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG -

  • VG Köln, 22.09.2015 - 7 K 6109/14
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-179/16

    F. Hoffmann-La Roche u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2010 - C-249/09

    Novo Nordisk - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - In einer medizinischen

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