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Rechtsprechung
   EuGH, 01.12.2011 - C-79/10   

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https://dejure.org/2011,1116
EuGH, 01.12.2011 - C-79/10 (https://dejure.org/2011,1116)
EuGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - C-79/10 (https://dejure.org/2011,1116)
EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - C-79/10 (https://dejure.org/2011,1116)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. b - Steuerbefreiung für Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt - Verwendung eines Luftfahrzeugs für andere als kommerzielle Zwecke - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Systeme Helmholz

    Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. b - Steuerbefreiung für Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt - Verwendung eines Luftfahrzeugs für andere als kommerzielle Zwecke - ...

  • EU-Kommission PDF

    Systeme Helmholz GmbH gegen Hauptzollamt Nürnberg.

  • EU-Kommission

    Systeme Helmholz

    Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. b - Steuerbefreiung für Energieerzeugnisse zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt - Verwendung eines Luftfahrzeugs für andere als kommerzielle Zwecke - ...

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung von Flugbenzin bei Flugzeugverwendung zu anderen als entgeltlichen Beförderungszwecken; Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs

  • Betriebs-Berater

    Einschränkende Rechtsprechung zur Befreiung von der Energiesteuer für die Luftfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Flugbenzin bei Flugzeugverwendung zu anderen als entgeltlichen Beförderungszwecken; Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • maslaton.de (Kurzinformation)

    Firmenflugzeuge sind für die Finanzverwaltung kein Wert!

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Geschäftsflüge

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 11. Februar 2010 - Systeme Helmholz GmbH gegen Hauptzollamt Nürnberg

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b, EGRL 96/2003 Art 15 Abs 1 Buchst j, EGRL 96/2003 Art 11 Abs 3, MinöStG 1993 § 4 Abs 1 Nr 3, MinöStV § 50 Abs 1, EWGRL 81/92 Art ... 8 Abs 1 Buchst b, EG Art 249 Abs 3, Richtlinie 2003/96/ EG Art 14 Abs 1 Buchst b, Richtlinie 2003/96/ EG Art 15 Abs 1 Buchst j, Richtlinie 2003/96/ EG Art 11 Abs. 3, Richtlinie 92/81/E WG Art 8 Abs 1 Buchst b
    Flugbenzin; Mineralölsteuer; Vergütung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Art. 11 Abs. 3, 14 Abs. 1 Buchst. b und 15 Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 190
  • BB 2012, 624
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

    Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass die in der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Bestimmungen über die Befreiungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit der genannten Richtlinie verfolgten Ziele autonom auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 19, vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, Slg. 2007, I-1793, Randnr. 22, und vom 11. November 2011, Sea Fighter, C-505/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).

    Schließlich stehen die bereits angeführten Urteile Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft und Jan De Nul dem Ergebnis in Randnr. 27 des vorliegenden Urteils nicht entgegen.

  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass die in der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Bestimmungen über die Befreiungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit der genannten Richtlinie verfolgten Ziele autonom auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft, C-389/02, Slg. 2004, I-3537, Randnr. 19, vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, Slg. 2007, I-1793, Randnr. 22, und vom 11. November 2011, Sea Fighter, C-505/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Art. 14 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie sieht eine Steuerbefreiung für Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt vor, und zwar, wie aus dem 23. Erwägungsgrund dieser Richtlinie hervorgeht, damit die Union u. a. bestimmten internationalen Verpflichtungen nachkommt, einschließlich derjenigen, die mit den Steuerbefreiungen für Energieerzeugnisse, die für die Zivilluftfahrt bestimmt sind, in Zusammenhang stehen, die den Luftfahrtgesellschaften aufgrund des Chicagoer Abkommens und aufgrund internationaler bilateraler Abkommen über Luftfahrt-Dienstleistungen, die von der Europäischen Union und/oder den Mitgliedstaaten mit bestimmten Drittländern geschlossen wurden, zugutekommen (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, Slg. 2011, I-0000, Randnrn. 24 und 25).

    Was Treibstoff für internationale Flüge angeht, ist festzustellen, dass die Union ausdrücklich eine Steuerbefreiung für Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt vorgesehen hat, und zwar insbesondere um bestehenden internationalen Verpflichtungen aus dem Chicagoer Abkommen und Verpflichtungen aus internationalen bilateralen Abkommen über Luftfahrt-Dienstleistungen nachzukommen, die sie mit bestimmten Drittländern geschlossen hat und die insoweit ihrer Art nach dem "Open-Skies"-Abkommen entsprechen (vgl. Urteil Systeme Helmholz, Randnrn. 24 und 25).

    Außerdem ist unstreitig, dass diese Steuerbefreiung für internationale kommerzielle Flüge bereits vor Erlass der Richtlinie 2003/96 galt (vgl. hierzu Urteil Systeme Helmholz, Randnr. 22) und die Vertragsparteien des "Open-Skies"-Abkommens, und zwar sowohl die Union als auch die Vereinigten Staaten, indem sie in Art. 11 Abs. 1 und 2 Buchst. c dieses Abkommens eine Verpflichtung zur Steuerbefreiung des getankten Treibstoffs vorsahen, beim getankten Treibstoff nur eine Verpflichtung aus internationalen Übereinkünften, insbesondere dem Chicagoer Abkommen, wiederholt haben.

  • EuGH, 13.07.2017 - C-151/16

    Vakarų Baltijos laivų statykla - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in der Richtlinie 2003/96 vorgesehenen Bestimmungen über die Befreiungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele autonom auszulegen (Urteile vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 19).

    Dem Ausdruck "nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 14 Abs. 1 Buchst. c Unterabs. 2 der Richtlinie 2003/96 ist zu entnehmen, dass bei der Schifffahrt, die unter die in Art. 14 Abs. 1 Buchst. c genannte Befreiung fällt, Verwendungen gemeint sind, bei denen ein Schiff unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Dienstleistungen dient (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 21).

    Folglich können Schifffahrttätigkeiten, die nicht unmittelbar der entgeltlichen Erbringung einer Dienstleistung dienen, nicht der Verwendung eines Schiffes für kommerzielle Zwecke im Sinne und für die Zwecke der Anwendung dieser Vorschrift gleichgestellt werden und fallen somit nicht unter diese Befreiung (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 27).

    Außerdem folgt aus dem Ziel der Richtlinie 2003/96, das darin besteht, dass Mitgliedstaaten Energieerzeugnisse besteuern, dass diese Richtlinie keine allgemeinen Steuerbefreiungen einführen will (Urteile vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 23, und vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 23).

    In diesem Kontext geht aus dem 23. Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/96 hervor, dass dieser Befreiung die Einhaltung bestehender internationaler Verpflichtungen und der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union zugrunde liegen (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 24).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-250/10

    Haltergemeinschaft - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen

    Es ist deshalb der Auffassung, dass die Antwort auf die bereits im Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (Deutschland) vom 1. Dezember 2009 in der Rechtssache C-79/10 gestellte erste Frage, ob ein Unternehmen, das kein Luftfahrtunternehmen sei, für Flüge zu kommerziellen Zwecken die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 zustehe, auch für den vorliegenden Ausgangsrechtsstreit entscheidend sei.

    Steht auch - vorbehaltlich der Bejahung der ersten Frage des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 1. Dezember 2009 im bereits beim Gerichtshof der Europäischen Union unter dem Aktenzeichen C-79/10 anhängigen Vorabentscheidungsverfahren - einem Vermieter oder Vercharterer, der sein Luftfahrzeug einschließlich des von ihm zu stellenden Flugturbinenkraftstoffs vermietet oder verchartert, die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 zu?.

    Folglich sind die Bestimmungen über diese Befreiungen unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der mit der Richtlinie 2003/96 verfolgten Ziele autonom auszulegen (Urteil vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).

    Hieraus folgt, dass diese Richtlinie keine allgemeinen Steuerbefreiungen einführen will (Urteil Systeme Helmholz, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu der Frage, wonach es sich bestimmt, ob das Luftfahrzeug zu gewerblichen Zwecken oder für die private nichtgewerbliche Luftfahrt im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96 genutzt wird, ist dem Urteil Systeme Helmholz zu entnehmen, dass diese Bestimmung die in ihr vorgesehene Steuerbefreiung nicht allein Luftfahrtunternehmen vorbehält, sie aber nur anwendbar ist, wenn das Luftfahrzeug unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen dient.

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 26/09

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Vercharterer von Flugzeugen

    Der Bundesfinanzhof sei daran gehindert, sich bei seiner Entscheidungsfindung auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 20) zu berufen, denn es hätte gemäß Art. 20 Abs. 4 der Satzung des EuGH nicht ohne Schlussanträge des Generalanwalts ergehen dürfen.

    Auf die erste Frage hat der EuGH mit Urteil in ZfZ 2012, 20 Folgendes geantwortet:.

    Soweit die Klägerin aufgrund des Umstands, dass der EuGH ohne die Schlussanträge des Generalanwalts entschieden hat, aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten zu können meint, der erkennende Senat müsse das Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 20 unangewendet lassen, ist dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen.

  • BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15

    Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen

    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Systeme Helmholz GmbH vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (EU:C:2011:797, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 20) beantragte der Kläger die Aufhebung der Ablehnungsbescheide.

    Wie der EuGH entschieden hat (EuGH-Urteil Systeme Helmholz GmbH, EU:C:2011:797, ZfZ 2012, 20) ist diese Bestimmung dahin auszulegen, dass die Steuerbefreiung für den in der Luftfahrt verwendeten Kraftstoff einem Unternehmen nicht zugute kommt, das zur Anbahnung von Geschäften ein ihm gehörendes Flugzeug zur Beförderung von Mitarbeitern zu Kunden und Messen nutzt, da diese Beförderung nicht unmittelbar der entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen durch dieses Unternehmen dient.

    Die für Luftfahrtbetriebsstoffe angeordnete Steuerverschonung soll dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit von in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen gegenüber den in Drittstaaten ansässigen und evtl. dort steuerlich begünstigten Unternehmen zu erhalten (vgl. EuGH-Urteil Systeme Helmholz GmbH, EU:C:2011:797, ZfZ 2012, 20 Rz 26).

  • BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr

    Auf diese Fragen hat der EuGH mit Urteil vom 1. Dezember 2011 C-79/10 Folgendes geantwortet:.
  • EuGH, 07.03.2018 - C-31/17

    Cristal Union

    Als Zweites ist hinsichtlich der Systematik der Richtlinie 2003/96 darauf hinzuweisen, dass diese gewiss keine allgemeinen Steuerbefreiungen einführen will (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Systeme Helmholz, C-79/10, EU:C:2011:797, Rn. 23, und vom 21. Dezember 2011, Haltergemeinschaft, C-250/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:862, Rn. 19).
  • BFH, 17.07.2012 - VII R 29/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

    Der Bundesfinanzhof sei daran gehindert, sich bei seiner Entscheidungsfindung auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 20) zu berufen, denn es hätte gemäß Art. 20 Abs. 4 der Satzung des EuGH nicht ohne Schlussanträge des Generalanwalts ergehen dürfen.

    Auf die erste Frage hat der EuGH mit Urteil in ZfZ 2012, 20 Folgendes geantwortet:.

    Soweit die Klägerin aufgrund des Umstands, dass der EuGH ohne die Schlussanträge des Generalanwalts entschieden hat, aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten zu können meint, der erkennende Senat müsse das Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 20 unangewendet lassen, ist dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen.

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 28/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

    Der Bundesfinanzhof sei daran gehindert, sich bei seiner Entscheidungsfindung auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2011 C-79/10 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 20) zu berufen, denn es hätte gemäß Art. 20 Abs. 4 der Satzung des EuGH nicht ohne Schlussanträge des Generalanwalts ergehen dürfen.

    Auf die erste Frage hat der EuGH mit Urteil in ZfZ 2012, 20 Folgendes geantwortet:.

    Soweit die Klägerin aufgrund des Umstands, dass der EuGH ohne die Schlussanträge des Generalanwalts entschieden hat, aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten zu können meint, der erkennende Senat müsse das Urteil des EuGH in ZfZ 2012, 20 unangewendet lassen, ist dieser Rechtsauffassung nicht zu folgen.

  • FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08

    Erstattung von Mineralölsteuer und Energiesteuer bei Fehlen der

    Mit ihrer fristgerecht erhobenen Klage verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter und trägt ergänzend vor, ihr Flugbetrieb gehöre auch nach dem Urteil des EuGH vom 01.12.2011, C-79/10, zu der durch Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom RL 2003/96 begünstigten Verwendung.

    Dazu führt er aus: Auch unter Berücksichtigung der Urteile des EuGH vom 01.12.2011, C-79/10, und vom 21.12.2011, C-250/10, komme eine Erstattung nicht in Betracht.

    Der Begriff "Luftfahrt" verlangt somit, dass die entgeltliche Dienstleistung unmittelbar mit dem Flug des Luftfahrzeugs zusammenhängt (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - Urteil v. 01.12.2011, C-79/10, Rz. 21).

  • BFH, 29.10.2013 - VII R 25/12

    Keine Energiesteuerbefreiung für Schulungsflüge gemeinnütziger Luftsportvereine

  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3856/14

    Energiesteuervergütung für gemeinnützigen Luftsportverein: Flugschule als

  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 S 9/16

    Begründetheit der Anfechtungsklage gegen einen Negativbeschluss, Anspruch des

  • BFH, 20.05.2014 - VII R 29/12

    Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für

  • BFH, 30.05.2012 - VII B 15/11

    Keine Energiesteuerbefreiung für ein von einem Verein für eigene Transportzwecke

  • FG Düsseldorf, 27.06.2012 - 4 K 4372/08

    Firmenjet ist von Energiesteuer befreit

  • FG Düsseldorf, 12.05.2010 - 4 K 4605/08

    Vergütung von Mineralöl- und Energiesteuer; Vergütung; Mineralölsteuer;

  • BFH, 13.12.2016 - VII R 3/16

    Keine Steuerentlastung bei landseitiger Stromversorgung von Wasserfahrzeugen

  • BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

  • FG Hamburg, 16.11.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

  • BFH, 08.07.2014 - VII R 9/13

    Luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung keine Voraussetzung für Mineralöl-

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3132/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3134/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • BFH, 14.05.2014 - VII B 116/12

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3133/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 19/20

    Stromsteuer: Begünstigungsfähige Neben- und Hilfsanlagen einer

  • BFH, 13.12.2016 - VII R 4/16

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.12.2016 VII R 3/16 - Keine Steuerentlastung

  • FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 85/19

    Energiesteuer: Steuerentlastung bei Verwendung von Bunkerdiesel für die

  • BFH, 06.11.2012 - VII R 40/09

    Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge zur innerbetrieblichen Vorbereitung von

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 14/09

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 -

  • BFH, 21.01.2013 - VII B 44/12

    Energiesteuerbefreiung der gewerblichen Schifffahrt

  • BFH, 14.05.2014 - VII B 117/12

    Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht

  • BFH, 17.07.2012 - VII R 21/09

    Keine Steuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr

  • FG Düsseldorf, 01.04.2015 - 4 K 454/13

    Anspruch eines Unternehmens auf Vergütung von Energiesteuern gegenüber dem

  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 4605/08

    Anspruch auf die Vergütung der Energiesteuer i.R.e. Vercharterung eines zum Teil

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-31/17

    Cristal Union

  • FG Düsseldorf, 30.05.2012 - 4 K 3334/11

    Vergütung von Energiesteuer bei Verwendung des Flugbenzins i.R.e. privaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Steuerrecht - Besteuerung von

  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3189/08

    Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich

  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3912/08

    Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich

  • FG Hamburg, 26.10.2021 - 4 K 122/18

    Stromsteuerbefreiung für Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit

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Rechtsprechung
   EuGH, 08.12.2011 - C-386/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,402
EuGH, 08.12.2011 - C-386/10 P (https://dejure.org/2011,402)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - C-386/10 P (https://dejure.org/2011,402)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - C-386/10 P (https://dejure.org/2011,402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz

  • Europäischer Gerichtshof

    Chalkor / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz

  • EU-Kommission PDF

    Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission.

  • EU-Kommission

    Chalkor / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Kupfer-Installationsrohre - Geldbußen - Größe des Marktes, Zuwiderhandlungsdauer und Zusammenarbeit, die berücksichtigt werden können - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz“

  • Wolters Kluwer

    Kartelle (Markt für Kupfer-Industrierohre); Zuwiderhandlungsdauer und berücksichtigungsfähige Zusammenarbeit; Größe des Marktes; Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel; Wettbewerb; Kartelle [Markt für Kupfer-Industrierohre]; Größe des Marktes; Zuwiderhandlungsdauer und berücksichtigungsfähige Zusammenarbeit; Geldbuße; Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz; Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen Europäische Kommission

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Europagerichtliche Kontrolle von Kommissionsentscheidungen in Wettbewerbssachen verstößt nicht gegen die EU-Grundrechtecharta

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 30. Juli 2010 von Chalkor AE Epexergasias Metallon gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010 in der Rechtssache T-21/05, Chalkor AE/Europäische Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 190
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 11.12.2003 - T-59/99

    Ventouris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    In einigen seiner Urteile, so die Urteile vom 11. Dezember 2003, Ventouris/Kommission (T-59/99, Slg. 2003, II-5257), und vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission (T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181), nehme das Gericht eine gründliche Kontrolle vor, während es in anderen Fällen, wie etwa dem vorliegenden, auf das weite Ermessen der Kommission verweise und das Kriterium des offensichtlichen Beurteilungsfehlers heranziehe.

    Die Rechtsmittelführerin vergleicht diese Entscheidung des Gerichts mit derjenigen, die es im Urteil Ventouris/Kommission getroffen habe.

    Zum Vergleich mit der Vorgehensweise des Gerichts im Urteil Ventouris/Kommission ist festzustellen, dass die Kommission gegen die Ventouris Group Enterprises SA eine Sanktion wegen zweier Zuwiderhandlungen verhängt hatte, diese aber nur eine begangen hatte, während im vorliegenden Fall die Rechtsmittelführerin nur an einem Teil einer komplexen, aber einheitlichen Zuwiderhandlung beteiligt war.

    Infolgedessen lässt dieser Vergleich mit dem Urteil Ventouris/Kommission - sofern dieses zu berücksichtigen wäre, obwohl es in einem anderen Rechtsstreit erging, der andere Klagegründe als die vorliegende Rechtssache betraf, und Chalkor an dem Verfahren nicht beteiligt war - keine Schlüsse zu, mit denen sich die Begründung des angefochtenen Urteils in Frage stellen ließe.

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus diesen Verhaltensweisen ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bedeuten (Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 129, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 96).

    Die Kommission muss ihre Entscheidung begründen und u. a. darlegen, wie sie die berücksichtigten Faktoren gewichtet und bewertet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Prym und Prym Consumer/Kommission, Randnr. 87).

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    369 und 370, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, KE KELIT/Kommission, T-17/99, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).
  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    369 und 370, Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, KE KELIT/Kommission, T-17/99, Slg. 2002, II-1647, Randnr. 50, und vom 29. November 2005, Union Pigments/Kommission, T-62/02, Slg. 2005, II-5057, Randnr. 63).
  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Die Leitlinien - nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Verhaltensnorm, die einen Hinweis auf die zu befolgende Verwaltungspraxis enthält und von der die Verwaltung im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind, abweichen kann (Urteil vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 91) - beschreiben lediglich die Vorgehensweise der Kommission bei der Prüfung der Zuwiderhandlung und die Kriterien, zu deren Berücksichtigung sie sich verpflichtet, wenn sie die Höhe der Geldbuße festsetzt.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Diese Befugnis ermächtigt den Richter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 692).
  • EuGH, 01.03.2011 - C-457/09

    Chartry - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    30 und 31, Beschluss vom 1. März 2011, Chartry, C-457/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 25, sowie Urteil vom 28. Juli 2011, Samba Diouf, C-69/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 49).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Bei der Analyse sind auch die relative Bedeutung und der Marktanteil der verantwortlichen Unternehmen sowie ein etwaiger Wiederholungsfall zu berücksichtigen (Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 91).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens, die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat, der Gewinn, den die Unternehmen aus diesen Verhaltensweisen ziehen konnten, ihre Größe und der Wert der betroffenen Waren sowie die Gefahr, die derartige Zuwiderhandlungen für die Ziele der Europäischen Gemeinschaft bedeuten (Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 129, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 242, sowie vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, Slg. 2009, I-7415, Randnr. 96).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    Auszug aus EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 39, sowie vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing, C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnrn.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 19.05.2010 - T-21/05

    Chalkor / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • RFH, 04.04.1939 - V 1/38
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39, vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 54).
  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Die in den Verträgen vorgesehene Kontrolle bedeutet nämlich, dass der Unionsrichter sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornimmt und befugt ist, die Beweise zu würdigen, die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären und die Höhe der Geldbußen zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, oben in Rn. 1609 angeführt, Rn. 67).

    Mit Ausnahme der Gründe zwingenden Rechts, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat, wie etwa das Fehlen einer Begründung der angefochtenen Entscheidung, ist es Sache des Klägers, gegen die Entscheidung Klagegründe vorzubringen und für diese Beweise beizubringen (Urteil Chalkor/Kommission, oben in Rn. 1609 angeführt, Rn. 64).

  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España

    Der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nunmehr in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) zum Ausdruck kommt und der im Unionsrecht Art. 6 Abs. 1 EMRK entspricht (vgl. Urteile Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 51; Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 47, sowie Schindler Holding u. a./Kommission, C-501/11 P, EU:C:2013:522, Rn. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung sieht das Unionsrecht für Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach Art. 102 AEUV ein System der gerichtlichen Kontrolle vor, das sämtliche nach Art. 47 der Charta erforderlichen Garantien bietet (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 67, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 56 und 63).

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse untermauern können (Urteile Kommission/Tetra Laval, EU:C:2005:87, Rn. 39, Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 59).

    Für die Wahrung dieses Grundsatzes ist es nicht unerlässlich, dass das Gericht, das jedenfalls die geltend gemachten Klagegründe prüfen und sowohl in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornehmen muss, verpflichtet ist, den gesamten Vorgang von Amts wegen erneut zu prüfen (Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 66, sowie Kone u. a./Kommission, T-151/07, EU:C:2013:696, Rn. 32).

    Der Unionsrichter muss die Rechtmäßigkeitskontrolle auf der Grundlage der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise vornehmen und kann nicht hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Ermessensspielraum der Kommission verweisen, um auf eine gründliche rechtliche wie tatsächliche Kontrolle zu verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 62, sowie Schindler Holding u. a./Kommission, EU:C:2013:522, Rn. 37).

    Angesichts dieser Merkmale genügt die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle den Erfordernissen des in Art. 6 Abs. 1 EMRK genannten Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes, der im Unionsrecht Art. 47 der Charta entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 67; Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 56, sowie Schindler Holding u. a./Kommission, EU:C:2013:522, Rn. 38).

    Jedenfalls ist festzustellen, dass sich das Gericht bei der Ausübung der in Art. 263 AEUV vorgesehenen Rechtmäßigkeitskontrolle nicht auf eine Prüfung des Vorliegens offensichtlicher Beurteilungsfehler beschränkt hat, sondern die streitige Entscheidung tatsächlich eingehend rechtlich wie tatsächlich auf der Grundlage der von den Rechtsmittelführerinnen geltend gemachten Klagegründe geprüft und damit den Anforderungen einer unbeschränkten Nachprüfung im Sinne von Art. 47 der Charta entsprochen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 82, sowie KME u. a./Kommission, C-272/09 P, EU:C:2011:810, Rn. 109).

    Mit Ausnahme der Gründe zwingenden Rechts, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat, wie etwa das Fehlen einer Begründung der streitigen Entscheidung, ist es Sache des Klägers, gegen die Entscheidung Klagegründe vorzubringen und für diese Beweise beizubringen (Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 64, sowie KME Germany u. a./Kommission, C-389/10 P, EU:C:2011:816, Rn. 131).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Der Gerichtshof hat jedoch in Bezug auf den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes - eines allgemeinen Grundsatzes des Unionsrechts, der nunmehr in Art. 47 der Charta zum Ausdruck kommt und der im Unionsrecht Art. 6 Abs. 1 EMRK entspricht - entschieden, dass der Unionsrichter über die im AEU-Vertrag vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle hinaus eine ihm durch Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 im Einklang mit Art. 261 AEUV eingeräumte Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung besitzt, die ihn ermächtigt, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 63).

    In Bezug auf die Rechtmäßigkeitskontrolle hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Unionsrichter sie auf der Grundlage der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise vornehmen muss und dass er den Verzicht auf eine eingehende rechtliche wie tatsächliche Kontrolle weder hinsichtlich der Wahl der bei der Anwendung der in den Leitlinien von 1998 genannten Kriterien berücksichtigten Gesichtspunkte noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Wertungsspielraum der Kommission stützen kann (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

    Da die in den Verträgen vorgesehene Kontrolle bedeutet, dass der Unionsrichter sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornimmt und befugt ist, die Beweise zu würdigen, die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären und die Höhe der Geldbußen zu ändern, ist für den Gerichtshof nicht ersichtlich, dass die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle, ergänzt um die in Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der Höhe der Geldbuße, gegen den nunmehr in Art. 47 der Charta verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes verstieße (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 67).

    Soweit die Rechtsmittelführerinnen bemängeln, dass das Gericht keine Zeugen gehört habe, genügt jedenfalls der Hinweis, dass es bei einer Klage gegen eine wettbewerbsrechtliche Entscheidung der Kommission grundsätzlich Sache des Klägers ist, gegen die Entscheidung Klagegründe vorzubringen und sie mit Beweisen zu untermauern (vgl. Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 64).

    Es handele sich daher um einfache Verwaltungsvorschriften der Kommission, die für die Unionsgerichte grundsätzlich nicht bindend seien (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

    Die Leitlinien von 1998 stellen eine Verhaltensnorm dar, die einen Hinweis auf die zu befolgende Praxis enthält, von der die Verwaltung im Einzelfall nicht ohne Angabe von Gründen, die mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind, abweichen kann (vgl. Urteil vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, Slg. 2006, I-4429, Randnr. 91), und beschreiben lediglich die Vorgehensweise der Kommission bei der Prüfung der Zuwiderhandlung und die Kriterien, zu deren Berücksichtigung bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße sie sich verpflichtet (vgl. Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 60).

    Bei der Ausübung der Rechtmäßigkeitskontrolle über eine Entscheidung, mit der Geldbußen wegen Verletzung der Wettbewerbsregeln verhängt werden, kann der Unionsrichter den Verzicht auf eine eingehende rechtliche wie tatsächliche Kontrolle weder hinsichtlich der Wahl der Gesichtspunkte, die bei der Anwendung der in den Leitlinien von 1998 genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Wertungsspielraum der Kommission stützen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Zum Umfang der gerichtlichen Kontrolle ist auf die Rechtsprechung des Unionsrichters zu verweisen, wonach das Gericht, wenn bei ihm gemäß Art. 263 AEUV eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung gemäß Art. 81 Abs. 1 EG erhoben wird, grundsätzlich aufgrund der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise eine umfassende Prüfung der Frage vorzunehmen hat, ob die Tatbestandsmerkmale der Wettbewerbsvorschriften erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Remia u. a./Kommission, EU:C:1985:327, Rn. 34, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54 und 62, sowie Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 59).

    Außerdem muss das Gericht von Amts wegen prüfen, ob die Kommission ihre Entscheidung begründet hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 60).

    Bei dieser Kontrolle kann das Gericht nicht auf den Wertungsspielraum verweisen, über den die Kommission aufgrund der ihr im Bereich der Wettbewerbspolitik durch den EU-Vertrag und den AEU-Vertrag übertragenen Rolle verfügt, um von einer eingehenden rechtlichen wie tatsächlichen Kontrolle abzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 62, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 61).

  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis

    Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, der nunmehr in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Ausdruck kommt (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So geht aus der Rechtsprechung der Union hervor, dass das Gericht, wenn es gemäß Art. 263 AEUV mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung über die Anwendung von Art. 81 Abs. 1 EG befasst ist, generell auf der Grundlage der vom Kläger zur Stützung seiner Klagegründe vorgelegten Beweise eine umfassende Prüfung der Frage vornehmen muss, ob die Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmung erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Remia u. a./Kommission, 42/84, EU:C:1985:327, Rn. 34, Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54 und 62, sowie Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 59).

    Das Gericht muss auch prüfen, ob die Kommission ihre Entscheidung begründet hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 60).

    Bei dieser Kontrolle kann sich das Gericht nicht auf den Beurteilungsspielraum stützen, über den die Kommission gemäß der Rolle, die ihr im Bereich der Wettbewerbspolitik vom EU- und vom AEU-Vertrag zugewiesen ist, verfügt, um auf eine gründliche rechtliche wie tatsächliche Kontrolle zu verzichten (vgl. in diesem Sinne Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 62, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 61).

    Obwohl es nämlich nicht seine Sache ist, seine eigene wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen, die dafür die institutionelle Zuständigkeit hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, EU:C:2008:392, Rn. 145, sowie Frucona Kosice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung), geht aus einer nunmehr gefestigten Rechtsprechung hervor, dass der Unionsrichter nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen muss, sondern auch zu kontrollieren hat, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Chalkor/Kommission, EU:C:2011:815, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 59).

  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse untermauern können (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem muss der Unionsrichter von Amts wegen prüfen, ob die Kommission ihre Entscheidung begründet und u. a. dargelegt hat, wie sie die berücksichtigten Faktoren gewichtet und bewertet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 61).

    Bei dieser Kontrolle kann der Richter weder hinsichtlich der Wahl der Gesichtspunkte, die bei der Anwendung der in den Mitteilung der Kommission "Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003" (ABl. 2006, C 210, S. 2) genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Wertungsspielraum der Kommission verweisen, um von einer eingehenden rechtlichen wie tatsächlichen Kontrolle abzusehen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

    Diese Befugnis ermächtigt den Richter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle, ergänzt um die in Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der Höhe der Geldbuße, steht daher mit dem in Art. 47 der Charta verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in Einklang (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 67).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der nunmehr in Art. 47 der Grundrechtecharta zum Ausdruck kommt (Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 52).

    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39, vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss der Unionsrichter nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren (Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval, C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39, vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 54, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

    26 - Urteil Chalkor/Kommission (zitiert in Fn. 17, Randnr. 53) sowie Urteile vom 8. Dezember 2011, KME u. a./Kommission (C-272/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 93) und KME Germany u. a./Kommission (C-389/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 120).

    28 - Urteile Chalkor/Kommission (Randnr. 63) und Otis u. a. (Randnr. 62), zitiert in Fn. 17.

    29 - In diesem Sinne auch Urteile Chalkor/Kommission (Randnr. 67) und Otis u. a. (Randnr. 63), zitiert in Fn. 17.

    38 - Urteile Chalkor/Kommission (Randnrn. 64 und 65) und Otis u. a. (Randnr. 61, erster Satz), zitiert in Fn. 17.

    100 - Urteil Arkema/Kommission (zitiert in Fn. 98, Randnr. 88); vgl. auch Urteil Chalkor/Kommission (zitiert in Fn. 17, Randnr. 60).

    115 - Urteile Chalkor/Kommission (Randnr. 63) und Otis u. a. (Randnr. 62), zitiert in Fn. 17.

  • EuGH, 27.04.2017 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission

    Bei dieser Kontrolle kann der Richter weder hinsichtlich der Wahl der Gesichtspunkte, die bei der Anwendung der in den Leitlinien genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Ermessensspielraum der Kommission verweisen, um auf eine gründliche rechtliche wie tatsächliche Kontrolle zu verzichten (vgl. insbesondere Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 62).

    Diese Befugnis ermächtigt den Richter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 63).

    Im Rahmen eines Rechtsmittels besteht die Aufgabe des Gerichtshofs darin, nachzuprüfen, ob dem Gericht bei der Entscheidung über die bei ihm anhängige Klage Rechtsfehler unterlaufen sind (vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 46).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung nicht einer Prüfung von Amts wegen entspricht und dass es mit Ausnahme der Gründe zwingenden Rechts, die der Richter von Amts wegen zu berücksichtigen hat, Sache des Klägers ist, gegen die angefochtene Entscheidung Klagegründe vorzubringen und Beweise beizubringen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 64).

  • EuGH, 10.07.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuG, 26.10.2017 - T-704/14

    Marine Harvest / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Beschluss zur

  • EuGH, 26.01.2017 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies / Kommission

  • EuG, 24.09.2019 - T-105/17

    Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger

  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

  • EuG, 18.06.2013 - T-406/08

    ICF / Kommission

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • EuGH, 14.11.2017 - C-122/16

    British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 10.11.2017 - T-180/15

    Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-380/10

    Wabco Europe u.a. / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuG, 30.03.2022 - T-340/17

    Japan Airlines / Kommission

  • EuG, 15.12.2016 - T-762/14

    Philips und Philips France / Kommission

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist die Vollstreckung eines Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22

    Kommission/ Intel Corporation - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 26.01.2017 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission

  • EuGH, 26.01.2017 - C-626/13

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 26.01.2017 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-286/13

    Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 13.12.2016 - T-95/15

    Printeos u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16

    Kommission / Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der

  • EuGH, 21.01.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13

    Kommission / Parker Hannifin Manufacturing (früher Parker ITR) und

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-160/19

    Comune di Milano / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe in

  • EuG, 13.07.2018 - T-58/14

    Stührk Delikatessen Import / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuGH, 10.12.2020 - C-160/19

    Comune di Milano / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17

    Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt

  • EuGH, 26.01.2017 - C-642/13

    Villeroy & Boch - Belgium / Kommission

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

  • EuG, 13.12.2018 - T-851/14

    Slovak Telekom / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

  • EuG, 17.05.2013 - T-146/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21

    Nacionalinis visuomenes sveikatos centras

  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

  • EuG, 20.05.2015 - T-456/10

    Das Gericht der EU nimmt hinsichtlich der Kartellabsprache über Phosphate

  • EuG, 11.07.2014 - T-543/08

    RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 17.05.2013 - T-147/09

    Trelleborg Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 18.10.2023 - T-590/20

    Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-37/13

    Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr.

  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

  • EuG, 16.09.2013 - T-375/10

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19

    Ruska Federacija

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-66/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 20 Abs. 4 und Art. 28 der

  • EuGH, 16.07.2020 - C-771/18

    Kommission/ Ungarn () und de gaz naturel) - Vertragsverletzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-81/16

    Spanien / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-682/14

    Mylan Laboratories und Mylan / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-70/16

    Comunidad Autónoma de Galicia und Retegal/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-440/19

    Pometon / Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Spanischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13

    Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 16.09.2013 - T-396/10

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-119/21

    PlasticsEurope/ ECHA - Rechtsmittel - Festlegung einer Liste der

  • EuG, 08.07.2020 - T-576/18

    Crédit agricole/ EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-268/14

    Italmobiliare / Kommission

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-559/21

    Global Silicones Council u.a./ ECHA u.a. - Rechtsmittel - Festlegung einer Liste

  • EuG, 24.09.2019 - T-466/17

    Printeos u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2016 - C-421/15

    Yoshida Metal Industry / EUIPO

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-267/14

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 28.04.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission

  • EuG, 27.04.2016 - T-463/14

    Österreichische Post / Kommission - Richtlinie 2004/17/EG - Zuschlagserteilung

  • EuG, 23.10.2018 - T-567/16

    McCoy / Ausschuss der Regionen - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-563/19

    Recylex u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Ankaufspreise für

  • EuG, 08.11.2018 - T-454/17

    "Pro NGO!"/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-617/13

    Repsol Lubricantes y Especialidades u.a. / Kommission

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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,426
BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09 (https://dejure.org/2011,426)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - I ZB 87/09 (https://dejure.org/2011,426)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - I ZB 87/09 (https://dejure.org/2011,426)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 Buchst b EWGV 2081/92, Art 3 Abs 1 EWGV 2081/92, § 83 Abs 3 Nr 1 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als geographische Angabe eintragungsfähige Gattungsbezeichnung; Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Absehen von der Vorlage an den Europäischen ...

  • Wolters Kluwer

    Geographische Herkunftsangabe der Marke "Thüringer Klöße" bei Herstellung in weit überwiegendem Maße außerhalb Thüringens; Notwendigkeit des Nichtbefassens mit dem Vorbringen einer Partei für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als geographische Angabe eintragungsfähige Gattungsbezeichnung; Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Absehen von der Vorlage an den Europäischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Geographische Herkunftsangabe der Marke "Thüringer Klöße" bei Herstellung in weit überwiegendem Maße außerhalb Thüringens; Notwendigkeit des Nichtbefassens mit dem Vorbringen einer Partei für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Geographische Herkunftsangabe der Marke "Thüringer Klöße" bei Herstellung in weit überwiegendem Maße außerhalb Thüringens; Notwendigkeit des Nichtbefassens mit dem Vorbringen einer Partei für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Bezeichnung "Thüringer Klösse"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine eintragungsfähige Herkunftsangabe bei "Thüringer Klöße"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Geografischer Herkunftsangabe "Thüringer Klöße"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 401 (Ls.)
  • EuZW 2012, 190
  • GRUR-RR 2012, 148
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 10 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 7 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).

    bb) Der Senat hat bislang offengelassen, ob eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundespatentgericht mit der Besetzungsrüge (§ 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG) angegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 547 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; GRUR 2009, 992 Rn. 27 - Schuhverzierung; GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    (1) Die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union unterbleibt willkürlich, wenn ein letztinstanzliches Gericht zur Klärung der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift eine Vorlage überhaupt nicht erwägt, obwohl es Zweifel an der zutreffenden Beurteilung der entscheidungserheblichen Auslegungsfrage hat, oder wenn das erkennende Gericht bewusst von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union abweicht, ohne vorzulegen (BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    (2) Die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist allerdings auch verletzt, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vorliegt oder dieser die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint und das letztinstanzlich entscheidende Gericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (BVerfG, NJW 2001, 1267, 1268; NVwZ 2007, 197, 198; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 12 - Vierlinden).

  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    bb) Der Senat hat bislang offengelassen, ob eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundespatentgericht mit der Besetzungsrüge (§ 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG) angegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 547 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; GRUR 2009, 992 Rn. 27 - Schuhverzierung; GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH, GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Darauf, ob die Rügen durchgreifen, kommt es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 10 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 7 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden).

    bb) Der Senat hat bislang offengelassen, ob eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das Bundespatentgericht mit der Besetzungsrüge (§ 83 Abs. 3 Nr. 1 MarkenG) angegriffen werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546, 547 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS; Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; GRUR 2009, 992 Rn. 27 - Schuhverzierung; GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur ein Faktor unter zahlreichen Faktoren ist, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - C-465/02 und C-466/02, GRUR 2006, 71 Rn. 75 ff. - Deutschland u.a./Kommission [Feta II]; Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Kommission u.a./Deutschland u.a. [Parmesan]; vgl. auch EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-291/03, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff. - Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM [Grana Padano]).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH, GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).
  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur ein Faktor unter zahlreichen Faktoren ist, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - C-465/02 und C-466/02, GRUR 2006, 71 Rn. 75 ff. - Deutschland u.a./Kommission [Feta II]; Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Kommission u.a./Deutschland u.a. [Parmesan]; vgl. auch EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-291/03, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff. - Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM [Grana Padano]).
  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Das Bundespatentgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Auffassung der Verbraucher, ob eine bestimmte Bezeichnung eine geografische oder eine allgemeine Bedeutung hat, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur ein Faktor unter zahlreichen Faktoren ist, die bei der Feststellung zu berücksichtigen sind, ob ein Name zur Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 - C-465/02 und C-466/02, GRUR 2006, 71 Rn. 75 ff. - Deutschland u.a./Kommission [Feta II]; Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Kommission u.a./Deutschland u.a. [Parmesan]; vgl. auch EuG, Urteil vom 12. September 2007 - T-291/03, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff. - Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM [Grana Padano]).
  • BVerfG, 06.12.2006 - 1 BvR 2085/03

    Vorlagepflicht an den EuGH im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    (2) Die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist allerdings auch verletzt, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vorliegt oder dieser die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint und das letztinstanzlich entscheidende Gericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (BVerfG, NJW 2001, 1267, 1268; NVwZ 2007, 197, 198; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 12 - Vierlinden).
  • BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH, GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Auszug aus BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09
    (2) Die Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist allerdings auch verletzt, wenn zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vorliegt oder dieser die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet hat oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint und das letztinstanzlich entscheidende Gericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (BVerfG, NJW 2001, 1267, 1268; NVwZ 2007, 197, 198; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 12 - Vierlinden).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZB 98/07

    Cigarettenpackung

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 151/02

    Jeans II

  • BPatG, 02.10.2009 - 30 W (pat) 78/06
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als

    Denn diese Pflicht im Sinne auch der Gewährung des gesetzlichen Richters (vgl. hierzu etwa BGH EuZW 2012, 190 [Tz. 29]) trifft nach Art. 267 AEUV ohnehin nur das Gericht, dessen Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist.
  • BGH, 06.06.2019 - I ZB 18/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im markenrechtlichen

    I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 639 = WRP 1997, 762 [juris Rn. 29] - Top Selection; Beschluss vom 14. Oktober 1999 - I ZB 15/97, GRUR 2000, 512, 514 [juris Rn. 29] = WRP 2000, 542 - COMPUTER ASSOCIATES; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 17 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZB 87/09, GRUR-RR 2012, 148 Rn. 25 - Thüringer Klöße).
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Denn weder beschränkt sich das sog. "AC Nielsen Gebiet N4", das auch Oberbayern, Niederbayern und Schwaben mitumfasst, auf das insoweit allein entscheidungserhebliche Ursprungsgebiet "Franken" (vgl. EuGH, GRUR 2006, 671 - Feta II), noch bezieht sich die Erhebung auf den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. BGH MarkenR 2012, 71 Nr. 21 - Thüringer Klöße).
  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

    bb) Wie es sich nach dem 2. Weltkrieg verhielt und insbesondere für den maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. BGH MarkenR 2012, 71 Nr. 21 - Thüringer Klöße), steht nach den genannten, für die Feststellung einer Gattungsbezeichnung erforderlichen Kriterien ebenfalls nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest.
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