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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12   

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BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12 (https://dejure.org/2013,20975)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - X ZR 113/12 (https://dejure.org/2013,20975)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 (https://dejure.org/2013,20975)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV zur Auslegung von Art. 7 und Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste i

    Art 7 EGV 261/2004, Art 8 Abs 1 EGV 261/2004, Art 12 EGV 261/2004, EWGV 295/91, Art 267 AEUV
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Anrechnung eines durch nationales Recht gewährten Schadensersatzanspruchs auf den Ausgleichsanspruch; Abdeckungsbereich der Ausgleichszahlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallenen, zusätzlichen Reisekosten

  • unalex.eu
  • reise-recht-wiki.de

    Anrechnung von Ausgleichs- und Schadensersatzansprüchen

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Anrechnung eines durch nationales Recht gewährten Schadensersatzanspruchs auf den Ausgleichsanspruch; Abdeckungsbereich der Ausgleichszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallenen, zusätzlichen Reisekosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Europarecht - Vorabentscheidung: Flug ausgefallen: Schadenersatz verrechenbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    EuGH soll entscheiden - Flug gecancelt, Schiff verpasst - wer zahlt?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation und Leitsatz)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechte-VO? - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 840
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Auch in diesem Fall ständen die Pflicht zum Ersatz des entstandenen Schadens und der Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 nebeneinander (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 28. Juni 2011 in der Rs. C-83/10 Rn. 64).

    Es handelt sich bei dem Anspruch auf Ersatz des durch die Verletzung der Pflicht aus Art. 8 der Verordnung (und gegebenenfalls Art. 9 der Verordnung) entstandenen Schadens nicht um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, der nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung auf einen Ausgleichsanspruch anrechenbar wäre (EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, NJW 2011, 3776 Rn. 44 - Sousa Rodríguez u.a./Air France und vom 31. Januar 2013, Rs. C-12/11, NJW 2013, 921 Rn. 20-24 - McDonagh/Ryanair Ltd).

  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Die Anrechnung erfolgt dabei hinsichtlich einzelner Schadenspositionen, wenn der Vorteil mit einem bestimmten Nachteil korrespondiert, der Schadensposten bei wertender Betrachtung dem Vorteil zuordenbar ist (BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 mwN).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Rodríguez, aaO Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006 - C-34/04, The Queen, auf Antrag von International Air Transport Association, European Low Fares Airline Association/Department for Transport, NJW 2006, 351 Rn. 45, 82; Nelson, aaO Rn. 46).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Es handelt sich bei dem Anspruch auf Ersatz des durch die Verletzung der Pflicht aus Art. 8 der Verordnung (und gegebenenfalls Art. 9 der Verordnung) entstandenen Schadens nicht um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, der nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung auf einen Ausgleichsanspruch anrechenbar wäre (EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, NJW 2011, 3776 Rn. 44 - Sousa Rodríguez u.a./Air France und vom 31. Januar 2013, Rs. C-12/11, NJW 2013, 921 Rn. 20-24 - McDonagh/Ryanair Ltd).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    (2) Demgegenüber spricht gegen eine Anrechnung, dass der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung im Fall der Annullierung des Fluges gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung dem Ausgleich der Unannehmlichkeiten dient, die die Fluggäste durch den eintretenden Zeitverlust erleiden (EuGH, Sturgeon, aaO Rn. 51 bis 54; Nelson, aaO Rn. 34; EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-11/11, NJW 2013, 1291 Rn. 32, 39 - Air France SA/Folkerts).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Ebenso wenig kann umgekehrt ein eingetretener Vermögensschaden mit immateriellen Vorteilen ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 1317/80, NJW 1982, 1589, 1590).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-34/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fanglizenzen

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Rodríguez, aaO Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006 - C-34/04, The Queen, auf Antrag von International Air Transport Association, European Low Fares Airline Association/Department for Transport, NJW 2006, 351 Rn. 45, 82; Nelson, aaO Rn. 46).
  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des

    Die dem Uniongerichtshof vom Senat vorgelegten Fragen, ob ein vom nationalen Recht gewährter Schadensersatz, der auf die Erstattung von zusätzlichen Reisekosten gerichtet ist, die wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallen sind, auf den Ausgleichsanspruch aus Art. 7 FluggastrechteVO angerechnet werden kann, wenn das Luftfahrtunternehmen seine Verpflichtungen nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 FluggastrechteVO erfüllt hat, und ob dies auch für die Kosten der Ersatzbeförderung zum Endziel der Flugreise gilt (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12, EuZW 2013, 840 [Leitsätze]), stellen sich im vorliegenden Fall nicht, weil die von der Klägerin geltend gemachte Minderung allein auf eine starke Verspätung des Rückfluges gestützt ist und damit weder zusätzliche Reisekosten noch die Kosten einer Ersatzbeförderung betrifft.
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - 24 S 66/14

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / große Ankunftsverspätung / Ersatz der zusätzlichen

    Das Amtsgericht hat die Berufung im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 30.07.2013 (X ZR 113/12) bzgl. des Umfangs von anrechenbaren Ansprüchen gemäß § 511 ZPO zugelassen.

    "Die Berufung wird im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 30.07.2013 (X ZR 113/12) bzgl. des Umfangs von anrechenbaren Ansprüchen gemäß § 511 ZPO zugelassen.".

    Auch im Lichte der Ausführungen des BGH in den Vorlagebeschlüssen vom 30.07.2013 (Az. X ZR 111/12 u. X ZR 113/12; die Verfahren sind mittlerweile durch Anerkenntnisurteile v. 27.05.2014 erledigt) geht die Kammer davon aus, dass für die vorliegende Fallkonstellation die Anrechenbarkeit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 VO nicht ausgeschlossen ist.

    Die Revision wird ausdrücklich nur im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 30.07.2013 (X ZR 113/12) bzgl. des Umfangs von anrechenbaren Ansprüchen zugelassen, da nur diesbezüglich die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO vorliegen.

  • LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15

    Anspruch auf eine Reisepreisminderung in Höhe von 5 Prozent wegen einer

    Der BGH hat diese nicht abschließend geklärte Frage zwar dem EuGH mit Vorlagebeschluss vom 30.07.2013 - X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699 vorgelegt.
  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2018 - 24 S 235/17
    Die Rechtsverfolgungskosten, die die Kläger wegen der Verspätung des streitgegenständlichen Fluges geltend machen, sind unter diesem Blickwinkel lediglich Ausdruck weiterer Unannehmlichkeiten und Komplikationen, die durch die Flugverspätung ausgelöst worden sind (vgl. auch BGH Beschl. v. 30.7.2013 - X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699, beck-online).
  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 109/17
    Sowohl die vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12, RRa 2013, 233 und Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699) als auch die von der hiesigen Kammer (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Juni 2013, 2-24 S 208/12) hierzu zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtssachen sind vom Europäischen Gerichtshof aufgrund vorheriger Erledigung nicht zur Entscheidung gelangt.
  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 111/18

    Entschädigung bei Flugverspätung - Anrechnung

    Sowohl die vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12, RRa 2013, 233 und Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699) als auch die von der hiesigen Kammer (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Juni 2013, 2-24 S 208/12) hierzu zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtssachen sind vom Europäischen Gerichtshof aufgrund vorheriger Erledigung nicht zur Entscheidung gelangt.
  • AG Hamburg, 02.03.2017 - 31b C 187/16
    (siehe die Argumente des BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 -, Rn. 24 ff., juris bei einer annullierungsbedingt geänderten Reiseplanung zu dieser Frage).

    (siehe die Argumente des BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 -" Rn. 31 ff., juris bei einer annullierungsbedingt geänderten Reiseplanung auch zu dieser Frage).

  • LG Berlin, 16.03.2017 - 57 S 58/16

    Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei CodeSharing; Treuwidrige

    Der BGH hat die Frage, ob die Anrechnung nur für immaterielle oder auch für materielle Schadensersatzansprüche in Betracht kommt, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (EuGH-Vorlagebeschlüsse vom 30.07.2013 - X ZR 111/12 und X ZR 113/12).
  • AG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 31 C 269/18
    Soweit diesem Ziel entsprechend die Ausgleichszahlung auf Schadenpositionen angerechnet werden können sollte, die Ausdruck weiterer Unannehmlichkeiten und Komplikationen sind, die durch die Unregelmäßigkeit ausgelöst wurden (vgl. BGH, Beschl. v. 30.07.2013 - X ZR 113/12, Rn. 22 f. (BeckRS 2013, 14699)), so ist bezüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zur Geltendmachung einer Ausgleichszahlung allerdings festzustellen, dass diese Kosten kein typischer Schaden aus der Unregelmäßigkeit sind.
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Daher dient die Ausgleichszahlung auch dazu, es dem Fluggast zu ermöglichen, Ersatz seiner materiellen Schäden zu erlangen, ohne im Einzelnen aufwendig deren Höhe darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 -, Rn. 37, juris).
  • LG Hannover, 06.08.2018 - 1 S 185/17

    Auslagenentschädigung bei Flugannullierung

  • AG Köln, 19.09.2013 - 117 C 147/13

    Ersatz von durch die Verspätung eines Fluges erforderlich gewordenen Taxikosten

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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20972
BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - VI ZR 327/12 (https://dejure.org/2013,20972)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt

    Art 1 EWGRL 374/85, Art 6 Abs 1 EWGRL 374/85, Art 9 S 1 Buchst a EWGRL 374/85, Art 267 AEUV, § 1 Abs 1 ProdHaftG
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und ...

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 85/374/EWG Art. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 6 Abs. 1; Richtlinie 85/374/EWG Art. 9 S. 1 a
    Vorlageersuchen an EuGH über Fehlerhaftigkeit eines Medizinprodukts aufgrund festgestellten Fehlerrisikos der Produktserie (implantierbarer Kardioverter-Defibrillator)

  • rechtsportal.de

    Fehlerhaftigkeit eines Medizinproduktes (hier: implantierbarer Cardioverter Defibrillator-ICD) durch Auftreten einer Fehlfunktion bei einer signifikanten Anzahl von Geräten derselben Serie; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Operation zur Explantation des Produkts und ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Produkthaftung bei bloßem Verdacht eines Produktfehlers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 840
  • VersR 2013, 1451
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Der Auffassung der Revision, dass es insoweit allein auf die berechtigten Sicherheitserwartungen der Fachärzte ankomme (vgl. Oeben/Schiwek, [Anm. zum Urteil des OLG Hamm, VersR 2011, 637], MPR 2011, 145, 149), kann nicht gefolgt werden.

    Angesichts der Lebensgefahr, die von einem fehlerhaften ICD ausgeht, spricht viel dafür, dass der Patient hinsichtlich eines möglichen Ausfalls des implantierten Geräts berechtigterweise grundsätzlich eine Fehlerquote gegen Null erwarten darf (vgl. OLG Hamm, VersR 2011, 637, 638; Juretzek, PHi 2011, 68, 69).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf - Berufungsgericht - hat auf die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten mit Urteil vom 20. Juni 2012 (Aktenzeichen I-15 U 25/11) das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert und die Verurteilung der Beklagten in Höhe von (nur) 5.952,80 EUR nebst Zinsen aufrechterhalten.
  • LG Düsseldorf, 03.02.2011 - 3 O 182/10

    Produkthaftung im Zusammenhang mit einem Defibrillator

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage durch Urteil vom 3. Februar 2011 (Aktenzeichen 3 O 182/10) stattgegeben.
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12
    Der sich daraus ergebende Nachteil beträfe nicht das Integritätsinteresse des Versicherten F., sondern das deliktisch (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2008 - VI ZR 170/07, BGHZ 179, 157 Rn. 24) wie auch im Produkthaftungsgesetz nicht geschützte Äquivalenzinteresse des Betroffenen (vgl. Erman/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 1 ProdHaftG Rn. 2 f.; NK-BGB/Katzenmeier, 2. Aufl., § 1 ProdHaftG Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2015 - VI ZR 327/12

    Produkthaftung im Bereich der Medizintechnik: Fehlerhaftigkeit eines

    Insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451 Rn. 17) verwiesen.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf den Beschluss des Senats vom 30. Juli 2013 (aaO Rn. 18 ff.) Bezug genommen.

    a) Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 30. Juli 2013 (VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451) dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV für den Fall, dass die Frage nach der Fehlerhaftigkeit des implantierten Medizinprodukts mit ja beantwortet wird, folgende weitere Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22

    Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer

    aa) Der Entscheidung des Unionsgerichtshofs lagen Fälle zugrunde, in denen der Austausch von Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren vorsorglich zur Beseitigung einer Lebensgefahr im Fall des - noch nicht eingetretenen - Ausfalls dieser Geräte erfolgte (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2013 - VI ZR 284/12, VersR 2013, 1450; vom 30. Juli 2013 - VI ZR 327/12, VersR 2013, 1451).

    Daher könnten im Fall der Feststellung eines potenziellen Fehlers solcher Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein tatsächlicher Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen zu werden brauche (vgl. EuGH, NJW 2015, 1163 Rn. 39 ff.; Senatsurteile vom 9. Juni 2015 - VI ZR 327/12, NJW 2015, 2507 Rn. 23 f.; VI ZR 284/12, NJW 2015, 3096 Rn. 14 f.).

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