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   EuGH, 21.12.2016 - C-119/15   

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https://dejure.org/2016,47074
EuGH, 21.12.2016 - C-119/15 (https://dejure.org/2016,47074)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - C-119/15 (https://dejure.org/2016,47074)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - C-119/15 (https://dejure.org/2016,47074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Biuro podrózy Partner

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Richtlinie 2009/22/EG - Verbraucherschutz - Erga-Omnes-Wirkung missbräuchlicher Klauseln, die in einem öffentlichen Register aufgeführt sind - Geldbuße, die gegen einen Gewerbetreibenden wegen der Verwendung einer Klausel ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Biuro podrózy "Partner"

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Richtlinie 2009/22/EG - Verbraucherschutz - Erga-omnes-Wirkung missbräuchlicher Klauseln, die in einem öffentlichen Register aufgeführt sind - Geldbuße, die gegen einen Gewerbetreibenden wegen der Verwendung einer Klausel ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Biuro podrózy "Partner"

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Richtlinie 2009/22/EG - Verbraucherschutz - Erga-omnes-Wirkung missbräuchlicher Klauseln, die in einem öffentlichen Register aufgeführt sind - Geldbuße, die gegen einen Gewerbetreibenden wegen der Verwendung einer Klausel ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 191
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Außerhalb unionsrechtlich geregelter Fallgestaltungen finden diese Grundrechte allerdings keine Anwendung (st. Rspr., ua. EuGH 21. Dezember 2016 - C-119/15 - [Biuro podrózy Partner] Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

    Außerhalb unionsrechtlich geregelter Fallgestaltungen finden diese Grundrechte allerdings keine Anwendung (st. Rspr., ua. EuGH 21. Dezember 2016 - C-119/15 - [Biuro podrózy Partner] Rn. 24 mwN) .
  • EuGH, 18.01.2024 - C-531/22

    Getin Noble Bank u.a. (Contrôle d'office du caractère abusif des clauses)

    Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, dass nach der auf das Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner" (C-119/15, EU:C:2016:987), zurückgehenden Rechtsprechung nichts dagegen spreche, dass die Wirkungen der Eintragung einer bestimmten Vertragsklausel in das nationale Register unzulässiger Klauseln zum einen für alle Gewerbetreibenden gälten, die diese Vertragsklausel anwendeten, und nicht nur für den Gewerbetreibenden, der Partei des Verfahrens gewesen sei, das auf die Feststellung der Missbräuchlichkeit dieser Klausel und ihre Eintragung in das Register abgezielt habe, und zum anderen für jede Klausel gälten, die im Wesentlichen mit dieser Klausel identisch sei, ohne dies zwingend dem Wortlaut nach zu sein.

    Eine solche nationale Regelung missachtet daher nicht die Verteidigungsrechte des betreffenden Gewerbetreibenden (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner", C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 43).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in einer Rechtssache, die ein Verwaltungsverfahren gegen einen Gewerbetreibenden betraf, entschieden, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 der Richtlinie 93/13 in Verbindung mit den Art. 1 und 2 der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. 2009, L 110, S. 30) sowie im Licht von Art. 47 der Charta dahin auszulegen sind, dass sie es nicht verbieten, die Verwendung von Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die inhaltlich mit Klauseln übereinstimmen, die durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung für unzulässig erklärt und in das nationale Register unzulässiger Klauseln eingetragen worden sind, in Bezug auf einen Gewerbetreibenden, der nicht an dem Verfahren beteiligt war, das zur Eintragung der betreffenden Klauseln in dieses Register führte, als rechtswidrige Handlung anzusehen (Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner", C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 47).

  • EuGH, 21.09.2023 - C-139/22

    mBank (Registre polonais des clauses illicites)

    Was das nationale Register unzulässiger Klauseln anbelangt, hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mechanismus wie dieses Register, der in der Erstellung einer Liste von Klauseln besteht, die als missbräuchlich anzusehen sind, strengeren Bestimmungen unterliegt, die die Mitgliedstaaten nach Art. 8 der Richtlinie 93/13 erlassen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2015, Matei, C-143/13, EU:C:2015:127, Rn. 61), und dass dieses Register grundsätzlich dem Interesse des Verbraucherschutzes entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner", C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 36).

    Zudem hat der Gerichtshof entschieden, dass, sofern das nationale Register unzulässiger Klauseln nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern auch im Interesse der Gewerbetreibenden auf transparente Art und Weise geführt wird und in Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit auf dem neuesten Stand gehalten wird, die Einrichtung dieses Registers mit dem Unionsrecht vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner", C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 36 bis 39 und 43).

    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass die Anwendung des Mechanismus des Registers unzulässiger Klauseln voraussetzt, dass das zuständige nationale Gericht prüft, ob die beanstandete Vertragsklausel mit einer Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwertig ist, die für unzulässig erklärt wurde und in diesem Register aufgeführt ist, wobei der betreffende Gewerbetreibende die Möglichkeit hat, diese Gleichstellung vor einem nationalen Gericht anzufechten, um zu bestimmen, ob diese Vertragsklausel unter Berücksichtigung sämtlicher für den jeweiligen Fall maßgeblicher Umstände insbesondere mit Blick auf die von ihr hervorgerufenen Wirkungen inhaltlich mit der in einem solchen Register eingetragenen übereinstimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner", C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 40 bis 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-18/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar kann Facebook gezwungen werden, sämtliche

    26 Vgl. entsprechend Urteile vom 25. Mai 2016, Meroni (C-559/14, EU:C:2016:349, Rn. 49 und 50), und vom 21. Dezember 2016, Biuro podró?¼y "Partner" (C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die

    Zu einer eingehenderen Bestimmung dieser Gerichte im Kontext jedes einzelnen Verfahrens vgl. z. B. Urteile vom 4. Juni 2002, Lyckeskog (C-99/00, EU:C:2002:329, Rn. 16), vom 16. Dezember 2008, Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 76 bis 78), vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a. (C-416/10, EU:C:2013:8, Rn. 72), sowie vom 21. Dezember 2016, Biuro podró?¼y "Partner" (C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 52 und 53).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2018 - 4 A 1621/14

    Keine Verbandsklagebefugnis für Anlegerschutzverein

    vgl. in diesem Zusammenhang: EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - C-119/15 -, EuZW 2017, 191 = juris, Rn. 25, 33 zur Umsetzung der Richtlinie 2009/22; BGH, Urteil vom 20.3.2013 - I ZR 209/11 -, NJW-RR 2014, 554 = juris, Rn. 16, KG C. , Urteil vom 20.4.2016 - 5 U 116/14 -, WRP 2016, 898 = juris, Rn. 39 ff., beide unter Bezugnahme darauf, dass die Richtlinie kein geschlossenes System zur Regelung von Unterlassungsklagen enthalte; allgemein dazu: Grub, in: Lenz/Borchardt, EU-Verträge, Kommentar, 6. Auflage 2012, Art. 169 Rn. 10, 30.
  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 89/15

    Dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - Betriebs- bzw.

    Außerhalb unionsrechtlich geregelter Fallgestaltungen finden diese Grundrechte allerdings keine Anwendung (st. Rspr., ua. EuGH 21. Dezember 2016 - C-119/15 - [Biuro pod rózy Partner] Rn. 24 mwN) .
  • EuGH, 07.08.2018 - C-96/16

    Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

    Hinsichtlich der Frage, ob die Richtlinie 93/13 der Anwendung eines Kriteriums der Rechtsprechung wie dem in Rn. 18 des vorliegenden Urteils genannten entgegensteht, soweit sich aus ihm ergibt, dass eine unwiderlegbare Vermutung besteht, wonach jede dieses Kriterium erfüllende Vertragsklausel missbräuchlich ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie auf der Prämisse beruht, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt (Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podró?¼y "Partner", C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-450/22

    Caixabank u.a. (Contrôle de transparence dans l'action collective) - Vorlage zur

    11 Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner" (C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 31).

    53 Urteil vom 21. Dezember 2016, Biuro podrózy "Partner" (C-119/15, EU:C:2016:987, Rn. 26).

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 543/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • EuGH, 05.04.2017 - C-94/17

    Escobedo Cortés

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 90/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • FG Köln, 16.02.2022 - 2 K 1483/19

    Entstehen der Kapitalertragsteuer grundsätzlich in dem Zeitpunkt des Zuflusses

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-693/19

    SPV Project 1503 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-869/19

    Unicaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG -

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