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Rechtsprechung
   EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07   

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EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07 (https://dejure.org/2011,10587)
EuGöD, Entscheidung vom 20.01.2011 - F-132/07 (https://dejure.org/2011,10587)
EuGöD, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - F-132/07 (https://dejure.org/2011,10587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a und 19 des Statuts - Antrag auf Genehmigung der Verbreitung von Dokumenten - Antrag auf Genehmigung der Veröffentlichung eines Textes - Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Verwendung von Tatsachen vor nationalen ...

  • EU-Kommission PDF

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a und 19 des Statuts - Antrag auf Genehmigung der Verbreitung von Dokumenten - Antrag auf Genehmigung der Veröffentlichung eines Textes - Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Verwendung von Tatsachen vor nationalen ...

  • EU-Kommission

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a und 19 des Statuts - Antrag auf Genehmigung der Verbreitung von Dokumenten - Antrag auf Genehmigung der Veröffentlichung eines Textes - Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Verwendung von Tatsachen vor nationalen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 30. November 2007 - Strack / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Functie publica - Anularea mai multor decizii ale Comisiei prin care se respinge cererea reclamantului privind autorizarea, pe de o parte, a publicarii anumitor documente si, pe de alta parte, a introducerii unei plângeri împotriva unor fosti comisari si agenti ai ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 22.03.2006 - T-4/05

    Strack / Kommission - Beamte - Beamter, der das OLAF über ein mögliches

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Am 11. Mai 2007 beantragte der Kläger die Genehmigung, die von seinem Antrag vom 9. April 2007 erfassten Informationen sowie die im Rahmen einer Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) vorgelegten Dokumente und alle Unterlagen im Zusammenhang mit zwei von ihm eingereichten Klagen, über die nunmehr endgültig entschieden wurde (durch Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 22. März 2006, Strack/Kommission, T-4/05, Slg. ÖD 2006, I-A-2-83 und II-A-2-361, und durch Beschluss des Gerichtshofs vom 8. März 2007, Strack/Kommission, C-237/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), an Strafverfolgungsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten zu dem Zweck weiterzuleiten, in jedem dieser Mitgliedstaaten Strafanzeigen gegen mehrere Beamte des OLAF und des Amts für Veröffentlichungen sowie gegen den Generalsekretär und einige Mitglieder der Kommission zu erstatten.

    Zweitens hat er zum einen die Genehmigung beantragt, die oben genannte Beschwerde samt ihrer Anlagen sowie Dokumente, die im Rahmen einer Untersuchung des OLAF vorgelegt wurden und Dokumente, die die Rechtssachen T-4/05 und C-237/06 P betreffen, an die Strafverfolgungsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten weiterzuleiten, und zum anderen die Genehmigung, Strafanzeigen gegen Beamte des OLAF und des Amts für Veröffentlichungen sowie gegen den Generalsekretär und mehrere Kommissionsmitglieder zu erstatten.

    Der Antrag vom 11. Mai 2007 betraf auch "alle Unterlagen im Zusammenhang mit den ... Gerichtsverfahren T-4/05 und C-237/06 P" und war ebenfalls unbestimmt, da er offen ließ, ob er sich auf die Verfahrensschriftsätze, ihre Anlagen oder alle sonstigen Stellungnahmen, Vermerke oder Schreiben im Zusammenhang mit diesen Gerichtsverfahren bezog.

  • EuGH, 08.03.2007 - C-237/06

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Entscheidung über die

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Am 11. Mai 2007 beantragte der Kläger die Genehmigung, die von seinem Antrag vom 9. April 2007 erfassten Informationen sowie die im Rahmen einer Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) vorgelegten Dokumente und alle Unterlagen im Zusammenhang mit zwei von ihm eingereichten Klagen, über die nunmehr endgültig entschieden wurde (durch Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 22. März 2006, Strack/Kommission, T-4/05, Slg. ÖD 2006, I-A-2-83 und II-A-2-361, und durch Beschluss des Gerichtshofs vom 8. März 2007, Strack/Kommission, C-237/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), an Strafverfolgungsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten zu dem Zweck weiterzuleiten, in jedem dieser Mitgliedstaaten Strafanzeigen gegen mehrere Beamte des OLAF und des Amts für Veröffentlichungen sowie gegen den Generalsekretär und einige Mitglieder der Kommission zu erstatten.

    Zweitens hat er zum einen die Genehmigung beantragt, die oben genannte Beschwerde samt ihrer Anlagen sowie Dokumente, die im Rahmen einer Untersuchung des OLAF vorgelegt wurden und Dokumente, die die Rechtssachen T-4/05 und C-237/06 P betreffen, an die Strafverfolgungsbehörden mehrerer Mitgliedstaaten weiterzuleiten, und zum anderen die Genehmigung, Strafanzeigen gegen Beamte des OLAF und des Amts für Veröffentlichungen sowie gegen den Generalsekretär und mehrere Kommissionsmitglieder zu erstatten.

    Der Antrag vom 11. Mai 2007 betraf auch "alle Unterlagen im Zusammenhang mit den ... Gerichtsverfahren T-4/05 und C-237/06 P" und war ebenfalls unbestimmt, da er offen ließ, ob er sich auf die Verfahrensschriftsätze, ihre Anlagen oder alle sonstigen Stellungnahmen, Vermerke oder Schreiben im Zusammenhang mit diesen Gerichtsverfahren bezog.

  • EuG, 13.06.2002 - T-74/01

    Ferrer de Moncada / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Was zweitens den Anwendungsbereich des Art. 19 des Statuts angeht, ist darauf hinzuweisen, dass diese Bestimmung alle Situationen erfasst, in denen ein Beamter oder ehemaliger Beamter die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen vor Gericht aus welchem Grund auch immer vorbringen oder über sie aussagen muss, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstattung einer Strafanzeige (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Juni 2002, Ferrer de Moncada/Kommission, T-74/01, Slg. ÖD 2002, I-A-87 und II-411, Randnr. 48).

    Im Übrigen ergibt sich aus der restriktiven Formulierung von Art. 19 Satz 2, dass die "Interessen der [Union]" die eine Versagung der Zustimmung rechtfertigen können, schwerwiegende, vitale Interessen der Union sein müssen (Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache Weddel/Kommission, C-54/90, Urteil vom 18. Februar 1992, Slg. 1992, I-871, I-881, Nr. 11; Urteil Ferrer de Moncada/Kommission, Randnr. 58).

  • EuGH, 12.03.1975 - 23/74

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Nach ständiger Rechtsprechung sei nämlich der Gegenstand eines Antrags nach Art. 90 Abs. 1 des Statuts hinreichend genau anzugeben, damit die angerufene Behörde in Kenntnis der Sache darüber befinden könne (Urteil des Gerichtshofs vom 12. März 1975, Küster/Parlament, 23/74, Slg. 1975, 353, Randnr. 11).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach Art. 90 Abs. 1 des Statuts seinen Gegenstand hinreichend genau angeben muss, damit die angerufene Behörde in Kenntnis der Sache darüber befinden kann, und dass in Ermangelung einer genau bestimmten Aufforderung zur Entscheidung kein Antrag im Sinne dieser Bestimmung vorliegen kann (Urteil Küster/Parlament, Randnr. 11; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 11. Juni 1996, Sánchez Mateo/Kommission, T-110/94, Slg. ÖD 1996, I-A-275 und II-805, Randnr. 26, und Ouzounoff Popoff/Kommission, T-111/94, Slg. ÖD 1996, I-A-277 und II-819, Randnr. 28).

  • EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07

    Collignon / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Mit Schreiben vom 15. Januar 2010 hat der Kläger beantragt, die vorliegende Rechtssache mit seinen anhängigen Klagen F-118/07, F-119/07, F-120/07, F-121/07 und F-62/09 zu verbinden.

    Im vorliegenden Fall hat der Kläger in seinem Schreiben vom 24. Juni 2010 zwar solche Rügen erhoben, diese betrafen aber den vorbereitenden Sitzungsbericht in der Rechtssache F-121/07.

  • EuG, 23.01.2002 - T-386/00

    Gonçalves / Parlament

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der allgemeiner anwendbar ist, befreit den Beamten ebenso wenig von der Informations- und Loyalitätspflicht gegenüber den Organen, die ihm obliegt, wenn er bei ihnen einen Antrag stellt (vgl. in diesem Sinne für Antragsteller und Empfänger finanzieller Zuschüsse Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und vom 11. März 2003, Conserve Italia/Kommission, T-186/00, Slg. 2003, II-719, Randnr. 50; vgl. auch für Bewerber eines Auswahlverfahrens, Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 74).
  • EuG, 05.04.2005 - T-336/02

    Christensen / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Nach ständiger Rechtsprechung im Bereich des öffentlichen Dienstes sind Anträge auf Schadensersatz zurückzuweisen, wenn sie in engem Zusammenhang mit Aufhebungsanträgen stehen, die ihrerseits als unzulässig oder als unbegründet zurückgewiesen wurden (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Dezember 1967, Collignon/Kommission, 4/67, Slg. 1967, 497, und Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. April 2005, Christensen/Kommission, T-336/02, Slg. ÖD 2005, I-A-75 und II-341, Randnrn.
  • EuG, 11.03.2003 - T-186/00

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der allgemeiner anwendbar ist, befreit den Beamten ebenso wenig von der Informations- und Loyalitätspflicht gegenüber den Organen, die ihm obliegt, wenn er bei ihnen einen Antrag stellt (vgl. in diesem Sinne für Antragsteller und Empfänger finanzieller Zuschüsse Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und vom 11. März 2003, Conserve Italia/Kommission, T-186/00, Slg. 2003, II-719, Randnr. 50; vgl. auch für Bewerber eines Auswahlverfahrens, Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 74).
  • EuGöD, 16.04.2008 - F-73/07

    Doktor / Rat

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Es ist nämlich darauf hinzuweisen, dass die Fürsorgepflicht der Verwaltung für ihre Bediensteten ihre Grenzen immer in der Beachtung der geltenden Vorschriften finden muss (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. März 1990, Chomel/Kommission, T-123/89, Slg. 1990, II-131, Randnr. 32) und daher das Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten, das das Statut in den Beziehungen zwischen der Behörde und den öffentlichen Bediensteten geschaffen hat, nicht verändern kann (Urteil des Gerichts vom 16. April 2008, Doktor/Rat, F-73/07, Slg. ÖD 2008, I-A-1-91 und II-A-1-479, Randnr. 42).
  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
    Der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der allgemeiner anwendbar ist, befreit den Beamten ebenso wenig von der Informations- und Loyalitätspflicht gegenüber den Organen, die ihm obliegt, wenn er bei ihnen einen Antrag stellt (vgl. in diesem Sinne für Antragsteller und Empfänger finanzieller Zuschüsse Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und vom 11. März 2003, Conserve Italia/Kommission, T-186/00, Slg. 2003, II-719, Randnr. 50; vgl. auch für Bewerber eines Auswahlverfahrens, Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 74).
  • EuGH, 18.02.1992 - C-54/90

    Weddel / Kommission

  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 12.12.1967 - 4/67
  • EuGöD, 17.02.2011 - F-119/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mediationsverfahren -

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

  • EuGöD, 08.09.2010 - F-62/09

    Strack / Kommission - Gütliche Beilegung auf Anregung des Gerichts - Streichung

  • EGMR, 22.04.1992 - 12351/86

    VIDAL c. BELGIQUE

  • EuG, 19.05.1999 - T-34/96

    Connolly / Kommission

  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

  • EGMR, 10.10.2006 - 18113/02

    BONIFACIO c. FRANCE

  • EGMR, 26.04.1979 - 6538/74

    SUNDAY TIMES c. ROYAUME-UNI (N° 1)

  • EuG, 11.06.1996 - T-111/94

    Giovanni Ouzounoff Popoff gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 11.06.1996 - T-110/94

    Beatriz Sánchez Mateo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuGöD, 15.03.2011 - F-120/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Übertragung des

  • EuG, 13.12.2012 - T-199/11

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a,

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-132/07), wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    Mit seinem gemäß Art. 9 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel beantragt der Rechtsmittelführer, Herr Guido Strack, die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-132/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem seine Klage auf Aufhebung mehrerer Entscheidungen der Europäischen Kommission und auf Schadensersatz abgewiesen worden ist.

    - den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 17. September 2009 in der Rechtssache F-132/07 insoweit aufzuheben, als durch diesen sein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückgewiesen wurde;.

    - die Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst aufzuheben, mit denen die zunächst der Ersten Kammer zugewiesene Rechtssache F-132/07 nachträglich der Zweiten Kammer zugewiesen wurde;.

    - die Rechtswidrigkeit der Nichtvornahme der Verbindung der Rechtssache F-132/07 mit den Rechtssachen F-118/07, F-119/07, F-120/07 und F-121/07, die Gegenstand von Parallelverfahren sind, einen damit zusammenhängenden Begründungsmangel und wohl mit der Vielfalt der Parallelverfahren zusammenhängende falsche Tatsachendarstellungen im vorliegend angegriffenen Urteil;.

    Mit diesem Rechtsmittelgrund vertritt der Rechtsmittelführer im Wesentlichen die Auffassung, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst, indem es die Verbindung des Verfahrens in der Rechtssache F-132/07 mit anderen bei ihm anhängigen Verfahren abgelehnt habe, das ihm durch Art. 46 Abs. 1 seiner Verfahrensordnung eingeräumte Ermessen rechtswidrig ausgeübt und damit seine Rechte auf effektiven Rechtsschutz und ein faires Verfahren aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 der Charta verletzt habe.

  • EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu Dokumenten -

    F-118/07, F-119/07, F-120/07, F-132/07 und F-62/09 im Register der Kanzlei des Gerichts eingetragenen anhängigen Klagen beantragt.

    Vorliegend hat der Kläger zwar solche Rügen in seinem Schreiben vom 25. Juni 2010 erhoben, diese betrafen aber den vorbereitenden Sitzungsbericht in der Rechtssache F-132/07.

  • EuG, 10.09.2013 - T-199/11

    Strack / Kommission - Verfahren - Wiederaufnahmeantrag - Keine neue Tatsache -

    Mit Urteil vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission (F-132/07, im Folgenden: Urteil vom 20. Januar 2011), wies das Gericht für den öffentlichen Dienst die Aufhebungsanträge als unzulässig zurück und die Klage insgesamt ab.
  • EuG, 23.03.2022 - T-661/20

    NV/ eu-LISA

    Nach dieser Regelung ist eine Abwägung der verschiedenen betroffenen Interessen vorzunehmen, um zu bestimmen, ob den Interessen der Union oder dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit der Vorrang gebührt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2011, Strack/Kommission, F-132/07, EU:F:2011:4, Rn. 71 und 72).
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Rechtsprechung
   EuGöD, 17.09.2009 - F-132/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36381
EuGöD, 17.09.2009 - F-132/07 (https://dejure.org/2009,36381)
EuGöD, Entscheidung vom 17.09.2009 - F-132/07 (https://dejure.org/2009,36381)
EuGöD, Entscheidung vom 17. September 2009 - F-132/07 (https://dejure.org/2009,36381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Strack / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Versäumnisverfahren

  • EU-Kommission PDF

    Guido Strack gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Versäumnisverfahren

  • EU-Kommission

    Guido Strack gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Öffentlicher Dienst - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Versäumnisverfahren.

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 10.07.2002 - T-387/00

    Comitato organizzatore del convegno internazionale / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 17.09.2009 - F-132/07
    Entgegen dem Vorbringen des Klägers kann die Tatsache, dass die Kommission vor Ablauf der verlängerten Frist für die Einreichung der Klagebeantwortung eine Unzulässigkeitseinrede gemäß Art. 78 der Verfahrensordnung erhoben hat, anstatt eine Klagebeantwortung mit einer materiell-rechtlichen Beurteilung der Rechtssache einzureichen, weder die Berechtigung ihres Verlängerungsantrags nach den einschlägigen Vorschriften der Verfahrensordnung in Frage stellen, noch lässt sie darauf schließen, dass dieser Antrag missbräuchlich wäre (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 10. Juli 2002, Comitato organizzatore del convegno internazionale/Kommission, T-387/00, Slg. 2002, II-3031, Randnr. 35).
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