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Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2001 - 4 AZR 677/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2323
BAG, 20.02.2001 - 4 AZR 677/00 (https://dejure.org/2001,2323)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 AZR 677/00 (https://dejure.org/2001,2323)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 (https://dejure.org/2001,2323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 1; ZPO § 551 Nr. 1, Nr. 6
    Revisionszulassung; absolute Revisionsgründe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72 Abs. 1; ZPO § 551 Nr. 1, Nr. 6
    Statthaftigkeit der Revision: Keine Revision unter Berufung auf absolute Revisionsgründe ohne Rechtsmittelzulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 63
  • ZIP 2001, 1476
  • MDR 2001, 953
  • NZA 2001, 912
  • BB 2001, 1588
  • DB 2001, 1732
  • FA 2001, 152
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 08.08.2000 - 5 Sa 567/00

    Eingruppierung: Ausübrung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 4 AZR 677/00
    Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 567/00 -.

    4 AZR 677/00 5 Sa 567/00.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. August 2000 - 5 Sa 567/00 - wird als unzulässig verworfen.

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Fehlende

    a) Nach der Systematik der Zivilprozessordnung können absolute Revisionsgründe grundsätzlich nur im Rahmen einer statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 335; BAG, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00, NZA 2001, 912; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 547 Rn. 2).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 259/02

    Revisionszulassung - absolute Revisionsgründe

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 63 = AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 261/02

    Möglichkeit der Revision ohne Zulassung durch Landesarbeitsgericht oder

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 63 = A P ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 260/02

    Möglichkeit der Revision ohne Zulassung durch Landesarbeitsgericht oder

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 6 3 = A P ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 262/02

    Möglichkeit der Revision ohne Zulassung durch Landesarbeitsgericht oder

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 63 = A P ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2736
BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00 (https://dejure.org/2001,2736)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2001 - 9 AZN 878/00 (https://dejure.org/2001,2736)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 (https://dejure.org/2001,2736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 520
  • BB 2001, 788
  • FA 2001, 152
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 17.08.2000 - 10 Sa 131/00

    Streitigkeit über (ggfs. verfallene) Verzugslohnansprüche; Tätigkeit als

    Auszug aus BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00
    Landesarbeitsgericht Köln - 10 Sa 131/00 -.

    9 AZN 878/00 10 Sa 131/00.

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. August 2000 - 10 Sa 131/00 - wird als unzulässig verworfen.

  • BAG, 08.08.1997 - 4 AZN 369/97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00
    Weiterhin ist vom Beschwerdeführer aufzuzeigen, daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf einer Abweichung von den Rechtssätzen der herangezogenen Entscheidungen beruht (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 8. August 1997 - 4 AZN 369/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 80; Senat 27. Juni 2000 - 9 AZN 401/00 - nv.).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00
    Gegebenenfalls muß er dazu den Rechtssatz selbst formulieren, der seiner Ansicht nach den einzelfallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts entnommen werden kann und der im Widerspruch zu den Rechtssätzen anderer Gerichte stehen soll (vgl. BAG 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 9; 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188).
  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 14.02.2001 - 9 AZN 878/00
    Gegebenenfalls muß er dazu den Rechtssatz selbst formulieren, der seiner Ansicht nach den einzelfallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts entnommen werden kann und der im Widerspruch zu den Rechtssätzen anderer Gerichte stehen soll (vgl. BAG 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 9; 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Zu diesen Vorschriften entspricht es der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, daß sich die Prüfung des Revisionsgerichts auf die bis zum Ablauf der Begründungsfrist vom Beschwerdeführer schlüssig und substantiiert dargelegten Revisionszulassungsgründe beschränkt (vgl. BFH, Beschlüsse vom 3. Mai 2001 - III B 60/00; vom 27. September 2001 - XI B 25/01; vom 28. Januar 2002 - VII B 41/01 - jeweils in Juris; BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 1995 - 9 B 362/95 - NJW 1996, 1554; vom 19. August 1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997, 3328; vom 26. März 1997 - I B 9/97 - Juris; vom 23. Januar 2001 - 6 B 35/00 - WissR 2001, 377 ff.; BAG, Beschluß vom 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - DB 2001, 876; BSG, Beschluß vom 10. September 2001 - B 2 U 107/01 B - Juris; vgl. auch BGH, Beschluß vom 27. Juni 2002 - V ZB 148/02 - zur Rechtsbeschwerdebegründung).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Hinweise des Senats: Bestätigung und Fortführung Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 93; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 83; 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 44.

    Zwar kann das Vorhandensein einer Divergenz angenommen werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner rechtlichen Würdigung einen verdeckten Rechtssatz zugrunde gelegt hat (vgl. Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 93).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

    Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an die Begründung einer Divergenzbeschwerde gehört die Darlegung, daß in der anzufechtenden Entscheidung das Landesarbeitsgericht einen fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem Rechtssatz abweicht, den zu derselben Rechtsfrage eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte aufgestellt hat (Bestätigung Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 93).

    Er muß vielmehr im einzelnen darlegen, welche sich widersprechenden fallübergreifenden Rechtssätze zu derselben Rechtsfrage das Berufungsgericht in dem anzufechtenden Urteil sowie eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellt haben (Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 93).

    Zusätzlich ist von der Beschwerde aufzuzeigen, daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf einer Abweichung von einem Rechtssatz der herangezogenen Entscheidung beruht (BAG 8. August 1997 - 4 AZN 369/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 80; Senat 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373; 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - aaO; 28. Mai 2002 - 9 AZN 108/02 - nv.).

  • BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 21/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

    Die eigenständige Formulierung eines Rechtssatzes seitens der Beschwerde kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn das Berufungsgericht seinem Urteil keinen hinreichend klar formulierten Rechtssatz vorangestellt hat und der Beschwerde nichts anders übrig bleibt, als den Rechtssatz des Berufungsgerichts selbst zu formulieren, der ihrer Ansicht nach aus den einzelfallbezogenen Ausführungen des Berufungsgerichts entnommen werden kann (vgl BAG, Beschluss vom 14.2.2001 - 9 AZN 878/00, AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    Im Beschwerdeverfahren wird das anzufechtende Urteil nur auf eine sich zweifelsfrei aus den Entscheidungsgründen ergebende Divergenz überprüft (vgl. BAG 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 93).
  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZN 132/01

    Divergenzbeschwerde

    Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, daß das Berufungsgericht zu einer bestimmten Rechtsfrage einen fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt hat, der einem Rechtssatz widerspricht, der zu derselben Rechtsfrage in einer der genannten divergenzfähigen Entscheidungen enthalten ist (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 8. August 1997 - 4 AZN 369/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 80; Senat 8. August 2000 - 9 AZN 520/00 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 91; 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 22.10.2001 - 9 AZN 622/01

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsanforderungen

    Damit hat die Beschwerde nicht die gesetzliche Voraussetzung dargelegt, daß in der anzufechtenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts und in der zur Begründung der Divergenz herangezogenen Entscheidung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Gerichte sich widersprechende Rechtssätze zu derselben Rechtsfrage aufgestellt worden sind (vgl. BAG 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72 a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 93).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZN 319/03

    Erledigung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Macht die Beschwerde geltend, hinter einer einzelfallbezogenen Formulierung stehe in Wirklichkeit ein abstrakter Rechtssatz, muß sie diesen Rechtssatz selbst formulieren (Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 93).
  • BAG, 29.12.2008 - 4 AZN 535/08

    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf Divergenz gestützten

    Hat das Landesarbeitsgericht seiner Subsumtion keinen Obersatz vorangestellt, muss der Beschwerdeführer den sich aus den einzelfallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts ergebenden Rechtssatz selbst formulieren (BAG 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 93).
  • BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 86/07 B
    Die eigenständige Formulierung eines Rechtssatzes seitens der Beschwerde kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn das Berufungsgericht seinem Urteil keinen hinreichend klar formulierten Rechtssatz vorangestellt hat und der Beschwerde nichts anders übrig bleibt, als den Rechtssatz des Berufungsgerichts selbst zu formulieren, der ihrer Ansicht nach aus den einzelfallbezogenen Ausführungen des Berufungsgerichts entnommen werden kann (vgl BAG, Beschluss vom 14.2.2001 - 9 AZN 878/00, AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Divergenz).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 09.11.2010 - KGH.EKD I-0124/S46
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Rechtsprechung
   BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16254
BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99 (https://dejure.org/2000,16254)
BAG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 6 AZR 13/99 (https://dejure.org/2000,16254)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 (https://dejure.org/2000,16254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FA 2001, 152
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99
    Die Klage ist nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (st. Rspr. vgl. BAG 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1 = EzA ZPO § 265 Nr. 48 mwN; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. § 256 Rn. 16; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 46 Rn. 65; GK-ArbGG/Dörner Stand Mai 2000 § 46 Rn. 75).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Feststellungsklagen, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis bezogen waren (BAG 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - aaO), jedenfalls dann, wenn dieses Rechtsverhältnis bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung des Arbeitsgerichts beendet war (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50).

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 103/98
    Auszug aus BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99
    Das Feststellungsurteil muß trotz der fehlenden Vollstreckbarkeit kraft seiner inneren Wirkung geeignet sein, den Kläger zum Ziel zu führen und den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27; 26. November 1998 - 6 AZR 103/98 - nv.).
  • LAG Niedersachsen, 19.11.1998 - 10 Sa 1116/98

    Siehe dazu Urteil des BAG vom 20.07.2000 - 6 AZR 13/99

    Auszug aus BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. November 1998 - 10 Sa 1116/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99
    Dies gilt grundsätzlich auch für Feststellungsklagen, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis bezogen waren (BAG 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - aaO), jedenfalls dann, wenn dieses Rechtsverhältnis bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung des Arbeitsgerichts beendet war (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50).
  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 769/95

    Auflösungsantrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99
    Zwar wird angenommen, daß die Rechtskraft eines gegen den alten Arbeitgeber ergehenden Urteils in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 ZPO für und gegen den neuen Arbeitgeber wirkt, wenn nach Rechtshängigkeit ein Betriebsübergang stattgefunden hat (vgl. BAG 20. März 1997 - 8 AZR 769/95 - BAGE 85, 330, 334 mwN).
  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 13/99
    Das Feststellungsurteil muß trotz der fehlenden Vollstreckbarkeit kraft seiner inneren Wirkung geeignet sein, den Kläger zum Ziel zu führen und den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27; 26. November 1998 - 6 AZR 103/98 - nv.).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Die Klage ist in diesem Fall nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1 = EzA ZPO § 256 Nr. 48; BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - FA 2001, 152; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 -AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87).
  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 387/00

    Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage

    dd) Mangels Vorliegens des erforderlichen Feststellungsinteresses würde die Entscheidung lediglich die Erstattung eines Rechtsgutachtens darstellen; dies ist dem Gericht jedoch verwehrt (BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - nv.).
  • LAG Niedersachsen, 17.09.2002 - 13 Sa 605/02

    Fortbestehen des Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Statusklage bei

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Rechtsverhältnis bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung des Arbeitsgerichts beendet worden ist (BAG vom 03.03.1999, 5 AZR 275/98, NZA 1999, S. 669; BAG vom 20.07.2000, 6 AZR 13/99, juris).
  • LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15

    Stellt der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8

    Die Klage ist nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben Dies gilt grundsätzlich auch für Feststellungsklagen, die ursprünglich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis bezogen waren, jedenfalls dann, wenn dieses Rechtsverhältnis bereits vor der letzten mündlichen Verhandlung des Arbeitsgerichts beendet war (vgl. BAG 20. Juli 2000 / 6 AZR 13/99 / zu II 1 b der Gründe, Juris).
  • LAG Düsseldorf, 11.08.2009 - 17 Sa 430/09

    Erstattung von Schulungskosten für Seminarteilnahme des

    Für eine auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung besteht ein Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Rechtsverhältnisses, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder die Zukunft ergeben (BAG 06.06.2007 - 4 AZR 411/06- NZA 2008, 1086-1095 ; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - EzA ZPO § 256 Nr. 48; BAG 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - FA 2001, 152; 2. März 2004 - 1 ABR 15/03 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 87).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 24 Sa 844/07

    Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge

    Das Feststellungsurteil muss trotz der fehlenden Vollstreckbarkeit Kraft seiner inneren Wirkung geeignet sein, den Kläger zum Ziel zu führen und den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen (BAG 20.07.2000 - 6 AZR 13/99 - Juris; 16.07.1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27; 11.12.2001 - 1 ABR 9/01 - Juris; 11.10.1995 - 7 ABR 17/95 - AP BetrVG 1972 § 21 Nr. 2).
  • LAG Hamm, 13.03.2002 - 4 Ta 124/02

    Nichtbestehen des Kündigungsschutzes wegen Nichterfüllung der Wartezeit;

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  • LAG Niedersachsen, 08.06.2001 - 10 Sa 2848/98

    Unwirksamkeit einer Kündigung anlässlich eines durch Privatisierung eines

    Die bereits vor Ausspruch der im vorliegenden Rechtsstreit angegriffenen Kündigung erhobene Klage auf Feststellung eines Vollzeit-Arbeitsverhältnisses auf der Grundlage des BAT zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) - 10 Sa 1116/98 - wurde vom Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 - abgewiesen.
  • BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 24/99
    Parallelsache zu - 6 AZR 13/99 - (Urteil vom 20. Juli 2000) .
  • KAG Hamburg, 06.06.2007 - I MAVO 2/07

    Wahlberechtigung eines Diakons für die KODA-Wahl; Zulässigkeit der

    Zur Erstellung eines bloßen Rechtsgutachtens sind die Gerichte nicht befugt (BAG vom 20. Juli 2000 - 6 AZR 13/99 -n. v.).
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