Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1829
BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00 (https://dejure.org/2000,1829)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2000 - 1 BvR 464/00 (https://dejure.org/2000,1829)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2000 - 1 BvR 464/00 (https://dejure.org/2000,1829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist - Verwerfungsbeschluß - Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufung - Rechtsstaatsprinzip - Verschulden - Sorgfaltspflicht - Briefkasten

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 ... Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 4; ; ArbGG § 66 Abs. 2 Satz 4; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 812
  • MDR 2001, 286
  • NZA 2001, 118
  • FA 2001, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Düsseldorf, 23.12.1993 - 12 (11) Sa 1657/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufungsfrist - Antrag auf Verlängerung - pauschale

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Angesichts der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (veröffentlicht in: VersR 1994, S. 1208) habe der Prozessbevollmächtigte mit der Zurückweisung seines Antrags rechnen müssen, jedenfalls aber damit, dass nur eine kurzzeitige Verlängerung gewährt würde, zumal sich aus dem Antrag vom 17. Dezember 1999 keine fortbestehende gesundheitliche Verhinderung des Sachbearbeiters ergeben habe.

    Ob der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführerin gleichwohl wegen des 1994 veröffentlichten Beschlusses der 12. Kammer (VersR 1994, S. 1208 f.; in Leitsätzen auch veröffentlicht in DB 1994, S. 1528) - wie das Landesarbeitsgericht im angegriffenen Beschluss behauptet - mit einer Ablehnung seines Verlängerungsgesuchs mangels ausreichender Substantiierung seines Verlängerungsgrundes rechnen musste, ist bereits fraglich.

    Aus den Gründen der zitierten Entscheidung ergibt sich vielmehr, dass ausdrücklich offen gelassen wurde, ob ein Anwalt, dem eine kürzere als die beantragte Fristverlängerung gewährt wird, in seinem Vertrauen auf eine vollumfängliche Stattgabe seines Antrags schutzwürdig ist (VersR 1994, S. 1208 f. a.E.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; 88, 118 ).

    Weiterhin hat es das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Überprüfung von gerichtlichen Wiedereinsetzungsentscheidungen - dort hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs von Fristsachen oder Verlängerungsanträgen bei Gericht - als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen aus der Sphäre des Gerichts (vgl. BVerfGE 69, 381 ) sowie bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ).

    Eine Partei ist grundsätzlich berechtigt, eine Frist bis zum letzten Tag auszuschöpfen (vgl. BVerfGE 69, 381 ; BAG, AP Nr. 5 und 6 zu § 66 ArbGG 1979; BGH, NJW 1999, S. 430).

  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Hierzu zählen auch die - hier geltend gemachte - noch erforderliche Rücksprache oder Informationsbeschaffung bei der Partei, die nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgen konnte (vgl. BGH, NJW 1994, S. 2957; NJW 1999, S. 430; NJW-RR 2000, S. 799 f.; Gummer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 519 Rn. 19; vgl. für das arbeitsgerichtliche Verfahren Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl. 1999, § 66 Rn. 33).

    In seiner Entscheidung vom 11. November 1998 hat der Bundesgerichtshof auch für den nur pauschal dargetanen, aber erheblichen Grund einer notwendigen (weiteren) Rücksprache mit der Partei (dort wegen geführter Vergleichsgespräche mit der Gegenpartei) entschieden, dass der Prozessbevollmächtigte grundsätzlich auf eine Stattgabe seines Antrags vertrauen darf, solange von ihm nicht eine weitere Substantiierung oder Glaubhaftmachung seitens des Gerichts verlangt wird (BGH, NJW 1999, S. 430; vgl. auch BAG, AP Nr. 6 zu § 66 ArbGG 1979).

    Eine Partei ist grundsätzlich berechtigt, eine Frist bis zum letzten Tag auszuschöpfen (vgl. BVerfGE 69, 381 ; BAG, AP Nr. 5 und 6 zu § 66 ArbGG 1979; BGH, NJW 1999, S. 430).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Nur wenn dem rechtsuchenden Bürger bekannt sein muss, dass eine strengere Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 79, 372 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 3703 f. m.w.N.).

    dd) Dieser Verfassungsverstoß setzt sich in der Verwerfung der Berufung als unzulässig fort, weil sie sich auf die Verfristung der Berufungsbegründungsfrist stützt (vgl. BVerfGE 79, 372 ).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; 88, 118 ).

    Weiterhin hat es das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Überprüfung von gerichtlichen Wiedereinsetzungsentscheidungen - dort hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs von Fristsachen oder Verlängerungsanträgen bei Gericht - als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen aus der Sphäre des Gerichts (vgl. BVerfGE 69, 381 ) sowie bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden anzurechnen (BVerfGE 41, 23 ; 53, 25 ; 62, 334 ).

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Bei der gegebenen Sachlage kann es dahinstehen, ob der Beschluss des Landesarbeitsgerichts zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellt (vgl. BVerfGE 57, 117 ), da die angegriffene Entscheidung bereits aus den oben dargelegten Gründen aufzuheben ist.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen bei der Auslegung und Anwendung der für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand maßgeblichen Vorschriften die Anforderungen an das, was der Betroffene veranlasst haben muss, um eine Wiedereinsetzung zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Hinsichtlich der Substantiierungs- und Konkretisierungsanforderungen, die an die Darlegung der "erhebliche(n) Gründe" im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO oder des insoweit gleichlautenden § 66 Abs. 2 Satz 4 ArbGG zu stellen sind, hat das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an den Bundesgerichtshof (vgl. BGH, VersR 1985, S. 972 f. m.w.N.; BGH, NJW 1991, S. 2080 f.) für den Grund der "außergewöhnlichen Arbeitsüberlastung" entschieden, dass ein Prozessbevollmächtigter nicht deshalb mit der gänzlichen Ablehnung rechnen muss, weil er die Gründe seiner Arbeitsüberlastung und die Auswirkungen auf die Bearbeitung gerade der konkreten Sache nicht näher substantiiert und glaubhaft gemacht hat.
  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Nur wenn dem rechtsuchenden Bürger bekannt sein muss, dass eine strengere Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 79, 372 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 3703 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

  • BGH, 23.06.1994 - VII ZB 5/94

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei notwendiger Besprechung mit der

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 48/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Verlängerungsantrages

  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die

    Daher reicht der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung zur Feststellung eines erheblichen Grundes im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, NJW 2001, 812, 813; NJW 2007, 3342; BGH, Beschlüsse vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, aaO Rn. 9; vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, aaO; vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 15; jeweils mwN).

    Auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung darf der Anwalt regelmäßig vertrauen; die unteren Instanzen dürfen aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht zum Nachteil der betroffenen Parteien strengere Maßstäbe anlegen (BVerfG, NJW 2001, 812, 813; NJW 2007, 3342; BGH, Beschlüsse vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, aaO mwN; vom 10. Juni 2010 - V ZB 42/10, aaO mwN; vom 8. Mai 2013 - XII ZB 396/12, aaO).

    Wenn ein Prozessbevollmächtigter - wie hier - mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen durfte, ist er nicht gehalten, sich vor Fristablauf zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, aaO unter [II] 2 b, c; vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, aaO; vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, aaO Rn. 10; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, aaO Rn. 12; jeweils mwN).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZB 46/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten in

    Auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung darf der Anwalt vertrauen; die unteren Instanzen dürfen aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht zum Nachteil der betroffenen Parteien strengere Maßstäbe anlegen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 3703 f.; NJW 2001, 812 ff.; NJW 2007, 3342 f.).

    Der bloße Hinweis auf eine solche Arbeitsüberlastung reicht zur Feststellung eines erheblichen Grundes aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1992 - VI ZB 25/92 - aaO; m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 79, 372, 377; BVerfG, NJW 2001, 812, 813; NJW-RR 2002, 1007, 1008; NJW 2007, 3342).

    Eine Partei ist grundsätzlich berechtigt, eine Frist bis zum letzten Tag auszuschöpfen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - aaO; BVerfGE 69, 381, 385; BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.).

    Wenn mit einer Verlängerung der Frist gerechnet werden kann, besteht keine Notwendigkeit für eine Rückfrage bei Gericht vor Ablauf der Frist (vgl. BGH, aaO; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.; NJW 2001, 812, 814).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren

    Nur wenn dem rechtsuchenden Bürger bekannt sein muss, dass eine strengere Handhabung von Verfahrensvorschriften zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 79, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2000 - 1 BvR 1621/99 -, NJW 2000, S. 1634; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2000 - 1 BvR 464/00 -, NJW 2001, S. 812 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Dezember 2000 - 1 BvR 1797/00 -, NJW-RR 2001, S. 1076 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 1859/01 -, NJW-RR 2002, S. 1007).

    Der bloße Hinweis auf eine solche Arbeitsüberlastung reicht zur Feststellung eines erheblichen Grundes im Sinne von § 224 Abs. 2 und § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (vgl. BGH, VersR 1993, S. 771 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 79, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2000 - 1 BvR 464/00 -, NJW 2001, S. 812 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 1859/01 -, NJW-RR 2002, S. 1007 m.w.N.).

  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei

    (b) Es entspricht - was das Berufungsgericht übersehen hat - seit langem ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Prozessbevollmächtigter, wenn er - wie hier - mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen durfte, nicht gehalten ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 b, c [zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF]; vom 16. Oktober 2007- VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9; vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 10; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 11 f.; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13; vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 10; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9; jeweils mwN).
  • OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03

    Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem.

    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihr aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber eben noch rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt), als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • OLG Rostock, 30.04.2008 - 1 U 136/07

    Berufungsverfahren: Fristverlängerung zur Stellungnahme auf einen Hinweis über

    Wird ein üblicherweise als erheblich eingestufter Grund angegeben, dann verstösst es gegen das Gebot der Gewährung eines fairen Verfahrens, wenn der Verlängerungsantrag wegen mangelnder Substantiierung zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 1998, 3703; 2000, 1634; 2001, 812).

    Das gilt jedoch nicht, wenn ihm eine strengere, aber noch rechtmäßige Handhabung durch das Berufungsgericht bekannt sein musste (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

    Denn es war ihnen aus diesem Hinweis bekannt, dass der Senat einen schärferen - aber rechtmäßigen - Maßstab für einen begründeten Fristverlängerungsantrag anzusetzen gedachte (und gedenkt) als im Falle der Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist (vgl. BVerfG, NJW 1989, 1147; 2001, 812; 98, 3703 = MDR 1998, 1364; NJW-RR 2000, 1366; 2001, 1076).

  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 42/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des

    Auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung darf der Anwalt vertrauen; die unteren Instanzen dürfen aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht zum Nachteil der betroffenen Parteien strengere Maßstäbe anlegen (vgl. BVerfG, NJW 1998, 3703 f.; NJW 2001, 812 ff.; NJW 2007, 3342 f.).

    Der bloße Hinweis auf eine solche Arbeitsüberlastung reicht zur Feststellung eines erheblichen Grundes aus, ohne dass es einer weiteren Substantiierung bedarf (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Oktober 1992, VI ZB 25/92, aaO m.w.N.; ferner BVerfGE 79, 372, 377; BVerfG, NJW 2001, 812, 813; NJW-RR 2002, 1007, 1008; NJW 2007, 3342).

  • BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23

    Auf Fristverlängerungsantrag ohne Begründung darf Anwalt nicht vertrauen

    Entspricht der Fristverlängerungsantrag diesen Anforderungen und darf der Prozessbevollmächtigte deshalb mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen, ist er nicht gehalten, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch Nachfrage beim Berufungsgericht zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 12, vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12, vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7 und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 17, jeweils mwN).
  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 10 W 35/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Voraussetzungen für

    Eine Verspätungspräklusion drohte aus Sicht der Beklagten schon nicht ernstlich, denn die Verweigerung der erstmalig beantragten Fristverlängerung durch den Einzelrichter trotz Angabe eines üblicherweise als erheblich eingestuften Grundes für eine Fristverlängerung, hier: die Notwendigkeit weiterer Recherchen und einer Rücksprache, deren Notwendigkeit sich erst aus den Schadensunterlagen ergab (vgl. etwa: Zöller- Heßler , Rn. 19 zu § 520 ZPO), verstieß nach gefestigter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.09.2000, 1 BvR 464/00, veröffentlicht: NJW 2001, 812, hier zitiert nach juris) gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, so dass die Beklagte darauf vertrauen durfte, dass hierauf keine Verspätungspräklusion hätte gestützt werden dürfen.
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 65/20

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung

    Wenn ein Prozessbevollmächtigter - wie hier - mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen durfte, ist er nicht gehalten, sich vor Fristablauf zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 b, c; vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 10; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 11 f.; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; jeweils mwN).
  • BGH, 14.09.2021 - VI ZB 58/19

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung des Antrags auf

  • OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von

  • OVG Saarland, 23.04.2008 - 1 A 19/08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung der Wiedereinsetzung; Begründung

  • BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 1.19

    Keine Wiedereinsetzung wegen fehlender Notierung einer Vorfrist für

  • LSG Sachsen, 09.09.2013 - L 3 AS 950/13

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02

    Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss einer

  • KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2108
LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00 (https://dejure.org/2001,2108)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00 (https://dejure.org/2001,2108)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2001 - 16 Sa 1765/00 (https://dejure.org/2001,2108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einwendungen des Drittschuldners gegen die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen für Unterhaltsgläubiger

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § § 829, 850 d ZPO
    Einwendungen des Drittschuldners gegen die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen für Unterhaltsgläubiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen des Drittschuldners; Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen; Unterhaltsgläubiger; Insolvenzverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1; ZPO §§ 829 850d
    Zwangsvollstreckung: Einwendungen des Drittschuldners gegen die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen für Unterhaltsgläubiger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 829, 850d
    Lohnpfändung: Keine Einwendungen des Drittschuldners vor dem Arbeitsgericht gegen die Festsetzung der besonderen Pfändungsgrenzen für Unterhaltsansprüche durch das Amtsgericht/Vollstreckungsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 836
  • DB 2001, 1424
  • Rpfleger 2001, 440
  • FA 2001, 215
  • NZA-RR 2002, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Mönchengladbach, 12.06.2001 - 32 IK 52/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00
    Im September 1999 war vor dem Amtsgericht Mönchengladbach ein Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Streitverkündeten ­ 32 IK 52/99 - anhängig.

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24.01.2000 ­ 23 M 83/00 ­ ließ die Klägerin wegen der Unterhaltsrückstände des Streitverkündeten aus dem Zeitraum August 1983 bis Oktober 1996 nebst Kosten über insgesamt 7.396,80 DM dessen gegenwärtiges und zukünftiges Arbeitseinkommen bei der Beklagten unter Hinweis auf den Beschluss des Amtsgerichts vom 24.11.1999 ­ 32 IK 52/99 ­ gemäß § 850 d ZPO pfänden und sich zur Einziehung überweisen.

    Außerdem sei der aus § 850 d ZPO zugunsten der Klägerin ergangene Abänderungsbeschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24.11.1999 ­ 32 IK 52/99 ­ der Beklagten nicht zugestellt worden, so dass auch insoweit keine Zahlungsverpflichtung für sie gegeben sei.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es auch nicht auf eine an sie erfolgte Zustellung des Abänderungsbeschlusses des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 24.11.1999 in dem Insolvenzverfahren 32 IK 52/99 an.

  • BAG, 09.12.1961 - 5 AZR 300/61

    Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommens

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00
    Im Drittschuldnerprozess kann die Beklagte als Drittschuldnerin demgegenüber nicht erfolgreich einwenden, die durch das Vollstreckungsgericht nach § 850 d ZPO getroffene Entscheidung sei unzutreffend (ganz h. M., vgl. BAG vom 09.12.1961 ­ 5 AZR 300/61 ­ AP Nr. 8 zu § 850 d ZPO = DB 1962, 244; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 850 d, Rdn. 13 m. w. N.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl. 1996, Rdn. 1131; Baumbach/Lauterbach u. a., ZPO, 58. Aufl. 2000, § 850 d, Rdn. 13).
  • LAG Köln, 28.03.2006 - 9 Sa 1496/05

    Pfändungsgrenze

    Der Schuldner hat gegen die Festsetzung des pfändbaren Teils des Einkommens durch das Vollstreckungsgericht und wegen etwaiger Unrichtigkeit der nach § 850 d ZPO getroffenen Entscheidung die Möglichkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung nach § 766 ZPO (vgl. auch: LAG Düsseldorf, Urteile vom 16. März 2001 - 16 Sa 1765/00 - und vom 29. August 2005 - 14 (7) Sa 723/05 -).
  • OLG Saarbrücken, 13.04.2004 - 4 U 459/03

    Einziehungsprozess für eine gepfändete Forderung: Unbeachtlichkeit der

    Die bloße Anfechtbarkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. der Umstand, dass ein Pfändungspfandrecht nicht entstanden ist, kann demgemäß im Einziehungsprozess nicht berücksichtigt werden (siehe hierzu etwa BGHZ 66, 79; LAG Düsseldorf MDR 2001, 836).
  • LG Stuttgart, 15.07.2005 - 10 T 224/02

    Pfändung einer einmaligen Vergütung: Bestimmung der Pfändungsfreigrenze bei einem

    Nur so kann die mit § 850 i ZPO bezweckte Gleichstellung von Schuldnern mit einmaligen Vergütungsansprüchen mit in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Schuldnern erreicht werden (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1238, Fn 16; LG Halle, Rpfleger 2001, 440; wohl auch BGH, NJW-RR 2004, 644 zu III 2).
  • LG Stuttgart, 15.07.2005 - 10 T 224/05

    Orientierung an Pfändungsgrenzen für laufende Arbeitslöhne oder Dienstlöhne bei

    Nur so kann die mit § 850 i ZPO bezweckte Gleichstellung von Schuldnern mit einmaligen Vergütungsansprüchen mit in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Schuldnern erreicht werden (Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rdnr. 1238, Fn 16; LG Halle, Rpfleger 2001, 440; wohl auch BGH, NJW-RR 2004, 644 zu III 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9580
LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99 (https://dejure.org/2000,9580)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99 (https://dejure.org/2000,9580)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 16 Sa 1531/99 (https://dejure.org/2000,9580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung einer Zustellung kraft Rechtsscheins

  • rechtsportal.de

    ZPO § 181
    Ersatzzustellung: Entkräftung des Indizwertes der Erklärung des Zustellers durch polizeiliche Ummeldung - Begriff der Wohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FA 2001, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
    Bei einer Ersatzzustellung nach § 181 ZPO wird der Indizwert der Erklärung des Zustellers, wonach der Zustellungsempfänger unter der angegebenen Anschrift wohnt (vgl. BVerfG vom 03.06.1991 - 2 BvR 511/89 = NJW 1992, 224 - DRsp-ROM Nr. 1993/38 -) in der Regel durch eine polizeiliche Ummeldung vor dem Datum der Zustellung entkräftet.

    Diese Indizwirkung kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung (vgl. BVerfG 03.06.1991 NJW 1992, 224 ; BGH 17.02.1992 NJW 1992, 1963 ; BGH 13.10.1993 NJW-RR 1994, 564).

  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
    Behält der Zustellungsempfänger seine bisherige Wohnung bei und schafft sich lediglich eine Zweitwohnung, so bleibt die Zustellung in der bisherigen Wohnung auch dann zulässig, wenn sich der Empfänger vorübergehend in der Zweitwohnung aufhält (vgl. BGH 13.10.1993 NJW-RR 1994, 564 (565)).

    Diese Indizwirkung kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung (vgl. BVerfG 03.06.1991 NJW 1992, 224 ; BGH 17.02.1992 NJW 1992, 1963 ; BGH 13.10.1993 NJW-RR 1994, 564).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
    Ob dies der Fall ist, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen, wobei auch Sinn und Zweck der Zustellungsvorschriften zu beachten sind (vgl. BGH 24.11.1977 NJW 1978, 1858; BGH 27.10.1987 NJW 1988, 713 ; BGH 04.06.1997 NJW 1997, 1161).

    Geeignete Anhaltspunkte für diese Prüfung können insbesondere die Dauer der Abwesenheit, der Kontakt zu etwaigen in der Wohnung Verbliebenen, die Absicht und die Möglichkeit der Rückkehr sein, unwesentlich sind dagegen die Fragen einer etwaigen polizeilichen Abmeldung oder das Vorhandensein der persönlichen Habe an dem betreffenden Ort (vgl. BGH 24.11.1977 a.a.O.).

  • LG Berlin, 17.08.1999 - 64 T 65/99
    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
    Das ist nicht möglich, wenn sich unter der angegebenen Adresse nur eine Art Poststelle des Adressaten befindet (vgl. LG Berlin 17.08.1999 MDR 1999, 1463 ).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86

    Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
    Ob dies der Fall ist, ist nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen, wobei auch Sinn und Zweck der Zustellungsvorschriften zu beachten sind (vgl. BGH 24.11.1977 NJW 1978, 1858; BGH 27.10.1987 NJW 1988, 713 ; BGH 04.06.1997 NJW 1997, 1161).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
    Diese Indizwirkung kann jedoch dadurch entkräftet werden, dass objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung (vgl. BVerfG 03.06.1991 NJW 1992, 224 ; BGH 17.02.1992 NJW 1992, 1963 ; BGH 13.10.1993 NJW-RR 1994, 564).
  • LAG Hessen, 23.06.2006 - 10 Sa 1140/05

    Ersatzzustellung - Geschäftsraum - Wohnung

    Entscheidend ist vielmehr, ob er tatsächlich dort wohnt, d.h., ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den betreffenden Räumen lebt und auch schläft (BGH 24. November 1977 - II ZR 1/76 - NJW 1978, 1858; Hess. LAG 24. Januar 2000 - 16 Sa 1531/99 - LAGE § 181 ZPO Nr. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14897
LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00 (https://dejure.org/2000,14897)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2000 - 4 Ta 120/00 (https://dejure.org/2000,14897)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 4 Ta 120/00 (https://dejure.org/2000,14897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    KSchG § 5 Abs. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Nachträgliche Zulassung; Kündigungsschutzklage - Vertreterverschulden - Verhältnis zwischen Prozessvertreter - der DGB Rechtsschutz GmbH - und der rechtsschutzgewährenden Einzelgewerkschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FA 2001, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwischenzeitlich (BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 358/85 -, AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969 und Urteil vom 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 -, AP Nr. 21 zu § 4 KSchG 1969) die Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes als prozessuale Frist bewertet, andererseits, und zwar betrifft das insoweit den dafür zuständigen 2. Senat, die Klage bei Versäumung der Drei-Wochen-Frist als "unbegründet" abweisungsreif gehalten.
  • LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95

    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung bei Anwaltsverschulden

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00
    Einzelne Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass die Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO bereits deshalb nicht möglich sei, weil diese Vorschrift eine prozessuale Zurechnungsnorm sei und im Hinblick auf § 4 KSchG als materiell-rechtliche Ausschlussfrist nicht für anwendbar gehalten werden kann (vgl. u.a. LAG Hamm vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 -, LAGE Nr. 86 zu § 5 KSchG, LAG Hamburg vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE Nr. 85 zu § 5 KSchG, KR-Friedrich, § 5 KSchG Rdn. 71 bis 73).
  • LAG Hamburg, 24.01.1997 - 4 Ta 29/96

    Anwendbarkeit einer Vorschrift; Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00
    Einzelne Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass die Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO bereits deshalb nicht möglich sei, weil diese Vorschrift eine prozessuale Zurechnungsnorm sei und im Hinblick auf § 4 KSchG als materiell-rechtliche Ausschlussfrist nicht für anwendbar gehalten werden kann (vgl. u.a. LAG Hamm vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 -, LAGE Nr. 86 zu § 5 KSchG, LAG Hamburg vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE Nr. 85 zu § 5 KSchG, KR-Friedrich, § 5 KSchG Rdn. 71 bis 73).
  • LAG Hessen, 26.10.1993 - 16 Ta 263/93

    Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Entscheidung über

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00
    Unter diesen Gesichtspunkten, d.h. die dreiwöchige Klagefrist des § 4 KSchG als prozessuale Klageerhebungsfrist anzusehen, wird durch eine Reihe von Gerichten, denen sich auch das erkennende in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Arbeitsgericht Dresden anschließen will, ohne weiteres davon ausgegangen, dass das Verschulden eines Prozessbevollmächtigten zulasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ist (u.a. LAG Frankfurt - 16 Ta 263/93 -, LAGE Nr. 63 zu § 5 KSchG, LAG Köln, LAGE Nr. 25 und Nr. 28 zu § 5 KSchG, LAG Nürnberg, LAGE Nr. 30 zu § 5 KSchG, LAG Rheinland-Pfalz, LAGE Nr. 43 zu § 5 KSchG, LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.06.1995 - 8 Ta 49/95 -, Arbeit und Arbeitsrecht 1996, 429 ff., so auch Hueck/von Hoyningen-Huene, § 5 Rdn. 15, Stahlhacke/Preis, Rdn. 1137, Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 136 II 3).
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwischenzeitlich (BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 358/85 -, AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969 und Urteil vom 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 -, AP Nr. 21 zu § 4 KSchG 1969) die Klagefrist des Kündigungsschutzgesetzes als prozessuale Frist bewertet, andererseits, und zwar betrifft das insoweit den dafür zuständigen 2. Senat, die Klage bei Versäumung der Drei-Wochen-Frist als "unbegründet" abweisungsreif gehalten.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.06.1995 - 8 Ta 49/95

    Kündigungsschutzangelegenheit ; Wahrung einer Klagefrist ; Fristablauf ;

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00
    Unter diesen Gesichtspunkten, d.h. die dreiwöchige Klagefrist des § 4 KSchG als prozessuale Klageerhebungsfrist anzusehen, wird durch eine Reihe von Gerichten, denen sich auch das erkennende in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Arbeitsgericht Dresden anschließen will, ohne weiteres davon ausgegangen, dass das Verschulden eines Prozessbevollmächtigten zulasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ist (u.a. LAG Frankfurt - 16 Ta 263/93 -, LAGE Nr. 63 zu § 5 KSchG, LAG Köln, LAGE Nr. 25 und Nr. 28 zu § 5 KSchG, LAG Nürnberg, LAGE Nr. 30 zu § 5 KSchG, LAG Rheinland-Pfalz, LAGE Nr. 43 zu § 5 KSchG, LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.06.1995 - 8 Ta 49/95 -, Arbeit und Arbeitsrecht 1996, 429 ff., so auch Hueck/von Hoyningen-Huene, § 5 Rdn. 15, Stahlhacke/Preis, Rdn. 1137, Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 136 II 3).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Gestützt wird die Zurechnung auf § 85 Abs. 2 ZPO entweder in direkter oder analoger Anwendung (LAG Rheinland-Pfalz 20. September 2005 - 5 Ta 176/05 - LAG Köln 10. März 2006 - 3 Ta 47/06 - NZA-RR 2006, 319; LAG Sachsen-Anhalt 8. März 2005 - 11 Ta 3/05 - LAG Bremen 26. Mai 2003 - 2 Ta 4/03 - NZA 2004, 228; LAG Düsseldorf 20. Dezember 2002 - 15 Ta 447/02 - NZA-RR 2003, 323; LAG Nürnberg 12. März 2002 - 5 Ta 177/01 - NZA-RR 2002, 490; Thüringer LAG 30. November 2000 - 7 Ta 19/2000 - Sächsisches LAG 9. Mai 2000 - 4 Ta 120/00 - LAG Baden-Württemberg 26. August 1992 - 8 Ta 80/92 - LAGE KSchG § 5 Nr. 58; HaKo/Gallner 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 17 ff.; Stahlhacke/Vossen 9. Aufl. Rn. 1845; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 5 Rn. 25 ff.; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 27 ff.; Holthaus Versäumung der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage trotz Anwaltsverschuldens? S. 39 ff.; Francken Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten S. 13 ff.; Griebeling NZA 2002, 838, 842 ff.; Tschöpe/Fleddermann BB 1998, 157).
  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Vereinzelt wird auch anders als im Beschluss des LAG Bremen vom 14.11.2002 angenommen, dem Arbeitnehmer sei auch ein Verschulden seiner Rechtsschutz gewährenden Gewerkschaft zuzurechnen (Sächsisches LAG, Beschluß vom 9. Mai 2000, Az: 4 Ta 120/00 = RzK I 10d Nr. 104; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 30. Juli 2002, Az: 15 Ta 282/02 = EzA-SD 2002, Nr. 19).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 5 Ta 176/05

    Nachträgliche Klagezulassung

    (Auch) im Rahmen des § 5 Abs. 1 S. 1 KSchG muss sich die Partei das Verschulden von Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen, - und zwar aus den Gründen, die sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur genannt werden (s. dazu LAG Rheinland-Pfalz vom 19.05.1992 - 9 Ta 83/92 - LAG Bremen vom 26.05.2003 - 2 Ta 4/03-; LAG Bayern (Nürnberg) vom 12.03.2002 - 5 Ta 177/01 - LAG Berlin vom 30.06.2003 - 6 Ta 1276/03 - sowie vom 08.01.2002 - 6 Ta 2245/01 - und LAG Sachsen vom 09.05.2000 - 4 Ta 120/00 - Griebeling NZA 2002, 838 (842 f.) und Dresen NZA-RR 2004, 7).
  • LAG Thüringen, 10.12.2004 - 7 Ta 142/04

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei fehlerhafter Übermittlung

    Aus den gleichen Gründen scheidet ein Organisationsverschulden der DGB Rechtschutz GmbH als Prozessbevollmächtigte aus, wenn ihre prozessualen Sorgfaltspflichten mit dem LAG Sachsen (Beschluss vom 09.05.2000, 4 Ta 120/00) auf die Organisation der einzelgewerkschaftlichen Tätigkeit bei Bewilligung von Rechtschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erstreckt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 19.10.2000 - 9 Ta 173/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14425
LAG Sachsen, 19.10.2000 - 9 Ta 173/00 (https://dejure.org/2000,14425)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19.10.2000 - 9 Ta 173/00 (https://dejure.org/2000,14425)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 9 Ta 173/00 (https://dejure.org/2000,14425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streitwert Zwischenzeugnis: Bei Rechtsstreit um Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist der halbe Monatsverdienst der Streitwert - Wert des Zwischenzeugnisses geringer als Wert des Abschlusszeugnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 823
  • FA 2001, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04

    Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über Maßnahmen des Direktionsrechts und

    In der Regel ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. z. B. 18.02.2002 9 Ta 1472/01; ebenso LAG Sachsen 19.10.2000 FA 2001, 215; DLW-Luczak a.a.O.) von einem halben Bruttomonatsentgelt auszugehen.
  • LAG Sachsen, 11.07.2011 - 4 Ta 135/11

    Streitwert für Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln (Beschluss vom 26.02.2004 - 4 Ta 43/04 - zitiert nach Juris), Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 02.06.2004 - 2 Ta 113/04 - n. v.), Hessen (Beschluss vom 19.11.2001 - 5 Ta 85/01 - zitiert nach Juris) und Sachsen (Beschluss vom 19.10.2000 - 9 Ta 173/00 -), der auch die Beschwerdekammer bei einem Klageantrag auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses folgt, mag auch die Beschwerdekammer bisher nicht zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis bei der Streitwertfestsetzung unterschieden haben und auch bei einem Zwischenzeugnis einen Streitwert in Höhe eines Monatsgehalts festgesetzt haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht