Rechtsprechung
BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Abwehr der Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündbarkeit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung gleichkommenden, in einem gerichtlichen Vergleich getroffenen Übereinkunft; Ausschluss der Kündigung wegen einer in Gestalt eines gerichtlichen Vergleichs gefassten Abrede; Abhängigkeit der Kündbarkeit einer Regelung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren: Abwehr der Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich; Kündbarkeit einer durch gerichtlichen Vergleich geschlossenen Betriebsvereinbarung/Regelungsabrede; möglicher Rechtsmissbrauch
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässige Kündigung einer im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen Betriebsvereinbarung/Regelungsabrede ? Abwehr der Vollstreckung ? Im Bereich freiwilliger Mitbestimmung Kündigung möglich, sofern nichts anderes vereinbart
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 125, 361
- NZA 2008, 899
- NZA 2009, 83
- DB 2009, 127
- FA 2009, 65
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hessen, 14.09.2006 - 9 TaBV 80/06
Keine Zwangsvollstreckung bei Kündigung einer in einem gerichtlichen Vergleich …
Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. September 2006 - 9 TaBV 80/06 - wird zurückgewiesen. - BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Antrag auf Unterlassung von Überstunden
Auszug aus BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06
Für Regelungsabreden folgt dies aus der gebotenen entsprechenden Anwendung von § 77 Abs. 5 BetrVG, ebenfalls unabhängig davon, ob sie einen Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung oder nur freiwillig zu regelnde Angelegenheiten betreffen (BAG 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 47, zu B II 1 d bb der Gründe).
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Das entspricht Wortlaut, Systematik und Zweck der innerstaatlichen Regelungen, wenn die Ziele des Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88/EG und der regelmäßig anzunehmende Wille des nationalen Gesetzgebers zur ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien berücksichtigt werden (für eine gebotene richtlinienkonforme Auslegung von § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG LAG Düsseldorf 2. Februar 2009 - 12 Sa 486/06 - zu B II der Gründe, in dem auf die Vorabentscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff ergangenen Berufungsurteil, allerdings in einer Konstellation der ohnehin eingetretenen vertikalen Direktwirkung gegenüber einem öffentlichen Arbeitgeber; ebenfalls befürwortend Dornbusch/Ahner NZA 2009, 180, 183; Kloppenburg jurisPR-ArbR 5/2009 Anm. 1; Kohte/Beetz jurisPR-ArbR 11/2009 Anm. 3; Mestwerdt jurisPR-ArbR 10/2009 Anm. 1; wohl auch Gaul/Josten/Strauf BB 2009, 497, 498 f.; aA Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 633; Thüsing FA 2009, 65; offengelassen von Schmidt BB 2009, 504 und Wolmerath FA 2009, 79). - BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16
Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht bei Regelungsabreden unabhängig davon, ob sie einen Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung oder nur freiwillig zu regelnde Angelegenheiten betreffen (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 20, BAGE 125, 361; 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zu B II 1 d bb der Gründe) .Die Betriebsparteien können einen Kündigungsverzicht oder eine Mindestlaufzeit ausdrücklich oder konkludent vereinbaren (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 21, aaO) .
- BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11
Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines …
b) Nach diesen Grundsätzen, die gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gelten (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - Rn. 11, BAGE 125, 361) , ist der Antrag zu 1. begründet. - LAG Köln, 04.09.2013 - 5 TaBV 5/13
Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Vergleichs
Daher kann in diesem Verfahren vorgebracht werden, ein geschlossener Vergleich sei wirksam gekündigt worden (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - BAGE 125, 361).Die Kündbarkeit der in einem gerichtlichen Vergleich getroffenen Übereinkunft ist ausgeschlossen, wenn diese nicht eine eigenständige, rechtsgestaltende Regelung der Betriebsparteien, sondern lediglich eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Verpflichtung zum Inhalt hat (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 86/06 - BAGE 125, 361) .