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   BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67   

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BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67 (https://dejure.org/1968,124)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1968 - V C 27.67 (https://dejure.org/1968,124)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - V C 27.67 (https://dejure.org/1968,124)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 2, 69, 76, 85

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 108
  • DVBl 1968, 723
  • FEVS 15, 281
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Zweck der Pflegegeldgewährung (auch) darin gesehen worden, mit Hilfe des Pflegegeldes für geleistete Hilfe Dank zu erweisen und sich die Pflegebereitschaft der Pflegeperson für die Zukunft zu erhalten (BVerwGE 29, 108 [110]).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Das Pflegegeld ist - anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt - nicht für den Unterhalt des Pflegebedürftigen und seiner Familie im allgemeinen bestimmt und dient auch nicht dazu, den Pflegeaufwand abzugelten, indem es der Pflegeperson als wirtschaftliches Entgelt für ihre Pflegeleistung zugewendet wird, um wie Erwerbseinkommen ihren allgemeinen Unterhaltsbedarf zu decken (vgl. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 ; 88, 86 ; Entscheidungen des erkennenden Senats vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - und vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ).

    Auch und gerade der Umstand, daß das Pflegegeld gemäß § 69 Abs. 5 Satz 1 BSHG grundsätzlich neben den finanziellen Leistungen nach Absatz 2 Satz 2 und 3 gewährt wird, zeigt, daß dabei nicht wirtschaftlich meßbare Belastungen durch die Pflege selbst im Vordergrund stehen (vgl. BVerwGE 29, 108 ).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Gleichartig mit den Pflegehilfen der Sozialhilfe nach § 69 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BSHG sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität (vgl. § 77 BSHG) hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108 (111) [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; vgl. auch BVerwGE 82, 323 (329) [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 10/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 (110) [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 (90 f. [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]); 90, 217 (219 f.)).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 (110) [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 (91) [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 (219) [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

    Auch der sozialhilferechtliche Bedarf für das der Erhaltung der Pflegebereitschaft der Pflegeperson dienende (vgl. Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 27.67 - ) Pflegegeld (§ 69 Abs. 3, 4 BSHG), welches der Kläger im Rahmen der Hilfe zur Pflege auch für die Zeit des Auslandsaufenthalts unverändert für sich beansprucht, ist nicht bereits vor der Abreise für die gesamte Dauer der Auslandsreise entstanden, sondern entstand am jeweiligen Aufenthaltsort.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93

    Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung

    Soweit dies in dem Urteil des Senats vom 31. Januar 1968 (BVerwGE 29, 108) anders gesehen worden ist, wird daran nicht festgehalten.

    So hat der Senat bereits in dem genannten Urteil vom 31. Januar 1968 (a.a.O. S. 113) darauf hingewiesen, daß bei vertragsgemäßer Wartung und Pflege der wirtschaftliche Aufwand zur Erhaltung der Pflegebereitschaft geringer ist als ohne vertragliche Verpflichtung der Pflegeperson.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

    Gleichartig mit den Pflegehilfen der Sozialhilfe nach § 69 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BSHG sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität (vgl. § 77 BSHG) hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; vgl. auch BVerwGE 82, 323 [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 10/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

    Die Sozialhilfeleistung "Pflegegeld" soll den gesteigert Pflegebedürftigen in den Stand versetzen, vielfältige Aufwendungen zu bestreiten, ohne entstehende Aufwendungen im einzelnen nachweisen zu müssen (vgl. z.B. BVerwGE 29, 108 ; 70, 278 m.w.N. sowie den Beschluß des Senats vom 12. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 79.81 - ); sie soll den Bedarf decken, der dem Pflegebedürftigen durch seine Aufwendungen für die Inanspruchnahme der benötigten Pflege entsteht.

    Das pauschalierte Pflegegeld dient demgegenüber nur dazu, es dem Pflegebedürftigen zu ermöglichen, sich die unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. z.B. BVerwGE 29, 108 ).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93

    Beurteilung des Verhältnisses von als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten

    Gleichartig mit den Pflegehilfen der Sozialhilfe nach § 69 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BSHG sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität (vgl. § 77 BSHG) hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; vgl. auch BVerwGE 82, 323 [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 10/87]).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67]; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87]; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87]) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 53.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

    Gleichartig mit den Pflegehilfen der Sozialhilfe nach § 69 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BSHG sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität (vgl. § 77 BSHG) hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67] ; vgl. auch BVerwGE 82, 323 [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 10/87] ).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67] ; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67] ; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87] ; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87] ) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 40.92

    Gleichartigkeit des Pflegegeldes mit anderen Sozialleistungen - Anrechnung von

    Gleichartig mit den Pflegehilfen der Sozialhilfe nach § 69 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BSHG sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger nur dann, wenn sie nicht nur den gleichen Zweck verfolgen, sondern über die Zweckidentität (vgl. § 77 BSHG) hinaus auch gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67] ; vgl. auch BVerwGE 82, 323 [BVerwG 21.09.1989 - 5 C 10/87] ).

    Das Pflegegeld stellt demnach kein Entgelt für die Pflegeperson dar, sondern es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, sich die - grundsätzlich - unentgeltliche Pflegebereitschaft einer nahestehenden Person oder eines Nachbarn (etwa durch Übernahme von deren Aufwendungen oder auch durch kleinere Zuwendungen) zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67] ; 88, 86 ; 90, 217 ).

    Ebensowenig wie das Pflegegeld der Sozialhilfe (vgl. BVerwGE 29, 108 [BVerwG 31.01.1968 - V C 27/67] ; 88, 86 [BVerwG 14.03.1991 - 5 C 8/87] ; 90, 217 [BVerwG 04.06.1992 - 5 C 22/87] ) zielt die Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar auf die Deckung des Pflegebedarfs.

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 8.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 49.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 20.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 23.92

    Hälftige Anrechnung kassenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 42.92

    Gewährung von Pflegegeld - Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege

  • SG Regensburg, 30.01.2020 - S 9 SO 111/17

    Leistungen, Bescheid, Rentenversicherung, Arbeitslosengeld, Grundsicherung,

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 34.89

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld im Rahmen der Sozialhilfe -

  • BVerwG, 11.06.1990 - 5 C 43.89

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 9.90

    Voraussetzungen der Pflegegeldkürzung wegen teilstationärer Betreuung des

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 16.89

    Bewilligung ungekürzten Pflegegelds - Voraussetzungen für einen Pflegebedürftigen

  • BVerwG, 03.05.1985 - 5 CB 16.85

    Kriterien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit - Ausschluss des Anspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98

    Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2006 - L 23 B 1009/05

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld

  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

  • OVG Sachsen, 31.07.2008 - 1 B 650/06

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Einkommen; Hilfe zum Lebensunterhalt;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1991 - 6 S 2235/90

    Zuwendung des Pflegegeldes an die Pflegeperson - Anrechnung als Einkommen bei der

  • BVerwG, 22.08.1974 - V C 52.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld wegen der Notwendigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1998 - 4 L 6870/94

    Übernahme der Kosten (aus Sozialhilfemitteln)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 344/89

    Zivildienstleistende als "besondere Pflegekräfte"; Zumutbarkeit der Pflege durch

  • BVerwG, 01.07.1970 - V C 40.70

    Gewährung von Krankenhilfe als eine Hilfe in besonderen Lebenslagen -

  • OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95

    Jugendhilfeleistung; Behinderter; Sonderpflegevertrag; Pflegeeltern;

  • VG Mainz, 12.03.1992 - 1 K 117/91

    Keine Anrechnung der von der Krankenkasse gewährten Pflegekosten auf das

  • VG Karlsruhe, 12.12.2002 - 2 K 413/00

    "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" - Pflegegeldanspruch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - L 23 SO 26/10
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