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   BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74   

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https://dejure.org/1976,518
BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74 (https://dejure.org/1976,518)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1976 - V C 39.74 (https://dejure.org/1976,518)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - V C 39.74 (https://dejure.org/1976,518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des durch einen Sozialhilfeempfängers erzielten Einkommens bei der Bemessung der Sozialhilfe - Anrechenbarkeit von unter Raubbau an der Gesundheit erzieltem Einkommen auf die Sozialhilfe - Anzeigepflichten eines Sozialhilfeempfängers - Belassung eines durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hilfeempfänger - Raubbau an Gesundheit - Bemessung der Sozialhilfe - Mehrbedarfszuschlag - Anzeigepflicht - Bewilligungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 55
  • DÖV 1977, 410
  • FEVS 24, 441
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.02.1971 - VI B 41.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ersatz eines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74
    Hinsichtlich der im Berufungsverfahren für erledigt erklärten Streitgegenstände gilt: Den Anspruch auf eine Beihilfe für die Brasilienreise, den der Kläger bereits in einem früheren Rechtsstreit geltend gemacht hatte (OVG Berlin VI B 41.70/BVerwG V ER 227.72), hat der Kläger von sich aus nicht weiterverfolgt; ebensowenig einen Anspruch auf Gewährung einer Krankenkostzulage für einen Zeitraum von (weiteren) zwei Jahren in der Vergangenheit, nachdem der Beklagte sie für einen Zeitraum von nur zehn Monaten bewilligt hatte.
  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74
    Der Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Lastenausgleichsgesetz (vgl. BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]) trägt diese Auffassung aus zwei Gründen nicht.
  • BVerwG, 02.12.1964 - IV C 139.64

    Lastenausgleichsrechtliche Berücksichtigung von unter Raubbau an der Gesundheit

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74
    Zum einen: "Arbeitsverdienst, den der Berechtigte während des Bezugs von Kriegsschadenrente erzielt, bleibt auch dann nicht außer Ansatz, wenn er unter Raubbau an der Gesundheit erzielt worden ist." Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 2. Dezember 1964 (BVerwG IV C 139.64 [ZLA 1965, 72]) entschieden, nachdem frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. September 1959 - BVerwG III C 133.58 - [Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 43]) dazu geführt hatte, § 267 Abs. 2 Nr. 3 LAG einen Satz des Inhalts anzufügen, daß Einkünfte nicht angerechnet werden, die bis zu dem Zeitpunkt, in dem über die Zuerkennung der Unterhaltshilfe entschieden wird, unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit erzielt worden sind (§ 1 Nr. 16 Buchst. c des 17. ÄndG LAG vom 4. August 1964 [BGBl. I S. 585]).
  • BVerwG, 29.09.1959 - III C 133.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74
    Zum einen: "Arbeitsverdienst, den der Berechtigte während des Bezugs von Kriegsschadenrente erzielt, bleibt auch dann nicht außer Ansatz, wenn er unter Raubbau an der Gesundheit erzielt worden ist." Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 2. Dezember 1964 (BVerwG IV C 139.64 [ZLA 1965, 72]) entschieden, nachdem frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. September 1959 - BVerwG III C 133.58 - [Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 43]) dazu geführt hatte, § 267 Abs. 2 Nr. 3 LAG einen Satz des Inhalts anzufügen, daß Einkünfte nicht angerechnet werden, die bis zu dem Zeitpunkt, in dem über die Zuerkennung der Unterhaltshilfe entschieden wird, unter nachhaltiger Schädigung der Gesundheit erzielt worden sind (§ 1 Nr. 16 Buchst. c des 17. ÄndG LAG vom 4. August 1964 [BGBl. I S. 585]).
  • BVerwG, 24.08.1972 - V ER 227.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74
    Hinsichtlich der im Berufungsverfahren für erledigt erklärten Streitgegenstände gilt: Den Anspruch auf eine Beihilfe für die Brasilienreise, den der Kläger bereits in einem früheren Rechtsstreit geltend gemacht hatte (OVG Berlin VI B 41.70/BVerwG V ER 227.72), hat der Kläger von sich aus nicht weiterverfolgt; ebensowenig einen Anspruch auf Gewährung einer Krankenkostzulage für einen Zeitraum von (weiteren) zwei Jahren in der Vergangenheit, nachdem der Beklagte sie für einen Zeitraum von nur zehn Monaten bewilligt hatte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2008 - L 13 AS 97/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vom Dritten

    Daher wurde auch in der Vergangenheit bei der Ausfüllung des Einkommensmerkmals in § 76 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in der Rechtsprechung der darlehensweise gewährte Zufluss als Einkommen angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG V C 39.74 - in: FEVS 24, 441, 443; BayVGH, Urteil vom 9. November 1978 - Nr. 418 XII 78 - in FEVS 27, 188, 190; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 1979 - VI 3798/78 - in FEVS 28, 170, 173).
  • BVerwG, 18.12.1980 - 5 C 23.78

    Prüfungsbefugnis der Kriegsopferfürsorgebehörde - Wunsch des Beschädigten nach

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  • LSG Bayern, 05.12.2012 - L 16 AS 1049/11

    Eine für die Teilnahme an einer Medikamentenstudie gezahlte Entschädigung stellt

    Dass auch Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an der Gesundheit erzielt wird, wie jedes andere Einkommen anzurechnen ist, hat das BVerwG in einer Entscheidung vom 24.06.1976 festgestellt (V C 39.74), vgl. auch Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe, 2007, RdNr. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2008 - L 13 AS 97/08

    Minderung des Bedarfs an Hilfeleistungen wegen monatlicher, von den Eltern

    Daher wurde auch in der Vergangenheit bei der Ausfüllung des Einkommensmerkmals in § 76 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in der Rechtsprechung der darlehensweise gewährte Zufluss als Einkommen angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG V C 39.74 - in: FEVS 24, 441, 443; BayVGH, Urteil vom 9. November 1978 - Nr. 418 XII 78 - in FEVS 27, 188, 190; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 1979 - VI 3798/78 - in FEVS 28, 170, 173).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 32.91

    Sozialhilfe - Umschüler

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist bisher davon ausgegangen, daß § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG der Sache nach einen Freibetrag von erzieltem Erwerbseinkommen gewähren will (vgl. BVerwGE 51, 55 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99

    Sozialhilfe - Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit bei Schwerbehinderten

    Denn im Hinblick auf die Tatsache, dass der Kläger wöchentlich unstreitig durchschnittlich lediglich nur 5, 83 Stunden gearbeitet hat, bietet in seinem Fall auch ein Freibetrag in der vom Beklagten zugebilligten Höhe einen anrechenbaren Anreiz zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, ohne dass dabei andererseits das Gebot sparsamer Verwendung öffentlicher Mittel bzw. der Nachranggrundsatz vernachlässigt würde (vgl. insoweit BVerwG, Urt. 24.6.1976 - V C 39.74 -, FEVS 24, 441).
  • VG Münster, 08.06.2006 - 5 L 338/06

    Scheinehe führt zur Ausweisung

    Die Ausführungen auf Seite 4 des Bescheides sprechen deshalb entscheidend dafür, dass es sich lediglich um einen Hinweis auf die Rechtslage handelt, der keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1976 - 5 C 39.74 -, BVerwGE 51, 55, 60).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 5 B 135.92

    Finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zum Zwecke der Prozessführung

    Darin liegt keine Abweichung von den mit der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 51, 55 (= FEVS 24, 441), BVerwGE 39, 314 und BVerwGE 67, 1 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81].
  • FG Brandenburg, 30.11.1995 - 2 K 1/95

    Einbeziehung von Lohnersatzleistungen in den Progressionsvorbehalt; Prinzip der

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  • SG Augsburg, 28.10.2010 - S 15 SO 113/10

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Aufwandsentschädigung für Teilnahme an

    Dass auch Einkommen, das unter Betreiben eines sog. Raubbaus an der Gesundheit erzielt wird, wie jedes andere Einkommen anzurechnen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 24.06.1976 bereits festgestellt (V C 39.74), auf das auch die von der Beklagten zitierten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe nach wie vor Bezug nehmen.
  • FG Brandenburg, 30.11.1995 - 2 K 2/95

    Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit des § 32d EStG

  • BVerwG, 06.03.1980 - 5 B 127.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung eines

  • SG Stade, 15.09.2009 - S 18 AS 618/09
  • SG Bremen, 18.03.2009 - S 23 AS 57/09
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
  • SG Osnabrück, 19.11.2010 - S 16 AS 451/09
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