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   BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76   

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BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76 (https://dejure.org/1977,67)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1977 - 5 C 18.76 (https://dejure.org/1977,67)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - 5 C 18.76 (https://dejure.org/1977,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides - Unterscheidung zwischen der erweiterten Hilfe und der echten Sozialhilfe - Privilegierung des Leistungsempfängers oder seiner Erben - Einstehenmüssen des Erben für eine in der Person des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erweiterte Hilfe - Verpflichtung eines Empfängers - Aufwendungsersatzanspruch - Erblasserschuld - Beschränkung der Erbenhaftung - Sozialhilfe - Aufwendungsersatz - Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 16
  • MDR 1977, 782
  • DÖV 1978, 149
  • FEVS 25, 177
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Unbedenklich ist auch, daß der Beklagte den Ersatzanspruch gegenüber der Klägerin als der Erbin durch Leistungsbescheid verfolgt (vgl. BVerwGE 15, 234 [237]; 37, 314).

    Die Berufung der Klägerin auf die Dürftigkeit des Nachlasses - sie ist auch gegenüber einem Leistungsbescheid im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsrechtsstreit rechtlich zulässig (vgl. BVerwGE 15, 234) - führt hier lediglich dazu, daß auf den Hilfsantrag der Klägerin, dem die Einschränkung des Revisionsbegehrens des Beklagten entspricht, der Leistungsbescheid vom 8. September 1971 in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang einzuschränken ist.

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 101/53
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Die materielle Entscheidung über die Beschränkung der Haftung und ihre Folgen kann dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen bleiben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Dezember 1953 - NJW 1954, 635 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BSG, 17.12.1965 - 8 RV 749/64
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Daran ändert sich nichts dadurch, daß der Beklagte nach dem Tode des Verpflichteten dessen Erben in Anspruch nimmt (vgl. dazu auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Januar 1971 - NDV 1971, 142; ferner Bundessozialgericht/Urteil vom 17. Dezember 1965 - BSGE 24, 190 = NJW 1966, 1239).
  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Es ist auch kein Grund zu erkennen, die öffentlich-rechtliche Geldschuld des Z. als mit seinem Tode untergegangen zu erachten, wie etwa einen Anspruch höchstpersönlicher Natur (vgl. dazu BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63]; 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63][303]).
  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Es ist auch kein Grund zu erkennen, die öffentlich-rechtliche Geldschuld des Z. als mit seinem Tode untergegangen zu erachten, wie etwa einen Anspruch höchstpersönlicher Natur (vgl. dazu BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63]; 21, 302 [BVerwG 06.07.1965 - II C 34/63][303]).
  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Diese Teilregelung erfaßt nicht die Fälle der Häftling des Erben für dem Erblasser rechtswidrig geleistete Hilfe, weil sich die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Hilfe außerhalb des "Kostenersatzes" nach Abschnitt 6 des Bundessozialhilfegesetzes vollzieht (BVerwGE 29, 229).
  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 36.68

    Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlten Ruhegeldes eines Beamten - Vererbte

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Unbedenklich ist auch, daß der Beklagte den Ersatzanspruch gegenüber der Klägerin als der Erbin durch Leistungsbescheid verfolgt (vgl. BVerwGE 15, 234 [237]; 37, 314).
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Dieser Kostenersatz ist aber nach der Regelung im Bundesozialhilfegesetz gegenüber dem Rechtszustand, der bis zum Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes bestanden hat, die Ausnahme (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Juni 1976 - BVerwG V C 41.74 - [FEVS 24, 397 = ZfS 1976, 291 = ZLA 1976, 182]).
  • BVerwG, 12.12.1974 - V C 25.74

    Unanfechtbarer Leistungsbescheid als Vollstreckungstitel - Erlöschen eines

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76
    Der Anspruch des Beklagten auf Ersatz der Aufwendungen ist weder zu Lebzeiten des Z. noch danach bis zum Erlaß des angefochtenen Leistungsbescheides, mit dem die Verjährung unterbrochen worden ist (dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Dezember 1974 - BVerwG V C 25.74 - Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 1 = FEVS 23, 224 = ZFSH 1976, 59), verjährt.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung bedeutet, daß ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ).

    Für die Verwirkung des materiellen Rechts kommt es - wie dargelegt - darauf an, ob der Berechtigte während eines längeren Zeitraums ein ihm zustehendes Recht nicht geltend macht, obwohl er hierfür Anlaß hat, und ob ein solches Verhalten geeignet ist, bei dem Verpflichteten den Eindruck zu erwecken, der Berechtigte werde sein Recht nicht (mehr) ausüben (vgl. BVerwGE 44, 339 ; 52, 16 ).

    Das Verhalten des Berechtigten muß beim Verpflichteten also nicht nur die Vorstellung begründet haben, daß das Recht nicht mehr geltend gemacht werde; der Verpflichtete muß sich hierauf auch tatsächlich eingerichtet haben (vgl. BVerwGE 52, 16 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Dem entspricht auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar ohne danach zu unterscheiden, ob die jeweilige Pflichtenlage erst abstrakt angelegt oder bereits konkretisiert war: So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nach dem Wohnungsgesetz vom 8. März 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats Nr. 5) bzw. nach dem Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. März 1953 (BGBl I S. 97) begründete Pflichten bei Tod des Verfügungsberechtigten auf die Gesamtrechtsnachfolger (§§ 1922, 1967 BGB) übergehen, da diese Verpflichtungen eine vertretbare Leistung zum Gegenstand haben (Urteil vom 19. März 1956 - BVerwG 5 C 265.54 - BVerwGE 3, 208; vgl. auch Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Im übrigen kennt die Rechtsordnung in weitem Umfang öffentlich-rechtliche Zahlungspflichten, die Ähnlichkeit zur Erstattungspflicht nach § 84 AuslG haben und die mit Leistungsbescheid durchgesetzt werden (vgl. etwa § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG; § 49 a Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 50 Abs. 3 SGB X; zum Aufwendungsersatzanspruch nach § 29 Satz 2 BSHG vgl. Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - BVerwGE 52, 16 ; BSGE 60, 209 ).
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