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   BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76   

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BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76 (https://dejure.org/1977,367)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1977 - 5 C 23.76 (https://dejure.org/1977,367)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - 5 C 23.76 (https://dejure.org/1977,367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 26, 1
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76
    Ergibt die im fortzusetzenden Berufungsverfahren nachzuholende Klärung, daß die Klägerin in diesem Rechtsstreit ein Verpflichtungsurteil nur zeitlich begrenzt begehrt, dann erwiese sich insbesondere das Urteil des Berufungsgerichts als eine Entscheidung, mit der dieses über das Klagebegehren hinausgegangen ist (§ 88 VwGO); im anderen Fall wäre die Klage hinsichtlich des im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu weit gehenden Begehrens schon mangels des vorgeschriebenen Vorverfahrens unzulässig (BVerwGE 25, 307 [309]) und müßte insoweit kostenpflichtig abgewiesen werden.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76
    Soweit das Oberverwaltungsgericht den Beklagten zu einer über den Monat Januar 1974 hinausgehenden, zeitlich unbegrenzten Gewährung des Pflegegeldes verpflichtet hat, steht dies im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es bei der gerichtlichen Prüfung in Sozialhilfesachen regelmäßig auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der letzte behördliche Bescheid ergangen ist (BVerwGE 38, 299 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76
    Diese können gegebenenfalls in ein schon anhängiges gerichtliches Verfahren einbezogen werden (BVerwGE 39, 261).
  • BVerwG, 22.08.1974 - V C 52.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld wegen der Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76
    Ungeachtet dessen, daß sich unter dem Aspekt einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung für die Bewertung des Umfanges notwendiger Wartung und Pflege nur eingeschränkt allgemeingültige brauchbare Grundsätze für die Beurteilung in Einzelfällen entwickeln lassen (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1974 - BVerwG V C 52.73 - [FEVS 23, 45 = NDV 1975, 26 = ZfSH 1976, 50 = ZLA 1975, 25]), hat das Oberverwaltungsgericht Umstände in die Beurteilung einbezogen, die in rechtlicher Hinsicht keinesfalls zu berücksichtigen sind.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Nach dieser Rechtsprechung des BVerwG (vgl auch: Urteil vom 14. Juli 1977 - V C 23.76 -, FEVS 26, 1 ff; Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24.85) käme bei Bedürftigkeit der Klägerin, allerdings nur für den Fall, dass sie nicht dem Grunde nach anspruchsberechtigt nach dem SGB II ist (s unter 1), eine Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII um den notwendigen Bedarf für eine Haushaltshilfe für einzelne erforderliche Tätigkeiten im Haushalt (zweiter Zurückverweisungsgrund) in Betracht.
  • OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04

    Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären

    Da eine Klärung des wirklichen Klagebegehrens in zeitlicher Hinsicht in dem erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte, war diese Ermittlung des Rechtsschutzziels in dem Berufungsverfahren nachzuholen und nach § 86 Abs. 3 VwGO auf einen sachdienlichen Antrag hinzuwirken (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 14.7.1977, FEVS 26, 1).
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 19/95

    Hilflosigkeit iS. von § 35 Abs. 1 BVG

    Von dieser im Versorgungsrecht (vgl die Zusammenfassung der Rechtsprechung in den Anhaltspunkten 1996, S 37), im Steuerrecht (BFH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - X B 148/95 -, BFH/NV 1996, 603) und im früheren Recht der Sozialhilfe sowie im Lastenausgleichsrecht (BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1977 - V C 23/76 - FEVS 26, 1 und vom 17. April 1986 - 3 C 24/85 -, Buchholz 427.3 § 267 LAG Nr. 98) einheitlichen Rechtsprechung weicht das LSG ab, indem es auch hauswirtschaftliche Verrichtungen (Instandhaltung und Reinigung der Wohnung, Einkaufen von Lebensmitteln, Nahrungszubereitung, Wäschewaschen) zu den "Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" (aF des § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG) oder zu den "häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages" (ab 1. April 1995 geltende Neufassung des § 35 Abs. 1 Satz 2 BVG) zählt und so beim Kläger einen pflegezulageberechtigenden Hilfebedarf feststellt.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Denn während sich die Hilfe zur häuslichen Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 1 BSHG auf die Wartung und Pflege des Pflegebedürftigen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, zu denen ausschließlich personenbezogene Verrichtungen zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - (Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 = FEVS 26, 1/5) und vom 11. April 1983 - BVerwG 5 C 60.82 - (Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 9)), beschränkt, erfaßt das Leistungsspektrum der häuslichen Pflegehilfe der Krankenkassen neben der gleichartigen Grundpflege auch die "hauswirtschaftliche Versorgung" (§ 55 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 SGB V).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Während eine Dauerbewilligung nicht in Betracht kommt (s. z.B. Senatsurteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - [Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3]) und demgemäß auch Leistungen der Jugendhilfe nicht für alle Zukunft zugesprochen werden können (s. BVerwGE 64, 224 [226]), ist eine Bewilligung für längere Zeitabschnitte nicht ausgeschlossen, sondern im Interesse der Effektivität der Hilfegewährung in besonders gelagerten Fällen unter Umständen sogar angezeigt.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Der Behörde ist es zwar unbenommen, "verfahrensbegleitende" Bescheide zu erlassen (BVerwGE 39, 261 , Urteil vom 14. Juli 1977 - BVerwG 5 C 23.76 - ).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neben Leistungen zur

    Nach dieser Rechtsprechung des BVerwG (vgl auch: Urteil vom 14. Juli 1977 - V C 23.76 -, FEVS 26, 1 ff; Urteil vom 17. April 1986 - 3 C 24.85) käme bei Bedürftigkeit des Klägers, allerdings nur für den Fall, dass er nicht dem Grunde nach anspruchsberechtigt nach dem SGB XII ist (siehe unter 1), eine Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII um den notwendigen Bedarf für eine Haushaltshilfe für einzelne erforderliche Tätigkeiten im Haushalt (zweiter Zurückverweisungsgrund) in Betracht.
  • OVG Sachsen, 14.03.2006 - 4 B 188/05

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für Kosten eines Integrationshelfers zum

    Da eine Klärung des wirklichen Klagebegehrens in seinem zeitlichen Umfang in dem erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte, ist diese in dem Berufungsverfahren nachzuholen, weshalb nach § 86 Abs. 3 VwGO auf einen sachdienlichen Klageantrag hinzuwirken war (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 14.7.1977, FEVS 26, 1; SächsOVG, Urt. v. 13.12.2005, SuP 2006, 117).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1993 - 8 A 278/92

    Sozialhilferecht: Umfang der Hilfe zur Pflege, Einsatz einer

    BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977 -- V C 23.76 --, FEVS 26, 1 (3), unter Hinweis auf die dort bekannte Übung der Sozialhilfebehörden, das Pflegegeld regelmäßig jeweils nur für ein Jahr zu bewilligen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1996 - 6 S 3152/95

    Sozialhilfe: Pflegegeld bei Mehrfachbehinderung - Blindheit - außergewöhnliche

    Zu den täglichen Verrichtungen in diesem Sinne gehören Tätigkeiten wie das Aufstehen, das Ausziehen und Anziehen, das Waschen, Baden, Kämmen, Rasieren, Essen, Trinken, das Aufstehen und Hinsetzen sowie Hinlegen, die Verrichtung der Notdurft sowie die Bewegung im Raum und außerhalb des Hauses (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1965, FEVS 13, 41, v. 14.07.1977, Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 3 u. FEVS 26, 1 sowie Urt. des Senats v. 11.08.1972 - VI 268/71 -, FEVS 21, 16; Ziff. 69.26 SH-Richtlinien, Ergänzungs-Lieferung 1987 sowie die später erlassenen Pflegebedürftigkeits-Richtlinien v. 07.11.1994, Ziff. 3.4.1).

    Er soll die Hilfen erhalten, die für die lebenserhaltenden Verrichtungen des täglichen Lebens erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1965 u. v. 14.07.1977 a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 25.01.1988, FEVS 38, 64/68).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99

    Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme

  • BVerwG, 28.09.1993 - 5 C 3.93

    Beurteilung des Verhältnisses von als Hilfe zur häuslichen Pflege gewährten

  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85

    Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine

  • BVerwG, 03.05.1985 - 5 C 73.84

    Hilfe zur Pflege - Pflegegeld für Schwerstbehinderten - Pflegegeldgewährung

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 53.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • BVerwG, 11.06.1996 - 5 B 59.96

    Berücksichtigung der Feststellungen zur außergewöhnlichen Pflegebedürftigkeit des

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 8.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 40.92

    Gleichartigkeit des Pflegegeldes mit anderen Sozialleistungen - Anrechnung von

  • BVerwG, 22.12.1994 - 5 B 63.94

    Wahl der richtigen Klageart bei Entscheidungen auf Gewährung von Pflegegeld

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 49.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 20.92

    Hälftige Anrechnung krankenversicherungsrechtlicher Geldleistung auf das

  • VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 837/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 23.92

    Hälftige Anrechnung kassenversicherungsrechtlicher Geldleistungen auf das

  • VG Saarlouis, 16.12.2005 - 3 K 136/05

    Kostenloses Mittagessen in Werkstatt für Behinderte als anrechenbares Einkommen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 6 S 294/97

    Besitzstandswahrung nach PflegeVG Art 51 - hauswirtschaftliche Versorgung

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 42.92

    Gewährung von Pflegegeld - Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 6 S 583/92

    Anforderungen an die "außergewöhnliche Pflege" iSv BSHG § 69 Abs 4 S 2

  • BVerwG, 17.01.1979 - 5 B 76.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1988 - 8 A 1241/86

    Kein Pflegegeld für einen an beiden Beinen spastisch Gelähmten

  • BVerwG, 05.06.1981 - 5 ER 205.81

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 13.76   

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https://dejure.org/1977,297
BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 13.76 (https://dejure.org/1977,297)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1977 - 5 C 13.76 (https://dejure.org/1977,297)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1977 - 5 C 13.76 (https://dejure.org/1977,297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung - Studienfahrt - Ausbildung - Ausbildungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG § 14a; HärteV § 5 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 186
  • FEVS 26, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 71/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei Anspruch

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Promotion ausnahmsweise dem Erwerb eines berufsqualifizierenden Abschlusses dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977, BVerwGE 54, 186; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Februar 1994, Az. 16 B 22/94; zitiert nach juris).

    Dazu gehörten auch Promotionsstudenten, wenn die Promotion nicht der Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses diente (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1977, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Dezember 1995, Az.: 7 S 2963/94 zit. n. juris).

  • SG Reutlingen, 13.03.2006 - S 12 AS 2707/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Deshalb könne die Vorbereitung auf eine Promotion nach einem Abschlussexamen grundsätzlich nicht gefördert werden, es sei denn, die Promotion dient ausnahmsweise der Herbeiführung eines berufsqualifizierenden Abschlusses (BVerwG, Urt. v. 14.7.1977, BVerwGE 54, 186; VGH Mannheim a.a.O, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1995 - 7 S 2963/94

    Keine Ausbildungsförderung für ein Promotionsstudium in einer anderen

    Deshalb kann die Vorbereitung auf eine Promotion nach einem Abschlußexamen grundsätzlich nicht gefördert werden, es sei denn, die Promotion dient ausnahmsweise der Herbeiführung eines berufsqualifizierenden Abschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.7.1977, BVerwGE 54, 186; OVG Münster, Beschl. v. 17.2.1994, FamRZ 1995, 127; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., RdNr. 18 zu § 7; Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl., RdNr. 15 zu § 7; vgl. ferner Tz 7.2.4 BAföG-VwV).
  • OVG Bremen, 14.02.1979 - II BA 32/78

    Leistung von Ausbildungsförderung für Studienfahrten; Qualifizierung von

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