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OVG Niedersachsen, 13.02.1991 - 4 L 190/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FEVS 42, 417
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74
Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.1991 - 4 L 190/89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.6.1976, BVerwGE 51 S. 61 = FEVS Bd. 24 S. 397) löst nicht jedes Verhalten, das eine den Träger der Sozialhilfe zum Eingreifen veranlassende Notlage zur Folge hat, die Ersatzpflicht nach § 92 a BSHG aus: Das Tun oder Unterlassen muß einem Unwerturteil unterworfen werden können, das als rechtswidrig und pflichtwidrig charakterisiert werden kann.
- BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99
Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten; …
Mit Beschluß vom 10. März 1998 hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Klägers aus den Gründen des angefochtenen Urteils zurückgewiesen und ergänzend dargelegt: Soweit der Kläger zur Begründung seiner Ansicht, daß er sich nicht sozialwidrig verhalten habe, auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vom 13. Februar 1991 - 4 L 190/89 - ) berufe, lasse sich diesem Urteil nichts zu seinen Gunsten entnehmen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1998 - 8 A 2314/96
Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch das Sozialamt
Soweit er zur Begründung seiner Ansicht, daß er sich nicht sozialwidrig verhalten habe, auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 13. Februar 1991 - 4 L 190/89 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 42, 417, beruft, läßt sich diesem Urteil nichts zu seinen Gunsten entnehmen.