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   OVG Niedersachsen, 22.09.1993 - 4 L 5670/92   

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https://dejure.org/1993,9826
OVG Niedersachsen, 22.09.1993 - 4 L 5670/92 (https://dejure.org/1993,9826)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.09.1993 - 4 L 5670/92 (https://dejure.org/1993,9826)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. September 1993 - 4 L 5670/92 (https://dejure.org/1993,9826)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 21 Abs. 1 BSHG; § 22 Abs. 1 BSHG; § 12 BSHG; § 1 Abs. 1 RegSatzV; § 12 Abs. 1 BSHG; § 11 BSHG
    Lebensunterhalt; Private Tauffeier; Beschneidung; Islamischer Glaube

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lebensunterhalt; Private Tauffeier; Beschneidung; Islamischer Glaube

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 44, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 22.91

    Sozialhilfe - Tauffeier

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.1993 - 4 L 5670/92
    Der Senat folgt unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Februar 1993, DVBl 1993, 795), daß der notwendige Lebensunterhalt eine einmalige Leistung für eine private Tauffeier in schlichter Form und kleinem Kreis umfaßt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.2.1993 - 5 C 22.91 -, FEVS Bd. 44 S. 149, entschieden,.

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2002 - 4 ME 336/02

    Übernahme der Kosten einer Beschneidung eines hilfebedürftigen Kindes

    Sie hat vielmehr im muslimischen Kulturkreis eine der Taufe im christlichen Kulturkreis vergleichbare religiöse und gesellschaftliche Bedeutung (vgl. Urt. d. Sen. v. 22.9.1993 - 4 L 5670/92 -, FEVS 44, 465).

    Diese umfassen nicht nur eine private Feier aus Anlass der Beschneidung nach islamischem Glauben (vgl. dazu das genannte Urt. v. 22.9.1993, a.a.O.), sondern auch den notwendigen Aufwand für die Beschneidung(-soperation) als solche.

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2002 - 4 LB 79/02

    Ausländer; besonderer Anlass; Einbürgerung; Einbürgerungsgebühr; einmalige

    Als besondere Anlässe in diesem Sinn sind in der Rechtsprechung beispielsweise anerkannt worden: Die Taufe (BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - BVerwG 5 C 22.91 -, BVerwGE 92, 109), die Beschneidungsfeier (Senat, Urt. v. 22.9.1993 - 4 L 5670/92 -, FEVS Bd. 44, 465), die Kommunion (BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - BVerwG 5 C 49.90 -, NVwZ 1994, 171 = FEVS Bd. 44, 318), die Konfirmation (OVG Bremen, Beschl. v. 1.6.1989 - 2 B 60/89 -, info also 1991, 41), die Hochzeitsfeier (BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - BVerwG 5 C 40.91 -, NVwZ 1994, 172 = FEVS Bd. 43, 358).
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