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   BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91   

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https://dejure.org/1994,5976
BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91 (https://dejure.org/1994,5976)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1994 - 5 C 21.91 (https://dejure.org/1994,5976)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 5 C 21.91 (https://dejure.org/1994,5976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorbeugende Gesundheitshilfe - Sozialhilfe - Kauf von Kondomen - HIV-Infektion - Ärztliches Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 599 (Ls.)
  • FEVS 45, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 27.86

    Sozialhilfe - Gesundheitshilfe - Erholungskur - Kostenübernahme -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91
    Diese vom Berufungsgericht unter Hinweis auf § 36 Abs. 2 Satz 2 BSHG und auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 79, 356 ) zu dieser Vorschrift und ihrer Beziehung zur gesetzlichen Krankenversicherung entwickelte Voraussetzung findet im Gesetz keine Stütze.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 20.91

    Sozialhilfe - Familienplanung - Vorbeugende Gesundheitshilfe - Ärztliche

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91
    Es kann - anders als die ärztliche Verordnung nach § 37 b BSHG (s. dazu Senatsurteil vom 19. Mai 1994 - BVerwG 5 C 20.91 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) - noch nachträglich beigebracht werden.
  • VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320

    Sozialhilfe, Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse gehören nicht zu

    Die Kosten der streitigen Ganzkörpermassagen mit sexueller Komponente gehören zu den allgemeinen Aufwendungen für das Sexualleben, das zu den Grundbedürfnissen des menschlichen Daseins gehört (OVG Hamburg vom 21.12.1990 Az. Bf IV 110/89 (juris) m.w.N., insoweit bestätigt durch BVerwG vom 19.5.1994, FEVS 45, 146).
  • SG Reutlingen, 22.05.2005 - S 12 AS 1548/05

    Arbeitslosengeld II - Regelleistung - Kondome bei HIV-Infektion - Mehrbedarf -

    Aufgrund der durch das GKV - Modernisierungsgesetz vom 19.11.2003 (BGBl. I, 2190) eingeführten unbedingten Deckungsgleichheit zwischen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Hilfen zur Gesundheit nach dem BSHG bzw. dem SGB XII, kann insbesondere auch nicht die zuvor ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1994, Az.: 5 C 21/91; Hessischer VGH, Urteil vom 10.12.1991, Az.: 9 UE 3879/87; abweichend VG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2003, Az.: 2 VG 342/03), wonach im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe nach § 36 BSHG unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe für den Kauf von Kondomen in Betracht kam, auf die gegenwärtig geltende Rechtslage übertragen werden .

    Mit Änderungsbescheid vom 24.02.2006 wurde über Leistungen beginnend ab dem 01.01.2005 bis zum 31.03.2006 entschieden und damit über wiederkehrende Leistungen von mehr als einem Jahr (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.05.1994, Az.: 5 C 21/91).

  • VG Lüneburg, 14.11.2000 - 4 A 231/99

    Heimkosten; Pflegesatzvereinbarung

    Die Verpflichtung zur Kostenübernahme nach § 93 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz BSHG unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.10.1994 - BVerwG 5 C 21.91 -, FEVS 45, 353 = DVBl. 1995, 680) zwei Schranken.

    Dabei gilt die Einschränkung des § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG bei Hilfebedürftigen, die sich in einer Einrichtung befinden, nur dann, wenn dem Hilfeempfänger der Wechsel in eine für ihn geeignete, jedoch kostengünstigere Einrichtung zugemutet werden kann und ihm vom Sozialhilfeträger diese Einrichtung auch konkret angeboten wird (BVerwG, Urteil vom 20.10.1994, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 23.10.1996 - 4 L 959/95 -).

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