Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.01.1996 - 4 M 6156/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2809
OVG Niedersachsen, 09.01.1996 - 4 M 6156/95 (https://dejure.org/1996,2809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.1996 - 4 M 6156/95 (https://dejure.org/1996,2809)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 4 M 6156/95 (https://dejure.org/1996,2809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Nach den Umständen unabweisbar gebotenen Hilfe i.S. von § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FEVS 47, 18
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Berlin, 21.12.1994 - IV 56/94
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.1996 - 4 M 6156/95
    Zum anderen ist nicht ersichtlich, daß Art. 23 GK auch innerstaatliche Maßnahmen unterbinden sollte, die einer gleichmäßigen Verteilung einer unter Umständen großen Zahl von Flüchtlingen innerhalb eines Aufnahmelandes und zugleich einer Verteilung der damit verbundenen finanziellen Belastungen durch Fürsorgeleistungen auf alle Regionen des Landes dienen sollen (ebenso OVG Hamburg, Beschluß vom 30.3.1994 - Bf IV 56/94, FEVS Bd. 45 S. 209 [211 f.]).".
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93

    Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.01.1996 - 4 M 6156/95
    Bei der Bemessung der Frist orientiert sich der Senat an seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (u.a. Urteil vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93, info also 1995 S. 166), wonach einem Hilfeempfänger, der eine sozialhilferechtlich unangemessen teure Wohnung innehat, für die Suche nach einer billigeren Unterkunft in der Regel eine Frist von sechs Monaten einzuräumen ist.
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Allerdings kann einzelnen Härtefällen dadurch Rechnung getragen werden, dass Hilfe zum Lebensunterhalt als unabweisbar gebotene Hilfe erbracht wird (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 6 S 14.97; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95; VG Hamburg, NVwZ 1999, Beilage Nr. 3, S. 27 ; VG Gießen, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 4 G 1984/97; VG München, Beschluss vom 4. November 1996 - M 15 E 96.5429).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2001 - 4 MA 3989/01

    Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthaltsort; Aufenthaltsortswechsel;

    Darf die für den tatsächlichen Aufenthaltsort zuständige Behörde nach § 11 Abs. 2 AsylbLG einem Leistungsberechtigten nur die nach den Umständen unabweisbar gebotene Hilfe leisten, muss sie ihm eine angemessene Frist einräumen, damit er sich an dem Ort, an dem er aufgrund einer ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung (wieder) seinen Wohnsitz nehmen soll, eine Unterkunft suchen kann (wie Beschluss des Senats vom 9.1.1996, FEVS 47, 18, zu § 120 Abs. 5 BSHG und vom 11.6.1996, FEVS 47, 184, zu § 3 a WoZG).

    Die deshalb einzuräumende Suchfrist bemisst der Senat - wie bei der Anwendung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG (Sen.-Beschl. v. 9.1.1996 - 4 M 6156/95 - FEVS 47, 18) und des § 3 a WoZG (Sen.-Beschl. v. 11.6.1996 - 4 M 3058/96 - FEVS 47, 184) - auch hier in Anwendung seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (u.a. Urt. v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166) in der Regel mit sechs Monaten.

    Die Frist kann verkürzt werden, wenn es der Antragsgegnerin - im Zusammenwirken mit der Stadt L. - gelingt, dem Antragsteller eine angemessene Wohnung zu vermitteln (Sen.-Beschl. v. 9.1.1996, a.a.O.); in diesem Fall kann die Antragsgegnerin bei dem Verwaltungsgericht Änderung dieses Beschlusses beantragen, wenn der Antragsteller ohne triftigen Grund ein Wohnungsangebot ablehnt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1999 - 22 A 45/99

    Beschränkung der Sozialhilfe für politisch Verfolgte)

    So noch OVG Lüneburg, Beschluß vom 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18, 20 zum Verhältnis von § 120 Abs. 5 BSHG zu Art. 23, 26 GFK, nicht fortgeführt im Beschluß vom 28. Mai 1998 - 4 M 2534/98 -, aaO.

    vgl. hierzu einerseits: OVG NRW, Beschluß vom 10. Juni 1997 - 24 B 3003/96 - OVG Lüneburg, Beschluß vom 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, aaO.; OVG Hamburg, Beschluß vom 30. März 1994 - Bs IV 56/94 -, aaO.; OVG Berlin, Beschluß vom 25. Oktober 1996 - 6 S 347/96 -, aaO.; andererseits: VGH Kassel, Beschluß vom 12. Februar 1999 - 1 TG 404/99 -, aaO.; VGH Baden- Württemberg, Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 7 S 2948/96 -, aaO.; Deiseroth, aaO.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 16 A 2721/00
    OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18; ähnlich wohl - für den gleichlautenden Begriff der unabweisbar gebotenen Hilfe in § 3a SpätaussWZG - VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 6 S 3007/96 -, FEVS 47, 564 (569).

    vgl. zur möglichen Beachtlichkeit dieses Gesichtspunktes OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18.

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1998 - 4 M 2534/98

    Flüchtling; Genfer Konvention; Fürsorgeabkommen

    Soweit der Senat (mit Blick auf Art. 23 GK) die Anwendung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG auf Flüchtlinge mit dem Argument gebilligt hat, daß "auch Inländer... im Einzelfall bei eingetretener bzw. unmittelbar bevorstehender Hilfebedürftigkeit nach dem Selbsthilfegebot des § 2 Abs. 1 BSHG gehalten sein (können), einen bestimmten Wohnsitz nicht aufzugeben bzw. wieder aufzusuchen, an dem sie entweder den notwendigen Lebensunterhalt für sich und gegebenenfalls ihre Angehörigen selbst beschaffen können oder zumindest eine Wohnung haben" (Beschl. v. 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18, 20), hält er daran für die vorliegende Fallgestaltung nicht fest.

    § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG ist nach der Auffassung des Senats, der auch insoweit seine frühere Rechtsprechung (Beschl. v. 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18; Beschl. v. 23. Juni 1997 - 4 M 2827/97 -) nicht fortsetzt, einschränkend auszulegen und auf die von Art. 1 EFA i.V.m. Art. 1, 2 des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen erfaßten Ansprüche nicht anwendbar; diese Vorschriften gehen dem § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG als "speziellere Regelungen" vor.

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1998 - 4 M 1634/98

    Soziahilferecht; Sozialhilfe für Konventionsflüchtlinge; Freizügigkeit

    Soweit der Senat (mit Blick auf Art. 23 GK) die Anwendung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG auf Flüchtlinge mit dem Argument gebilligt hat, daß "auch Inländer ... im Einzelfall bei eingetretener bzw. unmittelbar bevorstehender Hilfebedürftigkeit nach dem Selbsthilfegebot des § 2 Abs. 1 BSHG gehalten sein (können), einen bestimmten Wohnsitz nicht aufzugeben bzw. wieder aufzusuchen, an dem sie entweder den notwendigen Lebensunterhalt für sich und gegebenenfalls ihre Angehörigen selbst beschaffen können oder zumindest eine Wohnung haben" (Beschl. v. 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18, 20), hält er daran für die vorliegende Fallgestaltung nicht fest.

    § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG ist nach der Auffassung des Senats, der auch insoweit seine frühere Rechtsprechung (Beschl. v. 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 FEVS 47, 18; Beschl. v. 23. Juni 1997 - 4 M 2827/97 -) nicht fortsetzt, einschränkend auszulegen und auf die von Art. 1 EFA i.V.m. Art. 1, 2 des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen erfaßten Ansprüche nicht anwendbar; diese Vorschriften gehen dem § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG als "speziellere Regelungen" vor.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 4 M 1749/98

    Anwendung des Europäischen Fürsorgeabkommens; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer;

    Soweit der Senat (mit Blick auf Art. 23 GK) die Anwendung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG auf Flüchtlinge mit dem Argument gebilligt hat, daß "auch Inländer ... im Einzelfall bei eingetretener bzw. unmittelbar bevorstehender Hilfebedürftigkeit nach dem Selbsthilfegebot des § 2 Abs. 1 BSHG gehalten sein (können), einen bestimmten Wohnsitz nicht aufzugeben bzw. wieder aufzusuchen, an dem sie entweder den notwendigen Lebensunterhalt für sich und gegebenenfalls ihre Angehörigen selbst beschaffen können oder zumindest eine Wohnung haben" (Beschl. v. 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18, 20), hält er daran für die vorliegende Fallgestaltung nicht fest.

    § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG ist somit nach der Auffassung des Senats, der insoweit seine frühere Rechtsprechung (Beschl. v. 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18; Beschl. v. 23. Juni 1997 - 4 M 2827/97 -) nicht fortsetzt, einschränkend auszulegen und auf die von Art. 1 EFA i.V.m. Art. 1, 2 des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen erfaßten Ansprüche nicht anwendbar; diese Vorschriften gehen dem § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG als "speziellere Regelungen" vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 16 A 2722/00

    Beschränkung der Sozialhilfe auf das nach den Umständen unabweisbar Gebotene;

    OVG, Beschluss vom 9.1.1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18; ähnlich wohl - für den gleichlautenden Begriff der unabweisbar gebotenen Hilfe in § 3a SpätaussWZG - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.1.1997 - 6 S 3007/96 -, FEVS 47, 564 (569).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 16 A 5587/97

    Freizügigkeit von anerkannten Konventionsflüchtlingen innerhalb des Bundesgebiets

    Da die von den Klägern erstrebte Sozialhilfe über das unabweisbar Gebotene - in der Regel lediglich die Fahrkosten zurück zum bisherigen Aufenthaltsort sowie Zehrgeld für die Reise - hinausgeht - vgl. zum Begriff des unabweisbar Gebotenen OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 1992 - 8 B 104/92 -, DÖV 1992, 635, sowie OVG Hamburg, Beschluß vom 30. März 1994 - Bs IV 56/94 -, FEVS 45, 209; weitergehend OVG Lüneburg, Beschluß vom 9. Januar 1996 - 4 M 6156/95 -, FEVS 47, 18 - und sie einen für die Rückkehr nach Bayern bestimmten Betrag bereits im Mai 1996 erhalten haben, würde sich § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG vorliegend als Rechtsgrundlage für einen vollständigen Ausschluß weiterer Leistungen auswirken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht