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   BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97   

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https://dejure.org/1998,370
BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97 (https://dejure.org/1998,370)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 5 B 82.97 (https://dejure.org/1998,370)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 5 B 82.97 (https://dejure.org/1998,370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylbLG § 1 § 3 § 6 § 9; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 20
    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 669
  • FEVS 49, 97
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
    Das Bundesverfassungsgericht hat es in bezug auf den für das Steuerrecht maßgeblichen Mindestbedarf für verfassungsrechtlich zulässig erachtet, den Bedarf gruppenbezogen zu erfassen (BVerfGE 87, 153 [172]).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
    Die im Berufungsurteil (NVwZ-Beilage 1997, 95) und in der Beschwerde erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 139 ; 89, 87) ergingen zu § 120 Abs. 2 BSHG a.F., der bei asylsuchenden Ausländern Einschränkungen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche zuließ.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 61.88

    Sozialhilfe - Asylsuchender Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
    Die im Berufungsurteil (NVwZ-Beilage 1997, 95) und in der Beschwerde erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 139 ; 89, 87) ergingen zu § 120 Abs. 2 BSHG a.F., der bei asylsuchenden Ausländern Einschränkungen der Hilfe zum Lebensunterhalt auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche zuließ.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97
    Zu Recht geht der Kläger in seiner Beschwerde davon aus, daß verfassungsrechtlich (Art. 1 Abs. 1 , Art. 20 GG ) ein Existenzminimum dergestalt garantiert ist, daß es Aufgabe des Staates ist, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen (BVerfGE 82, 60 80).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 29.09.1998 - 5 B 82/97) bzw. der ihm im Wesentlichen folgenden Gerichte (jüngst etwa SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09; zuvor etwa Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Urteil vom 25.09.2009 - S 3 A 272/07).
  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Auch im Hinblick auf das durch Art. 1 Abs. 1, Art. 20 GG verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum ist die o.g. Regelung des § 6 RGebStV nicht zu beanstanden, da die aktuellen Regelsatzleistungen nicht mit den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestleistungen gleichgesetzt werden können (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2007 - OVG 4 PA 101/07 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 29. September 1998 - BVerwG 5 B 82.97 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 18 = NVwZ 1999, 669, zur Verfassungsmäßigkeit der Grundleistungen nach dem AsylbLG).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Zwar kann die staatliche Sicherung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG über ein steuerfinanziertes System sich auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche beschränken (vgl hierzu auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. September 1998 - 5 B 82/97, FEVS 49, 97), gerade um keine Einreiseanreize zu schaffen.
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