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OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5250/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FEVS 51, 94
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73
Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5250/98
Für den vorliegenden Fall bedarf es nicht weiterer Aufklärung, ob Frau B. seinerzeit die Aufbringung der für ihre Behandlung im Krankenhaus der Klägerin erforderlichen Mittel zuzumuten war, weil angesichts der ungeklärten Verhältnisse jedenfalls erweiterte Hilfe nach § 29 BSHG in Betracht zu ziehen war und diese Hilfe ebenfalls zur Hilfe "nach diesem Gesetz" i. S. d. § 121 BSHG gehört (BVerwGE 45, 131 = FEVS 22, 301). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 5887/95
Sozialhilferecht: Erstattungsanspruch des Nothelfers, Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5250/98
Dieser Fall ist als "begründeter Fall" i. S. d. § 29 BSHG zu werten, weil Frau B. dringend medizinischer Hilfe bedurfte und ihre deshalb notwendige Behandlung im Krankenhaus der Klägerin ohne das Eintreten der Sozialhilfe in Gestalt des Verauslagens an der Kostenfrage zu scheitern drohte (vgl. OVG Münster, FEVS 48, 272). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1983 - 8 A 67/81
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5250/98
Ein Eilfall i. S. d. § 121 BSHG ist eine Sachlage, in der der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig handeln kann (vgl. OVG Koblenz, FEVS 34, 257 = NVwZ 1983, 754;… LPK-BSHG, 5. Aufl. 1998, § 121 Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 1560/97
Voraussetzungen des Anspruchs des Trägers einer Klinik und Poliklinik für …
Diese erweiterte Hilfe kommt auch dann in Betracht, wenn - wie hier - die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden noch ungeklärt sind, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 8 A 269/84 -, FEVS 35, 457 (460); Urteil vom 30. Oktober 1997 - 8 A 5887/95 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Januar 1999 - 4 L 5250/98 -, FEVS 51, 94. - OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 583/02
Asylbewerber; Erstattungsanspruch des Nothelfers
Ein Eilfall im Sinne des § 121 BSHG ist eine Sachlage, in der der Sozialhilfeträger (hier: die Beklagte als Leistungsträgerin nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) nicht rechtzeitig handeln kann (vgl. Urt. d. Sen. v. 19.1.1999 - 4 L 5250/98 - FEVS 51, 94).Vorläufige Hilfe gehörte wegen der Umstände des Einzelfalles zu der Hilfe im Sinne des § 121 BSHG, die bei rechtzeitiger Kenntnis gewährt worden wäre (vgl. Senatsurt. v. 19.1.1999, a.a.O.).
- LG Bonn, 16.01.2004 - 1 O 278/03
Anforderungen an die Substantiierung eines Entschädigungsanspruchs eines …
Denn bei dieser sog. "erweiterten Hilfe" ist nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 19.01.1999, Az. 4 L 5250/98;… BVerwG, Beschluss v. 17.01.2002 in FEVS 53, S. 497 ff.) im Fall des § 29 BSHG für den Anspruch aus § 121 BSHG unerheblich, dass die Vermögensverhältnisse ungeklärt sind.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 43/05 Der Senat folgt im Übrigen nicht der Ansicht des OVG Lüneburg (Urteil vom 19. Januar 1999 - 4 L 5250/98; Urteil vom 11. Juni 2003 - 4 LB 583/02 ), wonach bei ungeklärter Hilfebedürftigkeit - zumindest vorläufig - eine Eintrittspflicht des Sozialhilfeträgers bestehen soll.
- VG Braunschweig, 13.12.2001 - 3 A 29/00
Eigenanteile; Kostenanerkenntnis; Kostenzusage; Kostenübernahmeerklärung
Ein begründeter Fall im Sinne von § 29 BSHG liegt allerdings dann vor, wenn ohne das Eintreten der Sozialhilfe als erweiterte Hilfe die nach Auffassung des Sozialhilfeträgers notwendige Hilfe an der Kostenfrage zu scheitern droht, der Heimträger sich also z.B. weigert, den Hilfeempfänger ohne Zusage auf erweiterte Hilfe aufzunehmen (BVerwG, Buchholz 436.0, § 29 Nr. 12; Nds. OVG, FEVS 51, 94; OVG Münster, FEVS 48, 272;… LPK, a.a.O., Rn. 5 zu § 29). - VG Hannover, 05.09.2001 - 7 A 1023/01
Frist; Nothelfer
Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 19.01.1999 - 4 L 5250/98 - (FEVS 51, 94 ff.) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.