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   BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 9.02   

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BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 9.02 (https://dejure.org/2003,2337)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 5 C 9.02 (https://dejure.org/2003,2337)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 5 C 9.02 (https://dejure.org/2003,2337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 97 Abs. 2 Satz 3, § 103 Abs. 1 Satz 2, § 111 Abs. 2 Satz 1
    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung; Ausnahme bei vorläufiger Leistungsgewährung; Anstaltsort, Schutz des -s; Aufenthalt, gewöhnlicher; vorläufige Eintrittspflicht bei nicht vorhandenem oder nicht feststellbarem -; Einrichtung, vorläufige Leistungspflicht bei Hilfe ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 97 Abs. 2 Satz 3, § 103 Abs. 1 Satz 2
    "Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung; Anstaltsort, Schutz des -s; Aufenthalt, gewöhnlicher; Ausnahme bei vorläufiger Leistungsgewährung; Bagatellgrenze; Einrichtung; Einrichtung, vorläufige Leistungspflicht bei Hilfe in -; Eintrittspflicht, vorläufige - bei Hilfe in ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Stadt auf Erstattung der Hilfe zum Lebensunterhalt während der Untersuchungshaft eines Sozialhilfeempfängers; Vorliegen eines vorläufigen Eintretens in eine vorläufige Leistungsgewährung; Erstattungsansprüche zum Schutz von Anstaltsorten bei Bestehen einer ...

  • Judicialis

    BSHG § 97 Abs. 2 Satz 3; ; BSHG § 103 Abs. 1 Satz 2; ; BSHG § 111 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung; Ausnahme bei vorläufiger Leistungsgewährung; Schutz des Anstaltsorts; vorläufige Eintrittspflicht bei nicht vorhandenem oder nicht feststellbarem gewöhnlichen Aufenthalt; Einrichtung, vorläufige Leistungspflicht bei Hilfe in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1386 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1010 (Ls.)
  • FEVS 54, 385
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 8/21 R

    Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege zwischen Trägern der Sozialhilfe;

    Dies trägt der prozessualen Folge Rechnung, dass die vorläufige Eintrittspflicht nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII nach positiver Feststellung eines nach dem gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Trägers entfällt (vgl zu § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG Bundesverwaltungsgericht vom 6.2.2003 - 5 C 9/02 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 16, juris RdNr 14 ff, 19; Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider/Busse, SGB XII, 21. Aufl 2023, § 98 RdNr 105; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII § 98 RdNr 78 Stand 5. EL 2023; vgl auch die Gesetzesbegründung zu § 97 BSHG BT-Drucks 12/4401 S 84).

    Bereits das BVerwG hat zur Vorgängerregelung des § 97 Abs. 2 BSHG unter Anknüpfung an Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Vorschrift entschieden, dass die Bestimmung der endgültigen örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung der Hilfe in einer Einrichtung iS des § 97 Abs. 2 Satz 1 und 2 BSHG nur an einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland anknüpfen kann (vgl BVerwG vom 6.2.2003 - 5 C 9/02 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 16, juris RdNr 14 ff) .

    Nur in diesen Fällen führt ua ein Zuzug aus dem Ausland bei (dann dauerhaft fortbestehender) Pflicht zur Leistung durch den örtlichen Träger am Aufenthaltsort im Verhältnis zum Leistungsberechtigten zu einem Kostenerstattungsanspruch gegen den überörtlichen Träger der Sozialhilfe (§ 106 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; zu einem solchen Fall bereits BVerwG vom 6.2.2003 - 5 C 9/02 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 16) .

  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII ergänzt die Zuständigkeitsregelungen nach § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XII und stellt keine Rechtsgrundverweisung dar; der Träger des tatsächlichen Aufenthalts wird also nicht originär nach § 98 Abs. 1 SGB XII zuständig (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.6.2016 - L 7 SO 3237/12; BVerwG, Urteil vom 6.2.2003 - 5 C 9/02, zu § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG).
  • OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04

    Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung;

    Damit würde der Schutz der Anstaltsorte konterkariert, den der Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesbegründung mit der Neuordnung gerade nicht aufgeben wollte: Die Neuregelung in § 97 BSHG bezweckt gerade keine substantielle Verlagerung der Kostentragungslast auf die Anstaltsorte; der Schutz der Anstaltsorte sollte vielmehr im Wesentlichen erhalten bleiben (BT-Drs. 12/4401 S. 84 zu Nr. 17 [§ 97] zweiter Absatz Satz 2) (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 9/02 - FEVS 54, 385).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 1196/10

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit bei stationären Leistungen - fehlender

    Gleichwohl bleibe die Leistungserbringung eine vorläufige, weil dem Eintrittspflichtigen die dafür aufgewendeten Kosten von einem anderen - nach § 103 Abs. 1 Satz 1 BSHG von einem anderen örtlichen, nach § 103 Abs. 1 Satz 2 BSHG von dem überörtlichen (vglb. mit § 106 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XII) - Träger der Sozialhilfe zu erstatten seien, ihn also nicht endgültig belasteten (BVerwG, Urteil vom 06.02.2003 - 5 C 9.02 -, FEVS 54, 385, 387).
  • BVerwG, 19.06.2006 - 5 B 70.05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, örtliche Zuständigkeit, Krankenbehandlung,

    § 10a Abs. 2 AsylbLG ist § 97 Abs. 2 BSHG (in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) nachgebildet (s.a. BTDrucks 13/2746, 18); zu dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6. Februar 2003 ( BVerwG 5 C 9.02 FEVS 54, 385) ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04

    Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche

    Sie dient im Interesse einer schnellen, effektiven Hilfegewährung der eigenständigen Bestimmung des nach § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG zur unverzüglichen Entscheidung und vorläufigen Leistungsgewährung örtlich zuständigen Trägers der Sozialhilfe, so dass sich in den von dieser Regelung erfassten Fällen die örtliche Zuständigkeit nicht originär, sondern kraft Verweisung nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG richtet (BVerwG, Urt. v. 06.02.2003 - 5 C 9.02 -, FEVS 54, 385, 386).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 3800/10
    Die Vorläufigkeit kommt vielmehr im Verhältnis zum eigentlich örtlich zuständigen oder zum überörtlichen Sozialhilfeträger zum Ausdruck, denen gegenüber Erstattungsansprüche nach § 106 Abs. 1 SGB XII eingeräumt werden (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 2003 - 5 C 9/02 - FEVS 54, 389 zu den Vorgängerregelungen des § 97 Abs. 2 Satz 3 und § 103 Abs. 1 BSHG; Schlette, a.a.O., Rdnr. 77).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 1.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 9.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 12 A 11140/04

    Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Damit gibt es im Asylbewerberleistungsgesetz keine Veranlassung für eine Übernahme der Vorschriften der §§ 103 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 BSHG, welche in Fällen der vorliegenden Art, in denen ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht vorhanden ist, dem örtlichen Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch gegen den jeweiligen überörtlichen Träger zubilligt (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 2001 - 12 A 10801/01.OVG - ZFSH/SGB 2002, 280, bestätigt durch Urteil des BVerwG vom 6. Februar 2003 - 5 C 9.02 - FEVS 54, 385).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 7 S 81/01

    Kostenrechtliche Verantwortlichkeit des Sozialhilfeträgers am gewöhnlichen

    Ergänzend verweist die Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.02.2003 - 5 C 9.02 -.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 8 SO 131/10
  • AG Mönchengladbach, 27.05.2003 - 5 C 587/01

    Fehlerhaftigkeit einer Refraktionsbestimmung; Schadensersatz wegen Verletzung der

  • VG Münster, 15.12.2005 - 11 K 420/04
  • VG Meiningen, 09.10.2003 - 8 K 367/00

    Sozialhilferecht; Sog. Altfälle aus der ehemaligen DDR

  • VG Meiningen, 22.02.2007 - 8 K 171/03

    Sozialhilfe

  • VG Meiningen, 22.01.2007 - 8 K 283/05

    Sozialhilfe (Kostenerstattung); Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern;

  • VG Gera, 10.11.2004 - 6 E 1866/04

    Sozialrecht (ohne Sozialhilfe); gewöhnlicher Aufenthalt; Zuständigkeitsstreit;

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