Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11063
OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12 (https://dejure.org/2012,11063)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.04.2012 - 2 W 28/12 (https://dejure.org/2012,11063)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. April 2012 - 2 W 28/12 (https://dejure.org/2012,11063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 382; BGB §§ 21, 22
    Eintragungshindernis im Vereinsregister; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei beabsichtigter Vermietung von 27 Wohnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Erlasses einer Zwischenverfügung im grundbuchrechtlichen Verfahren bei Vorliegen eines unbehebbaren Eintragungshindernisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21; BGB § 22
    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung im grundbuchrechtlichen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Vereinsgründung zwecks Wohnungsvermietung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Immobilien verwaltender Verein kann kein Idealverein im Sinne des § 21 BGB sein! (IMR 2012, 336)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 623
  • FGPrax 2012, 212
  • Rpfleger 2012, 693
  • NZG 2013, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10

    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. von § 22 BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Ein eingetragener Verein soll nicht in einer Weise am Rechtsverkehr teilnehmen, die vor dem Hintergrund des Gläubigerschutzes ein Handeln mit unbeschränkter Haftung oder einen Betrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Genossenschaft erfordert (Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

    Nicht maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Wirtschaftsvereinen und Idealvereinen ist jedenfalls, ob der Verein eine Gewinnerzielungsabsicht hat (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; Rpfleger 2010, S. 669 f.; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; 1989, S. 124 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f.; K. Schmidt, a. a. O., S. 46 f.).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff.; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

  • OLG Schleswig, 30.07.1996 - 2 W 54/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

    Nicht maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Wirtschaftsvereinen und Idealvereinen ist jedenfalls, ob der Verein eine Gewinnerzielungsabsicht hat (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; Rpfleger 2010, S. 669 f.; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; 1989, S. 124 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f.; K. Schmidt, a. a. O., S. 46 f.).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff.; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

    Im Übrigen steht die Mitgliedschaft nach § 3 Abs. 1 der Satzung des Betroffenen jeder natürlichen Person offen, so dass sich auch nicht die im Senatsbeschluss vom 30. Juli 1996 aufgeworfene Frage stellt, ob kleine Vereine mit festem Mitgliederkreis anders zu beurteilen sind (OLGR Schleswig 1997, S. 12; vgl. dazu auch LG Trier, NotBZ 2008, S. 279 f., sowie nachfolgend OLG Zweibrücken, NotBZ 2008, S. 278 f.).

  • OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10

    Zulässigkeit der Eintragung eines Saunavereins in das Vereinsregister

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Zwar kann der Betroffene als Vorverein grundsätzlich gegen die Zurückweisung der Anmeldung bzw. gegen vorangehende Zwischenverfügungen Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (vgl. nur Senat, FGPrax 2011, S. 34 ff., m. w. N.).

    Es ist gerade kein Fall gegeben, in dem der Betroffene die Bedenken durch bloße Änderungen des satzungsgemäßen Vereinszwecks oder der tatsächlich beabsichtigten Vereinstätigkeit ausräumen könnte, wie es etwa in dem Fall geschehen war, der dem Senatsbeschluss vom 6. August 2010 zugrunde lag (FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

  • BayObLG, 06.08.1985 - BReg. 2 Z 116/84

    Zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem Verein

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Nicht maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Wirtschaftsvereinen und Idealvereinen ist jedenfalls, ob der Verein eine Gewinnerzielungsabsicht hat (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; Rpfleger 2010, S. 669 f.; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; 1989, S. 124 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f.; K. Schmidt, a. a. O., S. 46 f.).

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff.; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

    Ebenso ist die Rechtsprechung bisher auch schon in ähnlichen Fällen davon ausgegangen, dass Vereine, die Immobilien erwerben und vermieten wollen, nicht in das Vereinsregister eingetragen werden können (BayObLGZ 1985, S. 283 ff. - Vermietung von Wohnungen; BayObLGZ 1989, S. 124 ff. - Vergabe so genannter Ferienwohnrechte; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f. - Vermietung einer Hausmeisterwohnung).

  • OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00

    Nicht wirtschaftlicher Verein - "Verein Kieler Hafenfest"

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Für die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung - mit der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der von K. Schmidt begründeten typologischen Methode (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff. - jeweils m. w. N.; K. Schmidt, a. a. O., S. 45 ff.).

    Wenn nach der Einordnung in einen der drei Typen von einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen ist, steht dies nur dann der Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (so genanntes Nebenzweckprivileg, vgl. nur BGHZ 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 20 W 542/05

    Vereinsrecht: Erwerb einer notfalls zu vermietenden Hausmeisterwohnung für eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Nicht maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Wirtschaftsvereinen und Idealvereinen ist jedenfalls, ob der Verein eine Gewinnerzielungsabsicht hat (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; Rpfleger 2010, S. 669 f.; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; 1989, S. 124 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f.; K. Schmidt, a. a. O., S. 46 f.).

    Ebenso ist die Rechtsprechung bisher auch schon in ähnlichen Fällen davon ausgegangen, dass Vereine, die Immobilien erwerben und vermieten wollen, nicht in das Vereinsregister eingetragen werden können (BayObLGZ 1985, S. 283 ff. - Vermietung von Wohnungen; BayObLGZ 1989, S. 124 ff. - Vergabe so genannter Ferienwohnrechte; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f. - Vermietung einer Hausmeisterwohnung).

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Der Grund dafür, dass nur nicht wirtschaftliche Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden können, liegt insbesondere in dem Ziel, die Sicherheit des Rechtsverkehrs und den Gläubigerschutz zu gewährleisten (vgl. nur BGHZ 45, 395; 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; Rpfleger 2010, S. 669 f.; FGPrax 2011, S. 34 ff.).

    Wenn nach der Einordnung in einen der drei Typen von einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen ist, steht dies nur dann der Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (so genanntes Nebenzweckprivileg, vgl. nur BGHZ 85, 84; Senat, NJW-RR 2001, S. 1478; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

  • KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10

    Vereinsregisterverfahren: Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff.; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).

    Dies genügt jedoch nicht, um einen Idealverein ohne den Zweck einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit anzunehmen (vgl. etwa KG, DNotZ 2011, S. 632 ff., für den lediglich Kosten deckenden Betrieb eines Kindergartens).

  • BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 10/89

    Entgeltliche Vergabe sog. Ferienwohnrechte als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Ebenso ist die Rechtsprechung bisher auch schon in ähnlichen Fällen davon ausgegangen, dass Vereine, die Immobilien erwerben und vermieten wollen, nicht in das Vereinsregister eingetragen werden können (BayObLGZ 1985, S. 283 ff. - Vermietung von Wohnungen; BayObLGZ 1989, S. 124 ff. - Vergabe so genannter Ferienwohnrechte; OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, S. 1698 f. - Vermietung einer Hausmeisterwohnung).
  • OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12
    Ein Schreiben mit diesem Inhalt ist keine anfechtbare Zwischenverfügung (für das Handelsregisterverfahren: Senat, bisher unveröffentlichter Beschluss vom 1. Februar 2012, 2 W 192/11; BayObLG, NJW-RR 2000, S. 627 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, 20 W 332/09, bei juris; Heinemann in Keidel, FamFG, 17. Auflage, § 382 Rn. 22; für das Grundbuchverfahren entsprechend: BGH, NJW 1980, S. 2521; Senat in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im unveröffentlichten Beschluss vom 20. Dezember 2011, 2 W 184/11; BayObLG, NJW-RR 1993, S. 530 f.; NJW-RR 1996, S. 589 f.).
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

  • BayObLG, 24.10.1995 - 2Z BR 107/95

    Nachweis der Gebrechlichkeit

  • BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 333/99

    Eintragung der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine KG

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
  • OLG Celle, 26.08.1991 - 20 W 12/91

    Vereinsrecht; Fremdenverkehrsverein als wirtschaftlicher Verein

  • OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 20 W 332/09

    Registerrecht: Behebbares Hindernis als Voraussetzung für Erlass einer

  • OLG München, 14.02.2008 - 31 Wx 67/07

    Handelsregistereintragung der Zweigniederlassung einer englischen Private Limited

  • LG Trier, 25.05.2007 - 5 T 61/07

    Vereinsregister: Eintragungsfähigkeit eines Abwasservereins

  • OLG Zweibrücken, 26.06.2013 - 3 W 41/13

    Vereinsregister: Auflage der Wiederholung einer Vereinsvorstandswahl als

    Da das Registergericht die Rücknahme des Antrags nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grunde insoweit aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2011, Az. 3 W 1/11; Beschluss vom 17. Dezember 2012, Az. 3 W 93/12; OLG Düsseldorf, NZG 210, 719 und NZG 210, 754 - der in diesem Zusammenhang ebenfalls vertretenen Auffassung, die Beschwerde gegen Zwischenverfügungen betreffend nicht behebbare Eintragungshindernisse sei unzulässig, vgl. etwa OLG Schleswig, FG-Prax 2012, 212 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az. 20 W 332/09, zitiert nach juris, ist hier bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Zwischenverfügung im vorliegenden Fall ein weiteres, behebbares Eintragungshindernis betraf).
  • OLG Hamm, 07.04.2017 - 27 W 24/17

    Waldbienen Naturkindergarten kann eingetragener Verein werden

    Ausreichend ist eine Vertretung durch dessen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl (vgl. hierzu jeweils mit weiteren Nachweisen: OLG Schleswig NZM 2012, 623 f., Rn.17; OLG Hamm FGPrax 2003, 184 f., Rn.25).

    Wenn nach der Einordnung in einen der drei Typen von einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen ist, steht dies nur dann der Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (vgl. insgesamt jeweils mit weiteren Nachweisen: OLG Schleswig ZStV 2013, 142 ff, Rn.27 ff; OLG Schleswig NZM 2012, 623 f., Rn.26 ff; KG Berlin, FGPrax 2016, 115 ff, Rn.16 ff; Weick in Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2005, § 21 Rn.5 ff; Westermann in Erman, Kommentar zum BGB, 14. Auflage 2014, § 21, Rn.4; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Auflage, Rn.122 ff).

  • OLG Schleswig, 18.09.2012 - 2 W 152/11

    Vereinsregisterverfahren: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins zum

    Ein Schreiben mit diesem Inhalt ist ungeachtet der erteilten Rechtsmittelbelehrung keine anfechtbare Zwischenverfügung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Februar 2012 - 2 W 192/11 -, FGPrax 2012, 126 und vom 18. April 2012 - 2 W 28/12 -, NZM 2012, 623, jeweils m.w.N.; OLG Nürnberg, FGPrax 2012, 155 für das Grundbuchverfahren; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl., Kap. 10.4.8.

    Der Senat hat die Voraussetzungen für die Eintragung eines sog. Idealvereins in das Vereinsregister, die er in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen bisher zugrundelegt hat, in der oben bereits zitierten Entscheidung vom 18. April 2012 - 2 W 28/12 - wie folgt zusammengefasst:.

  • OLG Zweibrücken, 17.12.2012 - 3 W 93/12

    Vereinsregistereintragung: Anmeldung einer Satzungsneufassung anstelle einer

    Da das Registergericht die Rücknahme des Antrags nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung machen konnte, war die Zwischenverfügung bereits aus diesem Grund insoweit aufzuheben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2011, Az. 3 W 1/11; OLG Düsseldorf, NZG 210, 719 und NZG 210, 754 _ der in diesem Zusammenhang ebenfalls vertretenen Auffassung, die Beschwerde gegen Zwischenverfügungen betreffend nicht behebbare Eintragungshindernisse sei unzulässig, vgl. etwa OLG Schleswig, FG-Prax 2012, 212 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Dezember 2009, Az. 20 W 332/09, zitiert nach juris, ist hier bereits deshalb nicht zu folgen, weil die Zwischenverfügung im vorliegenden Fall weitere, behebbare Eintragungshindernisse betraf).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - L 1 KR 377/14

    Abgrenzung Idealverein wirtschaftlicher Verein - Nebenzweckprivileg -

    Schließlich ist auch der Verein auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, der eine genossenschaftliche Kooperation betreibt, also von seinen Mitgliedern mit ausgegliederten unternehmerischen Teilaufgaben betraut wird (Beschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 18. April 2012 - 2 W 28/12, zitiert nach juris, m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16
    Der Beteiligte zu 1.) kann als Vorverein grundsätzlich gegen die Zurückweisung der Anmeldung Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (vgl. OLG Schleswig, NZM 2012, 623 Rn. 17; OLG Hamm FGPrax 2003, 184 Rn. 25).

    Wenn nach der Einordnung in einen der drei Typen von einer wirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen ist, steht dies nur dann der Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit als bloßer Nebenzweck in den Dienst des Hauptzwecks gestellt wird (sog. "Nebenzweckprivileg") (vgl. mit jeweils weiteren Nachweisen: OLG Schleswig NZM 2012, 623 Rn. 26 ff.; KG Berlin, FGPrax 2016, 115 ff., Rn. 16 ff.; Weick in Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearb. 2005, § 21 Rn. 5 ff.; Westermann in Erman, Kommentar zum BGB, 14. Auflage 2014, § 21 Rn. 4; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Auflage, Rn. 122 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2017 - 3 Wx 14/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung eines Vereins wegen unzureichender

    Es ist anerkannt, dass bei der Zurückweisung des Eintragungsantrages der betroffene Verein als Vorverein Rechtsmittel einlegen kann, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NZG 2013, 145).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2014 - 8 W 447/14

    Eintragung eines Vereins, der Erziehungsmethoden auf der Grundlage der Pädagogik

    DNotZ 2011, 632; OLG Schleswig FGPrax 2012, 212, und ZStV 2013, 142; je m.w.N.).
  • OLG Jena, 30.10.2012 - 9 W 415/12

    Abgrenzung Idealverein und wirtschaftlicher Verein

    Ein unbehebbares Eintragungshindernis kann hingegen nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung im Sinne des § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG sein (OLG Schleswig NZM 2012, 623 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht