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   OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - I-3 Wx 261/11   

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OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - I-3 Wx 261/11 (https://dejure.org/2011,18673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2011 - I-3 Wx 261/11 (https://dejure.org/2011,18673)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - I-3 Wx 261/11 (https://dejure.org/2011,18673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 65 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2084, 2278
    Grenzen der ergänzenden Auslegung eines Erbvertrages

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2084, 2278
    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden Andeutungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer durch ergänzende Auslegung des Erbvertrags zu schließenden Lücke bei Einsatz eines geistig behinderten Sohnes als Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 65 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2084, 2278
    Grenzen der ergänzenden Auslegung eines Erbvertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 391
  • MDR 2012, 231
  • FGPrax 2012, 22
  • FGPrax 2012, 68
  • FamRZ 2012, 823
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 27.02.1974 - 15 W 180/73
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Die Herabstufung eines durch Erbvertrag eingesetzten Erben zum Vorerben beinhalte eine Beeinträchtigung im Sinne von § 2289 BGB [OLG Hamm NJW 1974, 1774 ; Palandt/Weidlich, a. a. O., § 2289 Rn. 5].

    Die formlose Zustimmung eines vertragsmäßig Bedachten genüge nämlich nicht, um einer späteren Verfügung von Todes wegen Wirkung zu verleihen [OLG Hamm NJW 1974, 1774 ; OLG Köln a. a. O.].

  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Der Vorbehalt müsse in den bei Vertragsabschluss abgegebenen beurkundeten Erklärungen zumindest derart zum Ausdruck kommen, dass er ihnen im Wege der Auslegung entnommen werden könne [OLG Köln NJW-RR 1994, 651; BGHZ 26, 204, 210].
  • OLG Köln, 10.09.1993 - 2 Wx 34/93

    Eheleute; Erbvertrag; Nießbrauchvermächtnis; Verfügung; Bindung; Vorbehalt;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Der Vorbehalt müsse in den bei Vertragsabschluss abgegebenen beurkundeten Erklärungen zumindest derart zum Ausdruck kommen, dass er ihnen im Wege der Auslegung entnommen werden könne [OLG Köln NJW-RR 1994, 651; BGHZ 26, 204, 210].
  • OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09

    Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Es mag unterstellt werden, dass die Erblasserin und ihr Ehemann diese Entwicklung nicht bedacht haben, der Erbvertrag insoweit als lückenhaft anzusehen ist und prinzipiell einer ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich wäre (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2010, 1178 ).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 3 Wx 193/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des "gemeinsamen Versterbens oder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Allein finden sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, insbesondere keine Andeutung im Erbvertrag (vgl. hierzu Senatsbeschluss - I - 3 Wx 193/11 - vom 23.08.2011, BeckRS 2011, 23314) dahin, in welcher Weise der Erbvertrag angepasst oder eine andere Form der letztwilligen Verfügung gewählt worden wäre.
  • OLG Hamm, 16.05.1966 - 15 VA 1/66
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Bei der ergänzenden Auslegung von Erbverträgen kommt es jedoch nicht allein auf den hypothetischen Willen des Erblassers an, sondern gemäß § 157 BGB auf den übereinstimmenden hypothetischen Wille beider Beteiligten bzw. Vertragspartner, auch dann, wenn nur ein Vertragsteil vertragsmäßig bindend verfügt hat (Für gemeinschaftliches Testament KG OLGZ 1966, 506; BayObLGZ 1962, 142 ; für Erbvertrag BGH FamRZ 1983, 380 ).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1989 - 3 W 74/89

    Bindungswirkung erbvertraglicher Verfügungen bei später eintretender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Daran treffe auch der Umstand, dass ein Erblasser durch den Erbvertrag nicht in seiner Testierfähigkeit beschränkt, sondern nur in seiner Testierfreiheit eingeschränkt sei, keine Änderung [vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 3 W 74/89, zit. nach Juris, Rn. 12 und 13 m. w. N.].
  • OLG Zweibrücken, 04.03.1999 - 3 W 29/99

    Voraussetzung für die Einziehung eines Erbscheins, wenn er aufgrund eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Vielmehr sei für die Klärung der Frage, ob eine spätere letztwillige Verfügung eine Beeinträchtigung der erbvertraglich gesicherten Position enthält, auf den Zeitpunkt des Erbfalls - hier der Erblasserin abzustellen [vgl. OLG München, Urt. v. 26.03.2008, Az. 15 U 4547/07, zit. Juris m. w. N.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 04.03.1999, Az. 3 W 29/99, zit. nach Juris zu § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB ].
  • OLG München, 26.03.2008 - 15 U 4547/07

    Erbrecht: Wirksamkeit einer Anrechnungsvereinbarung zu Lasten des künftigen Erb-

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Vielmehr sei für die Klärung der Frage, ob eine spätere letztwillige Verfügung eine Beeinträchtigung der erbvertraglich gesicherten Position enthält, auf den Zeitpunkt des Erbfalls - hier der Erblasserin abzustellen [vgl. OLG München, Urt. v. 26.03.2008, Az. 15 U 4547/07, zit. Juris m. w. N.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 04.03.1999, Az. 3 W 29/99, zit. nach Juris zu § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB ].
  • BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 252/80

    Auseinandersetzung des Nachlasses des nachverstorbenen Ehegatten - Anordnungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11
    Die Bindungswirkung sei auch nicht nachträglich durch den Tod des F. G. entfallen (2.): 1. Es sei zulässig, dass sich der/die Erblasser im Erbvertrag ausdrücklich oder stillschweigend das Recht vorbehalten, in einem bestimmten Rahmen über seinen Nachlass einseitig und anders als im Vertrag vorgesehen zu testieren [BGH NJW 1982, 441 ; Palandt/Weidlich, a. a. O., § 2289 Rn. 8].
  • BGH, 16.11.1982 - IVa ZR 52/81

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines unter einer Bedingung aufgestellten

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13

    Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne

    Deshalb kann hier dahinstehen, wie sich ein solcher Wille dokumentieren müsste, ob es etwa hierzu stets einer Andeutung im Erbvertrag bedürfte (vgl. hierzu Senat, FG-Prax 2012, 22).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 3 Wx 98/14

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung hinsichtlich der Bedingung "leiblicher

    Für eine ergänzende Auslegung ist im Übrigen kein Raum, solange die letztwillige Verfügung nicht andeutet, in welcher Weise sie angepasst oder eine andere Form der letztwilligen Verfügung gewählt worden wäre (vgl. Senat, FGPrax 2012, 22).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 3 Wx 54/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments

    Deshalb kann hier dahinstehen, wie sich ein solcher Wille dokumentieren müsste, ob es etwa hierzu stets einer Andeutung im Testament bedürfte (vgl. hierzu Senat, FG-Prax 2012, 22).

    Umstände, die darauf hindeuten, dass der Wille der Eheleute am 18. März 1979 ausnahmsweise gleichwohl auf Errichtung eines einseitig durch privatschriftliche Verfügung änderbaren gemeinschaftlichen Testaments gerichtet war, bestehen nicht, sind insbesondere - abgesehen davon, dass es an einer entsprechenden Andeutung im Testament fehlt (vgl. hierzu Senat, FG-Prax 2012, 22) - nicht unter Beweis gestellt.

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2013 - 3 Wx 163/12

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Nacherben

    Für die Annahme einer durch ergänzende Auslegung zu schließenden Lücke dahin, dass die Erblasserin bei Vorversterben des Ehemannes nicht die gesetzliche Erbfolge, sondern das Wiederaufleben des ersten Testaments gewollt hat, findet sich ebenfalls keine Andeutung in den der letztwilligen Verfügung der Erblasserin vom 19. April 2001 folgenden Testamenten (vgl. Senat NJW-RR 2012, 391).
  • OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22

    Ehegattentestament - Auslegung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von

    Es bedarf einer Andeutung im Testament dahin, in welcher Weise das Testament angepasst oder eine andere Form der letztwilligen Verfügung gewählt worden wäre (OLG Düsseldorf Beschluss vom 6. Dezember.2011 - I-3 Wx 261/11, BeckRS 2011, 29473, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 274/12
    Für den Willen der Erblasserin, einen Ersatztestamentsvollstrecker zu bestellen, fehlt es insbesondere an einer in diese Richtung gehenden Andeutung (vgl. hierzu Senat FGPrax 2012, 22; Staudinger-Otte, BGB, Neubearbeitung 2013, Vorbemerkungen zu §§ 2064-2086 Rn 28 ff.).
  • LG Bonn, 14.09.2018 - 1 O 91/18

    Nacherbenvermerk Löschung Vorerbe Konsolidation

    Auch entsprechende erbvertragliche Beschränkungen haben der Kläger und die Erblasserin offensichtlich nicht getroffen (vgl. zur Beeinträchtigung eines Vertragserben im Sinne von § 2289 Abs. 1 BGB durch dessen Herabstufung zum Vorerben: OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 391, 392; MüKo/Musielak, BGB, 7.Aufl. 2017, § 2289 Rd.10).
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