Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.03.1995

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2938
OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95 (https://dejure.org/1995,2938)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.1995 - 2 W 14/95 (https://dejure.org/1995,2938)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 1995 - 2 W 14/95 (https://dejure.org/1995,2938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige Rechtsauffassung; Unmittelbarer Eindruck von dem Betroffenen ; Unzulässige Regelpraxis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen, Rechtsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 68 Abs. 1 S. 4; GVG § 158 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 607
  • FGPrax 1995, 114
  • FamRZ 1995, 1596
  • Rpfleger 1995, 413
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 4 SmA 14/08

    Rechtshilfe: Bindungswirkung bei einem willkürlichen oder rechtsmissbräuchlichen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607; OLG Jena MDR 2000, 1095 = OLGR 2000, 256; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1030; Senat v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934; MünchKomm-ZPO/GVG, Zimmermann, § 158 GVG Rn. 9; B/L/A/H, ZPO.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03

    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender

    Es kann dahinstehen, ob ein Rechtshilfeersuchen zusätzlich dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu Schleswig Holsteinisches OLG, Beschlüsse 2 W 14/95 und 2 W 29/95 in DAVorm 309 ­ 312 = Rpfleger 1995, 413 und BtPrax 1995, 145).
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07

    Rechtshilfeersuchen: Hervorrufen der Bindungswirkung und Ausführbarkeit; Ersuchen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03

    Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

    Dahingestellt bleiben kann es, ob etwas anderes dann gilt, wenn ein Rechtshilfeersuchen auf Anhörung eines Betroffenen offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (so OLG Schleswig, FamRZ 1995, 1596, ablehnend Keidel/Kayser a. a.O.), da sich hierzu Feststellungen nicht treffen lassen.
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04

    Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2000 - 2 AR 15/00

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch den Rechtspfleger

    Da ein Fall des offensichtlichen Rechtsmissbrauchs (vgl. etwa OLG Schleswig MDR 1995, 607) ersichtlich nicht vorliegt, ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein anzuweisen, dem Rechtshilfeersuchen des Amtsgerichts Speyer zu entsprechen.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2004 - 8 W 236/04

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens des Vormundschaftsgerichts: Anhörung des

    Nach allem liegt hier ein dem Fall des OLG Schleswig (MDR 1995, 607 = FamRZ 1995, 1596 = FGPrax 1995, 114 = RPfl 1995, 413) vergleichbarer Fall vor, den der Senat in seinem Beschluss vom 25.10.2001 (aaO) ausdrücklich vorbehalten hatte.
  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 29/95
    Anmerkung: Inhaltsgleicher Beschluß ebenfalls vom 22.3.1995 u.a. in Rpfleger 1995, 413.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4365
BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94 (https://dejure.org/1995,4365)
BayObLG, Entscheidung vom 08.03.1995 - 1Z BR 175/94 (https://dejure.org/1995,4365)
BayObLG, Entscheidung vom 08. März 1995 - 1Z BR 175/94 (https://dejure.org/1995,4365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Frage der Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung bei Auflösung der Ehe durch Scheidung vor dem Tod des Erblassers; Eintreten von Nachlassspaltung bei dem Erblasser; Anwendbarkeit des § 2077 BGB bei der vor ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 114
  • FamRZ 1995, 1088
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92

    Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
    Maßgebend hierfür ist der Zeitpunkt, zu dem die Verfügung errichtet wurde, wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden können (zum ganzen BayObLG FamRZ 1993, 362 f. und Palandt/Edenhofer § 2077 Rn. 6, jeweils m.w.Nachw.).

    bb) Das durch Testamentsauslegung gewonnene Ergebnis des Landgerichts, es lasse sich weder ein wirklicher noch ein hypothetischer Wille des Erblassers dahin feststellen, daß das Testament vom 15.2.1943 trotz der Scheidung fortgelten solle, kann der Senat nur auf Rechtsfehler überprüfen; gleiches gilt für die Tatsachenfeststellungen des Landgerichts, die der Auslegung zugrunde liegen (BayObLG FamRZ 1993, 362/363 sowie allgemein zur Testamentsauslegung BayObLGZ 1991, 173/176).

    Selbst ein gutes Verhältnis zwischen geschiedenen Eheleuten genügt hierzu für sich genommen nicht (BayObLG FamRZ 1993, 362/363).

  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
    Es entspricht allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur, daß auch bei einem Erblasser, der im Zeitpunkt seines Todes in der Bundesrepublik seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, hinsichtlich der Gegenstände, die durch § 25 Abs. 2 RAG -DDR erfaßt wurden, Nachlaßspaltung eingetreten ist (Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB , § 25 Abs. 2 RAG -DDR i.V.m. § 28 EGBGB a.F.; vgl. BayObLGZ 1991, 103/104 f. und BayObLG FamRZ 1994, 723/724, ferner Palandt/Edenhofer 54. Aufl. Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 7, jeweils m.w.Nachw.).

    Gegebenenfalls wird daher durch Auslegung der letztwilligen Verfügung vom 22.5.1974 zu ermitteln sein, ob sich diese, wenn sie eine Erbeinsetzung enthält, auch auf durch § 25 Abs. 2 RAG -DDR erfaßte Nachlaßgegenstände, etwa im Zeitpunkt des Erbfalls noch vorhandenes Eigentum des Erblassers an Grundstücken in der früheren DDR, bezieht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 723/724).

  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf unbeweglichen Vermögen in der

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
    Sollte die Auslegung demnach ergeben, daß sich die letztwillige Verfügung des Erblassers vom 22.5.1974 nicht auf den durch § 25 Abs. 2 RAG -DDR erfaßten Nachlaßteil bezieht, so wäre insoweit gesetzliche Erbfolge eingetreten (vgl. § 365 ZGB -DDR; zur Erbscheinserteilung in einem solchen Fall vgl. BayObLG aaO. sowie einschränkend OLG Hamm Vorlagebeschluß.vom 23.1.1995 15 W 328/94, ferner Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84

    Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
    Für die Auslegung kann auch Bedeutung gewinnen, daß selbst die aus der Verfügung vom 22.5.1974 begünstigte Beteiligte zu 4 über die in der Erklärung selbst aufgeführten Gegenstände hinaus keine Ansprüche stellen will und insoweit unter den Beteiligten Einigkeit besteht (vgl. zur Berücksichtigung übereinstimmender Rechtsansichten der Beteiligten bei der Testamentsauslegung BGH NJW 1986, 1812 ).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 26/93

    Erbscheinsverfahren; Echtes FGG-Verfahren; Beschwerdeinstanz; Hilfsantrag ;

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
    Die Zuwendung eines Lastenausgleichsanspruchs muß nicht bedeuten, daß damit der Bedachte auch das in der früheren DDR belegene Grundvermögen erben soll, insbesondere wenn keiner der Beteiligten mit der Rückerlangung der Verfügungsmacht über diese Immobilien gerechnet hat (vgl. OLG Köln FamRZ 1994, 591).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
    bb) Das durch Testamentsauslegung gewonnene Ergebnis des Landgerichts, es lasse sich weder ein wirklicher noch ein hypothetischer Wille des Erblassers dahin feststellen, daß das Testament vom 15.2.1943 trotz der Scheidung fortgelten solle, kann der Senat nur auf Rechtsfehler überprüfen; gleiches gilt für die Tatsachenfeststellungen des Landgerichts, die der Auslegung zugrunde liegen (BayObLG FamRZ 1993, 362/363 sowie allgemein zur Testamentsauslegung BayObLGZ 1991, 173/176).
  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

    Auszug aus BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94
    Es entspricht allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur, daß auch bei einem Erblasser, der im Zeitpunkt seines Todes in der Bundesrepublik seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, hinsichtlich der Gegenstände, die durch § 25 Abs. 2 RAG -DDR erfaßt wurden, Nachlaßspaltung eingetreten ist (Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB , § 25 Abs. 2 RAG -DDR i.V.m. § 28 EGBGB a.F.; vgl. BayObLGZ 1991, 103/104 f. und BayObLG FamRZ 1994, 723/724, ferner Palandt/Edenhofer 54. Aufl. Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 7, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Dabei müssen, wenn ein von der Vermutung des § 2268 Abs. 1 BGB abweichender hypothetischer Erblasserwillen im Einzelfall bejaht werden soll, besondere Umstände dafür sprechen (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 18.03.1995, Az. 1Z BR 175/94; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.1998, Az. 3 W 6/98, zitiert jeweils nach juris), gerade weil gegenseitige und insbesondere wechselbezügliche Erbeinsetzungen in einem Ehegattentestament typischerweise in Bezug auf eine bestehende Ehe vorgenommen werden und im Allgemeinen als Indiz gegen einen Aufrechterhaltungswillen sprechen (vgl. u.a. Kammergericht, Beschluss vom 05.02.1968, Az. 1 W 62 u. 63/68 in FamRZ 1968, 217 f.; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O; OLG Zweibrücken, a.a.O., und OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.1993, Az. 15 W 267/91, zitiert nach juris, jeweils zum Erbvertrag).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

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  • OLG Schleswig, 30.01.2023 - 3 Wx 37/22

    Widerruf eines Widerrufstestaments

    Die Bestimmung beruht auf der Annahme, dass ein Erblasser regelmäßig seinen Ehegatten nur aufgrund der durch die Eheschließung bewirkten familienrechtlichen Bindung bedenken will (Senat v. 10.03.2021 - 3 Wx 46/21, n.v., BayObLG v. 08.03.1995 - 1Z BR 175/94, FamRZ 1995, 1088f, bei juris Tz. 18; Grüneberg-Weidlich § 2077 BGB Rn. 1; Lehrmann in Herberger/Martinek/Rüßmann/ Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, § 2077 BGB Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 10.03.2023 - 3 Wx 46/21

    Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung im Fall der Scheidung; Ermittlung des

    Das Bayerische Oberste Landesgericht habe in seinem Beschluss vom 08.03.1995 zu dem Az.: 1Z BR 175/94 entschieden, dass selbst ein gutes Verhältnis zwischen geschiedenen Eheleuten nicht genüge, um die Anforderungen der Ausnahmevorschrift zu erfüllen.

    Dahinter steht die Annahme, dass ein Erblasser regelmäßig seinen Ehegatten nur aufgrund der durch die Eheschließung bewirkten familienrechtlichen Bindung bedenken will (BayObLG FamRZ 1995, 1088 f, J. Rn. 15, 17; BGH FamRZ 2004, 1565 ff, J. Rn. 20; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 208 ff, J. Rn. 49; Weidlich in Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 2077 Rn. 1).

  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Das vor dem Inkrafttreten des ZGB geltende Recht - also §§ 2077, 2268 BGB - bestimmt daher, ob die im gemeinschaftlichen Testament vom 20.1.1944 getroffene letztwillige Verfügung der Erblasserin durch die Ehescheidung unwirksam geworden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1088; MünchKomm/Leipold aaO Rn. 227).
  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 3 W 213/96

    Voraussetzungen für eine Nachlassspaltung ; Anwendbare Vorschriften bei den zum

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