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   KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93   

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https://dejure.org/1995,3828
KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93 (https://dejure.org/1995,3828)
KG, Entscheidung vom 18.07.1995 - 1 W 7491/93 (https://dejure.org/1995,3828)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 1995 - 1 W 7491/93 (https://dejure.org/1995,3828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlassspaltung; Letztwillige Verfügung über Westvermögen eines Erblassers mit ständigem Aufenthalt in den alten Bundesländern; Unterlassen einer letztwilligen Verfügung über in der DDR belegenes Vermögen; Anhalt in einem Testament ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Testamentsauslegung; Nachlassspaltung; Teilerbeinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 200
  • NJ 1995, 652
  • FamRZ 1996, 125
  • Rpfleger 1996, 29
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03

    Restitutionsgrundstücke und Erbrecht

    Gemäß § 372 ZGB, der in seiner Ausrichtung § 2084 BGB entspricht, ist ein Testament, dessen Inhalt verschiedene Auslegungen zulässt, so auszulegen, dass dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers Geltung verschafft wird (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417; Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 12 zu § 2084; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5 Aufl., § 34 I 4 a, S. 773).

    Allerdings setzt auch eine Auslegung nach § 372 ZGB voraus, dass der Erblasserwille einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt in dem Testament gefunden hat, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O, Rn. 2, 4 zu § 2084; Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 a, S. 773; KG Berlin, DtZ 1995, 417; OLG Oldenburg, DtZ 1992, 291).

    Die ergänzende Auslegung hat insbesondere auch in den Fällen Bedeutung erlangt, in denen der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über einzelne Gegenstände nicht verfügt hat, weil diese in der ehemaligen DDR belegen waren und er von ihrer verhältnismäßigen Wertlosigkeit ausging, von ihrer Existenz keine Kenntnis hatte oder meinte, die Verfügungsmacht über diese Vermögensgegenstände nicht mehr erlangen zu können (vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 8, 11 zu § 2084; Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 b, S. 773 f; KG Berlin, FamRZ 1995, 762; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417).

    Der vorliegende Fall ist deshalb eher damit vergleichbar, dass ein Erblasser über sein in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen nicht testiert hat (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417; LG Hamburg, FamRZ 1995, 833; Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 1 zu § 2088; Kommentar zum ZGB der DDR II, § 375, Rn. 3.2.).

  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01

    Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter

    Die Auslegungsmethode bei Anwendung des ZGB unterscheidet sich also nicht grundsätzlich von derjenigen nach dem BGB; es können auch Umstände außerhalb des Testaments herangezogen werden, und bei entsprechendem Anhaltspunkt im Testament ist auch eine ergänzende Auslegung zulässig (OLG Köln aaO S.-337; KG DtZ 1995, 417/418; MünchKomm/Leipold § 2084 Rn. 85; Einleitung vor § 1922 Rn. 256).

    g) Lässt sich also weder durch erläuternde noch durch ergänzende Auslegung dem Erbvertrag vom 30.3.1982 eine Verfügung bezüglich des DDR-Nachlassteils entnehmen, so greift insoweit nach § 375 Abs. 3 ZGB-DDR die gesetzliche Erbfolge - nach dem ZGB-DDR - ein (BayObLG FamRZ 1994, 723/725; KG DtZ 1995, 417/418; MünchKomm/Leipold § 2084 Rn. 59c).

  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

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  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Die Bestimmung setzt dabei ebenso wie § 2084 BGB voraus, dass der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur insoweit maßgeblich ist, als er einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt im Testament gefunden hat, so dass die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze herangezogen werden können (vgl. Senat FGPrax 1995, 200/201; Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; OLG Dresden FamRZ 2000, 448/450).
  • BayObLG, 05.12.1995 - 1Z BR 44/95

    Grundstück im Gebiet der ehemaligen DDR als Teil eines Nachlasses

    Erbstatut (vgl. BayObLGZ 1995, 79, 89; KG FGPrax 1995, 200 ).

    Den Ausdruck eines entsprechenden Erblasserwillens (§ 372 ZGB -DDR; vgl. BayObLG FamRZ 1994, 723, 725; KG FGPrax 1995, 200 ) sieht der Senat in der erbvertraglichen Erklärung der Erblasserin, sie setze die Beteiligte zu 1 zu ihrer "alleinigen und ausschließlichen" Erbin ein.

  • KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08

    Erbrecht der ehemaligen DDR: Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich einer

    Dabei kommt auch eine "ergänzende Interpretation" des Testaments in Betracht, sofern dafür eine hinreichende Grundlage besteht (vgl. OG, NJ 1989, 81, 82); die zu § 2084 BGB entwickelten Auslegungsgrundsätze - auch zur ergänzenden Testamentsauslegung - können herangezogen werden (Senat, FamRZ 1996, 125 f.; 234 ff.; 1998, 124 ff.; BayObLG, FamRZ 1994, 723 ff.; OLG Naumburg, Rpfleger 1995, 415, 416).
  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

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  • KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94

    Vorerbschaft bei DDR-Grundstück

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  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung;

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