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   KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94   

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KG, 06.12.1994 - 1 W 6129/94 (https://dejure.org/1994,7988)
KG, Entscheidung vom 06.12.1994 - 1 W 6129/94 (https://dejure.org/1994,7988)
KG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 1 W 6129/94 (https://dejure.org/1994,7988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 57 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 83
  • StV 1996, 107
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Dabei kann dem Gesetz allerdings keine Beschränkung dahin entnommen werden, daß der Ausländer nur solche Umstände zu vertreten hat, die für die Behebung des Abschiebehindernisses von Bedeutung sein können (so aber OLG Jena aaO; OLG Frankfurt am Main aaO m.w.N. seiner Rechtsprechung; OLG Hamm, OLGZ 93, 175, 178; KG, FGPrax 1995, 83, 84).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 181/05

    Abschiebungshaft nach Strafhaft - erneute Anhörung des Betroffenen bei Abänderung

    Denn die ebenfalls grundsätzlich zulässige Anordnung der Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung des Ausländers im Anschluss an eine verbüßte Strafhaft hängt von anderen Voraussetzungen ab, als wenn die Sicherungshaft im Anschluss an eine Untersuchungshaft angeordnet wird (KG FGPrax 1995, 83/84).

    Der Tatrichter hat hierüber jedoch im förmlichen Verfahren nach erneuter mündlicher Anhörung und nach erneuter Verhältnismäßigkeitsprüfung zu entscheiden (BayObLGZ 1997, 304/306; vgl. auch OLG Hamm FGPrax 1995, 82; KG FGPrax 1995, 83).

    c) Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, auch die Entscheidung des Amtsgerichts aufzuheben und die Sache unmittelbar an dieses statt an das Landgericht zurückzuverweisen, weil der maßgebliche Verfahrensfehler bereits im amtsgerichtlichen Verfahren liegt und die notwendigen Feststellungen zweckmäßigerweise dort zu treffen sind (vgl. KG FGPrax 1995, 83/85; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 61 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 17.09.2007 - 2 W 186/07

    Abschiebehaft keine Beugehaft

    Die Anordnung, Aufrechterhaltung bzw. Verlängerung von Sicherungshaft setzt folglich voraus, dass die Abschiebung des Betroffenen von der Ausländerbehörde tatsächlich betrieben wird (BayObLG, 06.11.1998, 3Z BR 274/98; OLGR Frankfurt 1996, 20; KG FGPrax 1995, 83; Senat AuAS 1999, 16) und die Ausländerbehörde eine Möglichkeit hat, die Abschiebung des Betroffenen auch tatsächlich durchzuführen.
  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 113/06

    Unzulässige Freiheitsentziehung bei Nichtanhörung des nicht dauernd getrennt

    (3) Die Regelung in § 5 Abs. 3 FreihEntzG gehört zu denjenigen Vorschriften, ohne deren Beachtung nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG eine Freiheitsentziehung nicht zulässig ist (OLG Düsseldorf vom 3.6.1996, 3 Wx 191/96; OLG Düsseldorf AuAS 1996, 258; KG FGPrax 1995, 83/84 f.; OLG Celle InfAuslR 2005, 423).
  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 91/02

    Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Strafhaft

    Diese Frist beginnt in dem hier gegebenen Fall der Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern mit der Anordnung selbst, also hier ab dem 06.03.2002 zu laufen; denn die Sicherungshaft darf nicht dazu dienen, es der Ausländerbehörde zu ermöglichen, den Ausgang eines längeren Ermittlungs- oder Strafverfahrens abzuwarten (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
  • OLG Köln, 28.05.2003 - 16 Wx 115/03

    Sicherungshaft als Überhaft zu einer Untersuchungshaft

    Eine derartige Handhabung widerspricht dem hohem Rang des Freiheitsgrundrechts eines Betroffenen und hätte vor allem die Folge, dass die nach Art. 104 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. GG erforderliche richterliche Kontrolle der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG nicht mehr gewährleistet wäre; denn die Dreimonatsfrist des § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG beginnt im Falle der Anordnung von Sicherungshaft als Überhaft im Anschluss an eine Untersuchungs- oder Strafhaft nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit der Anordnung selbst (vgl. z. B. Senatsbeschlüsse vom 16.12.2002 - 16 Wx 252/02 - und 24.05.2002 - 16 Wx 91/02 - = OLGR 2002, 364 = NVwZ-Beilage I 4/2003, 8; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 130 = InfAuslR 2001, 340; SchlHOLG FGPrax 2000, 167 = InfAuslR 2000, 449; KG FGPrax 1995, 83; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273; LG Bielefeld InfAuslR 2001, 347).
  • OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00

    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft,

    Nach Wortlaut und Sinn des § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG ("nicht innerhalb der nächsten drei Monate" aus der Sicht des beurteilenden Richters) kann nicht zweifelhaft sein, daß die Dreimonatsfrist nicht erst mit dem Vollzug der Abschiebungshaft, sondern bereits mit der Anordnung - hier also mit dem 27.01.2000 - beginnt (KG FGPrax 1995, 83, 84; OLG Hamm NVwZ-RR 1993, 273).
  • BayObLG, 24.07.2000 - 3Z BR 219/00

    Anhörung des Ehepartners im Abschiebungshaftverfahren

    c) Diese Würdigung entbehrt einer zureichenden Grundlage, da die Kammer es entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 FreihEntzG unterlassen hat, die Ehefrau des Betroffenen zu hören (vgl. zu dieser grundsätzlichen Verpflichtung OLG Celle InfAuslR 1999, 463; OLG Düsseldorf InfAus1R 1995, 208; KG FGPrax 1995, 83/84 f.).
  • OLG Schleswig, 22.10.1997 - 2 W 142/97

    Begründetheit einer sofortigten weiteren Beschwerde

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  • BayObLG, 15.10.1997 - 3Z BR 417/97

    Hinausschiebung der Abschiebungshaft durch zwischenzeitliche Vollstreckung einer

    Das Landgericht hat ausreichend und ohne Rechtsfehler dargelegt, daß die Ausländerbehörde die Abschiebung des Betroffenen mit der gebotenen Beschleunigung betreibt (vgl. hierzu BayObLGZ 1991, 258/260; 1994, 155/157; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 233/234; OLG Frankfurt a.M. NVwZ-Beilage 1996, 39 ; KG FGPrax 1995, 83/85; OLG Karlsruhe/Freiburg FGPrax 1995, 207/208).
  • BayObLG, 09.09.1997 - 3Z BR 377/97

    Wahlfeststellung zu Haftgründen bei Abschiebungshaft

  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 257/96

    Anordnung der Abschiebehaft wegen Hungerstreiks

  • LG Berlin, 10.10.2001 - 512 Qs 100/01
  • BayObLG, 02.01.1997 - 3Z BR 360/96

    Aufrechterhaltung der Abschiebehaft zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung

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