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   OLG Zweibrücken, 28.03.1995 - 3 W 42/95   

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OLG Zweibrücken, 28.03.1995 - 3 W 42/95 (https://dejure.org/1995,3935)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.03.1995 - 3 W 42/95 (https://dejure.org/1995,3935)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. März 1995 - 3 W 42/95 (https://dejure.org/1995,3935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 22, 29
    Grundbuchberichtigung beim Tod eines BGB-Gesellschafters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um das Eigentum an einem Grundstück nach dem Tod eines Gesellschafters zwischen den Erben und dem verbliebenen Mitgesellschafter; Anspruch eines Mitgesellschafters auf Grundbuchberichtigung nach Anwachsung des Gesamthandsvermögens nach Tod eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19 § 22 § 29
    Grundbuchberichtigung beim Tod eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 93
  • Rpfleger 1995, 453
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 04.07.2017 - 34 Wx 123/17

    Grundbuchberichtigung durch Rechtsnachfolger bezüglich eines GbR-Anteils

    Weil die grundbuchrechtliche Buchberechtigung keine selbständige Rechtsposition, sondern grundsätzlich Ausfluss der materiellen Berechtigung ist, findet im Erbfall keine Aufspaltung der Rechtsnachfolge in die Buchposition einerseits (nach erbrechtlichen Regeln) und in die materielle Berechtigung andererseits (nach gesellschaftsrechtlichen Regeln) statt (BayObLGZ 1992, 259/263; Senat vom 24.10.2014, 34 Wx 176/14 = FGPrax 2015, 57; OLG Zweibrücken FGPrax 1995, 93/94; siehe auch Staudinger/Kunz Bearb. 2017 § 1922 Rn. 190a).
  • OLG Schleswig, 04.01.2012 - 2 W 186/11

    Verfahren des Grundbuchamts nach Versterben eines Gesellschafters einer als

    Aber auch in dem Fall, dass Berichtigungsbewilligungen vorgelegt werden, muss das Grundbuchamt anhand des Gesellschaftsvertrages Feststellungen darüber treffen, dass alle erforderlichen Bewilligungen tatsächlich vorliegen (Senat, aaO.: in dem dort zugrunde liegenden Fall konnte allenfalls die theoretische Möglichkeit einer Eintrittsklausel festgestellt werden; BayObLG, DNotZ 1993, S. 394 ff.; DNotZ 1998, S. 811 ff.; NotBZ 2001, S. 33 f.; offen lassend, da dort nicht entscheidungserheblich: OLG München, NJW-RR 2010, S. 1667 f.; OLG Zweibrücken, FGPrax 1995, S. 93 f.; OLG Dresden, BWNotZ 2011, S. 194 ff.; Demharter, Grundbuchordnung , 27. Auflage, § 22 Rn. 41; Kral in: Hügel, GBO , 2. Auflage, Abschnitt "Gesellschaftsrecht" Rn. 64 ff.; a. A. Schöner/Stöber, aaO., Rn. 983a; Ertl, MittBayNot 1992, S. 11 ff., 16).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

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  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Der Mangel ist jedoch im Fortgang des Verfahrens jedenfalls dadurch geheilt worden, dass die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes der Erstbeschwerde gegen ihre Zwischenverfügung am 21. Juli 2003 nicht abgeholfen und diese Verfügung, die auf die Zwischenverfügung vom 14. Juli 2003 ausdrücklich Bezug nimmt, unterschrieben hat (Senat, Beschluss vom 28. März 1995 - 3 W 42/95 -, abgedruckt in FGPrax 1995, 93; dem folgend BayObLG FGPrax 1996, 32); ob zur Heilung des Mangels ansonsten auch der Umstand genügt hätte, dass von der Rechtspflegerin die Verfügung über die Anordnung der Zustellung der Zwischenverfügung an den verfahrensbevollmächtigten Notar unterschrieben war (so Thüringer OLG FGPrax 1997, 172), kann deshalb offen bleiben.
  • OLG Frankfurt, 26.01.2005 - 20 W 498/04

    Grundbuchverfahren: Unterschrifts- und Zustellungserfordernis für eine

    Aber auch für maschinell erstellte Zwischenverfügungen ist nach der überwiegenden Auffassung zur Wirksamkeit die Unterzeichnung des bei den Akten verbleibenden Originals durch den Rechtspfleger erforderlich (OLG Zweibrücken FGPrax 1995, 93; BayObLG Rpfleger 1996, 148; Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., Vorb. §§ 8-18, Rdnr. 19; Bauer/v. Oefele: GBO, § 18, Rdnr. 43; Demharter: GBO, 24. Aufl., § 18, Rdnr. 35 und § 71 Rdnr. 11; a. A. Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 453 a).
  • OLG Dresden, 12.04.2011 - 17 W 1272/10

    Verfahren des Grundbuchamts bei Versterben eines von zwei Gesellschaftern einer

    2 Z 93/91">Rpfleger 1992, 19; Rpfleger 1993, 105; DNotZ 1998, 811 ; ebenso OLG Zweibrücken Rpfleger 1995, 453; OLG Schleswig Rpfleger 1992, 149; zuletzt OLG München FGPrax 2010, 279).
  • OLG Hamm, 02.11.2011 - 15 W 402/11

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Erben durch das Grundbuchamt im Wege des

    Da somit der Gesellschaftsvertrag für die Beurteilung der Rechtsfolgen beim Tod eines Gesellschafters von entscheidender Bedeutung ist, setzt sowohl eine Grundbuchberichtigung im Wege des Unrichtigkeitsnachweises als auch eine Grundbuchberichtigung im Wege der Berichtigungsbewilligung den Nachweis voraus, welchen Inhalt der Gesellschaftsvertrag hat (BayObLG NJW-RR 1992, 228 ff.; BayObLG Rpfleger 1993, 105 f.; BayObLG NJW-RR 1998, 592 f.; OLG Zweibrücken FGPrax 1995, 93 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2011 - 5 Wx 53/11

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters

    Nach anderer Ansicht genügt der Nachweis der Erbfolge nicht, weil sich die Rechtsnachfolge beim Tod eines BGB-Gesellschafters grundsätzlich nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags vollziehe; die Bewilligungsberechtigung müsse daher durch Nachweis des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen werden, der allerdings nicht notwendig, etwa weil der Vertrag nicht in notariell beurkundeter oder beglaubigter Form geschlossen wurde, unmittelbar durch öffentliche Urkunden geführt werden müsse (BayObLG, Rpfleger 1993, 105, zitiert nach juris, dort Rn. 9 f.; NJW-RR 1992, 228, zitiert nach juris, dort Rn. 19 ff.; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1995, 453, zitiert nach juris, dort Rn. 7, 10 f.).
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