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   OLG Köln, 20.06.1994 - 16 Wx 86/94   

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https://dejure.org/1994,1992
OLG Köln, 20.06.1994 - 16 Wx 86/94 (https://dejure.org/1994,1992)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.1994 - 16 Wx 86/94 (https://dejure.org/1994,1992)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 1994 - 16 Wx 86/94 (https://dejure.org/1994,1992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1813 Abs. 1 Nr. 2 § 1825 § 1908i
    Grenzwert für vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verfügung über Bankkonten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 72
  • FGPrax 1995, 51
  • FamRZ 1995, 187
  • WM 1994, 1560
  • Rpfleger 1994, 503
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00

    Genehmigungsfreie Geschäfte des Vormunds - Verfügung über Girokonto - Sonderkonto

    In den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es ausdrücklich, dass nicht der Betrag der Leistung, sondern des Anspruchs massgebend sein soll, weshalb der Vormund auch Teilbeträge, die den Grenzbetrag nicht übersteigen, ohne Genehmigung nicht wirksam entgegennehmen könne (vgl. dazu im einzelnen: OLG Köln, Beschluss vom 20.06.1994 - 16 Wx 86/94 -, FamRZ 1995, 187 m. N.).
  • OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 230/06

    Annahme einer geschuldeten Leistung durch Betreuer - Erforderlichkeit allgemeiner

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.06.1994 (16 Wx 86/94 =Rechtspfleger 1994, 503 = FamRZ 1995, 187) aufgrund des Wortlauts der Vorschrift die letztere Meinung vertreten (ebenso OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 786; a.A. z.B. MünchKomm/Wagenitz, 4.Aufl., § 1813 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 14.06.2007 - 12 T 41/07

    Ermöglichung des Führens eines Kontos für einen Betreuten; Kontoführung via

    Durch die allgemeine Ermächtigung gemäß § 1825 BGB soll dem Betreuer beispielsweise gestattet werden, in bestimmten Zeiträumen festgesetzte Beträge, deren Höhe sich nach den laufenden Einkünften und Bedürfnissen des Betreuten unter Einbeziehung eventuellen Sonderbedarfs richten kann, abzuheben (OLG Köln, FamRZ 1995, 187).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 6 UF 87/01

    Unzumutbarkeit der Weiterzahlung nachehelichen Unterhalts

    Handelt es sich bei dem abzuändernden Titel - wie hier - um einen Prozessvergleich, erfolgt die in §§ 323 Abs. 4, 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vorgesehene Anpassung mangels besonderer Vereinbarungen über die Abänderbarkeit nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über den Fortfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, FamRZ 1995, 187), wovon das Familiengericht zutreffend ausgegangen ist.
  • LG Mannheim, 20.08.2007 - 5 O 96/07

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Zahlungsanspruchs gegenüber einem

    Dieser Wert bezieht sich jedoch nicht auf eine einzelne Verfügung, sondern auf den Gesamtanspruch, so dass es auch bei Verfügungen über ein Girokonto mit über diesem Betrag liegenden Guthaben der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf (allgemeine Ansicht, vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 786 ; OLG Köln, WM 94, 1560; Palandt/Diederichsen, § 1813 Rz. 3; Soergel/Zimmermann, § 1813 Rz. 4; Erman/Holzhauer, § 1813 Rz. 3; RGRK/Dickescheid, § 1813 Rz. 4; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, § 72 III 12; Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, § 1813 Rz. 3.196).
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