Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 16.02.1996

Rechtsprechung
   KG, 30.01.1996 - 1 W 7243/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3006
KG, 30.01.1996 - 1 W 7243/94 (https://dejure.org/1996,3006)
KG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 1 W 7243/94 (https://dejure.org/1996,3006)
KG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 1 W 7243/94 (https://dejure.org/1996,3006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 13; BGB § 2232

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Namensunterschrift unter ein notarielles Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2232; BeurkG § 13 Abs. 1
    Namensunterschrift bei notariellem Testament - sinnlose Buchstabenfolge, Ernstlichkeit der Unterschriftsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1414
  • FGPrax 1996, 113
  • FamRZ 1996, 1242
  • Rpfleger 1996, 349
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Auszug aus KG, 30.01.1996 - 1 W 7243/94
    Diese besondere Bedeutung kommt deutlich auch in der gesetzlichen Folge der Nichtigkeit auch des notariellen Testaments beim Fehlen einer wirksamen Unterschrift des Erblassers zum Ausdruck, sofern nicht dessen Schreibunfähigkeit festgestellt und das besondere Verfahren nach § 25 BeurkG (Hinzuziehen eines Zeugen oder weiteren Notars) eingehalten worden ist (vgl. BGH NJW 1981, 1900/1901).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift

    Auszug aus KG, 30.01.1996 - 1 W 7243/94
    Insbesondere hat das Landgericht nicht verkannt, das bloße Unleserlichkeit einer Unterschrift nicht schadet, wenn sie sich nur als Schriftzug deuten läßt, der die Unterschrift des Schreibenden darstellen soll (BGH, Rpfleger 1976, 127; NJW 1987, 1333 ).
  • BGH, 03.10.1958 - V ZB 17/58

    Testament eines schreibunfähigen Erblassers

    Auszug aus KG, 30.01.1996 - 1 W 7243/94
    Die Formerleichterung des § 2247 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung (vgl. BGH DNotZ 1958, 650 sowie jeweils zu § 13 BeurkG : Jansen a.a.O. Bd. III Rdn. 17, 19, 21, 23; Keidel/Winkler, FGG , Teil B, 12. Aufl., Rdn. 29-34; Huhn/von Schuckmann, BeurkG , 3. Aufl., Rdn. 22 f.; Staudinger/Firsching, BGB , 12. Aufl., Rdn. 16 sowie zu § 2247 Rdn. 39, 41-44; Soergel/Harder, BGB , 12. Aufl., Rdn. 6 sowie zu § 2247 Rdn. 23, 25; Erman/M. Schmidt, BGB , 9. Aufl., Rdn. 5).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 279/01

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde

    Die Identifizierbarkeit der Beteiligten ist indes nicht Sinn der Unterschrift; hierzu dient die nach § 10 BeurkG zu treffende Identitätsfeststellung (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1414; Heinemann, aaO).
  • OLG Köln, 18.05.2020 - 2 Wx 102/20

    Anforderungen an die Unterschrift unter einem notariellen Testaments

    Die Identifizierbarkeit der Beteiligten ist indes nicht Sinn der Unterschrift; hierzu dient die nach § 10 BeurkG zu treffende Identitätsfeststellung (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1414 ; Heinemann, aaO)." Aufgrund dessen hat der Bundesgerichtshof in jenem Fall eine bloße Unterzeichnung mit dem Vornamen für nicht ausreichend erachtet, da sich der Unterzeichnung nur mit dem Vornamen nicht sicher entnehmen lässt, ob der Unterzeichner wirklich für die Echtheit des beurkundeten Willens und für die Geltung des beurkundeten Rechtsgeschäfts einstehen will.
  • OLG Köln, 07.12.2009 - 2 Wx 83/09

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde; Formwirksamkeit

    Diese besondere Bedeutung kommt deutlich auch in der gesetzlichen Folge der Nichtigkeit des notariellen Testaments beim Fehlen einer wirksamen Unterschrift des Erblassers zum Ausdruck, sofern nicht dessen Schreibunfähigkeit festgestellt und das besondere Verfahren nach § 25 BeurkG eingehalten worden ist (vgl. BGH, NJW 1981, 1900 [1901]; KG FGPrax 1996, 113).

    Die Formerleichterung des § 2247 Abs. 3 BGB findet keine Anwendung (BGH, DNotZ 1958, 650; KG, FGPrax 1996, 113 mit weiteren Nachweisen).

    Verwendet der Erblasser einen solchen Namen auch sonst und erkennt er ihn als den seinigen an, ist von der Wirksamkeit auch der Unterschriftsleistung mit diesem Namen auszugehen, da dann kein Anlass besteht, an der Ernsthaftigkeit der beurkundeten Erklärung zu zweifeln (KG, FGPrax 1996, 113 m.w.N.; Winkler, BeurkG, 16. Auflage 2008, § 13 Rn. 58).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 3 Wx 315/15

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Unterschrift unter einem notariellen

    d)Weitergehend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschieden worden, dass, falls ein Erblasser ein notarielles Testament mit einem anderen Namen als seinem Familiennamen unterschreibt, dies als Namensunterschrift - nur - dann angesehen werden kann, wenn unter Berücksichtigung der Verkehrssitte oder auch anderer außertestamentarischer Umstände nicht nur feststeht, dass der verwendete Name den Erblasser zweifelsfrei kennzeichnet, sondern auch die Ernstlichkeit der Unterschriftsleistung feststeht (KG FamRZ 1996, 1242 f).
  • AG Bonn, 09.12.2019 - 39 VI 517/16
    Die Leserlichkeit einzelner Buchstaben oder der Namensunterschrift selbst ist nicht notwendig als zwingende Voraussetzung zu fordern, solange sie die Absicht des Unterzeichners zur ernsthaften und endgültigen Unterschriftsleistung ausreichend erkennen lässt (BGH NJW 1996, 997; KG NJW-RR 1996, 1414).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7311
OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95 (https://dejure.org/1996,7311)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.02.1996 - 3 W 260/95 (https://dejure.org/1996,7311)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 3 W 260/95 (https://dejure.org/1996,7311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Eigenschaftsirrtums; Überschuldung des Nachlasses als verkehrswesentliche Eigenschaft; Beachtlichkeit eines Irrtums über den Nachlasswert bei Belastung mit ...

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1943, 1954 ff., § 119 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 1996, 113
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache kann dann vorliegen, wenn sich der Nachlaß entgegen den Erwartungen des Erben als überschuldet darstellt (vgl. dazu BGH, LM Nr. 2 zu § 779 BGB ; BGHZ 106, 359, 363; BayObLGZ 1980, 23, 27 und 1983, 9, 11; MünchKomm/Leipold, BGB , 2. Aufl., § 1954 Rdn. 8; Staudinger/Otte/Marotzke, BGB , 12. Aufl., § 1954 Rdn. 5; RGRK-BGB/Johannsen, 12. Aufl., § 1954 Rdn. 4, jew. m.w.N.).

    Dies entspricht der in einem Teil des Schrifttums vertretenen Ansicht (vgl. etwa Soergel/Stein, BGB , 12. Aufl., § 1954 Rdn. 3; wohl auch MünchKomm/Leipold, aaO., § 1954 Rdn. 8, jew. m.w.N.; für den Fall der Belastung mit einem Vermächtnis, das den Pflichtteilsanspruch des Erben beeinträchtigt, auch BGHZ 106, 359, 363).

  • BayObLG, 13.01.1983 - BReg. 1 Z 27/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache kann dann vorliegen, wenn sich der Nachlaß entgegen den Erwartungen des Erben als überschuldet darstellt (vgl. dazu BGH, LM Nr. 2 zu § 779 BGB ; BGHZ 106, 359, 363; BayObLGZ 1980, 23, 27 und 1983, 9, 11; MünchKomm/Leipold, BGB , 2. Aufl., § 1954 Rdn. 8; Staudinger/Otte/Marotzke, BGB , 12. Aufl., § 1954 Rdn. 5; RGRK-BGB/Johannsen, 12. Aufl., § 1954 Rdn. 4, jew. m.w.N.).

    Seine Feststellungen zum Fehlen eines nach objektiven Gesichtspunkten eingeschränkten Ursachenzusammenhanges zwischen Irrtum und Willenserklärung liegen im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet (vgl. RGZ 62, 201, 206; BayObLGZ 1983, 9, 12).

  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 96/85

    Ausgleich unter Mitbürgen bei Vereinbarung einer nachrangigen Haftung des einen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Schon vor der Leistung an den Gläubiger verfügt er über einen entsprechenden Befreiungsanspruch (vgl. BGH, NJW 1986, 978, 979, und NJW 1986, 3131, 3132; Palandt/Heinrichs, BGB , 54.Aufl. § 426 Rdn. 3 f., jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Das Landgericht ist jedenfalls zutreffend davon ausgegangen, daß die objektive Erheblichkeit des Irrtums in der Regel entfällt, wenn der Irrende sich durch die angefochtene Willenserklärung wirtschaftlich nicht schlechter gestellt hat als er ohne ihre Abgabe gestanden hätte (vgl. BGH NJW 1988, 2597, 2599; RGZ 128, 116, 121; Soergel/Hefermehl, aaO.; MünchKomm/Kramer, aaO.; Staudinger/Dilcher, aaO., Rdn. 74; RGRK/Krüger-Nieland, aaO., jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Schon vor der Leistung an den Gläubiger verfügt er über einen entsprechenden Befreiungsanspruch (vgl. BGH, NJW 1986, 978, 979, und NJW 1986, 3131, 3132; Palandt/Heinrichs, BGB , 54.Aufl. § 426 Rdn. 3 f., jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache kann dann vorliegen, wenn sich der Nachlaß entgegen den Erwartungen des Erben als überschuldet darstellt (vgl. dazu BGH, LM Nr. 2 zu § 779 BGB ; BGHZ 106, 359, 363; BayObLGZ 1980, 23, 27 und 1983, 9, 11; MünchKomm/Leipold, BGB , 2. Aufl., § 1954 Rdn. 8; Staudinger/Otte/Marotzke, BGB , 12. Aufl., § 1954 Rdn. 5; RGRK-BGB/Johannsen, 12. Aufl., § 1954 Rdn. 4, jew. m.w.N.).
  • RG, 22.12.1905 - II 395/05

    Kann ein Konkursverwalter, der auf Grund des § 17 K.O. die gänzliche Erfüllung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Seine Feststellungen zum Fehlen eines nach objektiven Gesichtspunkten eingeschränkten Ursachenzusammenhanges zwischen Irrtum und Willenserklärung liegen im wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet (vgl. RGZ 62, 201, 206; BayObLGZ 1983, 9, 12).
  • RG, 28.03.1930 - VII 436/29

    1. Liegt eine Verletzung der Anzeigepflicht durch Verschweigen oder unrichtige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.1996 - 3 W 260/95
    Das Landgericht ist jedenfalls zutreffend davon ausgegangen, daß die objektive Erheblichkeit des Irrtums in der Regel entfällt, wenn der Irrende sich durch die angefochtene Willenserklärung wirtschaftlich nicht schlechter gestellt hat als er ohne ihre Abgabe gestanden hätte (vgl. BGH NJW 1988, 2597, 2599; RGZ 128, 116, 121; Soergel/Hefermehl, aaO.; MünchKomm/Kramer, aaO.; Staudinger/Dilcher, aaO., Rdn. 74; RGRK/Krüger-Nieland, aaO., jew. m.w.N.).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    1 Z 27/82">BayObLGZ 1983, 9/11; NJW-RR 1999, 590/591 und 904/905rFaffiRZ 1994, 848/849; 1998, 924/925; 2003, 121/126f.; OLG Zweibrücken FGPrax 1996, 113/114).
  • OLG Bremen, 19.11.2020 - 5 U 22/20

    Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2166 BGB

    Nach ganz h.M. stellt die Überschuldung des Nachlasses eine verkehrswesentliche Eigenschaft i.S.v. § 119 Abs. 2 BGB dar; der Erbe kann also die Annahme der Erbschaft wegen Irrtums gem. § 119 Abs. 2 BGB anfechten, wenn er die Überschuldung nicht bemerkt und er in Kenntnis der Sachlage die Erbschaft ausgeschlagen hätte (vgl. OLG München, Beschl. v. 28.07.2015, 31 Wx 54/15 = FamRZ 2015, S. 2195; OLG Düsseldorf Urt. v. 18.11.1998, , 11 U 49/1998 = ZEV 2000, S. 64; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.02.1996, 3 W 260/95 = ZEV 1996, S. 428).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

    cc) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Überschuldung der Erbschaft eine verkehrswesentliche Eigenschaft gemäß § 119 Abs. 2 BGB darstellt, die zur Anfechtung der Annahme der Erbschaft berechtigen kann (BayObLGZ 1980, 23/27 und 1983, 9/11 sowie BayObLG FamRZ 1997, 1174/1175; vgl. auch OLG Zweibrückern FGPrax 1996, 113/114).
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