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   OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95   

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OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95 (https://dejure.org/1995,2435)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.1995 - 3 Wx 259/95 (https://dejure.org/1995,2435)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 1995 - 3 Wx 259/95 (https://dejure.org/1995,2435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Kinderarztpraxis im "Büroraum"

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Baukindergeld oder erhöhter Ausbildungsfreibetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 1 Abs. 1, Abs. 6 § 15 Abs. 1, Abs. 3
    Zweckbestimmung "Büroräume" - Kinderarztpraxis

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 267
  • FGPrax 1996, 16
  • ZMR 1996, 39
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 04.11.1986 - 8 W 357/86

    Teileigentum; Grundbuch; Eigentum; Zweck; Zweckbestimmung; Auslegung; Baupläne;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    Ob man mit dem OLG Stuttgart ( NJW 1987, 385 ; a. A. Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 5. Aufl., 134) annehmen kann, daß die von Büroräumen ausgehenden Beeinträchtigungen grundsätzlich anderer und geringerer Art sind als die durch die Ausübung einer Praxis entstehenden, und daß deshalb - generell - die Ausübung einer Arztpraxis mit der Zweckbestimmung als "Büro" unvereinbar ist, braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.

    Nach diesen Grundsätzen ist allein auf Wortlaut und Sinn der Eintragung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (vgl. OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; Senat NJW-RR 1993, 587 ).

    In der Rechtsprechung der OLGe herrscht weitgehende Übereinstimmung dahin, daß die nähere Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung - z. B. alsLaden" - in der Regel als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter auszulegen ist (KG ZMR 1986, 296 ; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; BayObLGZ 1980, 154 ff., BayObLG WE 1990, 174, 175; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122, 123).

  • KG, 06.03.1985 - 24 W 3538/84

    Anspruch der Mietergemeinschaft auf Unterlassen der zweckwidrigen Nutzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    Unter Ladenlokal bzw. Laden sind Geschäftsräume zu verstehen, in denen ständig Waren zum Verkauf an jedermann dargeboten werden, bei denen aber der Charakter einer (bloßen) Verkaufsstätte im Vordergrund steht (vgl.: BayObLG DNotZ 1989, 426 ; OLG Frankfurt OLGZ 1987, 49; KG ZMR 1985, 207 ; OLG Hamm Rpf leger 1978, 60).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1992 - 3 Wx 464/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    Nach diesen Grundsätzen ist allein auf Wortlaut und Sinn der Eintragung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (vgl. OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; Senat NJW-RR 1993, 587 ).
  • OLG Frankfurt, 13.10.1986 - 20 W 159/86

    Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung auch in der Beschwerdeinstanz in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    Unter Ladenlokal bzw. Laden sind Geschäftsräume zu verstehen, in denen ständig Waren zum Verkauf an jedermann dargeboten werden, bei denen aber der Charakter einer (bloßen) Verkaufsstätte im Vordergrund steht (vgl.: BayObLG DNotZ 1989, 426 ; OLG Frankfurt OLGZ 1987, 49; KG ZMR 1985, 207 ; OLG Hamm Rpf leger 1978, 60).
  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88

    Nutzungsbeschränkung für Teileigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    Unter Ladenlokal bzw. Laden sind Geschäftsräume zu verstehen, in denen ständig Waren zum Verkauf an jedermann dargeboten werden, bei denen aber der Charakter einer (bloßen) Verkaufsstätte im Vordergrund steht (vgl.: BayObLG DNotZ 1989, 426 ; OLG Frankfurt OLGZ 1987, 49; KG ZMR 1985, 207 ; OLG Hamm Rpf leger 1978, 60).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    In der Rechtsprechung der OLGe herrscht weitgehende Übereinstimmung dahin, daß die nähere Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung - z. B. alsLaden" - in der Regel als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter auszulegen ist (KG ZMR 1986, 296 ; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 ; BayObLGZ 1980, 154 ff., BayObLG WE 1990, 174, 175; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122, 123).
  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    4. Liegenschaftsrecht1WEG - Nutzung von Teileigentum als Hobbyraum und Gästezimmer (BayObLG, Beschluß vom 28.12.1995 - 2Z BR 95/95 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1995 - 3 Wx 337/95

    Zweckbestimmung als "Laden" im Wohnungseigentumsrecht - Verkaufskiosk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    3. Liegenschaftsrecht/WEG - Kein Verkaufskiosk in Ladenräumen (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 1.12.1995 - 3 Wx 337/95 mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Johannes Schütz, Hünxe) BGB § 1004 WEG § 15 Die Nutzung von gewerblichen Räumen als Verkaufskiosk ist mit der in der Teilungserklärung getroffenen Zweckbestimmung der Räume als "Laden" nicht zu vereinbaren.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.1976 - 11 W 93/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1995 - 3 Wx 259/95
    Zutreffend ist diese Regelung in dem Sinne ausgelegt worden, daß sie jedem Wohnungseigentümer das Recht einräume, von der Wohnungseigentümergemeinschaft die Erteilung der Einwilligung durch Mehrheitsbeschluß ... zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund für eine Verweigerung nicht vorlag (OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 145).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1998 - 3 Wx 500/97

    Nutzung einer als "Wohnung" bezeichneten Einheit als als psychologische und

    Dem steht der Senatsbeschluß 3 Wx 259/95 vom 20. September 1995 (NJW-RR 1996, 267 ), wonach die in der Teilungserklärung getroffene Zweckbestimmung "Büroräume" mit der Nutzung als Kinderarztpraxis nicht vereinbar ist, nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 15 W 372/02

    Nutzung von Büroräumen als Zahnarztpraxis

    Bezogen auf den vorliegenden Fall ist auch ohne nähere Begründung nachvollziehbar, dass die Frage der Mehrbeeinträchtigung nicht darauf reduziert werden kann, ob eine Arztpraxis generell mehr stört als ein Büro, sondern durchaus davon abhängig ist, welche Art von Arztpraxis in den Räumlichkeiten unterhalten wird und welchen Zuschnitt die Arztpraxis aufweist, insbesondere, ob sie als Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis und als Bestellpraxis betrieben wird (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2019 - 8 A 11076/18

    Klagebefugnis der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Anfechtung

    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung lässt indessen keine Einschränkung ihrer Entscheidungskompetenz in dem Sinne erkennen, dass sie drohende Gesundheitsgefahren als nicht von § 15 Abs. 3 WEG erfasst ansehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 1 BvR 2304/05 -, NJW-RR 2006, 726 und juris, Rn. 15 f.; BGH, Urteil vom 23. April 1991 -VI ZR 222/90 -, ZMR 1991, 310; BayObLG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2Z BR 115/03-, WuM 2004, 726 und juris, Rn. 8 und Beschluss vom 19. Mai 2004 - 2 Z BR 67/04 -, ZMR 2005, 212, juris, Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 1995 - 3 Wx 259/95 - ZMR 1996, 39 und juris).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Demgemäß kann auch bezogen auf den vorliegenden Fall die Frage der Mehrbeeinträchtigung nicht darauf reduziert werden, ob eine Praxis einer ... generell mehr stört als eine Wohnnutzung, sondern durchaus davon abhängig sein, welche Art von Praxis in den Räumlichkeiten unterhalten wird und welchen Zuschnitt die Praxis aufweist, insbesondere, ob sie etwa als Einzel- oder Gemeinschaftspraxis oder als Bestellpraxis betrieben wird (vgl. dazu etwa auch OLG Hamm FGPrax 2004, 12 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 16).
  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der

    Wie das OVG Rheinland-Pfalz überzeugend dargelegt hat, lässt die Rechtsprechung der Zivilgerichte, vor denen die aus § 15 WEG folgenden Ansprüche geltend zu machen sind, keine Einschränkung ihrer Entscheidungskompetenz in dem Sinne erkennen, dass sie drohende Gesundheitsgefahren als nicht von § 15 Abs. 3 WEG erfasst ansehen würde (vgl. z.B. BayObLG, B.v. 13.11.2003 - 2Z BR 115/03 - juris Rn. 8 zu von einem Mobilfunksendemasten ausgehenden Gefahren, sowie OLG Düsseldorf, B.v. 20.9.1995 - 3 Wx 259/95 - juris Rn. 7 u.a. zu Geräuschimmisionen; s. zudem auch BayObLG, B.v. 2.9.1993 - 2Z BR 63/93 - juris zur Abwehr einer Lärmbelästigung aus einer im Teileigentum stehenden Gaststätte).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1998 - 10 U 159/97

    Schadensersatzverpflichtung des Vermieters wegen Entziehung des vertragsmäßigen

    Die dagegen gerichtete weitere Beschwerde wies das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluß vom 20.9.1995 (3 Wx 259/95) zurück.

    Die Akten 291 II 183/94 WEG AG Düsseldorf = 25 T 35/95 LG Düsseldorf = 3 Wx 259/95 OLG Düsseldorf lagen vor und waren zu Informationszwecken Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG München, 25.05.2005 - 34 Wx 24/05

    Unterlassungsantrag gegen Gesellschafter bürgerlichen Rechts im

    Humanarztpraxen in Büroräumen (OLG Hamm FGPrax 2004, 12) oder Wohnungen (BayObLG NZM 2001, 137; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 16; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 46) werden als zulässig angesehen, wenn sie für die Mitbewohner keine größeren als die üblichen Störungen verursachen (Pick in Bärmann/Pick/Merle § 13 Rn. 46).
  • LG Dortmund, 03.07.2002 - 9 T 912/01
    Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 267).
  • AG Hamburg, 11.05.2020 - 11 C 328/19

    WEG: Antrag auf Beseitigung baulicher Maßnahme von Miteigentümer

    TE zulässige Nutzungsform (OLG Hamm, ZMR 2005, 219; OLG Düsseldorf, ZMR 1996, 39; Bärmann-Suilmann, 14.Aufl.WEG, § 15 Rn.12, 43 m.w.N.).
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