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   OLG Hamm, 25.07.1996 - 15 W 81/95   

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https://dejure.org/1996,6370
OLG Hamm, 25.07.1996 - 15 W 81/95 (https://dejure.org/1996,6370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.07.1996 - 15 W 81/95 (https://dejure.org/1996,6370)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 15 W 81/95 (https://dejure.org/1996,6370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Schadensersatz gegen den Verwalter wegen Pflichtverletzung; Pflicht zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 71 II 29/92
  • LG Bochum - 7 T 72/94
  • OLG Hamm, 25.07.1996 - 15 W 81/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 143
  • FGPrax 1996, 218
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

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  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

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  • BGH, 21.03.1957 - II ZR 172/55

    Wirksamkeit richterlichen Handelns im FGG -Verfahren über eine Angelegenheit der

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  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 53/87

    Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder

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  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten

    Obgleich die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen zum Bereich der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums i. S. d. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehört (vgl. BGHZ 67, 232 (233); OLG Hamm, NJW-RR 1997, 143 (144); Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 297), ist der Verwalter nicht verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum verbindlich für und gegen die Gemeinschaft abzunehmen, sondern allenfalls an den Abnahmeverhandlungen teilzunehmen (vgl. Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 291).

    Er hat jedoch bei korrekter Nebenpflichterfüllung nach h. M. anfängliche Mängel im Bereich des Gemeinschaftseigentums festzustellen, aufzulisten und Gewährleistungsschuldner abzumahnen sowie die Eigentümer über sein Vorgehen zu informieren und rechtzeitig deren Entscheidung über das weitere Vorgehen, insbesondere die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, durch Beschluss herbeizuführen (vgl. BayObLG, WuM 1990, 178 (179); NJW-RR 1992, 1102; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 143 (144); Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 314 u. § 27 WEG, Rdnr. 150; Brych/Pause, aaO., Rdnr. 669; Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 262 u. 297).

    Verletzt der Verwalter diesbezügliche Nebenpflichten, indem er die Eigentümer nicht auf Baumängel hinweist bzw. nicht auf zweckmäßige Beschlüsse hinwirkt, so haftet er der Gemeinschaft aus pVV des Verwaltervertrages (vgl. BayObLG, WuM 1990, 178 (179); NJW-RR 2001, 731; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 143; Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 314; Brych/Pause, aaO., Rdnr. 669; Deckert, aaO., Gruppe 4, Rdnr. 297).

  • OLG Stuttgart, 18.11.2010 - 13 U 198/09

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Hinweispflicht gegenüber den Eigentümers

    Verletzt der Verwalter diese Verpflichtung schuldhaft und hat dies zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer nicht mehr durchgesetzt werden können, haftet der Verwalter für den dadurch den Wohnungseigentümern entstandenen Schaden aus positiver Vertragsverletzung des Verwaltervertrages (BGH NJW 1998, 680; OLG Hamm NJW-RR 1997, 143; BayObLG NJW-RR 2001, 731).
  • KG, 05.04.2004 - 8 U 324/03

    Zahlungsklage des "faktischen Wohnungseigentumsverwalters" gegen die

    Die Beklagten beziehen sich zwar zu Recht darauf, dass der 1. Zivilsenat des Kammergericht entschieden hat, dass das WEG-Gericht auch dann Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu entscheiden habe, wenn dieser mit deren Billigung tätig geworden ist und das Vorliegen für eine wirksame Bestellung nach § 26 Absatz 1 WEG nicht erkennbar ist (vgl. Beschluss vom 4. November 1980, 1 W 1559/80, MDR 1981, 407; ähnlich OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juli 1996, 15 W 81/95, FGPrax 1996, 218, 219).
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